Betreff
Bezirksumlage; Analyse der Zahlungsströme des Bezirks Oberbayern 2020
Vorlage
2021/0383
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

Kreis- und Strategieausschuss am 05.02.2018, TOP 5

Kreis- und Strategieausschuss am 22.02.2021, TOP 5

 

 

Die Analyse der Zahlungsströme des Bezirks, die bereits seit 2018 vorgestellt wird, stellt sich mit den fortgeschriebenen Zahlen wie folgt dar.

 

Der Landkreis Ebersberg hat jährlich die Bezirksumlage zu bezahlen, diese entwickelte sich seit 2011 wie folgt:

 

 

Wegen der starken Umlagesteigerung konnte die Bezirksumlage von 23,7 % im Jahr 2011 auf 19,5 % im Jahr 2015 gesenkt werden und blieb bis 2017 unverändert. Trotz weiterhin starker Umlagesteigerungen musste die Bezirksumlage (geprägt vor allem durch die steigenden Kosten der Eingliederungshilfe) im Jahr 2018 auf 21 %Punkte erhöht werden und stieg signifikant um 3.534.236 € bzw. 11,5 %! Zwar blieb der Hebesatz 2019 mit 21 Punkten unverändert, allerdings erhöhte sich die Bezirksumlage weiter um 2.774.612 € bzw. 8,1 %.

 

Nach einem im Jahr 2020 unveränderten Hebesatz mit 21 Punkten und einer um 1.721.438 € erhöhten Bezirksumlage, erhöht sich der Hebesatz 2021 auf 21,7 Punkte. Hierfür liegt die Abführung an den Bezirk bei 40,8 Mio. € (Steigerung zum Vorjahr: 2,02 Mio. €, 5,23%).

 

Die Zahlungen des Landkreises werden vom Bezirk vor allem für soziale Aufgaben eingesetzt, die größten Zahlungsströme entstehen dabei für folgende Hilfen:

 

- Hilfe zur Pflege

- Hilfen für Menschen mit Behinderungen

- Delegierte Aufgaben

- Institutionelle Förderung

 

Anteil der Bezirksumlage und Leistungen für den Landkreis Ebersberg

 

Während der Landkreis Ebersberg 2020 einen Anteil von 36.800.812 € an den Bezirk abführte (Plananteil an der Bezirksumlage für den Einzelplan 4), flossen Leistungen in Höhe von 37.044.277 € an den Landkreis zurück – der Landkreis Ebersberg gehört damit in Oberbayern 2020 zu den sog. „Nettoempfängern“, d.h., es fließen mehr Leistungen an den Landkreis zurück, als an Bezirksumlage bezahlt wird (243.465 €). Nettoempfänger unter den Landkreisen sind 2020 u.a. die Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Mühldorf, Rosenheim, Traunstein.

 

Zum Vergleich die Vorjahre:

 

Nettoempfänger 2020:     243.465 €

Nettoempfänger 2019:  1.712.414 €

Nettoempfänger 2018:  1.392.014 €

Nettozahlung 2017:          434.804 €

Nettoempfänger 2016:     455.929 €

Nettoempfänger 2015:  1.382.868 €

Nettozahlung 2014:          755.231 €

Nettozahlung 2013:       1.374.006 €

Nettozahlung 2012:       1.661.811 €

Nettozahlung 2011:       4.726.315 €

 

Aufteilung nach den 4 Haupthilfearten:

 

 

Mit Abstand der höchste Anteil der Bezirksumlage, nämlich 80 % (!) wird für die Leistungen des Bezirks an die Eingliederungshilfe für Behinderte geleistet. Gegenüber 2011 sind die Ausgaben 2020 um 53 % gestiegen, das sind pro Jahr durchschnittlich 5,9 %. Daran wird ersichtlich, wie wichtig die Entlastung dieser Hilfeart durch den Bund ist!

 

Die 5-Milliarden-Entlastung des Bundes kommt beim Bezirk nicht an, damit werden die Gemeinden (Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer im Landkreis Ebersberg im Jahr 2020: rd. 3,8 Mio. €) und in geringem Maße die Landkreise (Anteil an den Kosten der Unterkunft im Jahr 2020: rd 168 Tsd. €) entlastet. Dies ist der Hauptgrund, warum die Bezirksumlage steigt! 

