Vorberatung        

KSA am 06.10.2014, TOP 14 Ö

KSA am 01.12.2014. TOP 13.4 Ö

AG Kommunalunternehmen am 02.02.2015

An der Beratung nehmen teil:

Brigitte Keller, Leiterin Abteilung F – Finanzen, Wirtschaft, Büro Landrat

Prof. Schraml, Vorstand Kommunalunternehmen Landkreis Würzburg

 

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird den Kreisräten ein Bürgerschreiben als Tischvorlage ausgeteilt.

 

Der Landrat begrüßt Herrn Prof. Schraml und führt in den Sachverhalt ein. Nach Antrag der CSU vom 14.01.2012, dass die Möglichkeiten des Outsourcings des Liegenschaftsamtes geprüft werden sollten, sowie eines Antrages der SPD vom 23.07.2014 zur Prüfung der Gründung einer gemeinnützigen GmbH bzw. eines Kommunalunternehmens, habe sich der Kreis- und Strategieausschuss mit dem Thema der Auslagerung von Aufgaben befasst.

 

Zur weiteren Behandlung habe sich am 02.02.2015 eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Fraktionen und Ausschussgemeinschaft mit den Anträgen befasst. Dabei haben sich verschiedene Fragen ergeben, wie

  • welche kommunalen Aufgaben eignen sich für die Auslagerung eines Kommunalunternehmens?
  • welche Leistungen eignen sich grundsätzlich nicht zur Übertragung?
  • wo gäbe es Einsparpotenziale gegenüber einer Organisation im Landratsamt?

 

Dazu habe man sich verständigt, einen Experten einzuladen. Der Bayerische Landkreistag habe das Modell aus Würzburg empfohlen. Das dortige Kommunalunternehmen umfasse u.a. die Auslagerung der Bereiche Abfallwirtschaft, Nahverkehr, Kliniken und Senioreneinrichtungen.

Ziel heute sei eine ergebnisoffene Beratung. Das weitere Vorgehen solle dann in der Arbeitsgruppe Kommunalunternehmen behandelt werden.

 

Der Landrat übergibt das Wort an Herrn Prof. Schraml.

 

Herr Prof. Schraml berichtet mittels einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll). Er ergänzt, dass jeder Landkreis für sich selber entscheiden müsse, welche Kommunalunternehmen geeignet seien.

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium (Waltraud Gruber), inwieweit sich der Bereich Energieversorgung als Kommunalunternehmen eigne, antwortet Prof. Schraml, dass der Bereich Energieversorgung in der Zuständigkeit der Gemeinden und Städte liege und nicht in der des Landkreises.

 

Die Frage (Albert Hingerl) zur Fachkompetenz und Zusammenarbeit der Kommunalunternehmen mit der Behörde beantwortet Prof. Schraml insofern, dass die vernetzte Zusammenarbeit u.a. mit Fachleuten sehr gut funktioniere. Die Zuständigkeiten müssen jedoch klar getrennt sein.

 

Auf die Frage (Waltraud Gruber), ob sich die Zahl der Mitglieder im Verwaltungsrat wie beim Kreistag zusammensetze, antwortet Prof. Schraml, dass zur Besetzung das Hare-Niemeyer-Verfahren angewandt werde.

 

Auf Nachfrage (Albert Hingerl) zu steuerlichen Aspekten und Effizienz von Kommunalunternehmen antwortet Prof. Schraml, dass nach GmbH-Recht die Kommunalunternehmen umsatzsteuerfrei seien. Z.B. im Bereich Gebäudereinigung werde nicht nach TVöD sondern nach Gebäudereinigungstarif bezahlt. Dies sichere nicht nur Arbeitsplätze sondern spare ebenso Verwaltungskosten ein.

 

Die Frage (Walter Brilmayer) zu Nachteilen von Kommunalunternehmen beantwortet Prof. Schraml insoweit, dass er keine Nachteile sehe, sobald man sich für eine Ausgliederung entschieden habe. Zudem sei die Ausgestaltung der Satzung inhaltlich völlig frei.

