Vorberatung        

JHA am 5. März 2015, TOP Ö 7

An der Beratung nehmen teil:

Florian Robida, stv. Leiter Sachgebiet Kreisjugendamt; Christian Salberg, Leiter Kreisjugendamt; Ingrid Heinzinger, Sachbearbeiterin Kreisjugendamt; Norbert Neugebauer, Leiter Sachgebiet F 1 – Büro Landrat;

 

 

Der Landrat übergibt das Wort an Herrn Robida.

 

Herr Robida erläutert, dass aufgrund des zunehmenden Personalmangels in Kindertagesstätten im Impulsgremium am 13.04.2015 die Richtlinie „Ausnahmegenehmigung für Kindertagesstättenpersonal“ erarbeitet worden sei. Er stellt die Qualitätsstandards mittels einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll) vor.

 

Herr Neugebauer ergänzt, dass der Beschlussvorschlag dahingehend erweitert worden sei, dass die Richtlinie (Anlage 3 zum Protokoll) Bestandteil des Beschlusses und Anlage zur Niederschrift sei.

 

Wortmeldung aus dem Gremium (Christine Gerneth), die Arbeit im Impulsgremium sei sehr konstruktiv gewesen, vor allem auch durch die gut vorbereitete Zusammenarbeit mit Frau Heinzinger und Herrn Robida.

 

Aus dem Gremium (Ulrike Bittner), sie habe große Bedenken beim Personal ohne pädagogischen Hintergrund, sehe aber auch die Not. Ihre Frage, ob sich die Angaben in der Tabelle der Richtlinie auf Vollzeitkräfte beziehen, bejaht Frau Heinzinger.

 

Der Landrat merkt an, dass die Richtlinie eine Ergänzung sein soll, um Notsituationen vor allem bei den kleineren Trägern auffangen zu können.

 

Auf die Frage (Martin Esterl), ob es im BayKiBiG Qualitätsstandards gäbe, antwortet Herr Robida, dies sei bisher nicht der Fall. Es solle jedoch mehr Transparenz geschaffen werden und das Bayerische Landesjugendamt erhalte daher auch die Richtlinie zur Kenntnis.

 

Herr Salberg bedankt sich bei den Mitgliedern des Impulsgremiums für die gute Zusammenarbeit. Ihm sei wichtig, dass der Jugendhilfeausschuss sich auch fachlich mehr einbringe.

 

Aus dem Gremium bedankt sich auch Dr. Christophora Eckl für die Richtlinie. Für kleinere Träger sei das eine große Erleichterung, es solle aber nicht an der Qualität geschraubt werden.

 

Auf die Frage (Dr. Wilfried Seidelmann), inwieweit mit der Richtlinie der Schutz vor Pädophilen berücksichtigt worden sei, antwortet Herr Robida, dass die Vorlage eines Führungszeugnisses immer Pflicht sei. Diese werden alle fünf Jahre von den Trägern eingefordert. Aus dem Gremium (Angela Freise) wird bestätigt, dass das Führungszeugnis zwingend bei der Personalbesetzung sei.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die erarbeitete Richtlinie zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG. Die Richtlinie ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.