 

Analyse der Eingliederungshilfe für Behinderte (nur Ausgaben)

 

 

Ambulante Hilfen

Fälle                Ausgaben

Teilstationäre Hilfen

Fälle          Ausgaben

Vollstationäre Hilfen

Fälle         Ausgaben

2011

337

1.992.535

289

7.402.560

278

9.871.814

2012

631

2.357.570

475

7.385.146

297

10.418.694

2013

663

2.574.938

484

7.869.197

302

10.562.185

2014

570

2.445.227

508

8.146.836

304

10.839.147

2015

619

2.857.566

521

8.741.855

316

11.104.445

2016

659

3.128.350

543

9.331.281

326

12.099.852

2017

705

3.439.796

566

10.024.115

331

12.898.595

2018

690

3.888.480

590

10.283.979

330

13.222.366

2019

725

3.925.533

602

11.255.227

336

14.804.304

2020

627

4.520.276

605

10.903.897

325

14.743.700

 

Grundaussage: Die Eingliederungshilfe steigt kontinuierlich an. Die Fallzahlen sind seit 2011 wie folgt gestiegen:

 

ambulante Hilfen:       +    86 %

teilstationäre Hilfen:   +   109 %

vollstationäre Hilfen:  +     17 %

 

Es ergeben sich folgende Veränderung der Kosten pro Fall:

 

 

Ambulante Hilfen

Kosten pro Fall

Teilstationäre Hilfen

Kosten pro Fall

Vollstationäre Hilfen

Kosten pro Fall

2011

5.913

25.614

35.510

2012

3.736

15.548

35.080

2013

3.884

16.259

34.974

2014

4.290

16.037

35.655

2015

4.616

16.779

35.141

2016

4.747

17.188

37.116

2017

4.879

17.710

38.969

2018

5.635

17.430

40.068

2019

5.415

18.696

44.060

2020

7.209

18.023

45.365

 

 

Folgende Aussagen können generiert werden:

 

In Ebersberg kostet ein Fall ambulanter Hilfe pro Jahr 7.209 € (Steigerung gegenüber Vorjahr um 33,15 %), eine teilstationäre Hilfe 18.023 € (Senkung gegenüber Vorjahr um -3,6 %) und ein Fall vollstationärer Hilfe kostet 45.365 € pro Jahr (Steigerung gegenüber Vorjahr 2,96 %).

 

Der Bezirk teilte mit, dass von anderen Bezirken entsprechende Auswertungen nicht vorlägen. Es gäbe einen Kennzahlenvergleich der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger, allerdings sind das andere als die hier dargestellten Kennzahlen.

 

Die Frage, wo die Stellschrauben für Steuerung liegen, wurde vom Bezirk insofern beantwortet, als folgende Institutionen und Gremien die Entwicklung steuern: Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege, Landesentgeltkommissionen, Bezirksentgeltkommissionen und Bezirk Oberbayern. Die Steigerungen rühren aus den dort getroffenen Entgeltverhandlungen, die diese Steigerungsraten vorsehen.

 

Der Druck auf die Entgeltverhandlungen wird mit der sinkenden Umlagekraft stark steigen. Einerseits steigen die Anforderungen an das Pflegepersonal mit Corona enorm und andererseits reduzieren sich die Einnahmen der Kommunen, die diese Leistungen zu bezahlen haben. Das alles ist wenig überraschend. Der „Mechanismus“ ist bekannt: sinkt die Umlagekraft, steigen die Sozialausgaben – die Schere geht auseinander!

 

Teilbetrachtung der ambulanten Hilfen (Menschen mit Behinderung):

 

 

im Vorschulalter

 

Fälle                Ausgaben

im Schulalter

 

Fälle             Ausgaben

Ambulante Wohnformen für Erwachsene

Fälle           Ausgaben

2012

259

329.673

155

840.029

118

1.109.489

2013

312

467.290

147

759.235

125

1.256.040

2014

309

479.521

48

526.913

130

1.339.220

2015

342

472.171

42

710.164

155

1.588.106

2016

364

527.637

45

645.194

163

1.777.676

2017

400

417.798

50

753.737

167

1.979.328

2018

383

512.245

43

799.422

179

2.126.005

2019

403

616.850

40

582.691

201

2.457.019

2020

281

527.200

47

867.224

219

2.856.562

 

Entwicklung der Kosten pro Fall:

 

 

im Vorschulalter

 

Kosten pro Fall

im Schulalter

 

Kosten pro Fall

Ambulante Wohnformen für

Erwachsene

Kosten pro Fall

2012

1.273

5.420

9.402

2013

1.498

5.165

10.048

2014

1.552

10.977

10.302

2015

1.381

16.910

10.246

2016

1.450

14.338

10.906

2017

1.044

15.075

11.852

2018

1.337

18.591

11.877

2019

1.531

14.567

12.224

2020

1.876

18.452

13.044

 

