Beschluss: einstimmig angenommen

An der Beratung nehmen teil:

Stefanie Geisler, Leiterin Abteilung S - Soziales, Bildung

Marion Wolinski, Leiterin Sachgebiet S2 - Sozialhilfeverwaltung

 

Der Landrat begrüßt Frau Geisler und Frau Wolinski und erteilt Frau Wolinski das Wort.

 

Frau Wolinski stellt in Ergänzung zur Sitzungsvorlage die aktuelle Situation zur Betreuung von Asylbewerbern im Landkreis anhand einer Präsentation (Anlage 6 zum Protokoll) vor. Mit Stand von heute seien es bereits 1063 Asylbewerber in den Unterkünften und 110 unbegleitete Minderjährige verteilt auf 13 Einrichtungen. Der Landrat ergänzt, dass sich derzeit weitere 200 Asylbewerber in der Notunterkunft befänden, die zwar dem Landkreis nicht zugerechnet werden, für den Bürger jedoch faktisch da seien.

 

Auf die Frage aus dem Gremium (Waltraud Gruber), ob sich der Anteil der Asylbewerber bezüglich der Herkunftsländer deutschlandweit spiegle, antwortet der Landrat, dass dies nur die Situation im Landkreis Ebersberg sei. Die Anteile der verschiedenen Nationen seien sehr unterschiedlich und ergäben sich zufällig. Kreisrat Huber bemerkt, dass man inzwischen versuche, die Nationen zusammenzuführen und nicht mehr über ganz Bayern verteile. Der Landrat ergänzt, dass er im August an die Bundeskanzlerin bezüglich der Situation mit den Westbalkanstaaten geschrieben habe. In der Antwort hieße es nur, dass diese Flüchtlinge den Landkreis aufgrund der geringen Anzahl kaum beträfen. Wenn die Anzahl der Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten jedoch insgesamt in Deutschland sinke, könnten die anderen Asylbewerber besser umverteilt werden.

 

Auf die Frage aus dem Gremium (Waltraud Gruber), ob den Ehrenamtlichen der Leitfaden für Ehrenamtliche im Bereich Asyl bekannt sei, antwortet Frau Geisler, dass die Helfer und Sprachlehrer entsprechend informiert worden seien.

 

Der Landrat ergänzt im Anschluss zur Präsentation, dass das Thema Personalbedarf auch unter TOP 11 – Stellenplan 2016 erörtert werde. Von den insgesamt 50 beantragten Stellen im Bereich Asyl seien bereits im Jahr 2015 neun Stellen besetzt worden. Ebenso seien fünf weitere Halbtagskräfte zur Unterstützung vorübergehend aus den anderen Abteilungen abgezogen worden. Die neun besetzten Stellen heuer müssten nun im Stellenplan 2016 noch eingebracht werden. 30 der beantragten Stellen werden vom Staat refinanziert, die drei Stellen im Jobcenter nur zu 87,5%. Es gäbe jedoch die Zusage vom Staat, dass 3700 neue Stellen im Bereich Bildung, Polizei, Richter, Justiz und Ämter geschaffen werden sollen, die sich auch für den Landkreis entlastend auswirken sollten. Die beantragten Stellen werden entsprechend nach Zuwachs nachbesetzt und nicht alle zum 01.01.2016. Im Vergleich zum Stellenbedarf in anderen Landkreisen bewege sich Ebersberg im vernünftigen Mittelfeld.

 

Im Bereich unbegleitete Minderjährige, so der Landrat, gelte ab dem 01.01.2016 der Königsteiner Schlüssel verpflichtend. Derzeit seien 50% der unbegleiteten Minderjährigen in Bayern untergebracht, die dann entsprechend umverteilt werden sollten. Insgesamt müsse Bayern 15,33% der Asylbewerber tragen. Konkrete Prognosen seien zwar nicht möglich, die Umverteilung müsste sich aber auch für den Landkreis entlastend auswirken.

 

Der Bedarf der Unterkünfte könne ebenfalls nur abgeschätzt werden, so der Landrat. Es werde mit weiteren Standorten gerechnet, die auch benötigt werden. Sobald die erste Traglufthalle eröffnet werde, soll die Belegung der Turnhallen zurückgeführt werden. Der Landrat werde morgen im Gespräch mit dem Regierungspräsidenten u.a. erörtern, dass der Schulsport nicht weiter unter der Situation mit den Asylbewerbern leiden dürfe. Die Balance mit der Bevölkerung sei wichtig und notwendig. Dies gelte auch für die Wahrnehmung der staatlichen und kommunalen Aufgaben der Landräte.

