An der Beratung nahmen teil:

Brigitte Keller, Abteilungsleitung F, Finanzen, Wirtschaft und Büro Landrat

Der Landrat ruft den Tagesordnungspunkt auf und übergibt das Wort an Frau Keller, die anhand einer Präsentation (Protokoll-Anlage 2) dem Gremium den Sachverhalt erläutert.

Unter anderem erklärt sie, dass 2014 der Ergebnisüberschuss mit 8,6 Mio. € einer der bisher am höchsten gemessenen sei.

Die Entwicklung des Ergebnisses für das Jahr 2015 sei etwas schwieriger, da im Bereich der Aufwendungen Millionen-Ausgaben für Asyl anfallen werden. Seit wenigen Wochen erfahre der Kreishaushalt eine Entlastung, da der Landkreis die nicht personenbezogenen Leistungen für Asyl direkt auf den Staatshaushalt buchen könne.

Momentan habe der Kreis einen zusätzlichen Mittelabfluss von mtl. rund 500.000 € für Asyl. Seit einigen Wochen können wir die Hälfte davon auf den Staatshaushalt buchen, was eine gewisse Erleichterung für den Kreishaushalt und dessen Liquidität bringe. Allerdings gebe es noch eine hohe offene Forderung gegenüber dem Freistaat. Frau Keller gehe bei ihren Berechnungen aber davon aus, dass sie diese zumindest in Rechnung stellen könne, d. h., dass sich die Erträge ausgleichen. Ob der Landkreis das Geld tatsächlich erhalten werde, kann sie nicht prognostizieren. Insofern sind die Aufwendungen etwas höher, auch die Erträge, als im letzten Jahr, wobei das unauffällig sei; Sorgen machen ihr die Aufwendungen, die mit 61 % über denen des Vorjahres liegen.

Auf die Nachfrage von KR Hingerl erklärt Frau Keller, dass die Folie „Jugendhilfe“ die Prognose für dieses Jahr 2015 darstelle. D. h. was für das Jahr 2015 geplant und tatsächlich ausgegeben werde. Im Jahr 2016 rechne sie für den Landkreis allein im Jugendamtsetat bereits mit 350.000 € Kosten für Asyl. Der wesentliche Punkt für die Kostensteigerung im Jahr 2016 in der Jugendhilfe komme nicht von extremen Fallzahlsteigerungen, sondern von einer deutlichen Verteuerung der Entgelte. Sprich die Kosten pro Fall steigen deutlich an.

KR Oellerer erkundigt sich, wie viele von den Stellen, die im Nachtragshaushalt für die Regierungen zur Verfügung gestellt werden, den Landkreisen zukommen. Der Landrat erklärt, dass dies noch nicht bekannt sei.

KRin Rauscher regt an, eine gesonderte Aufstellung, der Ausgaben von Personal bis Unterkunft für „Asyl“ und was vom Freistaat erstattet werde, zu bekommen, um zu sehen, was auf kommunaler Ebene „hängen“ bleibe.

Frau Keller antwortet darauf, dass im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 in der ersten Haushaltslesung im KSA am 09.11.2015 darüber gesprochen werde. Die anfallenden Kosten im Bereich der Jugendhilfe von ca. 350.000 € entstehen durch die Vormundschaften, die das Jugendamt für die uM übernehmen müsse. Diese Kosten werden aber vollständig vom Freistaat übernommen, auch die Personalkosten.

Auf die Nachfrage von KR Mayer antwortet Frau Keller, dass neue Kostenstellen / Kostenträger für Asyl erstellt wurden, um diese Fragen buchhalterisch ablesen zu können. Dies wurde bereits in den Fachausschüssen kommuniziert und dem KSA wird dies am 09.11.2015 mitgeteilt.

KR Huber erklärt, dass der Freistaat Bayern die Kommunen zusätzlich finanziell entlaste. Im Haushaltsjahr 2015 stehen zur Unterstützung der Kommunen, bei den durch die unbegleiteten Minderjährigen hervorgerufenen Verwaltungskosten (einschließlich Vormundschaftskosten) und den Kosten für die Forcierung des Ausbaus zentraler Inobhutnahmeeinrichtungen, bis zu 8,5 Mio. € zur Verfügung. Im Entwurf des Nachtragshaushalts 2016 wurde der entsprechende Ansatz sogar auf 10 Mio. € aufgestockt. Die Veranschlagung 2016 stehe noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bayerischen Landtags. Ab 01.01.2016 findet die verpflichtende bundesweite und ab 01.11.2015 die freiwillige Verteilung der uM statt. Bisher befinden sich 13.417 uM in Bayern, das sind 50 % aller uM. Er hoffe durch die bundesweite Verteilung eine enorme Entlastung für den Freistaat.

Frau Keller erklärt, dass diese Information den Jugendhilfe-Etat um einige 100.000 € entlasten werde und fährt mit der Präsentation zu den Unterkunftskosten des Jobcenters fort.

Nach der Präsentation merkt KR Dr. Seidelmann an, dass durch die Beschleunigung des Asylverfahrens, die Kosten der Grundsicherung und der Unterkünfte steigen werden, wenn diese aus dem Verfahren raus- und in Hartz IV reinkommen. Frau Keller erklärt, dass dies richtig sei und die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Haushalt 2016 mit ca. 100 berücksichtigt sei. 

KR Schurer teilt mit, dass vom Bund festgelegt wurde, dass ab 01.01.2016 die Länder mit mtl. 670 € pro Flüchtling für die Dauer des Asylverfahrens entschädigt werden.

Der Bund rechnet mit 400.000 Menschen, die nächstes Jahr in ganz Deutschland anerkannt werden und mit einer Summe von ca. 2 Mrd. €. In dem Leistungsbereich SGB fallen Kosten der Unterkunft, Vermittlung in den Arbeitsmarkt durch Bildungsmaßnahmen, wie Sprachkurse und wenn es nicht klappt durch Arbeitslosengeld II an. Im Bereich des SGB ist der Bund in der Regel alleine und zu 100 % verantwortlich.

Frau Keller erklärt, der Erstattungssatz des Bundes für die KdU ist nirgendwo so niedrig wie in Bayern. Die übrigen Kosten der KdU bleiben beim Landkreis, die übernimmt der Bund nicht.

KR Schurer erklärt, dass von den Leistungen zwei Mrd. im Leistungsbereich des SGB anerkannt werden. Die Erstattungsquote der KdU liege bei 28 %. Es gebe Überlegungen der Länder auch für die Kosten der Unterkunft von Seiten des Bundes nochmals die Gelder nachzubessern. Dies werde bereits zwischen Finanzministerium und den Ländern verhandelt. Die schwarze Null des Bundes könne 2016 nicht gehalten werden. Es werde ein Nachtragshaushalt mit einigen Milliarden erstellt. Nochmals; wenn die Leute anerkannt sind, so KR Schurer, werden die Leistungen nach dem SGB voll vom Bund übernommen.

KRin Weigl-Mühlfeld erklärt, dass die Asylbewerber nicht nur kosten, sondern, dass bezogen auf den demografischen Wandel wir auch von ihnen langfristig profitieren werden.

Der Landrat schließt den Tagesordnungspunkt.