Der Bezirk antwortete, dass im Bereich der ambulanten Hilfen im Schulalter das Schulgeld seit dem Schuljahr 2013/2014 nicht mehr vom Bezirk ausbezahlt wird und dadurch die Zahl der Fälle deutlich zurückging. Die Ausgaben fielen im Vergleich zu den Fallzahlen unterproportional, wodurch die Kosten pro Fall deutlich stiegen. Die Verringerung der Ausgaben pro Fall ist nicht auf eine bewusste Steuerung zurückzuführen. Vielmehr ist es so, dass der zeitliche Rahmen der Schulbegleitung für jedes Kind individuell vereinbart wird und sich deshalb die Ausgaben für jedes einzelne Kind deutlich unterscheiden.

 

Seit Berichtsbeginn im Jahr 2012 stiegen die Fallkosten im Bereich der ambulanten Hilfen im Schulalter im Vergleich zum Vorjahr weiterhin sehr stark um 240% (jährlicher Durchschnitt 30 %). Die Kosten im Bereich der ambulanten Hilfen im Vorschulalter erhöhten sich im gleichen Zeitraum um 47,4 %, (jährlicher Durschnitt 5,9 %); die Kosten für ambulante Wohnformen für Erwachsene um 38,7 %, was einem jährlichen Durchschnitt von 4,8 % entspricht.

 

Die Fallkosten für die Hilfe im „Schulalter“ erreichten im Berichtsjahr annähernd das Niveau des Jahres 2018, nachdem in 2019 die Kosten pro Fall signifikant gesunken waren.

 

Teilbetrachtung der teilstationären Hilfen (Ausgaben):

 

 

Teilstationäre Hilfen im Vorschulalter

Teilstationäre Hilfen im Schulalter

Förderstätten

Werkstätten für behinderte Menschen

Jahr

Fälle

Ausgaben

Fälle

Ausgaben

Fälle

Ausgaben

Fälle

Ausgaben

2013

121

1.103.521

93

1.685.456

51

1.361.500

219

3.699.103

2014

144

1.341.320

97

1.472.469

52

1.447.395

221

3.849.235

2015

145

1.465.822

98

1.684.521

57

1.638.157

225

3.938.755

2016

148

1.500.592

105

1.781.392

59

1.682.617

235

4.337.618

2017

151

1.465.181

117

2.097.596

64

1.961.048

244

4.483.811

2018

168

1.548.731

110

2.060.862

66

1.932.657

250

4.722.261

2019

183

1.702.966

105

2.095.723

67

2.174.355

252

5.209.176

2020

191

1.799.884

96

1.812.168

67

2.194.386

252

5.042.936

 

 

Es ergeben sich folgende Veränderung der Kosten pro Fall:

 

 

Teilstationäre Hilfen im Vorschulalter

Teilstationäre Hilfen im Schulalter

Förderstätten

Werkstätten für behinderte Menschen

2013

  9.120

18.123

26.696

16.891

2014

  9.315

15.180

27.835

17.417

2015

10.109

17.189

28.740

17.506

2016

10.139

16.966

28.519

18.458

2017

  9.703

17.928

30.641

18.376

2018

  9.219

18.735

29.283

18.889

2019

  9.306

19.959

32.453

20.671

2020

  9.423

18.877

32.752

20.012

 

Die Steigerung/Senkung der Fallkosten von 2019 auf 2020:

 

Teilstationäre Hilfen im Vorschulalter

   1,26 %

Teilstationäre Hilfen im Schulalter

  -5,42 %

Förderstätten

   0,92 %

Werkstätten für behinderte Menschen

  -3,19 %

 

Im dargestellten Berichtszeitraum (2013 – 2020) sind die Fallkosten im Bereich der teilstationären Hilfen im Vorschulalter um 3,3 %, bei den teilstationären Hilfen im Schulalter um 4,2 %, bei den Förderstätten um 22,7 % und bei den Werkstätten für behinderte Menschen um 18,5 % gestiegen.

