Vorberatung |
Arbeitskreis Kreisklinik am 03.06.2015 Arbeitskreis Kreisklinik am 29.09.2015 Kreis- und Strategieausschuss am 9.11.2015, TOP 5 Ö Kreis- und Strategieausschuss am 30.11.2015, TOP 10 Ö |
Der Landrat
berichtet, dass nun nach einjähriger Diskussion im Arbeitskreis die
Beteiligungsrichtlinie dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden
könne.
Das
Beteiligungsmanagement werde angesichts der weiter zunehmenden Bedeutung der
Beteiligungen nicht nur bei der Kreisklinik, sondern auch bei der zunehmenden
Zahl an Beteiligungen wie Genossenschaften und Firmen im Zusammenhang mit der
Energiewende immer wichtiger.
Es sei sehr
erfreulich, dass der Kreistag die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsräten, Gesellschaften
und dem Beteiligungsmanagement grundsätzlich regle.
Die
organisatorischen Voraussetzungen seien bereits im Jahr 2011 im
Finanzmanagement geschaffen worden. Mit der Beteiligungsrichtlinie sei nun für
alle Seiten eine bessere Grundlage für die Zusammenarbeit und Ziele klar
definiert worden.
Die Beteiligungsverwaltung,
Mandatsträgerbetreuung und das Beteiligungscontrolling würden künftig Gewähr
dafür bieten, dass der Kreistag als Gesellschafter oder Anteilsnehmer
strukturiert und standardisiert informiert werde.
Ebenso stehe den
Aufsichtsräten, die ja grundsätzlich der Verschwiegenheitspflicht unterliegen,
im Beteiligungsmanagement ein fachlicher und der Verschwiegenheit
verpflichteter Ansprechpartner zur Beratung zur Verfügung.
Der Landrat weiter,
dass er sich freue, dass der Kreistag Ebersberg als einer der ersten Landkreise
in Bayern den Leitfaden des Bayerischen Innovationsrings aufgegriffen und mit
dem Erlass der Beteiligungsrichtlinie umgesetzt habe.
Mit dem jährlichen
Beteiligungsbericht, den der Kreistag ebenfalls heute entgegennehmen werde, sei
die regelmäßige Berichterstattung sichergestellt.
Der Landrat bedankt
sich bei den Kollegen im Arbeitskreis, im Kreis- und Strategieausschuss und bei
Frau Keller für die organisatorische und fachliche Begleitung.
Wortmeldung aus dem
Gremium (Reinhard Oellerer), dass nun endlich eine Schnittstelle zwischen dem
Landkreis und den Beteiligungsunternehmen geschaffen worden sei.
Unstimmigkeiten könnten ggf. nun rechtzeitig erkannt werden. Das
Beteiligungsmanagement werde frühzeitig bei den Beratungen der Geschäftsführer
und Aufsichtsräte zu Zielvereinbarungen einbezogen.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Kreistag erlässt die Beteiligungsrichtlinie des Landkreises Ebersberg. Sie tritt am 01.01.2016 in Kraft und ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage 4 zur Niederschrift.