An der Beratung nehmt teil: |
Henry Rüstow, Sachbearbeiter Sachgebiet Z 1, ÖPNV Herr Ettenhuber, Busunternehmen Ettenhuber Herr Riedl, Busunternehmen Riedl Herr Denk, Busunternehmen Reiser |
Der Landrat zieht
diesen Tagesordnungspunkt vor, da zu diesem Thema die relevanten Busunternehmen
im Landkreis geladen worden seien. Er führt in den Sachverhalt ein. Aufgrund
eines aktuellen Schulbusunfalls im südlichen Landkreis im Juni diesen Jahres habe
Kreisrat Martin Esterl beantragt, dass der Kreistag eine Petition an den Bayerischen
Landtag bzw. an die Bayerische Staatsregierung richte und diese ggf. an die
Bundesregierung weiterleite mit dem Inhalt, die gesetzlichen Voraussetzungen zu
schaffen, um eine Gurt- und Sitzplatzplicht in Schulbussen einzuführen. Der
Landrat weiter, dass dies angeblich der dritte Schulbusunfall innerhalb eines
Jahres gewesen sein soll, dies sei jedoch nicht bestätigt. Er habe auch
gegenüber der Presse nicht artikuliert, dass ihm die Mehrkosten in Höhe von
450.000 € zu hoch seien. Von den 5.400 Schülern für die der Landkreis zuständig
sei, würden rund 1.300 mit Schulbussen befördert werden. 4.100 Schüler würden
öffentliche Buslinien oder die S-Bahn nutzen. Eine Sitzplatzgarantie für rund
1.300 Schüler könne der Landkreis finanziell und organisatorisch nicht leisten.
Eine Insellösung sei keine Lösung und er wolle auch keine
Zweiklassengesellschaft zwischen den Schülern für die der Landkreis zuständig
sei und derjenigen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Der Weg zu mehr
Sicherheit in Schulbussen könne nur über eine Petition gehen. Er selbst habe
sich unmittelbar nach dem o.g. Unfall zusammen mit MdB Dr. Andreas Lenz und MdL
Thomas Huber in dieser Angelegenheit an Bundesverkehrsminister Alexander
Dobrinth gewandt. Zudem habe MdL Thomas Huber den MdL Dr. Florian Herrmann
(Präsident der Landesverkehrswacht Bayern e.V.) angeschrieben. Antworten dazu
stünden noch aus.
Der Landrat
begrüßt die Vertreter der Busunternehmen Riedl, Ettenhuber und Reiser, die sich
dem ULV-Ausschuss der Diskussion zum Thema stellen, was könne der Landkreis zur
Sicherheit in Schulbussen machen.
Auf die Frage aus
dem Gremium (Ludwig Maurer), welche Befugnisse Schulbusbegleiter hätten, bzw.
wie die Busfahrer die Gurtpflicht umsetzen können, antwortet Herr Ettenhuber,
dass z.B. bei einer seiner Linien sich die Eltern zu Beginn der Fahrt um das
Anschnallen der Kinder kümmern würden. Die Kinder sich jedoch dann während der
Fahrt wieder abschnallen. Die Busfahrer allein können die Umsetzung der
Gurtpflicht nicht leisten. Fraglich sei auch, wer letztendlich die
Verantwortung trage, wenn die Gurtpflicht zwar erst kontrolliert worden sei,
die Kinder sich dann aber wieder abschnallen. Mit den Busbegleitern habe man zudem
das Problem, durch unterschiedliche Routenführung diese wieder an den
Ausgangspunkt zurückzubringen.
Wortmeldung aus
dem Gremium (Martin Lechner), er sehe darin auch ein großes zeitliches Problem
wenn bei jedem Halt die Gurtpflicht kontrolliert werden müsste. Für ihn stelle
sich zuerst die Frage der Sitzplatzgarantie. Herr Ettenhuber dazu, dann müssten
doppelt so viele Busse eingesetzt werden, die aus Platzgründen an den Schulen
gar nicht halten könnten. Bereits jetzt, so Herr Riedl, sei das Anfahren der
Schulen u.a.aufgrund parkender Autos oder auch Baustellen schwierig.
Die Frage (Bianka
Poschenrieder), inwieweit Schulbusse Gurte haben und wie stark die Busse belegt
seien, beantwortet Herr Ettenhuber insoweit, dass in der Regel keine Gurte in
den Bussen seien aber zum Teil nachgerüstet werden können. Bereits jetzt gäbe
es häufig für jedes Kind einen Sitzplatz, diese werden jedoch nicht genutzt
oder mit den Schulranzen belegt. Herr Denk ergänzt, dass die Anweisungen der
Busfahrer sich hinzusetzen, von den Schülern meist ignoriert werden.
