Sitzung: 15.02.2016 Kreis- und Strategieausschuss
Vorlage: 2015/2544
An der Beratung nimmt teil: |
Andreas Stephan, Leiter Abteilung Z - Zentrales |
Herr Brilmayer übergibt das Wort an Herrn
Stephan.
Herr Stephan verweist auf die entsprechende Tischvorlage
und fasst die Stellungnahme der Verwaltung kurz zusammen.
Tischvorlage:
1.
Der Stellenplan sieht für das Jahr 2016 54 neue
Stellen (plus 5 Ersatzstellen) vor.
Bis wann ist damit
zu rechnen, dass diese besetzt werden? Welcher räumliche Bedarf ergibt sich
demnach?
Der Zeitpunkt der Besetzung einer Stelle
hängt im Wesentlichen von der jeweiligen Organisationseinheit ab, der die
Stelle zugeordnet ist. Die Abteilungs- bzw. Sachgebietsleitung entscheidet
eigenständig, ob die anfallende Arbeit mit dem vorhandenen Personal nicht mehr
zu bewältigen ist und eine freie Planstelle besetzt wird.
Der tatsächliche räumliche Bedarf, sprich
die Anzahl der benötigten Arbeitsplätze, hängt von verschiedenen Faktoren wie
z.B. Ort der Leistungserbringung, Besetzung einer Planstelle mit
Teilzeitkräften, spezielle Anforderungen aufgrund der Tätigkeit usw. ab und ist
daher pauschal eigentlich nur sehr ungenau zu ermitteln.
Selbst die jeweilige Führungskraft kann oft
im Voraus nicht sagen, ob sich aus der Verpflichtung zur Ausschreibung einer
Stelle in Teilzeit ein höherer Arbeitsplatzbedarf ergibt, weil sich geeignete
Teilzeitkräfte bewerben.
Der Anteil an Teilzeitkräften im Landratsamt
lag zum Jahresende 2015 bei fast 50% (49,25%).
Von dieser Teilzeitquote ausgehend errechnet
sich aus der Anzahl der zusätzlich genehmigten Planstellen, abzüglich der
Planstellen, deren Leistungserbringung nicht im Landratsamt stattfindet (z.B.
Betreuung der Asylbewerber in den Unterkünften) ein voraussichtlicher Bedarf an
59 Arbeitsplätzen.
(54 zusätzlich genehmigte Planstellen abzgl.
15 Planstellen mit Leistungserbringung außerhalb des LRA = 39 Planstellen. Bei
50% Teilzeitbeschäftigten ergibt sich hieraus ein rechnerischer Bedarf an 59
Arbeitsplätzen)
2.
Wie viele Büroräume kann das LRA maximal im Gebäude
in der Eichthalstr. 10
(ehemaliges Postgebäude) anmieten? Wie viele
MA können dort untergebracht
werden?
Im ehemaligen Postgebäude können 7 Büroräume
im UG (zzgl. ein großer Raum für die Hausmeister aus dem Bereich Asyl) sowie
maximal 4-5 Büroräume im EG (nach Umbau) angemietet werden. Davon sind die
Räume im UG bereits angemietet und bezogen. Die Räume im EG (derzeit Barmer)
können kurzfristig (ab 01.03.2016) angemietet werden; allerdings ist vor Bezug
ein Umbau erforderlich.
Im UG sind derzeit 11 MA untergebracht. In
den Räumen im EG können nach Umbau ca.
7 - 8 MA untergebracht werden.
3.
Wird mit einer Umgestaltung der Realschul-Container
zu Büroflächen abgewartet, bis die Flächen im ehemaligen Postgebäude bezogen
wurden?
Die Anmietung der Räume im Postgebäude
reicht nicht aus, um alle erforderlichen Büroräume für die gemäß Stellenplan
2016 genehmigten zusätzlichen MitarbeiterInnen abzudecken. Deshalb wurde die
Freigabe der weiteren Planungen für den Umbau der Räume im Holzpavillon durch
Herrn Niedergesäß erteilt.
4.
Wie sind der Heiz- und Kühlbedarf (Heizkosten,
Wärmequelle) sowie das
Raumklima der alten Container an der Realschule Ebersberg
einzuschätzen?
Das Gebäude ist, wie das Realschulgebäude,
direkt an Fernwärme angeschlossen. Eine Kühlung erfolgt grundsätzlich in keinem
Schulgebäude, außer für EDV-Räume. Das Gebäude wurde 2002 nach den
Anforderungen der ENEV 2001 genehmigt. Der Wärmeverbrauch des Holzpavillons
liegt sogar geringfügig unter den Vergleichsgebäuden aus dem Jahresbericht.
5.
Wurde über eine Bebauung des ca. 1000 m² großen
Grundstücks, das östlich an das Ebersberger Jugendzentrum (Dr.-Wintrich-Straße
1) anschließt nachgedacht, um die bestehende Raumnot des Landratsamtes in
unmittelbarer Nachbarschaft zu lindern (z.B. in Modulbauweise)?
Bei einer Bebauung des Grundstückes in
gehobener Modulbauweise für Verwaltungen ist für einen zwei-geschoßigen Bau mit
ca. 2,2 Mio Euro zzgl. Erschließung zu rechnen (Grobkostenschätzung).
Vorausgesetzt wird eine bebaute Grundfläche von ca. 600 m² unter Berücksichtigung
von Abstandsflächen und Verkehrsflächen. Die Lieferzeit beträgt derzeit ca. ein
halbes Jahr; diese Bauweise hat eine Nutzungsdauer von 30 – 40 Jahren.
In unmittelbarer Nähe zum Landratsamt könnte
die Raumnot mittelfristig mit einer Aufstockung des Nordtraktes gelöst werden.
Die Aufstockung könnte mit ca. 11 Büros á 20 m² je Etage umgesetzt werden.
Das Grundstück Flur-Nr.: 722/31 Gemarkung
Ebersberg wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für die Aufstockung des
Nordtraktes geprüft. Für eine Aufstockung des Nordtraktes sind ca. 24
zusätzliche Stellplätze erforderlich. Es wurde geprüft, inwieweit diese auf dem
Grundstück nachgewiesen werden können.
6.
Sprechen zwingende Gründe grundsätzlich gegen eine
Bebauung dieses Grundstücks?
Aus derzeitiger Sicht spricht nichts gegen
eine Bebauung dieses Grundstücks – es besteht kein Baurecht – eine
Bauvoranfrage wäre mit der Stadt Ebersberg abzuklären. Es ist aber zu beachten,
dass bei einer Bebauung die vorhandenen 37 Stellplätze zzgl. der Stellplätze
für das neue Gebäude, anderweitig nachgewiesen werden müssen.
Die Frage aus dem Gremium (Reinhard
Oellerer), ob auch an „böhmische Pfahlbauten“ gedacht worden sei, bejaht Herr
Stephan. Herr Brilmayer ergänzt, dass bei einer Bebauung östlich vom
Jugendzentrum weiterhin die notwendigen Parkplätze fehlen würden.
Auf die Frage aus dem Gremium (Alexander
Müller), ob auch moderne Bürokonzepte wie z.B. Wechselbüros angedacht worden
seien, antwortet Herr Stephan, dass dies regelmäßig überprüft werde.
Frau Gruber bedankt sich für die Beantwortung
der Anfrage.
Herr Stephan ergänzt, dass das Thema im LSV
weiter behandelt werde.
Herr Brilmayer stellt fest, dass es keine
weiteren Wortmeldungen gibt und schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um
17:50 Uhr.