Beschluss: einstimmig angenommen

An der Beratung nehmen teil:

Johannes Dirscherl, Leiter Sachgebiet Z 4- Abfallwirtschat und Kreisstraßen

Frank Ruckdäschel, Straßenbauamt Rosenheim

 

Der Landrat begrüßt Herrn Ruckdäschel vom staatlichen Bauamt Rosenheim. Er erwähnt, dass es sich bei dem Beschlussvorschlag auf Seite sieben in der Sitzungsvorlage um eine Doppelung zum Beschluss am Ende der Vorlage handle.

 

Im Ergebnis werden die Investitionen im Jahr 2016 bei 1,9 Mio € liegen, im Jahr 2015 war es eine halbe Million weniger und im Jahr 2014 1,8 Mio €. Neu seien die Ergebnisse der Straßenzustandserfassung und –bewertung, die jetzt eingearbeitet werden. Projekte mit höchster Priorität sollen als erstes umgesetzt werden.

 

Der Landrat erteilt Herrn Dirscherl das Wort.

 

Herr Dirscherl stellt das Straßenbauprogramm 2016 anhand der Sitzungsvorlage vor. Er ergänzt, dass das für 2015 angedachte Stramot-Fahrzeug (Stramot = motorisierter Straßenwärter) bereits angeschafft worden sei. Die in der Anlage zum Straßenbauprogramm (Anlage zum Beschluss) rot markierten Straßen seien am sanierungsbedürftigsten. Die Sanierung sollte bis zur nächsten Straßenzustandserfassung in 4-5 Jahren erfolgen.

 

Herr Ruckdäschel ergänzt zur Kostenermittlung für den Sanierungsplan der 11 dringlichsten Straßenabschnitte (vgl. Seite 7 SiVO), dass das Straßenbauamt für den Erhalt der Straßen ein Budget erhalte und die Entscheidung, welche Straßen letztendlich saniert werden, obliege der Verwaltung. Bei Kostenschätzungen sei mit 40% Abweichungen zu rechnen. Fundierte Aussagen können nur auf detaillierten Untersuchungen fußen. Es sei daher auch sinnlos, Projekt die erst in fünf Jahren umgesetzt werden, bereits heute zu untersuchen, da sich der Zustand der Straßen bis dahin ändern werde.

 

Auf die Frage aus dem Gremium (Bianka Poschenrieder), wie denn die Griffigkeit einer Straße herzustellen sei, antwortet Herr Ruckdäschel, dass die Griffigkeit entweder durch Abfräsen von ca. einem Zentimeter der Straßenoberfläche oder durch das Aufbringen einer dünnen Schicht mit polierresistentem Stein erfolge.

 

Fortführungsmaßnahme 1.2 (EBE 4, Radweg Weißenfeld – Wolfesing)

Anmerkung aus dem Gremium (Martin Lechner), dass es zu dieser Maßnahme doch einen Beschluss gäbe, woraufhin die Gemeinde den Grundstückserwerb unterstützen solle. Wenn die Gemeinde das Grundstück stelle und der Landkreis nur baue, wirke sich dies schon auf die Kostenhöhe aus. Der Landrat dazu, dass er dies recherchieren werde. Auch wenn sich der Markt bei Grundstücken unterschiedliche entwickle, müsse das System für alle transparent und gleich sein.

 

Fortführungsmaßnahme 1.3.2 und 1.3.3 (Ortsumgehung Weißenfeld)

Der Landrat ergänzt, dass die Gemeinde im Dialog mit dem Landkreis stehe. Das Planfeststellungsverfahren müsse noch durchgeführt werden. Die Gemeinde komme zeitnah (zur nächsten Sitzung des ULV) mit den aktuellen Planungen und Vorschlägen auf den Landkreis zu.

