Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss am 08.06.2015; TOP 3 ö

Kreistag am 26.10.2015; TOP 7 ö

 

Der Landrat führt in das Thema ein:

 

Seit 2007 arbeite der Landkreis Ebersberg bereits mit Zinssicherungsinstrumenten. Die Bilanz könne sich sehen lassen: Durch die Zinssicherungsverträge habe der Landkreis seither 2,1 Mio € an Zinsrückerstattungen erhalten. Konkret: Erstattungen für Zinsen, die in den Grundgeschäften vereinbart waren.

 

Im Jahr 2015 habe das positive Ergebnis „nur“ 16.741 € betragen. Das liege an den anhaltend niedrigen Zinsen. Sei aber nicht schlecht, denn in Zeiten niedriger Zinsen stecke die Zinseinsparung in den Grundgeschäften. Neuaufnahmen seien bereits mehrmals zu 0,0 % aufgenommen worden und bei auslaufenden Zinssicherungen konnten Zinsen weiter reduziert werden. Das anfängliche Darlehensportfolio von 4,3 % im Jahr 2007 konnte dadurch inzwischen auf 1,15 % im November 2015 gesenkt werden. Bei durchschnittlich 50 Mio € Schulden mache diese Differenz eine Zinseinsparung von 1,4 Mio € pro Jahr aus. Annähernd 25 Mio € Zinseinsparungen errechnen sich dadurch auf die Gesamtlaufzeit aller Darlehensverträge.

 

Mit der vorliegenden Dienstanweisung werde nun der Einsatz von Zinsderivaten geregelt. Regelungen habe es zwar schon bisher im Rahmen der Finanzleitlinie gegeben. Aber auf Vorschlag des BKPV, der die Anwendung der Zinssicherungsinstrumente im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung 2014 prüfte, soll nun diese Dienstanweisung erlassen werden. Ohne den Einsatz dieser Instrumente wären weder die Zinsrückerstattungen in Höhe von 2,1 Mio € möglich gewesen noch liege das Portfolio heute im Durchschnitt bei 1,15 %. Dank des Einsatzes der Zinssicherungsinstrumente müsse sich der Landkreis auch über die künftige Zinsentwicklung keine Gedanken machen, er sei nun gegen Zinsänderungsrisiken gesichert.

 

Wortmeldung aus dem Gremium (Melanie Kirchlechner), dass die zusätzliche Veranstaltung zu diesem Thema erfolgreich Klarheit geschaffen habe, vielen Dank auch dafür.

 

Wortmeldung aus dem Gremium (Johann Weigl-Mühlfeld), dass sie nach wie vor zu diesem Thema bedenken habe. Laut anderer Kämmerer gäbe es beim Einsatz derivater Finanzinstrumente auch Risiken. Sie könne daher der Dienstanweisung nicht zustimmen.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Dienstanweisung für den Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten im kommunalen Zins- und Schuldenmanagement beim Landkreis Ebersberg. Die Dienstanweisung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Sie ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage 7 zur Niederschrift.