Betreff
Sachaufwand Schulen;
Beteiligung an einer Tartanbahn am Sportstadion Grafing
Vorlage
2021/0347
Aktenzeichen
11/2
Art
Sitzungsvorlage

Am 18.03.2021 informierte uns die Stadt Grafing über den Beschluss des Schulausschusses vom 09.03.2021, mit dem Landkreis über eine Kostenbeteiligung bei der Errichtung einer Tartanbahn zu verhandeln (siehe Anlage).

 

Nach einer Nutzungs- und Betriebskostenvereinbarung zwischen Stadt Grafing und Landkreis Ebersberg vom 30.04.2014 stellt die Stadt „eine der drei Halleneinheiten während der allgemeinen Unterrichtszeiten dem Landkreis zur Verfügung. Während dieser Zeit wird die Halle für den Sportunterricht der Johann-Comenius-Förderschule sowie des Gymnasi­ums Grafing genutzt. Darüber hinaus stellt die Stadt die Gesamtanlage im Rahmen schulischer Veranstaltungen der Johann-Comenius-Förderschule und des Gymnasiums nach näherer Vereinbarung im Einzelfall zur Verfügung.

 

Die Vereinbarung deckt demnach auch die Außenflächen, also auch die Tartanbahn mit ab. Nach § 4 Abs. 1 b) trägt jede Vertragspartei „die Kosten der sie betreffenden Bereiche (...) für wesentliche Änderungen der Außenanlagen.“ Für die Betriebskosten sieht die Verein­barung in § 2 Abs. 1 vor, dass sich „Aufgrund der tatsächlichen Belegungszeiten (...)  für die Stadt ein Kostenanteil von 87 %, für den Landkreis (...) sich ein Anteil von 13 %“ ergibt.

 

Aktuell nutzen sowohl die Johann-Comenius-Schule SFZ Grafing als auch das Max-Mannheimer-Gymnasium Grafing die Sportanlage, wobei das SFZ die Freiflächen lediglich in einem Zeitraum von bis zu 5 Wochen (nach den Pfingstferien) in einem Umfang von 36 Wochenstunden nutzt und das Gymnasium lediglich 2 Wochenstunden in der Jahnsporthalle belegt.

 

In beiliegendem Schreiben macht die Stadt Grafing geltend, die beiden Schulen des Landkreises nutzten die Sportanlagen im Freigelände des städtischen Sportstadions seit Jahrzehnten unentgeltlich. Entsprechend o.g. Nutzungsvereinbarung beteiligt sich der Landkreis traditionell an den Bau- und Unterhaltskosten; ein zusätzliches stundenabhängiges Nutzungsentgelt ist nicht vorgesehen.

 

Entgegen o.g. Nutzungsvereinbarung „erscheint es für die Stadt Grafing folgerichtig, dass sich der Landkreis mit 1/3 an den Kosten für die Laufbahn beteiligt.“ Angesichts der tatsächlich deutlichen geringeren Nutzungsanteile – insbesondere der Außenanlagen – schlägt die Verwaltung allerdings vor, den in der Nutzungsvereinbarung von 2014 fixierten Anteil von 13 % zugrunde zu legen.

 

Nach Gesprächen mit dem Bürgermeister der Stadt Grafing ist dieser damit einverstanden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Wenn ja, negativ:

            Bestehen alternative Handlungsoptionen?   ja*    nein*

 

Durch die Mitnutzung der städtischen Sportanlage müssen keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden.

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Landkreis Ebersberg beteiligt sich entsprechend der Nutzungsanteile
zu 13 % an den Kosten für die Errichtung einer Tartanbahn am Grafinger Sportzentrum.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Für 2021 keine.

 

Für 2022 müssen zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 45.500 € eingeplant werden.

 

Bei den kalkulierten Gesamtkosten von 500.000 € und einer staatlichen Förderung von 150.000 € rechnet die Stadt Grafing mit Nettoinvestitionen in Höhe von rund 350.000 €.
Bei einer Beteiligung von 13 % kämen auf den Landkreis Kosten in Höhe von 45.500 € zu.