 

Auf die Fragen aus dem Gremium (Renate Will) zur Zusammensetzung des Betreuungsschlüssels 1:150 und der Hinzuziehung von Dolmetschern, antwortet Frau Wolinski, dass der Betreuungsschlüssel in der Förderrichtlinie Bayern festgeschrieben sei und für eine Fachkraft gelte ohne Ehrenamtliche. Die Verständigung mit den Asylbewerbern funktioniere sehr gut entweder auf Englisch oder mit Unterstützung von Asylbewerbern mit Deutschkenntnissen. Dolmetscher müssten nur selten in schwierigen Fällen hinzugezogen werden. Frau Geisler ergänzt, dass auch in der neu überarbeiteten Förderrichtlinie, die zum 01.01.2016 in Kraft treten solle, der Betreuungsschlüssel nicht angepasst werde. Das Sozialministerium erachte den Betreuungsschlüssel 1:150 für adäquat.

 

Die Frage aus dem Gremium (Waltraud Gruber), ob die Präsentation im Ratsinformationssystem einzusehen sei, beantwortet Herr Neugebauer insoweit, dass die Präsentation spätestens am Tag nach der Sitzung eingestellt werde.

 

Wortmeldung aus dem Gremium (Thomas Huber), unabhängig davon wie der Betreuungsschlüssel definiert werde, man müsse erst einmal das dazugehörige Fachpersonal dazu finden. Herr Huber spricht folgende Punkte an:

 

Asylsozialberatung:

Das Thema sei in der Politik intensiv diskutiert worden und man habe sich damals bewusst dafür entschieden, dass die Beratung durch das Fachpersonal unabhängiger Wohlfahrtsverbände und nicht vom Staat durchgeführt werde. Derzeit können sieben Landkreise an einem Modelversuch teilnehmen und die Asylsozialberatung selber organisieren. Aufgrund der vielen Bewerbungen sei Ebersberg nach Beschluss des Landkreistags nicht zum Zuge gekommen.

 

Fachpersonal:

Grundlage der Asylsozialberatung sei die Asylberatungsrichtlinie, die derzeit vom Sozialausschuss u.a. mit den aktuellen Erfahrungswerten der Kommunen überarbeitet werde. Ferner sollen weitere Berufsgruppen aufgenommen werden, um dem Aspekt des Fachkräftemangels nachzukommen.

 

Unbegleitete Minderjährige:

Mit Stand Ende September seien in Bayern 14.000 unbegleitete Minderjährige untergebracht, dies seien 50% von allen in der BRD. Eine Entlastung für die Kommunen soll die neue bundeweite Verteilung bringen, die seit 01.01.2015 freiwillig und ab dem 01.01.2016 verpflichtend sei. Der bisherige Stand soll angerechnet werden, so dass erneute Zuteilungen in Bayern zukünftig eingeschränkt werden sollten. Zudem solle das hochkomplexe bundesweite Kostenerstattungsverfahren abgeschafft werden. Der Freistaat übernehme die volle finanzielle Verantwortung bei den unbegleiteten Minderjährigen, obwohl die Kinder- und Jugendhilfe die ureigenste Aufgabe der Kommunen sei. Der Freistaat handle hier freiwillig, um die Kommunen erheblich zu entlasten und habe aktuell weitere 600 Mio € dafür geplant.

 

Ehrenamtskoordinatoren:

Das Thema sei am 29.10.2015 im Sozialausschuss behandelt worden. Man habe ans Sozialministerium herangetragen, dass neben den derzeit 14 Modelkommunen der Bereich hauptamtliche Ehrenamtskoordinationsstellen in die Regelförderung überführt werden soll. Somit könne in jedem Landkreis eine Ehrenamtskoordinationsstelle für Asyl geschaffen werden.

 

Gemeinschaftsunterkunft Vaterstetten:

Aufgrund eines Zeitungsartikels am letzten Freitag habe er umgehend Kontakt mit den zuständigen Ministern aufgenommen und nun die schriftliche Zusage, dass noch diese Woche die Mittelfreigabe erfolge. Die Immobilien Bayern und die Gemeinde Vaterstetten können somit noch in diesen Tagen den Grundstückspachtvertrag unterschreiben. Damit könne hoffentlich auch ein Schlussstrich unter dieses Thema gezogen werden.

