Betreff
Sozialpädagogische Unterstützung an weiterführenden Schulen;
Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen Fraktion vom 08.06.2021
Vorlage
2021/0381
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

FSK-Ausschuss am 30.06.2010, TOP 4ö

JH-Ausschuss am 08.07.2010, TOP 4ö

FSK-Ausschuss am 25.10.2010, TOP 5ö

FSK-Ausschuss am 30.03.2011, TOP 6ö

FSK-Ausschuss am 04.07.2011, TOP 7ö

FSK-Ausschuss am 11.10.2011, TOP 7ö

Jugendhilfeausschuss am 20.10.2011

Jugendhilfeausschuss am 18.10.2012, TOP 12ö

Jugendhilfeausschuss am 14.11.2012, TOP 5.2ö

Jugendhilfeausschuss am 22.04.2013 Top 6ö

Jugendhilfeausschuss am 17.10.2013 Top 3ö

Jugendhilfeausschuss am 13.03.2014, TOP 6ö

Jugendhilfeausschuss am 26.06.2014, TOP 10 ö

Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 9 ö

Jugendhilfeausschuss am 05.03.2015, TOP 5 ö

Jugendhilfeausschuss am 22.10.2015, TOP 20 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 15.02.2016, TOP 7

SFB-Ausschuss am 09.03.2016, TOP 8ö

Jugendhilfeausschuss am 07.04.2016, TOP 7 ö

Jugendhilfeausschuss am 04.04.2019, TOP 7 ö

 

Ausgangslage:

 

Schulsozialarbeit stellt ein eigenständiges Handlungsfeld im Schnittpunkt der Verantwortung von Jugendhilfe und Schule dar. Sie ist nicht auf Grundschulen begrenzt, sondern hat ihren Platz in weiterführenden Schulen sowie in Verbindung mit den Hilfen zur beruflichen Förde­rung auch in der Berufsschule. Ihre Aufgabe ist es, die im schulischen Alltag ggf. vernach­lässigten persönlichen Stärken junger Menschen zur Geltung zu bringen, die Persönlich­keitsentwicklung im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung zu stärken, die sozialen Kompe­tenzen zu verbessern und den Bildungsprozess im engeren Sinne ergänzend zu fördern.

 

Die „Sozialpädagogischen Unterstützung an weiterführenden Schulen (kurz: SaS)“ ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 13 SGB VIII. Demzufolge ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung dieser Aufgabe verantwortlich und trägt für deren Umsetzung die Gesamtverantwortung (§ 79 Absatz 1 SGB VIII).

 

Mit Beschluss vom 04.07.2011 erkannte der FSK-Ausschuss „den Bedarf der Realschulen und Gymnasien an sozialpädagogischer Unterstützung an und finanziert je Schule die Hälfte einer halben Stelle.“ Dementsprechend hat der Jugendhilfeausschuss am 20.10.2011 be­schlossen, dass „die Hälfte der Kosten aus dem Budget des Jugendamtes übernommen wird, die andere Hälft der Kosten der Landkreis als Schulsachaufwandsträger im Budget des FSK-Ausschusses trägt.

 

Ziel war die Schaffung eines niedrigschwelligen Angebotes der Jugendhilfe durch den Einsatz von sozialpädagogischem Fachpersonal an weiterführenden Schulen im Landkreis Ebersberg

  • besonders intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule
  • verfolgt die Intention, sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeits­entwicklung zu unterstützen und zu fördern
  • Vorrangig Unterstützung von einzelnen Schülern bei persönlichen, familiären oder schulischen Problemen; daneben zur Unterstützung präventive Gruppenangebote

 

Inhaltlich wurde die SaS an das JaS-Konzept[1] (Jugendsozialarbeit an Schulen) des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales angelehnt.

