Betreff
Sportförderung;
Betriebskosten der Kunsteishalle des EHC Klostersee e.V.
Vorlage
2021/0348
Aktenzeichen
11/2
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

SFB-Ausschuss am 19.09.2019, TOP 10 ö

 

Der EHC-Klostersee e.V. betreibt auf einem städtischen Grundstück ein Eisstadion. Nach-dem er sich bereits 2007 nicht mehr in der Lage sah, die laufenden Betriebskosten zu erwirt­schaften, beschlossen die Stadt Grafing und der Landkreis Ebersberg den Verein bei den Betriebskosten zu unterstützen. Damit sollen Breitensport, Schulsport, sowie der öffentliche Eislauf unterstützt werden.

 

2010 wurde ein Vertrag mit 5-jähriger Laufzeit geschlossen, der die jährliche Unterstützung des Stadionbetriebs auf jeweils 75.000 EUR für Stadt und Landkreis festlegt.

 

Nach dem für die Saison 2011/2012 vorliegenden Jahresabschluss stiegen die Kosten auf rund 207.000 EUR. Unter Berücksichtigung des festgelegten Eigenanteils wären die Kosten für Stadt und Landkreis auf 190.000 EUR oder 95.000 EUR für jeden Vertragspartner angestiegen. Dies entsprach einer Steigerung von insgesamt 20 % oder jährlich 4 %. Der Verein wurde angehalten, auf eine Kostenreduzierung hin zu arbeiten.

 

Vom Grafinger Stadtrat wurde mit großer Mehrheit Verständnis für die steigenden Kosten, vor allem im Energiebereich, signalisiert und die Zustimmung zu einer Steigerung der Förderung auf 90.000 EUR in der Sitzung des Stadtrats vom 05.02.2013 beschlossen.

 

Nachdem die alte Ammoniakanlage im Eisstadion nicht mehr funktionstüchtig war, wurde zusammen mit der Bürgerenergie im Landkreis Ebersberg eG (BEG) 2015 eine neue Anlage errichtet. Die BEG ist Betreiber der Anlage.

 

Durch die neue Anlage sollte nicht nur CO2 eingespart werden, sie sollte sich auch durch die Einsparung bei den Energiekosten amortisieren. Zur Sicherung des Betriebs der neuen Am-moniakanlage wurde der zwischen EHC Klostersee, Stadt Grafing und dem Landkreis Ebers-berg geschlossene Vertrag zum Betrieb des Eisstadions auf 15 Jahre festgeschrieben. Die Höhe des Betriebskostenzuschusses wurde für Stadt und Landkreis auf jeweils 90.000 EUR festgelegt.

 

Die Differenz zwischen Auszahlung und Aufwand lag 2015 – 2019 bei insgesamt 111.368 EUR. Diese wurde in der Vergangenheit von den Vorständen getragen. Seit 2016 konnte auch der bisher berücksichtigte Abschlag von 8,5 % für die erste Mannschaft nicht mehr be-rücksichtigt werden, da die 1. Mannschaft nicht mehr in der Oberliga spielt.

 

Am 11.03.2021 hatte der EHC nochmals bei dem Ersten Bürgermeister der Stadt Grafing Herrn Bauer vorgesprochen. Dabei wurde vorgeschlagen, dass die Betriebskosten rückwir-kend ab 2019 auf 110.000 EUR jährlich angepasst werden. Diese Erhöhung ergibt sich neben den Mehrkosten aus der Ammoniakanlage auch aus der Kostensteigerung für eine externe Bürokraft, sowie einer externen Reinigungsfirma, welche seit 2018 beschäftigt sind. Zudem wurde nochmals versichert, dass eine Firma kontaktiert wird um die Programmierung der Ammoniakanlage zu verbessern, um somit die erhofften Effekte in Zukunft realisieren zu können.

 

Die Vorstände des EHC führten weiter aus, dass die Erhöhung der Kosten in weiten Teilen nicht ungewöhnlich sein würde. Allerdings wären zum Beispiel bei der Reinigung deutlich hö-here Kosten angefallen, weil man diese auf eine Fremdfirma übertragen hätte.

 

Bei dem angewandten Openbook-Verfahren würden Abschreibungen und Finanzierungskos-ten für die Anlage einberechnet. Die in Anspruch genommenen Darlehen laufen jetzt in den nächsten Jahren nach und nach aus und die Kosten für den EHC würden sich auch dadurch verringern. 2031 wäre die Anlage abbezahlt.

 

Nach Sachvortrag und ausführlicher Diskussion beschloss der Grafinger Stadtrat in der Sitzung vom 13.04.2021 gegen drei Stimmen, eine vertragsgemäße Anpassung der Betriebskosten auf jährlich 110.000 EUR ab dem Jahr 2019 und somit eine Nachzahlung für die Betriebskosten für die Zeit vom 01.01.2019 – 01.01.2021 in Höhe von 40.000 EUR vorzunehmen.

 

Nach den bisherigen Beschlüssen schließt sich den Landkreis den Entscheidungen der Stadt Grafing jeweils an.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.        Der jährliche Betriebskostenzuschuss an den EHC-Klostersee e.V. wird von bisher 90.000 € jährlich auf 110.000 € jährlich, rückwirkend zum 01.01.2019, erhöht.

2.        Für den Zeitraum vom 01.01.2019 – 01.01.2021 wird eine Nachzahlung für die Betriebskosten in Höhe von 40.000 € an den EHC-Klostersee e.V. geleistet.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Haushalt 2021: Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 60.000 € (40.000 € Nachzahlung und 20.000 € erhöhter Zuschuss)

 

Haushalt 2022 (und folgende): 110.000 € jährlich.