Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 30.09.2014, TOP 6ö

An der Beratung nahmen teil:

Henry Rüstow, Mitarbeiter Z 1; Zentrale Angelegenheiten des Landkreises

 

Marianne Künzel, Vorsitzende des Vereins Nachtexpress e.V.

 

Georg Schweiger, Vorsitzender des Vereins Nachtexpress e.V.

 

Christa Stewens, Vorsitzende des Vereins Nachtexpress e.V. nach TOP 5 ö

Der Landrat begrüßt die Vorsitzenden des Vereins Nachtexpress e.V. Frau Künzel und Herr Schweiger. Frau Stewens, die ebenfalls Vorstand des Vereins ist, kommt etwas später.

Er erklärt, dass bereits im Sommer 2014 die Fahrgastbeförderungen immer weniger wurden, sodass bereits damals eine Empfehlung des Vereins zur Einstellung des Betriebes zum 31.12.2014 kam. Aufgrund seines Vorschlages fuhr der Nachtexpress 2015 weiter. Es sollten Lösungen gefunden werden, z.B. durch vermehrte Werbemaßnahmen, so der Landrat weiter. Leider sanken die Zahlen noch mehr, sodass am 29.07.2015 ein Brief der Vorstandschaft einging mit der Empfehlung, nach 20 Jahren den Nachtexpress einzustellen.

Frau Künzel erklärt, dass der Verein verschiedene Modelle angeschaut habe, mit folgendem Ergebnis: Durch unsere Nähe zu München hat der Landkreis eine andere Struktur als diese Städte, daher können wir diese nicht übernehmen. Zum Thema Ruf-/Sammeltaxi kam der Verein auf „keinen grünen Zweig“, sodass dies nicht weiterverfolgt wurde. Frau Künzel bedankt sich bei allen für die gute Zusammenarbeit, dem sich Herr Schweiger anschließt, der auf das Schreiben des Vereins hinweist, in dem alles ausführlich erläutert ist.

Der Landrat überreicht Frau Künzel und Herrn Schweiger ein kleines Dankeschön in Form eines Schoko Busses. Dieser wird auch Frau Stewens überreicht, die erst nach TOP 5 anwesend sein konnte. Der Landrat bedankt sich bei den Vorständen für ihr langjähriges Engagement, was von den Anwesenden mit Applaus unterstrichen wird.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Die Ausschussmitglieder nehmen die Entscheidung des Vereins Nachtexpress e.V., den Betrieb des Nachtexpresses nach der Neujahrsnacht 2016 ersatzlos einzustellen, zur Kenntnis.

2.   Bei Einstellung des Nachtexpresses wird der Verein Nachtexpress durch den ULV-Ausschuss beauftragt, eine zeitnahe Endabrechnung und Prüfung durch das Revisionsamt zu veranlassen. Die eventuell zu viel gezahlten freiwilligen Leistungen für den Betrieb das Nachtexpresses sind dem Landkreis Ebersberg zu erstatten.

3.   Im Haushalt 2016 werden dafür keine Mittel mehr eingeplant.