An der Beratung nahmen teil: |
Christian Salberg, SG-Leiter S 3, Kreisjugendamt |
Der Landrat ruft
den Tagesordnungspunkt auf und übergibt das Wort an Herrn Salberg. Dieser
erklärt, dass sich hier der Sachverhalt, aus dem vorangegangenen
Tagesordnungspunkt wiederholt, nur, dass es hier um das beratende Mitglied der
für den Jugendamtsbezirk zuständige kommunale Gleichstellungsbeauftragte gehe.
Bisher war Frau Christine Klostermann stellvertretendes Mitglied für Frau
Stefanie Geisler, diese wird jetzt durch Frau Carola Schreiner ersetzt.
Nachdem es keine
Wortmeldung gibt, lässt der Landrat über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Jugendhilfeausschuss fasst
folgenden Beschluss:
1.
Frau Christine Klostermann scheidet als
stellvertretendes beratendes Mitglied mit Wirkung vom 22.10.2015 aus dem
Jugendhilfeausschuss aus.
2.
Den stellvertretenden beratenden Sitz für
die kommunale Gleichstellungsbeauftragte (Art. 19 Abs. 1 Ziffer 6 AGSG in
Verbindung mit § 3 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises
Ebersberg), nimmt mit Wirkung vom 22.10.2015 Frau Carola Schreiner ein.