 

 

Zum Ende der ersten Projektphase 2014 haben die Schulleiter im Projektbeirat zurück­gemeldet, dass die SaS-Fachkräfte in den Schulen voll ausgelastet sind und von den Schülern, Lehrern und Eltern bereits sehr gut akzeptiert werden. Das Projekt ist vor allem in den Schulen, die schon länger über eine Fachkraft verfügen, fest verankert.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschloss am 26.06.2014, die SaS bis 31.08.2016 fortzuführen und das Kreisjugendamt Ebersberg zu beauftragen, in die Vertragsverhandlungen mit der Jugendhilfe Oberbayern des Diakonischen Werkes Rosenheim zu treten (...) und zusammen mit der Jugendhilfe Oberbayern des Diakonischen Werkes Rosenheim eine Auswertung des Projekts vorzunehmen und dem Jugendhilfeausschuss vorzustellen. Nach dem Bericht, dass bis dato „die Auftragsvergabe im Sozial- und Jugendhilfebereich in der Regel ohne formelles Vergabeverfahren[2] erfolgte, beauftragte der Kreis- und Strategie­ausschuss am 15.02.2016 die Verwaltung „das Ausschreibungsverfahren hinsichtlich des Vertrages „Sozialpädagogi­sche Unterstützung an weiterführenden Schulen (SaS)“ durchzu­führen“ und „nach Abschluss des Vergabeverfahrens im Kreis- und Strategieausschuss einen Erfahrungsbericht vorzu­legen, um über das weitere Vorgehen im Grundsatz zu entscheiden.“

 

Am 07.04.2016 hat der Jugendhilfeausschuss der Fortführung des Projektes „Sozialpäda­gogische Arbeit an weiterführenden Schulen“ zugestimmt und beschlossen, den Vertrag für den Zeitraum von drei Jahren mit einer Verlängerungsoption um zwei Jahre auszuschreiben und ab dem Schuljahr 2016/17 um eine vierte Vollzeitstelle zu erweitern.

 

Zuständigkeit:

 

Gemäß § 79 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 1 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen (…) rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Welche Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen erforderlich und geeignet sind, ist im Wege der Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII zu ermitteln. Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe steht dabei zwar ein breiter Gestaltungsspielraum zur Verfügung, der aber nach den Maßgaben der Jugendhilfeplanung eingeschränkt ist.

 

Für den aktuellen Antrag auf Ausbau der SaS bedeutet dies, dass die Zuständigkeit beim Kreisjugendamt Ebersberg und demzufolge beim Jugendhilfeausschuss liegt. Das Kreis­jugendamt wird den Antrag bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.10.2021 inhaltlich aufbereiten, zusammen mit der Jugendhilfeplanung den erforderlichen Bedarf ermitteln und anschließend dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Entsprechend der o.g. Beschlüsse trägt der Landkreis als Sachaufwandsträger im Budget des SFB-Ausschusses lediglich die Hälfte der für die SaS an seinen Schulen anfallenden Kosten.

 

Als Sachaufwandsträger haben uns durchwegs positive Rückmeldungen der Schulleitungen erreicht:

ü  SaS ist in der Schule gut angekommen: „Nicht mehr vorstellbar ohne“

ü  Der Vorteil ist, dass die SaS-Fachkraft kein Mitglied des Lehrerkollegiums, sondern Brücke zum Jugendamt ist und die Zusammenarbeit verbessert.

ü  Lotse, hat eine „Feuerwehrfunktion“ und ist koordinierende Stelle

 



[2] „Die Thematik des Vergaberechts im sozialen Bereich wird stets diskutiert, jedoch ist es höchstrichterlich vom Europäischen Gerichtshof entschieden, dass Vergaben im Sozialrecht durchaus gegeben sind – nahezu unstrittig ist dies in Deutschland bereits für freiwillige Leistungen, so dass auf Vorschlag der Verwaltung anspruchsberech­tigte Leistungen momentan von einer Ausschreibung nicht umfasst sein sollten, bis dies allgemein entschieden ist.“

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Abstimmung über den Antrag.

Vorschlag der Verwaltung:

1.    Der Antrag der Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen wird
zur Kenntnis genommen und zur inhaltlichen Prüfung an den
zuständigen Jugendhilfeausschuss überwiesen.

2.    Als Sachaufwandsträger seiner Realschulen und Gymnasien beteiligt
sich der Landkreis weiterhin zu 50 % an den Kosten für die dortige „Sozialpädagogische Unterstützung an Schulen“.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Haushaltsmittel für die hälftige Beteiligung an den SaS-Kosten sind auf folgenden
Kostenstellen eingeplant:

 

820 Realschule Ebersberg

18.796,00

830 Realschule Markt Schwaben

18.796,00

833 Realschule Poing

18.796,00

835 Realschule Vaterstetten

18.797,00

840 Gymnasium Grafing

18.796,00

850 Gymnasium Vaterstetten

18.796,00

860 Gymnasium Markt Schwaben

18.796,00

865 Gymnasium Kirchseeon

18.796,00

 

150.369,00