An der Beratung nehmt teil:

Henry Rüstow, Sachbearbeiter Sachgebiet Z 1, ÖPNV

Herr Ettenhuber, Busunternehmen Ettenhuber

Herr Riedl, Busunternehmen Riedl

Herr Denk, Busunternehmen Reiser

 

Der Landrat zieht diesen Tagesordnungspunkt vor, da zu diesem Thema die relevanten Busunternehmen im Landkreis geladen worden seien. Er führt in den Sachverhalt ein. Aufgrund eines aktuellen Schulbusunfalls im südlichen Landkreis im Juni diesen Jahres habe Kreisrat Martin Esterl beantragt, dass der Kreistag eine Petition an den Bayerischen Landtag bzw. an die Bayerische Staatsregierung richte und diese ggf. an die Bundesregierung weiterleite mit dem Inhalt, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, um eine Gurt- und Sitzplatzplicht in Schulbussen einzuführen. Der Landrat weiter, dass dies angeblich der dritte Schulbusunfall innerhalb eines Jahres gewesen sein soll, dies sei jedoch nicht bestätigt. Er habe auch gegenüber der Presse nicht artikuliert, dass ihm die Mehrkosten in Höhe von 450.000 € zu hoch seien. Von den 5.400 Schülern für die der Landkreis zuständig sei, würden rund 1.300 mit Schulbussen befördert werden. 4.100 Schüler würden öffentliche Buslinien oder die S-Bahn nutzen. Eine Sitzplatzgarantie für rund 1.300 Schüler könne der Landkreis finanziell und organisatorisch nicht leisten. Eine Insellösung sei keine Lösung und er wolle auch keine Zweiklassengesellschaft zwischen den Schülern für die der Landkreis zuständig sei und derjenigen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Der Weg zu mehr Sicherheit in Schulbussen könne nur über eine Petition gehen. Er selbst habe sich unmittelbar nach dem o.g. Unfall zusammen mit MdB Dr. Andreas Lenz und MdL Thomas Huber in dieser Angelegenheit an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrinth gewandt. Zudem habe MdL Thomas Huber den MdL Dr. Florian Herrmann (Präsident der Landesverkehrswacht Bayern e.V.) angeschrieben. Antworten dazu stünden noch aus.

 

Der Landrat begrüßt die Vertreter der Busunternehmen Riedl, Ettenhuber und Reiser, die sich dem ULV-Ausschuss der Diskussion zum Thema stellen, was könne der Landkreis zur Sicherheit in Schulbussen machen.

 

Auf die Frage aus dem Gremium (Ludwig Maurer), welche Befugnisse Schulbusbegleiter hätten, bzw. wie die Busfahrer die Gurtpflicht umsetzen können, antwortet Herr Ettenhuber, dass z.B. bei einer seiner Linien sich die Eltern zu Beginn der Fahrt um das Anschnallen der Kinder kümmern würden. Die Kinder sich jedoch dann während der Fahrt wieder abschnallen. Die Busfahrer allein können die Umsetzung der Gurtpflicht nicht leisten. Fraglich sei auch, wer letztendlich die Verantwortung trage, wenn die Gurtpflicht zwar erst kontrolliert worden sei, die Kinder sich dann aber wieder abschnallen. Mit den Busbegleitern habe man zudem das Problem, durch unterschiedliche Routenführung diese wieder an den Ausgangspunkt zurückzubringen.

 

Wortmeldung aus dem Gremium (Martin Lechner), er sehe darin auch ein großes zeitliches Problem wenn bei jedem Halt die Gurtpflicht kontrolliert werden müsste. Für ihn stelle sich zuerst die Frage der Sitzplatzgarantie. Herr Ettenhuber dazu, dann müssten doppelt so viele Busse eingesetzt werden, die aus Platzgründen an den Schulen gar nicht halten könnten. Bereits jetzt, so Herr Riedl, sei das Anfahren der Schulen u.a.aufgrund parkender Autos oder auch Baustellen schwierig.

 

Die Frage (Bianka Poschenrieder), inwieweit Schulbusse Gurte haben und wie stark die Busse belegt seien, beantwortet Herr Ettenhuber insoweit, dass in der Regel keine Gurte in den Bussen seien aber zum Teil nachgerüstet werden können. Bereits jetzt gäbe es häufig für jedes Kind einen Sitzplatz, diese werden jedoch nicht genutzt oder mit den Schulranzen belegt. Herr Denk ergänzt, dass die Anweisungen der Busfahrer sich hinzusetzen, von den Schülern meist ignoriert werden.

