Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss am 09.11.2015; TOP 6 ö

An der Beratung nimmt teil:

Brigitte Keller, Leiterin Abteilung F – Finanzen, Wirtschaft, Büro Landrat

 

Frau Keller erläutert den Sachverhalt mittels einer Präsentation (Anlage 5 zum Protokoll).

 

Der Beteiligungsbericht mit Stand vom KSA am 09.11.2015 muss noch aktualisiert werden. Die Anmerkungen und Hinweise aus dem Gremium zum Bericht werden ebenfalls geprüft, ggf. ergänzt bzw. korrigiert. Dies sind v.a. die Ergänzung der wichtigsten Finanzziffern zu Gesundheit in Oberbayern und die Aufführung der Grundstücke der GBEG.

 

Wortmeldung aus dem Gremium (Dr. Ernst Böhm), dass die Kreissparkasse ein Eigenkapital von 568 Mio € besitze und davon 12,4 % (= 70 Mio €) dem Landkreis gehören. Dieses Kapital sollte für den Landkreis nutzbar gemacht werden. Der Landkreis habe in schwierigen Zeiten die Kreissparkasse stark unterstützt, möglicherweise komme nun die Zeit, dies umzudrehen. Dies wäre eine politische Aufgabe für die nächsten Monate.

 

Wortmeldung aus dem Gremium (Dr. Wilfried Seidelmann), dass bei der GBEG im Jahr 2013 Auszahlungen geflossen seien und Verbindlichkeiten sich geändert hätten. Auf die Frage dazu, wie dies ohne Gesellschafterversammlung habe gehen können, antwortet der Geschäftsführer Udo Ockel, dass der formale Akt der Jahresabschlüsse nach der Geschäftsordnung nicht rechtzeitig erfolgt sei, da er als Geschäftsführer nicht zur Sitzung geladen hätte. Die Feststellungen seien erst ein dreiviertel Jahr später erfolgt. Die Fehler seien eingeräumt und in den Gremien behandelt worden.

 

Auf die Frage aus dem Gremium (Johanna Weigl-Mühlfeld), ob juristisch geprüft worden sei, dass die Fehler bei der GBEG nicht den Kreisräten angelastet werden können, antwortet Frau Keller, dass dazu der Beteiligungsbericht die Transparenz schaffe, aber agieren müsse der Aufsichtsrat der entsprechenden Gesellschaft. Beim Aufsichtsrat liege auch die Verantwortung.

 

Anmerkung aus dem Gremium (Martin Lechner), dass bei einer Liquidation der GBEG der Landkreis darauf achte, dass die KG-Anteile nicht von der GmbH, an der der Landkreis mit 90% beteiligt sei, übernommen werden. 

 

Wortmeldung aus dem Gremium (Dr. Ernst Böhm), aufgrund der Beunruhigung einiger Aufsichtsräte zur GBEG möchte er darauf hinweisen, dass laut Sitzungsvorlage die Geschäftsführung und Wirtschaftsprüfer beauftragt worden seien, ein entscheidungsreifes Konzept für die Beendigung der Gesellschaft zu erarbeiten. Dieses Konzept müsse nun erst einmal abgewartet werden. Der Landrat dazu, dass dies im Januar entsprechend beraten werden könne.

 

Der Landrat stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt und lässt über den nach dem KSA am 30.11.2015 ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Der Beteiligungsbericht 2016 des Landkreises Ebersberg wird beschlossen. Er ist Bestandteil der Niederschrift und Anlage 6 zum Protokoll.

 

2.    Ab 2017 werden die im Internet verfügbaren Informationen zu den Abschlüssen der Kreissparkasse im Beteiligungsbericht des Landkreises aufgenommen.

 

3.    Im Amtsblatt des Landkreises wird auf die Möglichkeit der Einsichtnahme hingewiesen. Darüber hinaus erfolgt eine Veröffentlichung im Internet.