Betreff
Wirtschaftsplan 2022 für die Kreisklinik gGmbH; Ausgleichzahlungen an andere Begünstigungen durch den Landkreis
Vorlage
2020/0249
Art
Sitzungsvorlage

Nach § 11 der Satzung der Kreisklinik gGmbH unterliegt der Wirtschaftsplan keiner beschlussmäßigen Behandlung durch die Gesellschafterversammlung. Nach § 17 Abs. 6 der Satzung benötigt die Geschäftsführung für die Verabschiedung der jährlichen Unternehmensplanung wie Wirtschaftsplan und Investitionsplan (nur) die Zustimmung des Aufsichtsrates.

Nachdem die Satzung keine Regelungen zur Genehmigung durch die Kreisgremien enthält, ist die Möglichkeit der Weisungserteilung an Aufsichtsratsmitglieder begrenzt. Eine Beschlussfassung des Kreistages ist nicht erforderlich.

Seit dem Wirtschaftsplan 2010 gibt es einen grundlegenden Wandel im Bereich der Wirtschaftsplanung im Hinblick auf die Berücksichtigung der Anforderungen des europäischen Beihilferechts. Der bisherige Begriff „korrespondierende Posten“ wurde ersetzt durch den Begriff „Ausgleichszahlungen und andere Begünstigungen des Landkreises für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ (DAWI).

Um eine Notifizierung der Zuwendungen an die Kreisklinik gGmbH bei der EU-Kommission zu vermeiden, wurde die Kreisklinik Ebersberg gGmbH im Rahmen eines sog. Betrauungsaktes öffentlich durch den Landkreis Ebersberg betraut. Dies deshalb, weil die Zuschüsse an die Kreisklinik in der Regel die Grenzen, die durch die DE-Minimis-Verordnung vorgegeben sind, übersteigen. Voraussetzung für die Bezuschussung der Kreisklinik gGmbH war deshalb ein Betrauungsakt im Rahmen der Freistellungsentscheidung. Diesen Betrauungsakt hat der Kreistag in seiner Sitzung am 21.12.2009 TOP 5 ö beschlossen und am 13.5.2013 auf die aktuellen Anforderungen angepasst (Laufzeitbegrenzung auf 10 Jahre, Widerrufsrecht). Mit Beschluss des Kreistags vom 18.12.2017 TOP 7 ö wurde der Betrauungsakt letztmalig geändert. Diese Änderung des Betrauungsaktes war notwendig, um die EU-beihilferechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Strukturförderprogramms des Freistaats Bayern für Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum in Anspruch zu nehmen. Zur Vermeidung einer Quersubventionierung war es daher notwendig den Betrauungsakt dahingehend anzupassen, dass das Ergebnis / Defizit der Fachabteilung Gynäkologie und Geburtshilfe gesondert ausgewiesen wird.

Die Förderung des Defizitausgleichs der Gynäkologie und Geburtenhilfe 2020 wurde fristgerecht bei der zuständigen Regierung von Oberfranken beantragt und befindet sich derzeit in Bearbeitung.

Anträge der Kreisklinik im Zusammenhang mit dem Betrauungsakt im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2022:

Ausgleichszahlungen und andere Begünstigungen durch den Landkreis im Wirtschaftsjahr 2022 finden sich in der Anlage dieser Sitzungsvorlage. Sie sind Bestandteil des Betrauungsaktes.

Zinslose Verpachtung:

Seit Betriebsaufnahme am 1.1.2002 der gGmbH sind die Grundstücke und Gebäude aus dem Sondervermögen Kreisklinik (Besitzgesellschaft) an die Kreisklinik gGmbH (Betriebsgesellschaft) zinslos verpachtet.