Fortführungsmaßnahme 1.4 (Beleuchtung in der Unterführung A 99)

Wortmeldung aus dem Gremium (Philipp Goldner), dass die geschätzten Kosten von ca. 50.000 € unrealistisch hoch erscheinen und ob auch eine Lösung mit Solarlampen angedacht worden sei. Herr Ruckdäschel dazu, dass die Lampen nicht nur Vandalismus standhalten müssen, sondern auch noch genügend Leuchtdichte an der Fahrbahn ankommen müsse, auch im Winter. Das meiste Geld fließe in die Stromleitungsverlegung.

 

Fortführungsmaßnahme 1.7 (EBE 08, Ausbau zw. Nettelkofen und St 2089)

Der Landrat ergänzt, dass die Grundstücksverhandlungen mit den betroffenen Eigentümern laufen. Offen sei auch noch die Frage der Radwegführung, ob ein Neubau oder Ausbau der Alternativroute umgesetzt werde.

 

Fortführungsmaßnahme 1.9 (EBE 14, Straßenentwässerung Ortsdurchfahrt Kastenseeon) Herr Dirscherl erläutert, dass bereits neue Vorschläge zur Entwässerung vorlägen. Herr Ruckdäschel ergänzt u.a. mittels einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll), dass neben dem Niederschlagswasser auch das Wasser von Dachflächen anfalle. Durch die schlechten Versickerungsböden lande das Wasser im See. Besser wäre eine Entwässerung über die belebte Oberbodenzone der Felder. Alternativ dazu könne man das Wasser über Entwässerungsrinnen bis zur nächsten Kiesgrube führen oder durch Bohrungen die Versickerung ermöglichen. Ein Ergebnis dazu sei jedoch noch offen.

 

Neubaumaßnahme 2.1.1 (EBE 09 Ausbau Kreisstraße zw. Haging und Jakobneuharting)

Wortmeldung aus dem Gremium (Ilke Ackstaller), sie sehe keine Veranlassung an dieser untergeordneten, wenig befahrenen Straße eine Neubaumaßnahme durchzuführen. Wenn dann sei nur eine Sanierung angebracht. Auf die Frage (Martin Lechner) zu den Verkehrszahlen auf dieser Straße, antwortet Herr Ruckdäschel, dass diese von durchschnittlich 3.038 Fahrzeugen täglich genutzt werde.

 

Der Landrat bedankt sich nach der Vorstellung bei Herrn Dirscherl und fragt an, ob weitere Wortmeldungen vorliegen.

 

Wortmeldung aus dem Gremium (Philipp Goldner), die Beleuchtungsmaßnahme an der Unterführung A 99 zu streichen. Die Autobahn solle noch ausgebaut werden und die Kosten könne dann der Bund übernehmen. Der Landrat antwortet dazu, dass die Maßnahme bereits letztes Jahr beschlossen worden sei und so günstig wie möglich umgesetzt werden solle. Man stehe auch in Verhandlungen mit der Autobahndirektion bezüglich finanzieller Unterstützung. Der Ausbau der Autobahn könne auch erst in 5-10 Jahren erfolgen, die Beleuchtung werde aber bereits jetzt u.a. für die Radfahrer benötigt.

 

Der Landrat stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Der ULV-Ausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

1.    Das Straßenbauamt Rosenheim wird beauftragt, für alle laut ZEB 2014 dringlich zu sanierenden Straßenabschnitte eine Kostenermittlung mit Sanierungsplan zu erstellen.

 

2.    Die Griffigkeit aller Kreisstraßen wird gewährleistet. Soweit erforderlich, werden entsprechende Maßnahmen vordringlich durchgeführt, unabhängig von Schwellenwerten, die eine Grundsanierung auslösen würden.

 

&

einstimmig angenommen

 

 

A, Das Straßenbauprogramm 2016 wird wie folgt festgestellt:

1.   Fortführungsmaßnahmen im Straßenbauprogramm 2016

Lfd Nr.

Kreis-Straße

Nr.

