Beschluss: zurückgestellt

Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss am 08.06.2015 TOP 3

An der Beratung nahmen teil:

Brigitte Keller, Abteilungsleitung F, Finanzen, Wirtschaft und Büro Landrat

Der Landrat erteilt KRin Kirchlechner das Wort, die eventuell einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen möchte. Sie erklärt, dass sie vorher noch einige Informationen benötige, bevor sie über diese Dienstanweisung abstimmen könne. Es gebe nämlich einige Kommunen, die dieses Instrument als nicht optimal ansehen. Sie wolle erst Informationen darüber, wie andere Kommunen das handhaben, auch in Bezug auf die Risiken.

Frau Keller erläutert den Vorteil der derivaten Finanzinstrumente, wobei feste gegen variable Zinsen getauscht werden und sobald sich die Zinsen verändern, werden die Verträge an die bestmögliche Zinskurve angepasst.

Auf die Nachfrage von KRin Kirchlechner erklärt Frau Keller, dass die meisten anderen Kommunen es aufgrund des Arbeitsaufwandes nicht machen. Für diese Anpassungen müsse viel Zeit und Arbeit investiert werden, was sie gerne für den Landkreis einbringe.

Der Landrat ergänzt die Ausführungen von Frau Keller, dass diese Dienstanweisung bereits im Kreis- und Strategieausschuss am 08.06.2015 einstimmig genehmigt und im Kreistag im Juli 2015 aus Zeitgründen nicht auf die Tagesordnung genommen wurde. Er schlage vor, diesen Beschluss auf die Dezember-Sitzung zu vertagen.

KR Oellerer merkt an, dass hier 30 % neue Kreisräte seien, von denen die meisten noch nichts über dieses Finanzinstrument gehört haben. Es handle sich um ein schwieriges und komplexes Thema. Daher schlage er vor, die Fa. MAGRAL zu einem Vortrag einzuladen und in der Dezember-Kreistagssitzung darüber zu entscheiden.

Der Landrat geht auf diesen Vorschlag ein und stellt diesen formal zur Beschlussfassung.

& (Wie am Ende des Tagesordnungspunktes dargestellt; Anmerkung der Schriftführerin)

KRin Weigl-Mühlfeld stimmt dagegen, da sie jemanden Unabhängigen, nicht die Fa. MAGRAL, für diese Informationsveranstaltung wolle.

KR Dr. Böhm gibt zu bedenken, dass bei der Richtlinie 6.5 die Summe von 600.000 € 1% der Schulden sowie 0,5% des Kreishaushaltes ausmache. KR Müller erwidert, dass er deswegen den Zusatz „in jedem Fall bei einer Überschreitung nach Satz 1 der Kreis- und Strategieausschuss zu informieren sei vorgeschlagen habe“ mitaufzunehmen.

KR Schurer erklärt, dass es schon Kämmerer von Kommunen gebe, die inhaftiert seien, weil sie Derivate auf falsche Weise genutzt haben. Die künftigen Darlehen werden mit 0,0 % Zins für die Landkreise gewährt und europäische Währungsexperten prognostizieren, dass es die nächsten 5 – 7 Jahre so bleiben werde. Daher können die Kommunen günstige Kredite aufnehmen. Unabhängige Finanzberater weisen immer wieder darauf hin, dass es ein theoretisches Risiko durch Derivate gebe.

Frau Keller erwidert, aber nicht für „Plain Vanilla Swaps“.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

Der Beschluss über die Dienstanweisung für den Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten wird bis zur nächsten Kreistagssitzung am 14.12.2015 zurückgestellt.

Die Fa. Magral werde vorher zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.

&

angenommen

mit 1 Gegenstimme