Vermeidung von Überkompensation:

In den Vorjahren hatte die Kreisklinik gGmbH beantragt, dass 3 % der Umsatzrendite aus den allgemeinen Krankenhausleistungen, aus positiven Ergebnissen aus dem DAWI generell und kumulativ den Rücklagen für medizinische Geräte und EDV zugeführt werden sollen. Damit sollte sichergestellt werden, dass der medizinische und EDV-technische Standard auf dem derzeitigen hohen Niveau erhalten bleiben kann. Verbleibende Nettoergebnisse müssen (zur Vermeidung einer Überkompensation) zur Reduzierung der Zuschüsse des Landkreises (in der Regel für Baumaßnahmen) eingesetzt werden. Im Rahmen des Jahresabschlusses wird eine eventuelle Überkompensation festgestellt und dokumentiert und im Folgejahr von der Kreisklinik gGmbH den zweckgebundenen Rücklagen für Baumaßnahmen zugeführt.

Das Beteiligungsmanagement des Landkreises hat diesen Antrag gegenüber dem Gesellschafter immer befürwortet. Seit Jahren weist aber die Kreisklinik keinen Gewinn mehr aus. Die Regelung läuft deshalb ins Leere. Auch über Rücklagen verfügt die Klinik nicht mehr. 2020 musste der Landkreis erstmals eine Ausgleichszahlung für die Verluste des Jahres 2015 in Höhe von 1,96 Mio. € leisten. 2021 wird keine Ausgleichszahlung nötig sein (im Bezugsjahr 2016 wurden einmalig 1,7 Mio. € aus erhöhten Schlüsselzuweisungen der Kreisklinik zur Verfügung gestellt). In 2022 ist ein Verlustausgleich in Höhe von 967.606 € zu tragen. In 2023 und 2024 sind unter Berücksichtigung des Defizitausgleichs für die Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe Verluste im 6-stelligen Bereich auszugleichen, soweit in den nächsten Jahren die Rückkehr zur Gewinnerwirtschaftung nicht gelingt. Unter Berücksichtigung des Defizitausgleichs für die Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe entfällt im Jahr 2025 der Verlustausgleich für 2020, da im Jahr 2020 ein Gewinn erwirtschaftet wurde.

Die Regelung, 3 % der Umsatzrendite aus den allgemeinen Krankenhausleistungen aus positiven Ergebnissen den Rücklagen für medizinische Geräte und EDV zuzuführen, entspricht in etwa einem Betrag von 1,5 Mio. € jährlich. Diese 3 % zusätzlich den allgemeinen Krankenhausleistungen zu den pauschalen Fördergeldern nach Art 12 BayKrG zuzuweisen, wird im Klinikwesen als notwendige Bereitstellungspauschale zur Finanzierung von kurzfristigen Anlagegütern angesehen.

Der Landkreis kann für die Erbringung der in § 2 Abs. 1 genannten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse jeweils erforderliche Investitionszuschüsse leisten.

Wenngleich diese Regelung ausreichen würde, auch Investitionszuschüsse über Baumaßnahmen hinaus zu leisten (also z.B. auch für EDV und medizinische Geräte), wurde vorgeschlagen, den Betrauungsakt (DAWI) wie folgt zu ergänzen:

Der Landkreis kann auf Antrag des Aufsichtsrats der Kreisklinik Zuschüsse für Investitionen in medizinische Geräte und die Weiterentwicklung der EDV leisten. Zur Vermeidung der Überkompensation erfolgt die Endabrechnung auf Grund des Betrauungsakts.

Das Beteiligungsmanagement empfiehlt eine Zuschusszahlung anstelle eines Darlehens, weil Darlehen das Betriebsergebnis der Klinik weiter belasten. Dies ist in der derzeitigen Situation der Kreisklinik nicht zielführend.

Der Kreis- und Strategieausschuss am 07.10.2019 sowie der Kreistag am 22.11.2019 folgten daher mit Beschluss dem Vorschlag, der Kreisklinik Ebersberg gGmbH jährlich einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € für Investitionen in medizinische Geräte und EDV, zu gewähren. Zur Vermeidung von Überkompensation erfolgt die Endabrechnung aufgrund des Betrauungsakts. Sobald die Kreisklinik wieder Gewinne erwirtschaftet und die Defizite der vergangenen Jahre ausgeglichen sind, werden die Zuschüsse gegen die Gewinne verrechnet. Übersteigen die Gewinne den Zuschuss, werden die Zuschusszahlungen für die Investition in medizinische Geräte und EDV beendet.

