Beschluss: einstimmig angenommen

An der Beratung nahmen teil:

Christian Salberg, SG-Leiter S 3 Kreisjugendamt

Herr Salberg erläutert den Sachverhalt anhand der versandten Sitzungsvorlage.

Der Kreistag fasste am 28.07.2015 folgenden Beschluss:

„Der Kreistag bestellt die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für die Wahlperiode 2014 – 2020 in seiner konstituierenden Sitzung. Bei Änderungen während der Wahlperiode gilt: Es kann immer dann von der Bestellung nachrückender beratender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses im Sinne von Art. 17 Abs. 1 AGSG durch den Kreistag ausgegangen werden, wenn der Jugendhilfeausschuss der Bestellung nach dem Vorschlag der entsendenden Stelle zustimmt und auf diese Weise die Nachfolge regelt.“

Nach Art. 19 Abs. 1 Ziffer 2 AGSG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ebersberg gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied ein Vertreter oder Vertreterin, die als Jugend- oder Familien- oder Vormundschaftsrichter/-richterin tätig ist, an Bisher war Frau Susanne Strubl stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss. Das Amtsgericht Ebersberg ließ am 11.08.2015 mitteilen, dass künftig Frau Vera Hörauf Frau Susanne Strubl als stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss ersetzt.

Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, lässt der Landrat über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Frau Susanne Strubl scheidet mit Wirkung vom 22.10.2015 als stellvertretendes beratendes Mitglied aus dem Jugendhilfeausschuss aus.

2.   Den stellvertretenden beratenden Sitz für das Amtsgericht (Art. 19 Abs. 1 Ziffer 2 AGSG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ebersberg), nimmt mit Wirkung vom 22.10.2015 Frau Vera Hörauf ein.