Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

3. Jugendhilfeausschuss am  23.10.2014,  TOP 7ö

An der Beratung nahmen teil:

Ernst Weinzierl, Brücke Ebersberg e.V.

 

Bernhard Wacht, Mitarbeiter des Jugendamtes

Herr Weinzierl erläutert den Antrag, der mit der Sitzungsvorlage versandt wurde.

Herr Weinzierl bittet um die Übernahme der Stundenerhöhung, da die Fallzahlen und die Problembelastung steige. Jedes Jahr kämen 80 / 90 Jugendliche zur Brücke. Im Jahr 2015 waren ¾ der Jugendlichen über das Jugendamt gekommen. Wenn diese „in Obhut“ genommen würden, käme es deutlich teurer.

Sollte die Aufstockung nicht genehmigt werden, könnte die Brücke die Wohnungen auch nicht mehr anbieten, da in diesem Betrag nicht nur die Stundenerhöhung des Sozialpädagogen sondern auch Sachkosten, wie Miete, Supervision, Gruppenarbeit enthalten seien.

Herr Weinzierl erklärt, dass die Zahl der Obdachlosen jungen Erwachsenen steige.

Herr Wacht erläutert, dass zur „Brücke“ diejenigen Klienten kämen, die aus den regulären Jugendhilfemaßnahmen rausfielen. Sollten diese nicht von der „Brücke“ betreut werden, fielen sie unter das Sozialsystem.

Frau Bittner erklärt, dass durch die Hilfe der „Brücke“ drei junge Menschen eine Ausbildung zur Kinderpflegerin geschafft hätten.

Aus dem Gremium sprechen sich viele für die 1. Variante des Beschlussvorschlages aus, da sie die Arbeit der „Brücke e.V.“ wertschätzen und durch die geleistete Hilfe der Landkreis finanziell weniger belastet werde, als durch die beantragte Erhöhung des Zuschusses.

Herr Weinzierl bietet eine Veranstaltung für die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mit den Jugendlichen an.

Der Landrat bittet diesen Termin möglichst frühzeitig abzustimmen und lässt, aufgrund der Zusammenfassung der Wortmeldungen, nur mehr über die 1. Variante des Beschlussvorschlages abstimmen.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Landkreis Ebersberg bewilligt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2016 durch den Kreistag der Brücke Ebersberg e.V. folgenden Zuschuss:

Zuschuss lt. Antrag:      234.000,-- Euro

[Veränderung zu 2015: +   29.000,-- Euro  (Stundenerhöhung eines Sozialpädagogen um 10 Stunden wegen gestiegenen Fallzahlen)]

2.   Wie bisher wird der Zuschuss nach Vorlage des Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet.

3.   Der genannte Betrag wird in den Haushalt 2016 eingeplant.