 

Verlustausgleich:

Nach § 18 der Satzung der Kreisklinik gGmbH werden Betriebsverluste der Gesellschaft vom Gesellschafter innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen, soweit diese nicht durch Überschüsse aus den Folgejahren gedeckt werden können.

In 2020 erfolgte ein Verlustausgleich in Höhe von 1.960.276. Es wurde der Verlust 2015 in Höhe von 2.187.370 € mit dem Bilanzgewinn 2016 (227.094 €) verrechnet.

In 2021 ist wegen des Bilanzgewinns in Höhe von 227.094 € im Jahr 2016 kein Verlustausgleich zu leisten.

In 2022 wird der Verlust vom Jahr 2017 in Höhe von 2.377.395 € ausgeglichen. Da im Jahr 2020 ein Gewinn in Höhe von 1.409.789 € erzielt werden konnte, reduziert sich der zu leistende Verlustausgleich auf 967.606 €.

In 2023 wird nach DAWI ein Verlustausgleich für das Jahr 2018 in Höhe von 751.949 € geplant.

In 2024 wird nach DAWI ein Verlustausgleich für das Jahr 2019 in Höhe von 246.166 € geplant.

In 2025 wird nach DAWI kein Verlustausgleich für das Jahr 2020 geplant.

Sollte der Ausgleich durch entsprechende Gewinne nicht gelingen, hat der Gesellschafter Landkreis den verbleibenden Verlust seiner 100%igen Tochter zu tragen.

Bürgschaftserklärungen:

Bürgschaftserklärungen sind Begünstigungen für die DAWI und als solche Bestandteile des Betrauungsaktes. Die vom Freistaat Bayern an die Kreisklinik gGmbH gewährten Zuwendungen für die Baumaßnahmen müssen vom Landkreis im Rahmen von Bürgschaftserklärungen abgesichert werden. Derzeit sind das

Bürgschaftserklärung vom 20.11.2001

42.437.226 €

Bürgschaftserklärung vom 09.05.2005

  9.000.000 €

Bürgschaftserklärung vom 10.02.2009

10.000.000 €

Bürgschaftserklärung vom 29.04.2010

11.824.000 €

Bürgschaftserklärung vom 07.12.2015

15.960.000 €

Summe

89.221.226 €

Da derzeit durch Abschreibung die Bürgschaftsverpflichtung des Landkreises um fast 43 Mio. € reduziert ist, wird mit der Regierung von Oberbayern 2022 über die Rückgabe des Bürgschaftsvertrags vom 20.11.2001 in Höhe von 42.437.226 € verhandelt.

Sicherung der Liquidität der Kreisklinik gGmbH:

Aufgrund der fehlenden Eigenkapitaldecke der Kreisklinik gGmbH und der günstigeren Kreditkonditionen für den Landkreis, werden Darlehen (Zwischen- und Endfinanzierung) von geförderten und nicht geförderten Baumaßnahmen grundsätzlich über den Landkreis aufgenommen. Zins und Tilgung der 20%igen Eigenbeteiligung der Investitionsmaßnahmen werden von der Klinik gGmbH dem Landkreis erstattet.

Für geförderte Maßnahmen (Zwischenfinanzierung), trägt den Zins der Landkreis.

Darüber hinaus sichert der Landkreis die Liquidität der Kreisklinik gGmbH ab 2022 nicht mehr wie ursprünglich mit 10 Mio. € (in 2021), sondern mit 14 Mio. € ab. Hierfür muss der Landkreis einen weiteren Kassenkredit über 4 Mio. € aufnehmen. Sollte der Betrag in Höhe von 4 Mio. € nicht ausreichen oder sollte der Landkreis einen Kassenkredit für eigene Zwecke benötigen, müsste die Kreisklinik eigene Kredite zur Sicherung der Liquidität aufnehmen bzw. den durch den Landkreis gewährten Kassenkredit zurückzahlen.

