SFB-Ausschuss am 18.03.2015, TOP 11 ö |
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An der Beratung nahmen teil: |
Stefanie Geisler,
Abteilungsleitung S, Soziales, Bildung |
Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an Frau Geisler, die anhand der folgenden Präsentation den Sachverhalt erläuterte.
Sozialer Wohnungsbau: Darstellung der hierfür zur Verfügung stehenden Grundstücke
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 30.10.2014
Sozialer Wohnungsbau • Fraktionsübergreifendes Ziel:1.000 Wohnungen in 10 Jahren • Warteliste derzeit 644 Personen / Familien • 941 Sozialwohnungen • 675 „günstige Wohnungen“ à Bedarf wird steigen |
Sozialer Wohnungsbau • Überarbeitung der Richtlinien für die Förderung bei Neuschaffung von Gebäuden im Mietwohnungsbau durch den Landkreis Ebersberg zum 1. Januar 2015 • Umsetzung nur möglich, wenn geeignete Wohnbauflächen zur Verfügung stehen. – besprochen im AK Wohnen – Antrag der SPD-Fraktion vom 30.10.14 |
Sozialer Wohnungsbau • Gemeindliche Grundstücke: – Vorstellung in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 11.02.2015 – Anschreiben vom 25.02.2015 • Rückmeldung von zehn Kommunen |
Sozialer Wohnungsbau • Stadt Ebersberg – Flächen stehen zur Verfügung – FlNPl: 10 ha für Wohnungsbau allgemein, aber nicht in kommunaler Hand – Langfristige Planungen – Verdichtung angestrebt und in der Umsetzung – Fremdinvestition – Sehr gute Erfahrungen gesammelt |
Sozialer Wohnungsbau • Markt Glonn – Flächen stehen nicht zur Verfügung – Keine gemeindlichen Grundstücke – Grundstückseigentümer haben kein Interesse – Interesse, wenn Grundstücke angeboten werden |
Sozialer Wohnungsbau • Stadt Grafing – Flächen stehen zur Verfügung – 2.437 qm (Bauhof-Grundstück) – Realisierung ab 2018 – Zusammenarbeit mit gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaft – Verdichtung möglich – Fremdinvestition – Sehr gute Erfahrungen gesammelt |
Sozialer Wohnungsbau • Gemeinde Poing – Fläche jeweils 10 % aus der Gesamtgeschossfläche in den Baugebieten W 5 – W 8 „Am Bergfeld“ (ca. 18.000 qm) – W 5: 17 WE und 5 RH kurz vor Bezug / 2. Objekt in Planung – W 6: baureife Flächen stehen zur Verfügung – Flächen für Wohnungsgenossenschaft oder Mitgliedern der ARGE – Keine Verdichtung möglich – Fremdinvestition gewünscht – gute Erfahrungen gesammelt |
Sozialer Wohnungsbau • Gemeinde Steinhöring – Flächen stehen nicht zur Verfügung • Gemeinde Bruck – Flächen stehen nicht zur Verfügung • Gemeinde Egmating – Flächen stehen nicht zur Verfügung • Gemeinde Frauenneuharting – Flächen stehen nicht zur Verfügung – Wachstum in den letzten 115 Jahren um 0,45 % |
Sozialer Wohnungsbau • Gemeinde Zorneding – Rückmeldung negativ – Aber tatsächlich steht kommunales Grundstück zur Verfügung – Gemeinderatssitzung 03/2015 – Suche nach Bauträgern • Gemeinde Pliening – ca. 1.300 m² ab 2017 / ca. 2.000 m² ab 2019 – Verdichtung ist in der Gemeinde noch möglich – Fremdinvestitionen – Gute Erfahrungen bei der Umsetzung in der Gemeinde gemacht |
Sozialer Wohnungsbau Grundstücke des Landkreises • BRK-Grundstück, Haggenmillerstraße / Ebersberg – Entscheidung über Verkauf obliegt voraussichtlich dem KSA / Kreistag – Verkauf zusammen mit BRK – Beratung in nichtöffentlicher Sitzung – Grundstücke sind bilanziert: Verkauf unter dem Buchwert führt zur Finanzierung über die Kreisumlage |
Sozialer Wohnungsbau Grundstücke des Landkreises • Weitere Grundstücke – Ebersberg / Laufinger Allee – Aßling – Beratung des KSA im Jahr 2012 – Derzeit finden erneut Beratungen im KSA in nichtöffentlicher Sitzung statt. |
