Betreff
Förderprogramm zum Ausgleich pandemiebedingter Nachteile (Sommerschule 2021)
a) Informationen zum Förderprogramm
b) Umsetzung des Bundesprogramms "Aufholen" und Programm des Bayerischen Kultusministeriums "gemeinsam.Bücken.bauen" im Landkreis Ebersberg; Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen Fraktion vom 13.06.2021
Vorlage
2021/0366
Aktenzeichen
11/2
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

SFB-Ausschuss am 04.05.2021, TOP 4

 

a) Informationen zum Förderprogramm

„Die pandemiebedingten Einschränkungen im Unterrichtsbetrieb an den Schulen in den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021 waren und sind für die Schülerinnen und Schüler eine große Herausforderung. (...) Um trotz der Beeinträchtigungen die Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für alle bayerischen Schülerinnen und Schüler zu wahren, legt die Bayerische Staatsregierung ein umfangreiches Förderprogramm aus schulischen und außerschulischen Förderbausteinen vor.“

Das vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 18.05.2021 den kommunalen Spitzenverbänden übersandte „Förderprogramm zum Ausgleich pandemie­bedingter Nachteile für Schülerinnen und Schüler - gemeinsam.Brücken.bauen“ erstreckt sich auf folgende Bereiche:

 

Nach der Wiederaufnahme des (zumindest teilweisen) Präsenzunterrichts führen die Lehrkräfte „in einer Phase des Ankommens eine weitergehende Bestandsaufnahme des Lernstands bei ihren Schülerinnen und Schülern“ durch und geben ihnen am Ende des Schuljahres eine zusätzliche Rückmeldung ob „eine Förderung sinnvoll erscheint, um vorhandene Lernrückstände aufzuholen“ und ggf. eine „Teilnahmeempfehlung für geeignete Förderangebote an der Schule“.

Aus zusätzlichen Personalmitteln können zusätzliche Kräfte finanziert werden, die „die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen erfüllen, idealerweise bereits Erfahrungen bspw. als Aushilfs- oder Teamlehrkraft, aus dem Ganztagsschulbetrieb oder der Erwachsenenbildung“ haben und die Lehrkraft beim binnendifferenzierenden Unterricht unterstützen bzw. die Bildung von Kleingruppen ermöglichen.

Mit den zur Verfügung gestellten zusätzlichen Personal- und Mittelressourcen sollen in Abstimmung mit der Schulfamilie vor allem in den Kernfächern, dem Alter der Zielgruppe angemessen und bedarfsgerecht Ferienkurse eingerichtet werden. „Sie sollen zwei Wochen umfassen, können auf Beginn und Ende der Sommerferien verteilt oder als zweiwöchige Blockveranstaltung angeboten werden.

Bei der Planung der Ferienkurse durch die Schulleitungen sollen im besonderen Maße die Förderbedarfe derjenigen Schülerinnen und Schüler in den Blick genommen werden, die auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vorgerückt sind, im Schuljahr 2021/2022 ihren Schulabschluss anstreben oder durch familiäre und individuelle Umstände Orientierung verloren und sich vom Lernen im schulischen Kontext entfernt haben.

Die Organisation der Ferienkurse erfolgt ausdrücklich durch die Schule selbst. Die Schulauf­wandsträger hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus aufgerufen, „die Nutzung einzelner Räume in den Schulhäusern für einen Zeitraum von zwei Wochen in den Sommerferien 2021 zu ermöglichen.“ Um die Planungen zu erleichtern haben wir die Schulen bereits proaktiv auf etwaige geplante Baumaßnahmen hingewiesen.

Der „Dreiklang“ aus individueller Förderung im Regelunterricht, freiwilligen Zusatzangeboten (Brückenkursen) und Tutorenprogramm soll im nächsten Schuljahr intensiviert und verstetigt werden. Durch schülerzentrierte Unterrichtsformen, Gruppenarbeit und möglichst auch wieder in Schulsport, durch Klassenfahrten, Wandertage und Exkursionen soll eine Stärkung der Sozialkompetenzförderung im Regelunterricht und bei schulischen Veranstaltungen erreicht werden.

In den Pfingst-, Sommer- und Herbstferien 2021 koordiniert der Bayerische Jugendring zusätzliche Ferienangebote mit freizeitpädagogischer Ausrichtung.

Zu den „Corona-bedingten Auswirkungen in Bezug auf die Bildungsgerechtigkeit“ wird dem zuständigen Jugendhilfeausschuss in der Herbstsitzung berichtet.

 

b) Umsetzung des Bundesprogramms "Aufholen" und Programm des Bayerischen Kultusministeriums "gemeinsam.Bücken.bauen" im Landkreis Ebersberg; Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 13.06.2021

„Unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen sollen Angebote geschaffen werden, die schnell bei den Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen. Dazu will der Bund etwa eigene Programme deutlich ausweiten und Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen gezielt unterstützen.“

Zu den „Fragen zur Durchführung des Programms im Landkreis Ebersberg“ der Kreis­tagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen kann aus Sicht als Sachaufwandsträger weiterführender Schulen wie folgt Stellung genommen werden:

• Welche Mittel in welcher Höhe stehen den Schulen im Landkreis Ebersberg durch das Aktionsprogramm „Aufholen“ des Bundes zur Verfügung?

Mangels eines Förderungsprogrammes konnten bislang weder Mittel beantragt noch bewilligt werden.

• Welche Programme werden von den Schulen angeboten, speziell in den Sommerferien?

Auf eine Umfrage zu den Angeboten „Sommerschule 21“ (s.o.) konnten unsere Schulen noch keine konkreten Programme benennen.

• Wie kann eine zu große Belastung für die Schüler durch die Programme vermieden werden?

Die „Sommerschule 21“ ist für zwei Ferienwochen konzipiert. Damit soll der Erholungswert der (restlichen) Sommerferien erhalten bleiben.

• Welche Programme werden vom BJR auf Grundlage dieser finanziellen Mittel im Landkreis durchgeführt?

Der Bayerische Jugendring verweist auf das „Sonderprogramm Ferienangebot“ unter https://ferienportal.bayern/ das sich noch mit weiteren Angeboten füllen wird.

• Bieten die Programme auch Unterstützung bei häuslichen und psychischen Problemen?

Dieser Bereich geht über die Verantwortung des Sachaufwandsträgers deutlich hinaus.

• Benötigen die Schulen Unterstützung durch den Landkreis bei der Gewinnung von geeignetem Personal, bei der Nutzung von Räumlichkeiten etc.?

Wie oben erläutert, haben wir unsere Schulen über die Nutzungsmöglichkeiten der Räume während der Ferien informiert. Bei der Personalgewinnung kann der Landkreis leider nicht unterstützen.

• Sind weitere finanzielle Zuschüsse bzw. Maßnahmen durch den Landkreis notwendig um Schüler*innen in Notlagen die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen zukommen zu lassen?

Ob neben den regulären Transferleistungen, dem Bereich „Bildung und Teilhabe“ und dem Spendentopf „Fördern und Helfen“ weitere Hilfen erforderlich sind, kann aus Sicht des Sachaufwandsträgers nicht beurteilt werden. Über die Ausstattung mit Leihgeräten wurde bereits berichtet.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Abstimmung über den Antrag.

Im Übrigen keiner, nur Kenntnisnahme.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

keine