An der Beratung nimmt teil:

Jutta Plischke, Leiterin Revisionsamt

 

Der Landrat begrüßt Frau Plischke und erteilt ihr das Wort.

 

Frau Plischke erläutert, dass gemäß § 12 der Informationsfreiheitssatzung einmal im Jahr zur Entwicklung und dem Vollzug der Satzung dem Kreistag berichtet werden solle.

 

Laut Rückmeldungen aus den Abteilungen hätte es keine einzige Anfrage gegeben. Wenn Anfragen, dann nur nach Art. 29 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes oder nach der Umweltinformationssatzung.


Der Kreistag nimmt Kenntnis.