An der Beratung nimmt teil:

Andreas Stephan, Leiter Abteilung Z - Zentrales

 

Herr Brilmayer übergibt das Wort an Herrn Stephan.

 

Herr Stephan verweist auf die entsprechende Tischvorlage und fasst die Stellungnahme der Verwaltung kurz zusammen.

 

Tischvorlage:

 

1.   Der Stellenplan sieht für das Jahr 2016 54 neue Stellen (plus 5 Ersatzstellen) vor.

Bis wann ist damit zu rechnen, dass diese besetzt werden? Welcher räumliche Bedarf ergibt sich demnach?

 

Der Zeitpunkt der Besetzung einer Stelle hängt im Wesentlichen von der jeweiligen Organisationseinheit ab, der die Stelle zugeordnet ist. Die Abteilungs- bzw. Sachgebietsleitung entscheidet eigenständig, ob die anfallende Arbeit mit dem vorhandenen Personal nicht mehr zu bewältigen ist und eine freie Planstelle besetzt wird.

 

Der tatsächliche räumliche Bedarf, sprich die Anzahl der benötigten Arbeitsplätze, hängt von verschiedenen Faktoren wie z.B. Ort der Leistungserbringung, Besetzung einer Planstelle mit Teilzeitkräften, spezielle Anforderungen aufgrund der Tätigkeit usw. ab und ist daher pauschal eigentlich nur sehr ungenau zu ermitteln.

Selbst die jeweilige Führungskraft kann oft im Voraus nicht sagen, ob sich aus der Verpflichtung zur Ausschreibung einer Stelle in Teilzeit ein höherer Arbeitsplatzbedarf ergibt, weil sich geeignete Teilzeitkräfte bewerben.

Der Anteil an Teilzeitkräften im Landratsamt lag zum Jahresende 2015 bei fast 50% (49,25%).

Von dieser Teilzeitquote ausgehend errechnet sich aus der Anzahl der zusätzlich genehmigten Planstellen, abzüglich der Planstellen, deren Leistungserbringung nicht im Landratsamt stattfindet (z.B. Betreuung der Asylbewerber in den Unterkünften) ein voraussichtlicher Bedarf an 59 Arbeitsplätzen.

 

(54 zusätzlich genehmigte Planstellen abzgl. 15 Planstellen mit Leistungserbringung außerhalb des LRA = 39 Planstellen. Bei 50% Teilzeitbeschäftigten ergibt sich hieraus ein rechnerischer Bedarf an 59 Arbeitsplätzen)

 

2.   Wie viele Büroräume kann das LRA maximal im Gebäude in der Eichthalstr. 10

(ehemaliges Postgebäude) anmieten? Wie viele MA können dort untergebracht

werden?

 

Im ehemaligen Postgebäude können 7 Büroräume im UG (zzgl. ein großer Raum für die Hausmeister aus dem Bereich Asyl) sowie maximal 4-5 Büroräume im EG (nach Umbau) angemietet werden. Davon sind die Räume im UG bereits angemietet und bezogen. Die Räume im EG (derzeit Barmer) können kurzfristig (ab 01.03.2016) angemietet werden; allerdings ist vor Bezug ein Umbau erforderlich.

Im UG sind derzeit 11 MA untergebracht. In den Räumen im EG können nach Umbau ca.
7 - 8 MA untergebracht werden.

 

3.   Wird mit einer Umgestaltung der Realschul-Container zu Büroflächen abgewartet, bis die Flächen im ehemaligen Postgebäude bezogen wurden?

 

Die Anmietung der Räume im Postgebäude reicht nicht aus, um alle erforderlichen Büroräume für die gemäß Stellenplan 2016 genehmigten zusätzlichen MitarbeiterInnen abzudecken. Deshalb wurde die Freigabe der weiteren Planungen für den Umbau der Räume im Holzpavillon durch Herrn Niedergesäß erteilt.

 

4.   Wie sind der Heiz- und Kühlbedarf (Heizkosten, Wärmequelle) sowie das

Raumklima der alten  Container an der Realschule Ebersberg einzuschätzen?

 

Das Gebäude ist, wie das Realschulgebäude, direkt an Fernwärme angeschlossen. Eine Kühlung erfolgt grundsätzlich in keinem Schulgebäude, außer für EDV-Räume. Das Gebäude wurde 2002 nach den Anforderungen der ENEV 2001 genehmigt. Der Wärmeverbrauch des Holzpavillons liegt sogar geringfügig unter den Vergleichsgebäuden aus dem Jahresbericht.

 

5.   Wurde über eine Bebauung des ca. 1000 m² großen Grundstücks, das östlich an das Ebersberger Jugendzentrum (Dr.-Wintrich-Straße 1) anschließt nachgedacht, um die bestehende Raumnot des Landratsamtes in unmittelbarer Nachbarschaft zu lindern (z.B. in Modulbauweise)?

 

Bei einer Bebauung des Grundstückes in gehobener Modulbauweise für Verwaltungen ist für einen zwei-geschoßigen Bau mit ca. 2,2 Mio Euro zzgl. Erschließung zu rechnen (Grobkostenschätzung). Vorausgesetzt wird eine bebaute Grundfläche von ca. 600 m² unter Berücksichtigung von Abstandsflächen und Verkehrsflächen. Die Lieferzeit beträgt derzeit ca. ein halbes Jahr; diese Bauweise hat eine Nutzungsdauer von 30 – 40 Jahren.

 

In unmittelbarer Nähe zum Landratsamt könnte die Raumnot mittelfristig mit einer Aufstockung des Nordtraktes gelöst werden. Die Aufstockung könnte mit ca. 11 Büros á 20 m² je Etage umgesetzt werden.

 

Das Grundstück Flur-Nr.: 722/31 Gemarkung Ebersberg wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für die Aufstockung des Nordtraktes geprüft. Für eine Aufstockung des Nordtraktes sind ca. 24 zusätzliche Stellplätze erforderlich. Es wurde geprüft, inwieweit diese auf dem Grundstück nachgewiesen werden können.

 

6.   Sprechen zwingende Gründe grundsätzlich gegen eine Bebauung dieses Grundstücks?

 

Aus derzeitiger Sicht spricht nichts gegen eine Bebauung dieses Grundstücks – es besteht kein Baurecht – eine Bauvoranfrage wäre mit der Stadt Ebersberg abzuklären. Es ist aber zu beachten, dass bei einer Bebauung die vorhandenen 37 Stellplätze zzgl. der Stellplätze für das neue Gebäude, anderweitig nachgewiesen werden müssen.

 

 

Die Frage aus dem Gremium (Reinhard Oellerer), ob auch an „böhmische Pfahlbauten“ gedacht worden sei, bejaht Herr Stephan. Herr Brilmayer ergänzt, dass bei einer Bebauung östlich vom Jugendzentrum weiterhin die notwendigen Parkplätze fehlen würden.

 

Auf die Frage aus dem Gremium (Alexander Müller), ob auch moderne Bürokonzepte wie z.B. Wechselbüros angedacht worden seien, antwortet Herr Stephan, dass dies regelmäßig überprüft werde.

 

Frau Gruber bedankt sich für die Beantwortung der Anfrage.

 

Herr Stephan ergänzt, dass das Thema im LSV weiter behandelt werde.

 

Herr Brilmayer stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt und schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 17:50 Uhr.