Vorberatung |
3.
Jugendhilfeausschuss am
23.10.2014, TOP 7ö |
An der Beratung nahmen teil: |
Ernst Weinzierl, Brücke Ebersberg |
Herr Weinzierl erläutert den Antrag, der mit der Sitzungsvorlage versandt wurde, zur Bezuschussung des Jugendprojektes „Jugendrichterlichen Weisungen“.
KRin Dr. Glaser dankt Herrn Weinzierl stellvertretend für die gute Arbeit der „Brücke e.V.“.
Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der
Landkreis Ebersberg bewilligt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2016 durch
den Kreistag der Brücke Ebersberg e.V. folgenden Zuschuss:
Zuschuss lt. Antrag: 116.500,--
Euro
Veränderung zu 2015:+ 2.500,-- Euro (ausschließlich Tariferhöhungen)
2. Wie
bisher wird der Zuschuss nach Vorlage des Verwendungsnachweises „spitz“
abgerechnet.
3. Der genannte Betrag wird in den Haushalt 2016 eingeplant.