Vorberatung        

SFB-Ausschuss  am 18.03.2015, TOP 11 ö

An der Beratung nahmen teil:

Stefanie Geisler, Abteilungsleitung S, Soziales, Bildung

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an Frau Geisler, die anhand der folgenden Präsentation den Sachverhalt erläuterte.

Sozialer Wohnungsbau: Darstellung der hierfür zur Verfügung stehenden Grundstücke

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 30.10.2014

Sozialer Wohnungsbau

       Fraktionsübergreifendes Ziel:1.000 Wohnungen in 10 Jahren

       Warteliste derzeit 644 Personen / Familien

       941 Sozialwohnungen

       675 „günstige Wohnungen“

à Bedarf wird steigen

 

Sozialer Wohnungsbau

       Überarbeitung der Richtlinien für die Förderung bei Neuschaffung von Gebäuden im Mietwohnungsbau durch den Landkreis Ebersberg zum 1. Januar 2015

       Umsetzung nur möglich, wenn geeignete Wohnbauflächen zur Verfügung stehen.

      besprochen im AK Wohnen

      Antrag der SPD-Fraktion vom 30.10.14

 

Sozialer Wohnungsbau

       Gemeindliche Grundstücke:

      Vorstellung in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 11.02.2015

      Anschreiben vom 25.02.2015

       Rückmeldung von zehn Kommunen

 

Sozialer Wohnungsbau

       Stadt Ebersberg

      Flächen stehen zur Verfügung

      FlNPl: 10 ha für Wohnungsbau allgemein, aber nicht in kommunaler Hand

      Langfristige Planungen

      Verdichtung angestrebt und in der Umsetzung

      Fremdinvestition

      Sehr gute Erfahrungen gesammelt

 

Sozialer Wohnungsbau

       Markt Glonn

      Flächen stehen nicht zur Verfügung

      Keine gemeindlichen Grundstücke

      Grundstückseigentümer haben kein Interesse

      Interesse, wenn Grundstücke angeboten werden

 

Sozialer Wohnungsbau

       Stadt Grafing

      Flächen stehen zur Verfügung

      2.437 qm (Bauhof-Grundstück)

      Realisierung ab 2018

      Zusammenarbeit mit gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaft

      Verdichtung möglich

      Fremdinvestition

      Sehr gute Erfahrungen gesammelt

 

Sozialer Wohnungsbau

       Gemeinde Poing

      Fläche jeweils 10 % aus der Gesamtgeschossfläche in den Baugebieten W 5 – W 8 „Am Bergfeld“ (ca. 18.000 qm)

      W 5: 17 WE und 5 RH kurz vor Bezug / 2. Objekt in Planung

      W 6: baureife Flächen stehen zur Verfügung

      Flächen für Wohnungsgenossenschaft oder Mitgliedern der ARGE

      Keine Verdichtung möglich

      Fremdinvestition gewünscht

      gute Erfahrungen gesammelt

 

 

Sozialer Wohnungsbau

       Gemeinde Steinhöring

      Flächen stehen nicht zur Verfügung

       Gemeinde Bruck

      Flächen stehen nicht zur Verfügung

       Gemeinde Egmating

      Flächen stehen nicht zur Verfügung

       Gemeinde Frauenneuharting

      Flächen stehen nicht zur Verfügung

      Wachstum in den letzten 115 Jahren um 0,45 %

 

Sozialer Wohnungsbau

       Gemeinde Zorneding

      Rückmeldung negativ

      Aber tatsächlich steht kommunales Grundstück zur Verfügung

      Gemeinderatssitzung 03/2015

      Suche nach Bauträgern

       Gemeinde Pliening

      ca. 1.300 m² ab 2017 / ca. 2.000 m² ab 2019

      Verdichtung ist in der Gemeinde noch möglich

      Fremdinvestitionen

      Gute Erfahrungen bei der Umsetzung in der Gemeinde gemacht

 

Sozialer Wohnungsbau

Grundstücke des Landkreises

       BRK-Grundstück, Haggenmillerstraße / Ebersberg

      Entscheidung über Verkauf obliegt voraussichtlich dem KSA / Kreistag

      Verkauf zusammen mit BRK

      Beratung in nichtöffentlicher Sitzung

      Grundstücke sind bilanziert: Verkauf unter dem Buchwert führt zur Finanzierung über die Kreisumlage

 

Sozialer Wohnungsbau

Grundstücke des Landkreises

       Weitere Grundstücke

      Ebersberg / Laufinger Allee

      Aßling

      Beratung des KSA im Jahr 2012

      Derzeit finden erneut Beratungen im KSA in nichtöffentlicher Sitzung statt.

