Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

3. Jugendhilfeausschuss am  23.10.2014,  TOP 6ö

An der Beratung nahmen teil:

Andreas Bohnert; Caritas-Zentrum Ebersberg

Herr Bohnert erläutert den Antrag der Erziehungsberatung, der nach § 28 SGB VIII eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers ist. Die Erhöhung sei vor allem auf eine tariflich bedingte Personalkostensteigerung zurückzuführen.

Frau Brückner, beratendes Mitglied, verweist auf den Tätigkeitsbericht, der ausliege.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

Die beantragte Kostenbeteiligung in Höhe von 421.710,- € wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch den Kreistag in den Haushalt 2016 eingestellt.