Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung                 

Kreis- und Strategieausschuss am 13.04.2015 TOP 10 ö

An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, SG-Leiter F1, Büro Landrat

Landrat Robert Niedergesäß übergab, wegen persönlicher Beteiligung, den Vorsitz an den stellvertretenden Landrat Walter Brilmayer, da hier auch der Landrat entlastet werde. Dieser erteilte Herrn Neugebauer das Wort, der den Sachverhalt der Sitzungsvorlage erläuterte.

Entsprechend Art. 88 Abs. 3 LKrO hat nach der Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung der Jahresabschlüsse bzw. Jahresrechnungen 2012 des Landkreises und seines Sondervermögens die Beschlussfassung über die Erteilung der Entlastung zu erfolgen.

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Kreistag mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

Durch die Entlastung werde ein Vertrauensvotum ausgesprochen; es ist die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Landrat und Kreistag.

Stellvertretender Landrat Walter Brilmayer ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Der Kreistag fasste folgenden Beschluss:

Der Landkreisverwaltung wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO für die Haushaltsführung im Jahr 2012 die Entlastung erteilt.