Sozialer Wohnungsbau • Landkreis hat keine Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau • Freiwillige Leistung à Vorbildfunktion • Empfehlung an KSA, dass bei Verkaufsverhandlungen stets geprüft werden soll, ob sozialer Wohnungsbau realisiert werden kann. |
Ebersberger Wohnbautage / Wohnraumpotentiale - Landratsamt Ebersberg, Hermann-Beham-Saal - Freitag, 17. Juli 2015 – ab 15:00 - Basis: Wohnraumpotentiale der Gemeinden - Ziel: Planung / Initiierung konkreter Projekte - Bauträger: nicht nur aus dem Landkreis bzw. schon im Landkreis Tätige, sondern auch aus der Stadt München und Nachbarlandkreise. |
Ebersberger Wohnbautage / Wohnraumpotentiale Ablaufplan 1. Begrüßung 2. Vorstellung der Ebersberger Richtlinie 3. Vorstellung der Bedarfe 4. Bericht der GWG Ebersberg über Projekte und Förderung im Landkreis 5. Gemeinden stellen ihre Flächen kurz vor 6. Diskussion / Fragen 7. Im Anschluss: Möglichkeit zum Gespräch zwischen Bauträger und Gemeinden 8. Catering 9. Schreiben an Bauträger Anfang Mai 10. Schreiben an die Gemeinden zur Vorbereitung, ebenfalls Anfang Mai. |
Sozialer Wohnungsbau Auswirkungen auf den Haushalt: In den Haushalten 2015 – 2018 stehen jeweils 200.000 € für die freiwillige Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung. |
Sozialer Wohnungsbau Beschlussvorschlag: Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen: 1. Der Kreistag prüft beim Verkauf von Grundstücken die Bereitstellung für den sozialen Wohnungsbau. Falls es die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises und die gesetzlichen Bestimmungen zulassen, werden Grundstücke oder Teilflächen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. 2. Der Kreistag appelliert an die für Wohnungsbau zuständigen Städte und Gemeinden, Grundstücke für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Er wird über die Ergebnisse der Abfrage bei den Gemeinden hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau informiert. |
KR Josef Schwäbl ging auf die Rückmeldung der Gemeinde Bruck ein, indem nicht alle Handlungen der Gemeinden statistisch darstellbar seien. Es stünden zwar keine Flächen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung, die Gemeinde habe aber einer Asylbewerberfamilie mit fünf Familienmitgliedern einen Wohnraum zu einem sehr günstigen Preis vermietet mit einer neuen Heizung. Des Weiteren zahle die Gemeinde die Grundsteuer und die Nebenlasten.
KR Reinhard Oellerer wies darauf hin, dass der in der Präsentation dargestellte Beschlussvorschlag nicht identisch mit dem im Kreis- und Strategieausschuss gefassten sei.
Landrat Robert Niedergesäß ließ über den Beschlussvorschlag aus dem Kreis- und Strategieausschuss vom 13.04.2015 abstimmen.
Der Kreistag fasste folgenden Beschluss:
1. Der Kreistag prüft beim Verkauf von Grundstücken die Bereitstellung für den sozialen Wohnungsbau. Falls es die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises und die gesetzlichen Bestimmungen zulassen, werden Grundstücke oder Teilflächen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt.
2. Der Kreistag appelliert an die für Wohnungsbau zuständigen Städte und Gemeinden, bei Neuausweisungen von Wohnbauflächen 10 % des Wohnbaulandes für den sozial geförderten Wohnungsbau vorzusehen, soweit diese Flächen den Kommunen zur Verfügung stehen. Er wird über die Ergebnisse der Abfrage bei den Gemeinden hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau informiert.