Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen Fraktion vom 08.06.2021
Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
FSK-Ausschuss am 30.06.2010, TOP 4ö
JH-Ausschuss am 08.07.2010, TOP 4ö
FSK-Ausschuss am 25.10.2010, TOP 5ö
FSK-Ausschuss am 30.03.2011, TOP 6ö
FSK-Ausschuss am 04.07.2011, TOP 7ö
FSK-Ausschuss am 11.10.2011, TOP 7ö
Jugendhilfeausschuss am 20.10.2011
Jugendhilfeausschuss am 18.10.2012, TOP 12ö
Jugendhilfeausschuss am 14.11.2012, TOP 5.2ö
Jugendhilfeausschuss am 22.04.2013 Top 6ö
Jugendhilfeausschuss am 17.10.2013 Top 3ö
Jugendhilfeausschuss am 13.03.2014, TOP 6ö
Jugendhilfeausschuss am 26.06.2014, TOP 10 ö
Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 9 ö
Jugendhilfeausschuss am 05.03.2015, TOP 5 ö
Jugendhilfeausschuss am 22.10.2015, TOP 20 ö
Kreis- und Strategieausschuss am 15.02.2016, TOP 7
SFB-Ausschuss am 09.03.2016, TOP 8ö
Jugendhilfeausschuss am 07.04.2016, TOP 7 ö
Jugendhilfeausschuss am 04.04.2019, TOP 7 ö
Ausgangslage:
Schulsozialarbeit stellt ein eigenständiges Handlungsfeld im Schnittpunkt der Verantwortung von Jugendhilfe und Schule dar. Sie ist nicht auf Grundschulen begrenzt, sondern hat ihren Platz in weiterführenden Schulen sowie in Verbindung mit den Hilfen zur beruflichen Förderung auch in der Berufsschule. Ihre Aufgabe ist es, die im schulischen Alltag ggf. vernachlässigten persönlichen Stärken junger Menschen zur Geltung zu bringen, die Persönlichkeitsentwicklung im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung zu stärken, die sozialen Kompetenzen zu verbessern und den Bildungsprozess im engeren Sinne ergänzend zu fördern.
Die „Sozialpädagogischen Unterstützung an weiterführenden Schulen (kurz: SaS)“ ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 13 SGB VIII. Demzufolge ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung dieser Aufgabe verantwortlich und trägt für deren Umsetzung die Gesamtverantwortung (§ 79 Absatz 1 SGB VIII).
Mit Beschluss vom 04.07.2011 erkannte der FSK-Ausschuss „den Bedarf der Realschulen und Gymnasien an sozialpädagogischer Unterstützung an und finanziert je Schule die Hälfte einer halben Stelle.“ Dementsprechend hat der Jugendhilfeausschuss am 20.10.2011 beschlossen, dass „die Hälfte der Kosten aus dem Budget des Jugendamtes übernommen wird, die andere Hälft der Kosten der Landkreis als Schulsachaufwandsträger im Budget des FSK-Ausschusses trägt.
Ziel war die Schaffung eines niedrigschwelligen Angebotes der Jugendhilfe durch den Einsatz von sozialpädagogischem Fachpersonal an weiterführenden Schulen im Landkreis Ebersberg
- besonders intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule
- verfolgt die Intention, sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen und zu fördern
- Vorrangig Unterstützung von einzelnen Schülern bei persönlichen, familiären oder schulischen Problemen; daneben zur Unterstützung präventive Gruppenangebote
Inhaltlich wurde die SaS an das JaS-Konzept[1] (Jugendsozialarbeit an Schulen) des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales angelehnt.
