a) Informationen zum Förderprogramm
b) Umsetzung des Bundesprogramms "Aufholen" und Programm des Bayerischen Kultusministeriums "gemeinsam.Bücken.bauen" im Landkreis Ebersberg; Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen Fraktion vom 13.06.2021
Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
SFB-Ausschuss am 04.05.2021, TOP 4
a) Informationen zum Förderprogramm
„Die pandemiebedingten Einschränkungen im
Unterrichtsbetrieb an den Schulen in den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021
waren und sind für die Schülerinnen und Schüler eine große Herausforderung.
(...) Um trotz der Beeinträchtigungen die Chancengleichheit und
Bildungsgerechtigkeit für alle bayerischen Schülerinnen und Schüler zu wahren,
legt die Bayerische Staatsregierung ein umfangreiches Förderprogramm aus
schulischen und außerschulischen Förderbausteinen vor.“
Das vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 18.05.2021 den kommunalen Spitzenverbänden übersandte „Förderprogramm zum Ausgleich pandemiebedingter Nachteile für Schülerinnen und Schüler - gemeinsam.Brücken.bauen“ erstreckt sich auf folgende Bereiche:
Nach der Wiederaufnahme des
(zumindest teilweisen) Präsenzunterrichts führen die Lehrkräfte „in einer Phase des Ankommens eine
weitergehende Bestandsaufnahme des Lernstands bei ihren Schülerinnen und
Schülern“ durch und geben ihnen am Ende des Schuljahres eine zusätzliche
Rückmeldung ob „eine Förderung sinnvoll
erscheint, um vorhandene Lernrückstände aufzuholen“ und ggf. eine „Teilnahmeempfehlung für geeignete Förderangebote
an der Schule“.
Aus zusätzlichen
Personalmitteln können zusätzliche Kräfte finanziert werden, die „die fachlichen und pädagogischen
Voraussetzungen erfüllen, idealerweise bereits Erfahrungen bspw. als Aushilfs-
oder Teamlehrkraft, aus dem Ganztagsschulbetrieb oder der Erwachsenenbildung“
haben und die Lehrkraft beim binnendifferenzierenden Unterricht unterstützen
bzw. die Bildung von Kleingruppen ermöglichen.
Mit den zur Verfügung gestellten
zusätzlichen Personal- und Mittelressourcen sollen in Abstimmung mit der
Schulfamilie vor allem in den Kernfächern, dem Alter der Zielgruppe angemessen
und bedarfsgerecht Ferienkurse eingerichtet werden. „Sie sollen zwei Wochen umfassen, können auf Beginn und Ende der
Sommerferien verteilt oder als zweiwöchige Blockveranstaltung angeboten werden.“
„Bei der Planung der Ferienkurse durch die Schulleitungen sollen im
besonderen Maße die Förderbedarfe derjenigen Schülerinnen und Schüler in den
Blick genommen werden, die auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe
vorgerückt sind, im Schuljahr 2021/2022 ihren Schulabschluss anstreben oder
durch familiäre und individuelle Umstände Orientierung verloren und sich vom
Lernen im schulischen Kontext entfernt haben.“
Die Organisation der
Ferienkurse erfolgt ausdrücklich durch die Schule selbst. Die Schulaufwandsträger
hat das Bayerische Staatsministerium
für Unterricht und Kultus aufgerufen, „die
Nutzung einzelner Räume in den Schulhäusern für einen Zeitraum von zwei Wochen
in den Sommerferien 2021 zu ermöglichen.“ Um die Planungen zu erleichtern
haben wir die Schulen bereits proaktiv auf etwaige geplante Baumaßnahmen
hingewiesen.