Unterstützung von Marketingmaßnahmen:

Zur Erzielung einer hohen Auslastung seiner Klinik unterstützt der Landkreis die gGmbH im Jahr 2022 in Höhe von 32.000 € für Marketingmaßnahmen. Die Höhe entspricht den erzielten Erbpachtzinsen eines kliniknahen Grundstücks des Landkreises.

Änderung der Eigenbeteiligung:

Der Kreistag hat am 14.12.2015 beschlossen, 80 % der Eigenbeteiligung der Kreisklinik an Baumaßnahmen zu bezuschussen. Dies ist an folgende Bedingungen geknüpft:

-       Kein Automatismus, jede Baumaßnahme wird einzeln geprüft

-       Abschlagszahlungen nach Baufortschritt

-       Vorbehalt der dauernden Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts

-       Abrechnung nach Vorlage des Verwendungsnachweises

-       Rückforderung bei nicht zweckentsprechender Verwendung

-       Sollte die Kreisklinik höhere Gewinne schreiben käme es zur Bildung von Rücklagen für Investitionen. In diesem Fall gilt die Vorrangverwendung der Baurücklagen und der Landkreis kann die Zuschussbescheide entsprechend reduzieren.

 

Sachverhaltsdarstellung zu Projekten, auf die der Beschluss des Kreistags vom 14.12.2015 Auswirkungen hat:

1. Bauabschnitt 8

Die Fertigstellung von BA 8 erfolgte im April 2014. Der Bauabschnitt ist schlussgerechnet.

Die Finanzierungskosten der 20%igen Eigenbeteiligung in Höhe von 1.578.000 € wird voraussichtlich 248.000 € betragen.

2. Bauabschnitt 9 (Gesamtsanierung Bettenhaus)

Für den Bauabschnitt 9 werden Baukosten in Höhe von 22.838.000 € erwartet. Gegenüber der ursprünglichen Planung konnten durch Bauzeitverkürzung Einsparungen in Höhe von ca. 3 Mio. € generiert werden. Die Finanzierung verteilt sich wie folgt:

 

 

Planung 2022

Anteil Freistaat Bayern

16.758.000 €

Umfinanzierung nach Artikel 12

-3.416.000 €

Eigenanteil Landkreis Zuschussbescheid 80 %

7.597.000 €

Eigenanteil 20 % gGmbH – finanziert über Erbe

1.440.000 €

Eigenanteil 20% gGmbH – finanziert über Darlehen Landkreis

459.000 €

Bis 31.12.2019 wurden 15.157.000 € an Fördermitteln ausgezahlt. Die Baumaßnahme wurde im ersten Quartal 2019 fertig gestellt und in Betrieb genommen. Kosten für die Finanzierung des 20%-igen Eigenanteils der Klinik entfallen, da dieser Betrag aus dem Erbe Jakob „finanziert“ wird.

3. Sanierung OP 0,4,5

Mit der Sanierung des OP 0,4,5 wurde im Jahr 2013 begonnen, wofür zunächst Gesamtkosten in Höhe von 2,5 Mio. € veranschlagt waren. Die Gesamtkosten belaufen sich endgültig insgesamt auf 4,994 Mio. €, wovon 2 Mio. € durch staatliche Mittel gefördert werden.

 

Planung 2022

Anteil Freistaat Bayern

2.062.000 €

Örtliche Beteiligung

36.000 €

Zuschussbescheid 80 % Landkreis

2.317.000 €

Eigenanteil 20 % gGmbH – finanziert über Darlehen Landkreis

579.000 €

 