 

Wortmeldung aus dem Gremium (Albert Hingerl), dass das Thema Asyl eine langfristige Aufgabe sein werde und eine Umstellung auf nachhaltiges Bauen notwendig mache, welches im Jahr 2016 angegangen werden sollte. Ferner fehle zu diesem TOP ein Beschlussvorschlag zum Antrag der SPD. Der Landrat formuliert mit Einverständnis des Gremiums den u.a. Beschlussvorschlag.

 

Auf die Frage aus dem Gremium (Reinhard Oellerer), ob bei der Asylbetreuung auch das Berufsbild Erzieher ausgeschrieben worden sei, antwortet Frau Wolinski, dass dies zwar nicht konkret erfolgt sei, dass diese Bewerber aber auch immer zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen worden seien. Frau Geisler ergänzt, dass die Caritas z.B. auch Ethnologen einstellen könne und dies inzwischen auch getan habe, allerdings sei auch hier kein Markt mehr. Auf die weitere Frage zur Verwendung nichtbeschäftigter Gymnasiallehrer, antwortet Frau Geisler, dass diese ihres Erachtens inzwischen in der Richtlinie aufgenommen worden seien. Fraglich sei jedoch, welche Verwendung das Landratsamt nach dem Asylthema mit z.B. Lehrern hätte. Herr Thomas Huber ergänzt, dass in der Richtlinie alle Berufsgruppen die eine pädagogische Grundbildung vorweisen aufgeführt werden sollen.

 

Wortmeldung aus dem Gremium (Roland Frick), dass er froh sei, dass sich die große Politik bewege aber dass noch viel Zeit vergehen werde, bis alle Maßnahmen greifen würden. Es werden noch viele Flüchtlinge kommen und wir stünden erst ganz am Anfang. Es werde auch noch viel auf die Ehrenamtlichen zukommen bis all die Stellen besetzt werden könnten und er sehe das Thema auch im Bereich des Ehrenamtes und nicht bei den Verwaltungsangestellten oder z.B. pensionierten Polizisten. Die erste Prämisse müsse sein, den Menschen, die vor der Tür stehen zu helfen. Konkret können in Pliening mit der Errichtung der Traglufthalle rund 300 Asylbewerber aufgenommen werden, dazu kämen weitere Unterbringungsmöglichkeiten in Poing. Pliening habe als Nachbargemeinde auch einer Unterbringung für 200 unbegleitete Minderjährige in der Gemeinde Kirchheim zugestimmt. Es gäbe aber auch latente Angst in der Bevölkerung, wenn so viele Leute auf so enger Fläche leben. Der Landkreis, die Gemeinden und Ehrenamtlichen werden noch viel zusammenhalten müssen, um die Aufgaben bewerkstelligen zu können.

 

Wortmeldung aus dem Gremium (Renate Will) zu den Berufsgruppen und warum man tatsächlich nicht mehr auf die große Zahl an Lehrern zurückgreife, gegebenenfalls auch befristet, so wie es auch der Staat mache. Gerade im Bereich Deutsch wären Lehrer ideal. Zudem gäbe es genügend Fortbildungsmöglichkeiten wie für Deutsch als Zweitsprache. Sie rege daher an, dass dieses Thema mehr forciert werde.

 

Wortmeldung aus dem Gremium (Waltraud Gruber) zum Subsidiaritätsprinzip. Der Freistaat fördere die Stellen bei den freien Trägern, die beim Kreis jedoch nicht. Sie appelliere daher, dass die Träger mehr genutzt werden. Dazu der Landrat, dass sich der Personalmangel auch bei den Trägern auswirke. Das Landratsamt gehe von einer Mischlösung aus. Die Zusammenarbeit mit den Trägern konkret mit der Caritas, Herrn Bohnert und den zwei Sozialpädagogen sei sehr gut. Das Landratsamt benötige aber auch eigenes Personal v.a. für die Randzeiten. Frau Geisler ergänzt, dass neben den siebzehn Stellen im Haus zusätzlich Haushaltsmittel für sechs Sozialpädagogen eingestellt worden seien, um entsprechend mit der Caritas Verträge abschließen zu können.

 

Wortmeldung aus dem Gremium (Thomas Huber), dass bis heute die Möglichkeit bestehe, dass der Landkreistag in Bezug auf Inhalt und Berufsgruppen Rückmeldung zur neuen Asylsozialrichtlinie einbringen könne.

 

Der Landrat lässt über den neuen Beschlussvorschlag abstimmen und unterbricht die Sitzung um 12:50 Uhr.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem SPD-Antrag vom 30.06.2015 wird grundsätzlich zugestimmt; die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2016.