Der „Dreiklang“ aus individueller Förderung im Regelunterricht,
freiwilligen Zusatzangeboten (Brückenkursen) und Tutorenprogramm soll im nächsten
Schuljahr intensiviert und verstetigt werden. Durch schülerzentrierte
Unterrichtsformen, Gruppenarbeit und möglichst auch wieder in Schulsport, durch
Klassenfahrten, Wandertage und Exkursionen soll eine Stärkung der
Sozialkompetenzförderung im Regelunterricht und bei schulischen Veranstaltungen
erreicht werden.
In den Pfingst-, Sommer- und
Herbstferien 2021 koordiniert der Bayerische Jugendring zusätzliche
Ferienangebote mit freizeitpädagogischer Ausrichtung.
Zu den „Corona-bedingten Auswirkungen in Bezug auf die Bildungsgerechtigkeit“
wird dem zuständigen Jugendhilfeausschuss in der Herbstsitzung berichtet.
b) Umsetzung des Bundesprogramms "Aufholen" und
Programm des Bayerischen Kultusministeriums "gemeinsam.Bücken.bauen"
im Landkreis Ebersberg; Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 13.06.2021
„Unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen sollen Angebote
geschaffen werden, die schnell bei den Kindern, Jugendlichen und Familien
ankommen. Dazu will der Bund etwa eigene Programme deutlich ausweiten und Kinder
aus Familien mit kleinen Einkommen gezielt unterstützen.“
Zu den
„Fragen zur Durchführung des Programms im Landkreis Ebersberg“ der Kreistagsfraktion
von Bündnis 90/ Die Grünen kann aus Sicht als Sachaufwandsträger
weiterführender Schulen wie folgt Stellung genommen werden:
• Welche Mittel in welcher Höhe stehen den Schulen im
Landkreis Ebersberg durch das Aktionsprogramm „Aufholen“ des Bundes zur
Verfügung?
Mangels eines
Förderungsprogrammes konnten bislang weder Mittel beantragt noch bewilligt
werden.
• Welche Programme werden von den Schulen angeboten, speziell
in den Sommerferien?
Auf eine Umfrage zu den
Angeboten „Sommerschule 21“ (s.o.)
konnten unsere Schulen noch keine konkreten Programme benennen.
• Wie kann eine zu große Belastung für die Schüler durch die
Programme vermieden werden?
Die „Sommerschule 21“ ist für zwei Ferienwochen konzipiert. Damit soll
der Erholungswert der (restlichen) Sommerferien erhalten bleiben.
• Welche Programme werden vom BJR auf Grundlage dieser
finanziellen Mittel im Landkreis durchgeführt?
Der Bayerische Jugendring
verweist auf das „Sonderprogramm Ferienangebot“ unter https://ferienportal.bayern/ das sich noch mit weiteren Angeboten füllen wird.
• Bieten die Programme auch Unterstützung bei häuslichen und
psychischen Problemen?
Dieser Bereich geht über die
Verantwortung des Sachaufwandsträgers deutlich hinaus.
• Benötigen die Schulen Unterstützung durch den Landkreis bei
der Gewinnung von geeignetem Personal, bei der Nutzung von Räumlichkeiten etc.?
Wie oben erläutert, haben
wir unsere Schulen über die Nutzungsmöglichkeiten der Räume während der Ferien
informiert. Bei der Personalgewinnung kann der Landkreis leider nicht
unterstützen.
• Sind weitere finanzielle Zuschüsse bzw. Maßnahmen durch den
Landkreis notwendig um Schüler*innen in Notlagen die notwendigen
Unterstützungsmaßnahmen zukommen zu lassen?
Ob neben den regulären
Transferleistungen, dem Bereich „Bildung und Teilhabe“ und dem Spendentopf
„Fördern und Helfen“ weitere Hilfen erforderlich sind, kann aus Sicht des
Sachaufwandsträgers nicht beurteilt werden. Über die Ausstattung mit
Leihgeräten wurde bereits berichtet.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Abstimmung über den Antrag.
Im Übrigen keiner, nur Kenntnisnahme.
Auswirkung auf den Haushalt:
keine