4. Personalwohnbau 3, Personalwohnungen an der Pfarrer-Guggetzer-Straße und an der Münchner Straße

Die Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU wird 2022 die ersten 22 Wohnungen an der Pfarrer-Guggetzer-Straße realisieren. Der Bezug der Wohnungen ist ab 1.7.2022 geplant. Es wird in Modulbauweise errichtet, der Generalübernehmen Geiger wurde damit beauftragt.  An der Münchner Straße sollen weitere 75 – 80 Wohnungen unterschiedlicher Größe entstehen. Hier wird abschnittsweise ausgeschrieben und gebaut werden, das große Grundstück wird geteilt. Derzeit ist der Landkreis noch in Verhandlungen mit der Stadt Ebersberg, um die Tiefgarage zu vermeiden. Bleibt es bei der Forderung, ist es der WBE gKU nicht möglich zu bauen, dies würde der Satzung widersprechen, die nur „günstiges Bauen“ im Rahmen der Mietpreisobergrenzen des Jobcenters ermöglicht.

Weder dem Landkreis noch der Kreisklinik entstehen hier Kosten. Abgewickelt werden diese Baumaßnahmen, von der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU unter der Bedingung, dass die Voraussetzungen für bezahlbaren Wohnraum geschaffen werden und dass die EU-Schwellenwerte unterschritten bleiben.

 

 

5. Von-Scala-Haus / Berufsfachschule

Nachdem das Ärztehaus nicht realisiert werden konnte, wurde in Bezug auf dieses Grundstück eine Umwidmung vorgenommen. Es ist geplant, auf diesem Gebäude ein Wohngebäude durch den Landkreis (WBE gKU) errichten zu lassen, welches dann den MitarbeiterInnen der Klinik zur Verfügung steht. In einem Teil dieses Gebäudes soll auch die Berufsfachschule untergebracht werden. Dieser Anteil wird durch die Klinik gGmbH getragen. Es wird mit voraussichtlichen Baukosten von ca. 3 Mio. € gerechnet, wobei mit einer Fördersumme in Höhe von ca. 2 Mio. € kalkuliert wird. Eine belastbare Kostenschätzung liegt noch nicht vor. Der übersteigende Anteil soll im Verhältnis 80% zu 20% durch den Landkreis bzw. durch die Klinik getragen werden. Die Planung sieht den Beginn der Maßnahme in 2023 vor.

6. Errichtung eines weiteren Parkdecks an der Kreisklinik Ebersberg gGmbH über der Baustraße

Die Maßnahme wird nicht weiterverfolgt.

7. Neubau Zentrale Notaufnahme Kreisklinik

Auf der Fläche des leerstehenden Personalwohnbaus I soll eine neue Zentrale Notaufnahme als eigener Gebäudeteil errichtet werden. Dieser soll eine eigene Anbindung an die ehemalige B304 erhalten, um somit den Verkehr in der Pfarrer-Guggetzer-Straße zu entlasten und gleichzeitig eine komfortablere An- und Abfahrt zu erhalten. Die bisherige Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 17.833.000 €. Es wird mit zugesagten Fördermitteln der Regierung in Höhe von 10.800.000 € gerechnet. Die fachliche Billigung steht noch aus. Der Eigenanteil der Klinik von ca. 7.030.000 € wird aus dem „Erbe Jakob“ finanziert. Hierzu gibt es bereits einen Beschluss des Kreistags.

Es wurde ein Zuschuss in Höhe von 80% des Eigenfinanzierungsanteils bewilligt. Sollten die tatsächlichen Kosten um mehr als 100.000 € von der derzeitigen Planung (5,36 Mio. €) abweichen, ist dies erneut zur Genehmigung vorzulegen. Auch für den ursprünglichen 20%-Anteil der Klinik ist ein Zuwendungsbescheid zu erlassen. Auch dieser Anteil wird über das Erbe Jakob finanziert.

9. Zentrale Notaufnahme Anteil MVZ

Da auch das MVZ der Klinik zusätzliche Flächen benötigt, ist ebenfalls eine Erweiterung des ZNA-Neubaus um einen entsprechenden Anteil von ca. ½ für das MVZ Stockwerk eingeplant. Dieses Bauvorhaben ist nicht förderfähig. Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich und zu 100 % incl. Finanzierungskosten über einen langfristigen Mietvertrag. Die Darlehensaufnahme ist über den Landkreis geplant.

