Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

Arbeitskreis Kreisklinik am 03.06.2015

Arbeitskreis Kreisklinik am 29.09.2015

Kreis- und Strategieausschuss am 09.11.2015, TOP 5 ö

An der Beratung nimmt teil:

Brigitte Keller, Leiterin Abteilung F – Finanzen, Wirtschaft, Büro Landrat

 

Frau Keller erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll).

 

Folgende Änderungen werden im Gremium diskutiert und sollen entsprechend in der Beteiligungsrichtlinie aufgenommen werden:

 

Änderung Nr. 1:

Unter 4.1 Beteiligungsverwaltung wird neben der Verwaltung und Archivierung aller relevanten Unterlagen das Wort „Prüfung“ ergänzt.

 

Änderung Nr. 2:

Unter 3. Geltungsbereich und Zuständigkeit wird ergänzt, dass die Beteiligungsrichtlinie nicht für die Kreissparkasse gilt, da der Gesetzgeber dies laut Beteiligungsleitfaden Bayern nicht vorsieht. Öffentliche Kennzahlen wie die Bilanzsumme, das Eigenkapital und die Gewinn- und Verlustrechnung der Kreissparkasse sollten dennoch in den jährlichen Beteiligungsbericht aufgenommen werden.

 

Der Landrat beabsichtigt, den Vorstand der Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg, Herrn Peter Waßmann zur nächsten Kreistagssitzung einzuladen, um dem Gremium in nichtöffentlicher Sitzung einen Jahresbericht zu geben und gegebenenfalls für Fragen zur Verfügung zu stehen.

 

Wortmeldung aus dem Gremium (Albert Hingerl) zur Verdeutlichung ins Protokoll, dass mit den Zielvereinbarungen nicht in die unternehmerische Tätigkeit der Geschäftsführung eingegriffen werden soll (vgl. 5.2 Laufender Zielvereinbarungsprozess, zweiter Absatz, letzter Satz).


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Der Kreistag erlässt die Beteiligungsrichtlinie des Landkreises Ebersberg. Sie tritt am 1.1.2016 in Kraft und ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.