Vorberatung |
KSA am 08.06.2015, TOP 4 Ö |
An der Beratung nimmt teil: |
Brigitte Keller, Leiterin Abteilung F – Finanzen, Wirtschaft, Büro
Landrat |
Der Landrat ruft den Tagesordnungspunkt auf und übergibt aufgrund persönlicher Beteiligung die Sitzungsleitung an den stellvertretenden Landrat Walter Brilmayer.
Herr Brilmayer stellt die Beschlussfähigkeit fest: Neben dem Landrat sind auch die anwesenden Aufsichtsräte der Kreisklinik Ebersberg gGmbH, Thomas Huber, Martin Wagner, Elisabeth Platzer, Dr. Renate Glaser, Angelika Obermayr, Reinhard Oellerer und Johanna Weigl-Mühlfeld gemäß Art. 43 Abs. 1 LKrO nicht stimmberechtigt.
Herr Brilmayer übergibt das Wort an Frau Keller, welche anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll) den Sachverhalt kurz erläutert.
Im Anschluss lässt Herr Brilmayer über den Beschlussvorschlag aus der Sitzungsvorlage abstimmen.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Landrat wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Kreisklinik Ebersberg gGmbH folgenden Beschluss zu erwirken:
Dem Aufsichtsrat der Kreisklinik Ebersberg gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2013 die Entlastung erteilt.