 

Nachfrage (Bianka Poschenrieder), ob es noch die Schulungen „wie verhalte ich mich richtig im Schulbus“ gäbe und ob die Teilnahme auch bescheinigt werde. Herr Ettenhuber dazu, dass es diese noch gäbe, sie seien auch kostenlos aber es werde kein Zertifikat ausgestellt.

 

Wortmeldung aus dem Gremium (Ilke Ackstaller), in Diskussionen mit Lehrern habe sie erfahren, dass die Gefährdung an den Haltestellen durch Gedrängel viel größer sei als in den Bussen. Auch dort seien Aufpasser notwendig. Herr Ettenhuber und Herr Riedl bestätigen, dass das Ein- und Aussteigen auch durch Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer für die Schüler am gefährlichsten sei.

 

Auf die Frage (Magdalena Föstl), inwieweit denn die Kreisräte auf das Schulamt oder die Lehrer zugehen könnten, um den Druck zu erhöhen, dass die Kinder den Anweisungen im Bus Folge leisten oder an den angesprochenen Schulungen verpflichtend teilnehmen, antwortet Herr Rüstow, dass ältere Schüler zu Schulbusbegleitern ausgebildet werden (z.B. Mittelschule und Realschule Ebersberg). Die Verwaltung könne Schüler, die gegen die Ordnung und Sicherheit im Schulbus verstoßen, von der Beförderung ausschließen, was sich in der Praxis jedoch oft schwierig gestalte. Die Busfahrer versuchen auch, vor Schulende rechtzeitig da zu sein, um das „Geschupse“ bei den ankommenden Bussen zu vermeiden. Die Politik könne sicherlich darauf hinwirken, die Schulungen und die Ausbildung der Schulbusbegleiter auszubauen.

 

Auf die Frage (Arnold Schmidt), welche Kosten bei mehr Bussen für den Landkreis zu erwarten seien, antwortet Herr Ettenhuber, der Preis richte sich nach Bus und Tag, wobei die Hauptverkehrszeiten zwischen 7.00-8.00 Uhr, 11.00-13.30 Uhr und 16-18.00 Uhr seien.

 

Wortmeldung aus dem Gremium (Johann Riedl), dass er das größte Problem bei der Kontrolle der Gurtpflicht sehe. Dies sei nicht möglich in den Griff zu bekommen. Martin Lechner dazu, dass die Gurtpflicht nicht durchsetzbar sei. Er beantrage, dass die Gurtpflicht im Beschluss gestrichen werde. Für Unsinn hebe er nicht die Hand.

 

Auf die Frage (Franziska Hilger), ob es eine Gurtpflicht in Bussen gäbe, wenn diese vorhanden seien, antwortet Herr Riedl, in Deutschland gäbe es eine allgemeine Gurtpflicht, diese gelte nur für Linienbusse nicht.

 

Der Landrat frägt nach, ob bei einem Hinweis auf Gurtpflicht im Bus, dann auch die Verantwortung rechtlich geregelt sei. Herr Riedl dazu, dass der Busfahrer es nur kundtun oder durch Zeichen darauf hinweisen müsse. Er müsse es aber nicht überprüfen. Herr Ettenhuber ergänzt, dass ein Bus ca. 10t wiege, wenn da ein Auto reinfahre passiere in der Regel nicht viel. Eine Sitzplatzgarantie wäre jedoch bereits hilfreich.

 

Der Landrat stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt und bedankt sich bei den Busunternehmern für die Diskussion. Er lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Zuständigkeiten und Finanzierung zu klären und ergänzende oder alternative Formulierungen für eine Petition bis zur Kreistagssitzung auszuarbeiten.

 

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Die Initiative zur Erhöhung der Sicherheit in Schulbussen an das Bundesverkehrsministerium wird befürwortet.

 

&

einstimmig angenommen

 

 

 

2.    Die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung werden aufgefordert, die gesetzlichen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen um eine Sitzplatzgarantie mit Anschnallpflicht in Schulbussen zu gewährleisten.

 

&

abgelehnt

gegen 2 Stimmen

 

 

3.    Die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung werden aufgefordert, die gesetzlichen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen um eine Sitzplatzgarantie in Schulbussen zu gewährleisten.

 

 

&

angenommen

gegen 2 Stimmen