Vorberatung |
Kreis- und Strategieausschuss am 08.06.2015; TOP 3 ö Kreistag am 26.10.2015; TOP 7 ö |
Der Landrat führt in das Thema ein:
Seit 2007 arbeite
der Landkreis Ebersberg bereits mit Zinssicherungsinstrumenten. Die Bilanz könne
sich sehen lassen: Durch die Zinssicherungsverträge habe der Landkreis seither
2,1 Mio € an Zinsrückerstattungen erhalten. Konkret: Erstattungen für Zinsen,
die in den Grundgeschäften vereinbart waren.
Im Jahr 2015 habe
das positive Ergebnis „nur“ 16.741 € betragen. Das liege an den anhaltend
niedrigen Zinsen. Sei aber nicht schlecht, denn in Zeiten niedriger Zinsen
stecke die Zinseinsparung in den Grundgeschäften. Neuaufnahmen seien bereits
mehrmals zu 0,0 % aufgenommen worden und bei auslaufenden Zinssicherungen konnten
Zinsen weiter reduziert werden. Das anfängliche Darlehensportfolio von 4,3 % im
Jahr 2007 konnte dadurch inzwischen auf 1,15 % im November 2015 gesenkt werden.
Bei durchschnittlich 50 Mio € Schulden mache diese Differenz eine Zinseinsparung
von 1,4 Mio € pro Jahr aus. Annähernd 25 Mio € Zinseinsparungen errechnen sich
dadurch auf die Gesamtlaufzeit aller Darlehensverträge.
Mit der vorliegenden
Dienstanweisung werde nun der Einsatz von Zinsderivaten geregelt. Regelungen habe
es zwar schon bisher im Rahmen der Finanzleitlinie gegeben. Aber auf Vorschlag
des BKPV, der die Anwendung der Zinssicherungsinstrumente im Rahmen der
überörtlichen Rechnungsprüfung 2014 prüfte, soll nun diese Dienstanweisung
erlassen werden. Ohne den Einsatz dieser Instrumente wären weder die
Zinsrückerstattungen in Höhe von 2,1 Mio € möglich gewesen noch liege das
Portfolio heute im Durchschnitt bei 1,15 %. Dank des Einsatzes der
Zinssicherungsinstrumente müsse sich der Landkreis auch über die künftige
Zinsentwicklung keine Gedanken machen, er sei nun gegen Zinsänderungsrisiken
gesichert.
Wortmeldung aus dem
Gremium (Melanie Kirchlechner), dass die zusätzliche Veranstaltung zu diesem
Thema erfolgreich Klarheit geschaffen habe, vielen Dank auch dafür.
Wortmeldung aus dem
Gremium (Johann Weigl-Mühlfeld), dass sie nach wie vor zu diesem Thema bedenken
habe. Laut anderer Kämmerer gäbe es beim Einsatz derivater Finanzinstrumente
auch Risiken. Sie könne daher der Dienstanweisung nicht zustimmen.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Dienstanweisung für den Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten im kommunalen Zins- und Schuldenmanagement beim Landkreis Ebersberg. Die Dienstanweisung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Sie ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage 7 zur Niederschrift.