Maßnahme

1

EBE

1

Pumpenhaus Poing, Generalüberholung

2

EBE

4

Radweg Weißenfeld - Wolfesing, (Bauabschnitt-West)

3

EBE

4

Ortsumgehungen Weißenfeld und Parsdorf  
Ortsumgehung Weißenfeld Süd
Ortsumgehung Weißenfeld Nord

4

EBE

4

Neubau einer Beleuchtung des Geh-und Radweges in der Unterführung A 99

5

EBE

6

Radweg von EBE 20 bis B-12

6

EBE

8

Umbau der Kreuzung EBE 08 St 2089

7

EBE

 8

Ausbau zw. Nettelkofen und St 2089

8

EBE

14

Fahrbahnabsenkung an der Wiesmühlstraße

9

EBE

14

Straßenentwässerung Ortsdurchfahrt Kastensee

10

EBE

18

Ausbau Markt Schwaben - Landkreisgrenze
Überführung über die FTO und Ausbau OE Mkt.Schwaben bis FTO

11

EBE

18

Pumpenhaus Markt-Schwaben, Erneuerung der elektrischen Anlagen

 

 

2. Neubaumaßnahmen im Straßenbauprogramm 2016

Lfd Nr.

Kreis-Straße

Nr.

Maßnahme

1

 

 

Ausbau der Kreisstraße zwischen Haging und Jakobneuharting

 

 

 

Maßnahmen auf Grund der ZEB

 

EBE

9

Sanierung Deckenbau zwischen Haging und Jakobneuharting

 

EBE

15

Deckenbau Antholing - Lkr. Grenze

 

EBE

15

Deckenbau Kulbing – St 2079

 

EBE

14

Deckenbau östlich Egmating

 

EBE

14

Deckenbau Egmating – Neuorthofen

2

EBE

12

Sanierung der Brücke über die Moosach, Gde. Moosach

3

EBE

15

Querungshilfe in Hermannsdorf

4

EBE

20

Geh- und Radweg südlich von Frauenneuharting, bis Abzw. Lauterbach

5

EBE

1-20

Kleinflächenprogramm

6

EBE

1-20

Lichtsignalanlagen pauschal

7

EBE

1-20

Kleinmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

 

 

3. Maßnahmen der weiteren Jahre im Straßenbauprogramm 2016

Lfd Nr.

Kreis-Straße

Nr.

Maßnahme

1

 

 

Dringende Maßnahmen auf Grund der ZEB

2

EBE

1

Erneuerung der Fahrbahndecke Gruber Straße

3

EBE

2

Entwässerung in der OD Purfing, Gde. Vaterstetten

4

EBE

4

Radweg Weißenfeld – Wolfesing (Bauabschnitt Ost)

5

EBE

13

Neubau der Viehtrift bei Wildenholzen, Gde. Bruck

6

EBE

13

Deckenbau Glonn – Bruck

7

EBE

14

OD Kastenseeon – Deckenbau

8

EBE

17

Verlegung der Kreisstraße in Vaterstetten, Höhe Wendelsteinstraße

9

EBE

20

Abersdorf bis EBE 6, Deckenverstärkung, 3,5 km

 

B  Dem Kreistag wird empfohlen die zur Umsetzung dieses Programms erforderlichen Mittel in den Haushalt einzustellen. Diese sind in der Anlage Straßenbau 2015 bis 2019 dargestellt (Investitionen)
An Ausgaben sind zu planen                                                             2.275.000 €
Es werden Einnahmen erwartet von                                                    362.000 €
Die Nettobelastung des Kreishaushalts beträgt somit                   1.913.000 €

 

 

C  Zunächst werden nachstehende Maßnahmen auf die Warteliste gesetzt:

EBE 12, Sanierung der Brücke                                                   
              über die Moosach, Gde. Moosach
                200.000 €

EBE 13, Deckenbau Glonn – Bruck                             820.000 €

EBE 15, Deckenbau Antholing - Lkr. Grenze              200.000 €

EBE 15, Deckenbau Kulbing – St 2079                       585.000 €

EBE 14, Deckenbau Egmating – Neuorthofen            325.000 €