 

Teilbetrachtung der vollstationären Hilfen:

 

 

Vollstationäre Hilfen

 

Ausgaben

Stationäres Wohnen mit Tagesbetreuung für Erwachsene

Fälle             Ausgaben

Stationäres Wohnen ohne Tagesbetreuung für Erwachsene

Fälle           Ausgaben

2012

10.418.694

80

3.122.308

163

5.495.107

2013

10.562.185

78

2.971.154

170

5.771.921

2014

10.839.147

81

3.024.670

177

6.338.765

2015

11.104.445

80

3.165.043

177

6.287.038

2016

12.099.852

86

3.252.855

191

7.428.182

2017

12.898.595

77

3.177.542

203

8.065.934

2018

13.222.366

74

3.005.427

203

8.389.364

2019

14.804.304

77

3.472.931

198

9.147.580

2020

14.743.700

81

3.355.957

208

9.820.479

 

Es ergeben sich folgende Veränderung der Kosten pro Fall:

 

 

Stationäres Wohnen mit Tagesbetreuung für Erwachsene

Kosten pro Fall

Stationäres Wohnen ohne Tagesbetreuung für Erwachsene

Kosten pro Fall

2012

39.029

33.712

2013

38.092

33.952

2014

37.342

35.812

2015

39.563

35.520

2016

37.824

38.891

2017

41.267

39.734

2018

40.614

41.327

2019

45.103

46.200

2020

41.432

47.214

 

Die Fallkosten stiegen seit 2012 beim stationären Wohnen mit Tagesbetreuung um 6,2 % (durchschnittliche jährliche Erhöhung 0,8 %), beim stationären Wohnen ohne Tagesbetreuung um 40 % (durchschnittliche jährliche Erhöhung 5 %). 

 

Die Beeinflussbarkeit der Kosten liegt laut Aussage des Bezirks auch hier bei den verschiedenen Entgeltkommissionen.

 

Erkenntnis: Stationäres Wohnen ohne Tagesbetreuung für Erwachsene ist teurer als stationäres Wohnen mit Tagesbetreuung.

 

Antwort des Bezirks: Die Kosten pro Fall werden beim stationären Wohnen im Wesentlichen durch die vom Bezirk Oberbayern mit den Einrichtungsträgern vereinbarten Vergütungen beeinflusst. Die Höhe der Vergütungen hängen insbesondere von den vereinbarten Personalschlüsseln und den Personalkosten ab. Während der Bezirk nach Tarifvertrag bezahlt, werden die Personalschlüssel von den verschiedenen Entgeltkommissionen festgesetzt.

 

Förderung des Bezirks für die Einrichtungen zur ambulant-komplementären Versorgung (Förderung der freien Wohlfahrtspflege):

 

2013: 1.247.065 €

2014: 1.609.468 €

2015: 1.668.132 €

2016: 1.883.137 €

2017: 2.285.025 €

2018: 2.129.003 €

2019: 2.373.675 €

2020: 2.693.393 €

 

Einrichtungen zur ambulant-komplementären Versorgung

 im Landkreis Ebersberg

 

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Offene Behindertenarbeit oBA

2

2

2

2

2

2

2

2

Sozialpsychiatrischer Dienst

1

1

1

1

1

1

1

1

Gerontopsychiatrische Dienste

0

0

0

0

0

0

0

0

Tagesstätte für psychisch kranke Menschen

1

1

1

1

1

1

1

1

Suchtberatungsstellen

1

1

1

1

1

1

1

2

Arbeitsförderung

0

2

2

2

2

2

2

2

Selbsthilfegruppen

0

0

0

0

0

0

0

0

Betreutes Wohnen in Familien

0

0

0

0

0

0

0

0

Sonst. Dienste und Förderung von Verbänden

0

0

0

0

0

0

0

0

Psychiatrischer Krisendienst Oberbayern

1

1

1

1

1

1

1

1

Summe

6

8

8

8

8

8

8

9

 

Die Zahl der Einrichtungen sind im Vergleich zum Vorjahr von 8 auf 9 Einrichtungen gestiegen, es kam eine weitere Suchtberatungsstelle im Landkreis Ebersberg dazu.

 

Diese Auswertung wird jährlich fortgeschrieben.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Zahlen jährlich fortzuschreiben und dem Kreis- und Strategieausschuss zu berichten.

2.    Die Sitzungsvorlage wird an den Bezirk Oberbayern zur Kenntnis und mit der Bitte um Rückmeldung gegeben.

Auswirkung auf Haushalt:

 

Die um 4,6 % gegenüber dem Vorjahr gestiegene Bezirksumlage in Höhe von 38.794.111 € ist aus der um 4,6 % gestiegenen Kreisumlage in Höhe von 84.950.073 € zu finanzieren.

 

Damit verbleibt für die eigene Aufgabenerfüllung des Landkreises ein um die Bezirksumlage verringerter Anteil von 46.155.962 €.