10. Zentrale Notaufnahme Anteil Verwaltung

Zusätzliche benötigt auch die Verwaltung der Klinik weitere Flächen. Für diese wurde ebenfalls eine Erweiterung des ZNA-Neubaus um ca. ½ Stockwerk geplant. Die Klinik hat einen Kontingentförderantrag gestellt, dessen Ergebnis bis zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht vorliegt. Geplant wurde mit einer Fördersumme von 400.000 €. Die Baukosten für die anteilige Erweiterung belaufen sich auf ca. 1.300.000 €, sowie aus 24.000 € Finanzierungskosten. Der nicht geförderte Anteil soll im Verhältnis 80% zu 20% durch den Landkreis bzw. durch die Klinik getragen werden.

8. Endoskopie (Hygienemaßnahme)

2019 wurde kurzfristig ein Förderbescheid zur Förderung der Hygienemaßnahme in der Endoskopie in Höhe von 331.000 € erlassen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 883.000 €. Eine Fertigstellung der Maßnahme erfolgte bereits Anfang 2020. Im Jahr 2019 flossen noch die entsprechenden Fördermittel. Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von ca. 552.000 € wird entsprechend der aktuellen Beschlusslage der Gremien zu 80 % vom Landkreis und 20 % von der Klinik getragen.

 

9. Aufstockung Parkhaus

 

Es ist geplant, das bestehende Parkhaus um ca. 70 Stellplätze zu erweitern. Hierfür werden Kosten von ca. 1,2 Mio. € veranschlagt. Eine genaue Kostenschätzung bzw. Planung sind in Bearbeitung. Das Bauvorhaben ist nicht gefördert und soll im Verhältnis 80 % zu 20 % durch den Landkreis und die Kreisklinik getragen werden.

 

10. Aufzüge (3-er Gruppe)

 

Für die Erneuerung der Aufzüge (3-er Gruppe) wurde ein Kontingentantrag bei der Regierung gestellt. Diese hat die grundsätzliche Förderfähigkeit bereits bestätigt und förderfähige Kosten in Höhe von 976.000 € anerkannt. Die geplanten Kosten belaufen sich auf ca. 989.000 €. Der verbleibende Anteil von ca. 12.000 € wird durch Darlehensaufnahme finanziert. Die Maßnahme soll auf Grund der Dringlichkeit bereits Ende 2021 bzw. Anfang 2022 realisiert werden.

 

10. Flexible Nutzung (Schülerwohnungen / Erweiterung MVZ im ZNA-Gebäude)

 

Auf der Ebene 4 des ZNA-Gebäudes soll eine Nutzfläche von ca. 650 qm für eine flexible Nutzung von Schülerwohnungen oder optional für künftig benötigte Erweiterungsflächen des MVZ entstehen. Die Gesamtbudgetkosten werden aktuell mit ca. 2,6 Mio. € veranschlagt. Die Maßnahme soll von der Klinik finanziert werden und über Mieterlöse gegenfinanziert werden. Die Kosten für das Eigenbeteiligungsdarlehen der Klinik soll mit ca. 340.000 € veranschlagt werden, die Kosten der Zwischenfinanzierung mit 61.000 €.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der Wirtschaftsplan 2022 der Kreisklinik Ebersberg gGmbH mit den Ausgleichszahlungen und anderen Begünstigungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Landkreishaushalt wird zur Kenntnis genommen.

2.    Zur Liquiditätssicherung der Kreisklinik Ebersberg gGmbH wird der Kreditrahmen von 10.000.000 € auf 14.000.000 € erhöht.

3.    Im Kreishaushalt werden für das Jahr 2022 folgende Zuschussbescheide geplant und in Aussicht gestellt:

 
Endoskopie (Hygieneverbesserung):                                         18.965 €
Zentrale Notaufnahme Neubau Anteil Verwaltung:                  165.000 €
Aufstockung Parkhaus:                                                               500.000 €

Der Erlass entsprechender Bescheide ist von der Kreisklinik gGmbH zu beantragen. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach Verwendungsnachweis.