 

Sozialer Wohnungsbau

       Landkreis hat keine Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau

       Freiwillige Leistung à Vorbildfunktion

       Empfehlung an KSA, dass bei Verkaufsverhandlungen stets geprüft werden soll, ob sozialer Wohnungsbau realisiert werden kann.

 

Ebersberger Wohnbautage / Wohnraumpotentiale

-          Landratsamt Ebersberg, Hermann-Beham-Saal

-          Freitag, 17. Juli 2015 – ab 15:00

-          Basis: Wohnraumpotentiale der Gemeinden

-          Ziel: Planung / Initiierung konkreter Projekte

-          Bauträger: nicht nur aus dem Landkreis bzw. schon im Landkreis Tätige, sondern auch aus der Stadt München und Nachbarlandkreise.

 

Ebersberger Wohnbautage / Wohnraumpotentiale

                                                      Ablaufplan

1.    Begrüßung

2.    Vorstellung der Ebersberger Richtlinie

3.    Vorstellung der Bedarfe

4.    Bericht der GWG Ebersberg über Projekte und Förderung im Landkreis

5.    Gemeinden stellen ihre Flächen kurz vor

6.    Diskussion / Fragen

7.    Im Anschluss: Möglichkeit zum Gespräch zwischen Bauträger und Gemeinden

8.    Catering

9.    Schreiben an Bauträger Anfang Mai

10.  Schreiben an die Gemeinden zur Vorbereitung, ebenfalls Anfang Mai.

 

Sozialer Wohnungsbau

Auswirkungen auf den Haushalt:

In den Haushalten 2015 – 2018 stehen jeweils 200.000 € für die freiwillige Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung.

 

Sozialer Wohnungsbau

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der Kreistag prüft beim Verkauf von Grundstücken die Bereitstellung für den sozialen Wohnungsbau. Falls es die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises und die gesetzlichen Bestimmungen zulassen, werden Grundstücke oder Teilflächen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt.

2.    Der Kreistag appelliert an die für Wohnungsbau zuständigen Städte und Gemeinden, Grundstücke für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Er wird über die Ergebnisse der Abfrage bei den Gemeinden hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau informiert.

KR Josef Schwäbl ging auf die Rückmeldung der Gemeinde Bruck ein, indem nicht alle Handlungen der Gemeinden statistisch darstellbar seien. Es stünden zwar keine Flächen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung, die Gemeinde habe aber einer Asylbewerberfamilie mit fünf Familienmitgliedern einen Wohnraum zu einem sehr günstigen Preis vermietet mit einer neuen Heizung. Des Weiteren zahle die Gemeinde die Grundsteuer und die Nebenlasten.

KR Reinhard Oellerer wies darauf hin, dass der in der Präsentation dargestellte Beschlussvorschlag nicht identisch mit dem im Kreis- und Strategieausschuss gefassten sei.

Landrat Robert Niedergesäß ließ über den Beschlussvorschlag aus dem Kreis- und Strategieausschuss vom 13.04.2015 abstimmen.


Der Kreistag fasste folgenden Beschluss:

1.   Der Kreistag prüft beim Verkauf von Grundstücken die Bereitstellung für den sozialen Wohnungsbau. Falls es die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises und die gesetzlichen Bestimmungen zulassen, werden Grundstücke oder Teilflächen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt.

2.   Der Kreistag appelliert an die für Wohnungsbau zuständigen Städte und Gemeinden, bei Neuausweisungen von Wohnbauflächen 10 % des Wohnbaulandes für den sozial geförderten Wohnungsbau vorzusehen, soweit diese Flächen den Kommunen zur Verfügung stehen. Er wird über die Ergebnisse der Abfrage bei den Gemeinden hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau informiert.