Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 30.09.2014, TOP 14

ULV-Ausschuss am 11.03.2015, TOP 4

KSA-Ausschuss am 13.04.2015, TOP 14 ö

An der Beratung nahmen teil:

Johannes Dirscherl, SG-Leiter Z4; Abfallwirtschaft

Stellvertretender Landrat Walter Brilmayer rief den Tagesordnungspunkt auf und erkundigte sich nach Fragen zur versandten Sitzungsvorlage.

KRin Johanna Weigl-Mühlfeld erkundigte sich, warum die Abgabe von hochgiftigem Asbest günstiger sei, als die Abgabe von Restmüll, z.B. einer Matratze.

Herr Dirscherl erklärte; Mineralfasern haben ein geringeres spezifisches Gewicht als Asbest, das ein hohes habe, und sei dadurch pro Kilogramm teurer zu entsorgen.

Asbest falle unter die Sondermüllbeseitigung, daher werde dem Landkreis dies in Rechnung gestellt, was sich wiederum auf die Gebührenkalkulation auswirke.

 

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gab, ließ stellvertretender Landrat Walter Brilmayer über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Der Kreistag fasste folgenden Beschluss:

Die Änderungssatzung zur Gebührensatzung des Landkreises Ebersberg zur Abfallwirtschaftssatzung, die am 01.07.2015 in Kraft tritt, wird beschlossen. Die Änderungsatzung ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage 4 zur Niederschrift.