 

Die Frage (Reinhard Oellerer), ob es ein Beteiligungsmanagement gäbe, bejaht Prof. Schraml, dies sei beim Kämmerer angesiedelt. Zudem erläutert er, dass jeder Fraktionsvorsitzende alle Unterlagen und Protokolle aus den Sitzungen des Verwaltungsrates erhalte.

 

Auf die Frage (Alexander Müller), wo Denkverbote zu Kommunalunternehmen seien und ob im sozialen Bereich z.B. das Thema Asyl sich dafür eigne, antwortet Prof. Schraml, dass ein Kommunalunternehmen in vielen auch sozialen Bereichen möglich sei, sofern es sich nicht um eine staatliche Aufgabe (z.B. Asyl) handle. In Würzburg habe man neben der Gebäudereinigung der Schulen und des Landratsamtes u.a. die Personalabrechnung ausgegliedert.

 

Wortmeldung aus dem Gremium (Dr. Ernst Böhm), bei einem Kommunalunternehmen Personalabrechnungen zu machen sehe er ein großes Einsparpotenzial. Zudem könne man bei der Gebäudereinigung Asylsuchende gut eingliedern. Prof. Schraml ergänzt dazu, dass in Würzburg im Bereich Müllentsorgung eigene Müllautos eingesetzt werden und viele Mitarbeiter dort aus Hartz IV kämen.

 

Auf Nachfrage (Dr. Andreas Lenz), ob es im Bereich der Pflegeheime oder Abfallwirtschaft keine Konkurrenz zu privaten Trägern gäbe, antwortet Prof. Schraml, dass die Müllentsorgung eine Aufgabe der Kommune sei und es keine Vergabepflicht gäbe. Stichwort Re-kommunalisierung. Er habe bisher nur positive Erfahrungen mit privaten Trägern gemacht. Vor allem im Bereich Pflegeheim seien die Pflegeplätze mehr als verdoppelt worden. Mittels Kooperationsverträgen und 25-jähriger Vermietung habe z.B. der Neubau eines Pflegeheimes die Gemeinde nichts gekostet.

Die Frage (Dr. Ernst Böhm), ob so ein Vorgehen auch bei einem Schwesternwohnheim möglich sei, bejaht Prof. Schraml. Durch die 25-jährige Mietgarantie gäbe es nur Vorteile bei solchen Immobilien.

 

Auf die Frage (Brigitte Keller), ob der Landkreis Würzburg Schulden im Kommunalunternehmen habe, antwortet Prof. Schraml, dass der Landkreis bei einem Ergebnishaushalt von ca. 80 Mio € rund 25 Mio € Schulden habe. Im Jahr 2014 sei aber auch viel gebaut worden.

 

Die Frage (Dr. Andreas Lenz), ob der Landkreis Würzburg weitere Ideen zu Kommunalunternehmen habe, beantwortet Prof. Schraml insofern, dass zunächst die Modernisierung der Wertstoffhöfe und die Sanierung der Kreisklinik anstehen. Der Nahverkehr solle ausgebaut werden und das Seniorenpolitische Gesamtkonzept überarbeitet werden.

 

Der Landrat stellt keine weiteren Wortmeldungen fest und bedankt sich mit einem kleinen Geschenk bei Herrn Prof. Schraml für die wichtigen und interessanten Informationen. Das Gremium bekräftigt dies mit Applaus für Herrn Prof. Schraml.

 

Bitte aus dem Gremium, den Vortrag von Herrn Prof. Schraml vorab zum Protokoll zu erhalten.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Die Arbeitsgruppe Kommunalunternehmen soll sich in einer weiteren Sitzung mit den Beratungsergebnissen des Kreis- und Strategieausschusses auseinandersetzen und für den KSA einen Vorschlag für das weitere Vorgehen erarbeiten.