Vorberatung |
3.
Jugendhilfeausschuss am
23.10.2014, TOP 6ö |
An der Beratung nahmen teil: |
Andreas Bohnert; Caritas-Zentrum Ebersberg |
Herr Bohnert erläutert den Antrag der Erziehungsberatung, der nach § 28 SGB VIII eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers ist. Die Erhöhung sei vor allem auf eine tariflich bedingte Personalkostensteigerung zurückzuführen.
Frau Brückner, beratendes Mitglied, verweist auf den Tätigkeitsbericht, der ausliege.
Der Jugendhilfeausschuss fasst
folgenden Beschluss:
Die beantragte Kostenbeteiligung in Höhe von
421.710,- € wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch den
Kreistag in den Haushalt 2016 eingestellt.