Nachfrage (Bianka
Poschenrieder), ob es noch die Schulungen „wie verhalte ich mich richtig im
Schulbus“ gäbe und ob die Teilnahme auch bescheinigt werde. Herr Ettenhuber
dazu, dass es diese noch gäbe, sie seien auch kostenlos aber es werde kein
Zertifikat ausgestellt.
Wortmeldung aus
dem Gremium (Ilke Ackstaller), in Diskussionen mit Lehrern habe sie erfahren,
dass die Gefährdung an den Haltestellen durch Gedrängel viel größer sei als in
den Bussen. Auch dort seien Aufpasser notwendig. Herr Ettenhuber und Herr Riedl
bestätigen, dass das Ein- und Aussteigen auch durch Fehlverhalten anderer
Verkehrsteilnehmer für die Schüler am gefährlichsten sei.
Auf die Frage
(Magdalena Föstl), inwieweit denn die Kreisräte auf das Schulamt oder die
Lehrer zugehen könnten, um den Druck zu erhöhen, dass die Kinder den
Anweisungen im Bus Folge leisten oder an den angesprochenen Schulungen
verpflichtend teilnehmen, antwortet Herr Rüstow, dass ältere Schüler zu
Schulbusbegleitern ausgebildet werden (z.B. Mittelschule und Realschule
Ebersberg). Die Verwaltung könne Schüler, die gegen die Ordnung und Sicherheit
im Schulbus verstoßen, von der Beförderung ausschließen, was sich in der Praxis
jedoch oft schwierig gestalte. Die Busfahrer versuchen auch, vor Schulende
rechtzeitig da zu sein, um das „Geschupse“ bei den ankommenden Bussen zu
vermeiden. Die Politik könne sicherlich darauf hinwirken, die Schulungen und
die Ausbildung der Schulbusbegleiter auszubauen.
Auf die Frage
(Arnold Schmidt), welche Kosten bei mehr Bussen für den Landkreis zu erwarten
seien, antwortet Herr Ettenhuber, der Preis richte sich nach Bus und Tag, wobei
die Hauptverkehrszeiten zwischen 7.00-8.00 Uhr, 11.00-13.30 Uhr und 16-18.00
Uhr seien.
Wortmeldung aus
dem Gremium (Johann Riedl), dass er das größte Problem bei der Kontrolle der
Gurtpflicht sehe. Dies sei nicht möglich in den Griff zu bekommen. Martin
Lechner dazu, dass die Gurtpflicht nicht durchsetzbar sei. Er beantrage, dass
die Gurtpflicht im Beschluss gestrichen werde. Für Unsinn hebe er nicht die
Hand.
Auf die Frage
(Franziska Hilger), ob es eine Gurtpflicht in Bussen gäbe, wenn diese vorhanden
seien, antwortet Herr Riedl, in Deutschland gäbe es eine allgemeine
Gurtpflicht, diese gelte nur für Linienbusse nicht.
Der Landrat frägt
nach, ob bei einem Hinweis auf Gurtpflicht im Bus, dann auch die Verantwortung
rechtlich geregelt sei. Herr Riedl dazu, dass der Busfahrer es nur kundtun oder
durch Zeichen darauf hinweisen müsse. Er müsse es aber nicht überprüfen. Herr
Ettenhuber ergänzt, dass ein Bus ca. 10t wiege, wenn da ein Auto reinfahre
passiere in der Regel nicht viel. Eine Sitzplatzgarantie wäre jedoch bereits
hilfreich.
Der Landrat stellt
fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt und bedankt sich bei den
Busunternehmern für die Diskussion. Er lässt über den geänderten
Beschlussvorschlag abstimmen.
Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, Zuständigkeiten und Finanzierung zu klären und ergänzende oder alternative Formulierungen für eine Petition bis zur Kreistagssitzung auszuarbeiten.
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die Initiative zur Erhöhung der Sicherheit in Schulbussen an das Bundesverkehrsministerium wird befürwortet.
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einstimmig angenommen |
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2. Die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung werden aufgefordert, die gesetzlichen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen um eine Sitzplatzgarantie mit Anschnallpflicht in Schulbussen zu gewährleisten.
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abgelehnt |
gegen 2 Stimmen |
3. Die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung werden aufgefordert, die gesetzlichen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen um eine Sitzplatzgarantie in Schulbussen zu gewährleisten.
& |
angenommen |
gegen 2 Stimmen |