An der Beratung nahmen teil:

Martin Gansel, Mitarbeiter des Kreisjugendamtes

Herr Gansel stellt in einer Präsentation, die als Anlage 4 diesem Protokoll beigefügt ist, die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Jugendhilfe im Kinderschutz vor.

Im Bereich der Kindeswohlgefährdung existieren zwei Systeme nebeneinander; zum einen die öffentliche Jugendhilfe mit JaS / SaS und zum anderen die Schule.

Ziel war, was einige Vorteile beinhalte, diese beiden Systeme in ein System, mit einem Melder an das Jugendamt, zusammenzufassen. Um eine Anleitung für die Vorgehensweise zu haben, wurde das Ergebnis im gemeinsam erarbeiteten Kooperationsleitfaden festgehalten.

Auf die Nachfrage von Frau Freise zählt Herr Gansel die insgesamt 14 Lehrkräfte und Schulen auf, die bei der Erarbeitung des Leitfadens involviert waren.

Auf die Nachfrage von Frau Ehrl wer die Jugendamt erfahrene Fachkraft sei, erklärt Herr Gansel, für Externe ist Herr Robida die Beratungsfachkraft nach §8 b SGB VIII.

Auf die Nachfrage von Frau Brückner erklärt Herr Salberg, dass die zweite Beratungsfachkraft nach § 8b Frau Reimer sei.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Jugendhilfeausschuss beschließt den erarbeiteten Kooperationsleitfaden zwischen Schulen und der Jugendhilfe zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung im Landkreis Ebersberg.

2.   Der Leitfaden ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage (5) zur Niederschrift.