Beschluss: Kenntnis genommen

Vorberatung                 

ULV-Ausschuss am 23.Juli 2014, TOP 17 nö

An der Beratung nahmen teil:

Johannes Dirscherl, SG-Leiter Z4, Abfallwirtschaft, Kreisstraßen

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an Herrn Dirscherl, der den Sachinhalt vortrug.

Deponie Altstandort Pörsdorf Gemeinde Aßling und

Deponie Altstandort Mattenhofen – Gemeinde Glonn

Im Zuge der Amtsermittlung wurde bei den ehemaligen Deponien Pörsdorf und Mattenhofen ein hinreichender Gefährdungsverdacht für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser festgestellt und Detailuntersuchungen nach § 9 Abs. 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) gefordert.

Wir baten den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband um Stellungnahme, wer die Kosten für die Sanierung der Altdeponien zu tragen habe.

Im Oktober 2014 erhielten wir die Antwort, dass dem Landkreis als letztem Betreiber der Abfallentsorgungsanlagen auch Nachsorgepflichten für die stillgelegten Deponien obliegen.

Der Landkreis muss anfallende Kosten für mögliche Altlastensanierungen der Altdeponien entsprechend Art. 7 Abs. 5 Nr. 2 BayAbfG in die nach den Vorgaben des Art. 5 Kommunalabgabengesetz zu ermittelnde Entsorgungsumlage einrechnen und auf diese Weise alle Gemeinden im Landkreisgebiet daran beteiligen.

Sachstand Pörsdorf – Aßling

Der Auftrag für die Planungs-, Untersuchungs- und Gutachterleistungen im Rahmen einer Detailuntersuchung nach BBodSchG wurde an Crystal Geotechnik, Wasserburg erteilt.

Durch Crystal Geotechnik wurde am 30. März 2015 die Bohranzeige nach § 49 WHG i.v.m. Art.30 Bayer. Wassergesetz gestellt.

Die Bohrfreigabe ist am 13. April 2015 erteilt worden.

Bis zum 15. Mai 2015 werden von erfahrenen Firmen Angebote eingeholt.

Die Gemeinde Aßling und der Anlieger wurden informiert.

Sachstand Mattenhofen – Glonn

Der Auftrag für die Planungs-, Untersuchungs- und Gutachterleistungen im Rahmen einer Detailuntersuchung nach BBodSchG wurde an Herrn Diplom-Geologen Ulrich Semmler, Babensham erteilt.

Am 06. März 2015 fand ein Ortstermin statt. Es nahmen der Grundstückseigentümer, das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, die Gemeinde – vertreten durch Herrn Bürgermeister Oswald und Herrn Semmler teil. Die Lage der Grundwassermessstellen wurde besprochen und festgelegt.

Eine Einverständniserklärung für die Grundwassermessstellen soll mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen werden.

Auswirkung auf dem Haushalt von zunächst ca. 50.000 €, die vom Gebührenzahler zu tragen sind.


Der ULV-Ausschuss nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.