Betreff
Kreuzung ST 2080/EBE 5/Gemeindeverbindungsstraße bis Rathaus Forstinning (Münchner Straße) und Rathaus Forstinning bis Einmündung in die B 12 bei Aitersteinering (Mühldorfer Straße); Aufstufungsvereinbarung mit der Gemeinde Forstinning
Vorlage
2021/0316/2
Aktenzeichen
16/631-3/2 EBE 05-16-
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Diese Angelegenheit wurde zuletzt behandelt im

ULV-Ausschuss am 24.03.2020, TOP 16

Kreis- und Strategieausschuss am 26.04.2021, TOP 9

 

Der ULV-Ausschuss hat der Aufstufung der Ortsdurchfahrt Forstinning grundsätzlich zugestimmt. Der zunächst vorgesehene Termin zum 01.01.2021 konnte nicht gehalten werden. Mittlerweile haben aber die erforderlichen Begehungen der Straße stattgefunden. Durch ein Ing.-Büro wurde festgestellt, welche Unterhaltsmaßnahmen von der Gemeinde noch zu erbringen sind. Es wurde ermittelt wie hoch die Kosten bei Übernahme der Straße im jetzigen Zustand sind. Danach würde sich ein Ablösebetrag von 150.000 € zuzüglich Planungskosten ergeben.

 

In der künftigen Kreisstraße wird durch den Wasserzweckverband (WZV) demnächst eine 300er Verbundleitung verlegt.  Zu den möglichen Folgen für den Landkreis wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

 

In Teilbereichen muss noch vermessen werden, vor allem wenn Straße und Rad- und Gehweg in einer Flurnummer zusammengefasst sind. Aufgestuft wird nur die Straße selbst. Es besteht dann eine in Ortsdurchfahrten übliche, geteilte Straßenbaulast.

 

Die Beschlussempfehlung des ULV-Ausschusses war einstimmig.

Der Kreis- und Strategieausschuss hat den Beschluss in seiner Sitzung am 26.04.2021 abgeändert, die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Die Ortsdurchfahrt Forstinning (Schwaberwegen – Aitersteinering) wird zur Kreisstraße aufgestuft. Dies gilt vorbehaltlich einer Einigung zu den entstehenden Kosten der Straßensanierung.

2.   Umstufungstermin ist der 01.01.2022.

3.   Der Entwurf der Umstufungsvereinbarung geht zur weiteren Abstimmung an die Gemeinde Forstinning. 

4.   Die Kostenermittlung zur Ablösesumme durch das IB Haarländer & Spyra wird anerkannt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Die berechneten Kosten zur Aufstufung zur Kreisstraße betragen 150.000 €, die die Gemeinde an den Landkreis zu überweisen hat.