4.    Für das Haushaltsjahr 2022 wird ein Zuschuss für medizinische Geräte und EDV in Höhe von 1.500.000 € beschlossen.

5.    An Defizitausgleichen werden gewährt:

Defizitausgleich 2017 abzüglich Gewinn 2020:                          967.606 €

Defizitausgleich Gynäkologie und Geburtshilfe:                    1.300.000 €

Auswirkung auf Haushalt:

DAWI bildet sich im Kreishaushalt auf der Kostenstelle 041 ab. Die Finanzierung von Darlehen erfolgt beim Landkreis (Kostenstelle 020, Finanzierung).

Rot = Zahlungen vom Landkreis an die Kreisklinik

Grün = Zahlungen von der Kreisklinik an den Landkreis

An Zwischenfinanzierungen werden 2022 veranschlagt:

Zentrale Notaufnahme Neubau Anteil MVZ

530.000

Flexibles Stockwerk im ZNA-Gebäude

480.000

Sicherheitszuschlag 50% der geplanten Fördermittel für 2022

1.487.500

Sicherheitszuschlag 50% der geplanten Fördermittel für 2022, Rückzahlung

-1.157.775

Summe

1.339.725

An Eigenbeteiligungsdarlehen werden 2022 veranschlagt:

Eigenbeteiligungsdarlehen Endoskopie

249

Summe

249

An Rückflüssen aus Eigenbeteiligungsdarlehen werden 2022 veranschlagt:

Eigenbeteiligungsdarlehen BA 8

-77.303

Eigenbeteiligungsdarlehen Dialyse

-111.164

OP Sanierung 0, 4, 5

-26.922

Pfarrer-Guggetzer-Haus

-78.766

Parkdeck

-88.000

Summe

-382.155

An Zuschüssen für med. Geräte und EDV werden 2022 veranschlagt:

Zuschuss für med. Geräte und EDV

1.500.000

Summe

1.500.000

 

An Zuschüssen für diverse Bauvorhaben werden veranschlagt:

Endoskopie (Hygieneverbesserung)

18.965

Zentrale Notaufnahme Neubau Anteil Verwaltung

165.000

Aufstockung Parkhaus

500.000

Zentrale Notaufnahme Neubau (finanziert über Erbe)

2.121.140

Summe

2.805.105

 

An Defizitausgleichen werden veranschlagt:

Defizitausgleich 2017

967.606

Defizitausgleich Gynäkologie und Geburtshilfe

1.300.000

Summe

2.267.606

 

An Krediten zur Sicherung der Liquidität werden veranschlagt:

Der Kreditrahmen wird von 10 Mio. € auf 14 Mio. € erhöht

4.000.000

Summe

4.000.000

 

 

An Zwischenfinanzierungszinsen werden veranschlagt:

Zinsen, die die Kreisklinik an den Landkreis für Zwischenfinanzierungsdarlehen zurückzahlt

- 8.050

Summe

- 8.050

 

 

An Eigenbeteiligungszinsen werden veranschlagt:

Zinsen, die die Kreisklinik an den Landkreis für Eigenbeteiligungsdarlehen zurückzahlt

- 70.980

Summe

- 70.980

 

 

Sonstiges:

Personalkostenerstattung (für Revision und Landrat)

- 15.000

Zuschuss Marketingmaßnahmen (wird finanziert über Erbpacht)

32.000

Summe

17.000

 

 

Mittelabfluss zwischen Landkreis und Kreisklinik

11.468.500

 

 

Nettokosten Landkreis gesamt:

Defizitausgleich 2022 (967.606 €)                                                         

Defizitausgleich Gynäkologie und Geburtshilfe Anteil Landkreis (300.000 €)

Zuschüsse vom Landkreis, die nicht durch das Erbe finanziert sind (683.965 €)

Zuschuss zu medizinische Geräten und EDV (1,5 Mio. €)

3.451.571