Zum Ende der ersten Projektphase 2014 haben die Schulleiter im Projektbeirat zurückgemeldet, dass die SaS-Fachkräfte in den Schulen voll ausgelastet sind und von den Schülern, Lehrern und Eltern bereits sehr gut akzeptiert werden. Das Projekt ist vor allem in den Schulen, die schon länger über eine Fachkraft verfügen, fest verankert.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss am 26.06.2014, die SaS bis 31.08.2016 fortzuführen und das Kreisjugendamt Ebersberg zu beauftragen, in die Vertragsverhandlungen mit der Jugendhilfe Oberbayern des Diakonischen Werkes Rosenheim zu treten (...) und zusammen mit der Jugendhilfe Oberbayern des Diakonischen Werkes Rosenheim eine Auswertung des Projekts vorzunehmen und dem Jugendhilfeausschuss vorzustellen. Nach dem Bericht, dass bis dato „die Auftragsvergabe im Sozial- und Jugendhilfebereich in der Regel ohne formelles Vergabeverfahren“[2] erfolgte, beauftragte der Kreis- und Strategieausschuss am 15.02.2016 die Verwaltung „das Ausschreibungsverfahren hinsichtlich des Vertrages „Sozialpädagogische Unterstützung an weiterführenden Schulen (SaS)“ durchzuführen“ und „nach Abschluss des Vergabeverfahrens im Kreis- und Strategieausschuss einen Erfahrungsbericht vorzulegen, um über das weitere Vorgehen im Grundsatz zu entscheiden.“
Am 07.04.2016 hat der Jugendhilfeausschuss der Fortführung des Projektes „Sozialpädagogische Arbeit an weiterführenden Schulen“ zugestimmt und beschlossen, den Vertrag für den Zeitraum von drei Jahren mit einer Verlängerungsoption um zwei Jahre auszuschreiben und ab dem Schuljahr 2016/17 um eine vierte Vollzeitstelle zu erweitern.
Zuständigkeit:
Gemäß § 79 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 1 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen (…) rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Welche Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen erforderlich und geeignet sind, ist im Wege der Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII zu ermitteln. Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe steht dabei zwar ein breiter Gestaltungsspielraum zur Verfügung, der aber nach den Maßgaben der Jugendhilfeplanung eingeschränkt ist.
Für den aktuellen Antrag auf Ausbau der SaS bedeutet dies, dass die Zuständigkeit beim Kreisjugendamt Ebersberg und demzufolge beim Jugendhilfeausschuss liegt. Das Kreisjugendamt wird den Antrag bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.10.2021 inhaltlich aufbereiten, zusammen mit der Jugendhilfeplanung den erforderlichen Bedarf ermitteln und anschließend dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorlegen.
Entsprechend der o.g. Beschlüsse trägt der Landkreis als Sachaufwandsträger im Budget des SFB-Ausschusses lediglich die Hälfte der für die SaS an seinen Schulen anfallenden Kosten.
Als Sachaufwandsträger haben uns durchwegs positive Rückmeldungen der Schulleitungen erreicht:
ü SaS
ist in der Schule gut angekommen: „Nicht mehr vorstellbar ohne“
ü Der
Vorteil ist, dass die SaS-Fachkraft kein Mitglied des Lehrerkollegiums, sondern
Brücke zum Jugendamt ist und die Zusammenarbeit verbessert.
ü Lotse, hat eine „Feuerwehrfunktion“ und ist koordinierende Stelle
[2] „Die Thematik des Vergaberechts im sozialen Bereich wird stets diskutiert, jedoch ist es höchstrichterlich vom Europäischen Gerichtshof entschieden, dass Vergaben im Sozialrecht durchaus gegeben sind – nahezu unstrittig ist dies in Deutschland bereits für freiwillige Leistungen, so dass auf Vorschlag der Verwaltung anspruchsberechtigte Leistungen momentan von einer Ausschreibung nicht umfasst sein sollten, bis dies allgemein entschieden ist.“
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Abstimmung über den Antrag.
Vorschlag der Verwaltung:
1. Der Antrag
der Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen wird
zur Kenntnis genommen und zur inhaltlichen Prüfung an den
zuständigen Jugendhilfeausschuss überwiesen.
2. Als
Sachaufwandsträger seiner Realschulen und Gymnasien beteiligt
sich der Landkreis weiterhin zu 50 % an den Kosten für die dortige
„Sozialpädagogische Unterstützung an Schulen“.
Auswirkung auf den Haushalt:
Haushaltsmittel für die hälftige Beteiligung an den
SaS-Kosten sind auf folgenden
Kostenstellen eingeplant:
820 Realschule Ebersberg |
18.796,00 |
830 Realschule Markt Schwaben |
18.796,00 |
833 Realschule Poing |
18.796,00 |
835 Realschule Vaterstetten |
18.797,00 |
840 Gymnasium Grafing |
18.796,00 |
850 Gymnasium Vaterstetten |
18.796,00 |
860 Gymnasium Markt Schwaben |
18.796,00 |
865 Gymnasium Kirchseeon |
18.796,00 |
|
150.369,00 |