Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
· 19. SFB-Ausschuss am
29.05.2019
· 20. SFB-Ausschuss am
27.06.2019
· 21. SFB-Ausschuss am
01.10.2019
· 22. SFB- uns LSV Ausschuss
am 17.10.2019
· 25. LSV-Ausschuss vom
17.10.2019
· 05. LSV-Ausschuss vom
22.10.2020
· 07- LSV-Ausschuss vom
17.03.2021
Gemäß Beschluss der
Kreisgremien soll ein Erweiterungsbau im Süden des Sonderpädagogischen
Förderzentrums in Grafing mit 5 Vollgeschossen errichtet werden, zusätzlich
gibt es Umbauten im Bestand. Es wurden Mittel in Höhe von 10,73 Mio. €
bereitgestellt.
Planungsbeteiligte
Im Zuge von mehreren VGV Verfahren wurden 2020 folgende Planer beauftragt:
- StudioPlusArchitekten aus München/Grafing für die Objektplanung
- Ing.-Büro Schnabl aus Oberpframmern für die Elektroplanung
- Ing.-Büro Pertler aus München für die Haustechnikplanung
- Konstruktionsgruppe Bauen AG aus Kempten für die Tragwerksplanung
Im Zuge von Angebotseinholungen wurden folgende Planer beauftragt:
- KMP aus München für die Projektsteuerung
- OTT Sobotta Schmidbauer für die Erstellung des Brandschutznachweises
- PHIplan aus Grabenstätt für die Prüfung des Brandschutznachweises
- Ing.-Büro Rinne aus Frasdorf für die Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes (SiGeKo)
- Ing.-Büro Seidl aus Teublitz für die Bauphysik und Akustik
- Ingenieurgesellschaft KDGEO aus München für die Baugrunduntersuchung
Die Vorentwurfsplanung ist abgeschlossen und die Ergebnisse werden in der Sitzung vom 21.07.2021 vorgestellt.
Vorentwurfsplanung
Der Vorentwurf bildet die Süderweiterung sowie die Umbauten im Bestand mit dem zu Grunde liegenden Raumprogramm wie folgt ab:
Süderweiterung (Neubau):
UG: - Lüftungszentrale
- zwei OGTS-Gruppenräume und
OGTS-Büro
EG: - drei OGTS-Gruppenräume und OGTS-Büro
OG1: - zwei Klassenzimmer
- Kunstlehrsaal mit Kunstsammlung
OG 2: - drei Klassenräume und ein Gruppenraum
OG 3: - zwei Klassenräume
- Verwaltung (Büro)
- Seminarschule
Umbauten im Bestand:
UG: - Werkraum Holz / Metall und Werkraum Ton / Papier
Die vorhandenen Räume
werden aufgewertet und mit einem Lichthof besser
belichtet. Die
Räume erhalten dezentrale Lüftungsgeräte und eine Abhang-
decke für die
Akustik.
- Heizung / Möbellager
Im Heizungsraum wird die
bestehende Einhausung für das nicht mehr
vorhandene BHKW
abgebrochen und der hintere Teil des Raumes
als Möbellager
abgetrennt.
- Schreinerei
Der Raum erhält eine
dezentrale Lüftungsanlage.
Auf die Ergänzung eines Lichthofs
wird verzichtet, da dieser im Innenhof nicht
befriedigend
integriert werden kann und sich Schüler jeweils nur kurzzeitig in
diesem Raum
aufhalten.
- Textiles Gestalten
Der Raum erhält ein
größeres Fenster sowie eine Tür zum bestehenden
Lichtgraben.
EG: - Bühnentechnik
Neben der Pausenhalle
wird ein kleiner Lagerraum für die Bühnentechnik
abgetrennt.
- Sozialraum Hausmeister
Der Raum wird mit einer Teeküche ausgestattet.
- Physik/ Chemie
Es wird auf Grund der
Errichtung des neuen Lichthofes
für die Werkräume
im UG ein Fluchtbalkon im Bereich des Tiefhofs
neu erstellt.
- SVE Ruheraum, SVE Gruppenräume, SVE Aufenthalt / Personalraum / Büro
Im EG werden neue Räume
für die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)
untergebracht und
erweitert. Die bestehenden Räume werden für die
Süderweiterung
abgerissen.
Die WC-Anlage für
die SVE wird von Grund auf erneuert.
- Einzeltherapie / Sprachtherapie, Sonderpädagogische Beratungsstelle
Anpassung des
Raumzuschnitts mit neuen Trennwänden und neuen
Anordnungen der
Türen.
- WC-Rollstuhlfahrer
Gegenüber der Süderweiterung wird im EG ein weiteres barrierefreies und rollstuhlgerechtes WC angeordnet.
1. OG - Alle WC-Anlagen im 1. OG werden komplett neu hergerichtet.
Der Fußboden wird auf
das Niveau des OGs angehoben, so dass auf die
Ausgleichstreppen
verzichtet werden kann. Die WCs werden mit neuen
Lüftungsanlagen
ausgestattet.
- Lehrerzimmer
Für das neue
Lehrerzimmer werden zwei Klassenräume zusammengelegt.
Hierfür muss eine
tragende und aussteifende Betonwand geöffnet werden.
- Die nordwestliche
Stahlfluchttreppe soll versetzt werden, um einen
zusammenhängenden
Außenbereich für die SVE schaffen zu können.
Anschluss an den Bestand
Der Neubau wird auf allen Ebenen an das Bestandsgebäude angeschlossen.
Hausmeisterhaus
Im Hausmeisterhaus
werden lediglich die WCs und die Teeküche angepasst.
In einem Raum wird der Fußboden erneuert.
Die Abmessung des Gebäudes betragen nach Fertigstellung des Vorentwurfs:
Brutto-Geschossfläche 1.593 m2 BGF Erweiterung
Hauptnutzfläche 797 m2 HNF Erweiterung
Bestand abzgl. SVE (Abbruch) 3.731 m2 BGF Bestand
Bestand / Umbau 1.080 m2 BGF Umbaubereiche
Konzept der technischen Gebäudeausrüstung in der Vorplanung
Wärmeversorgung:
Für die Versorgung der Neubauflächen mit Wärme kann der bestehende
Fernwärmeanschluss erweitert werden. Es gibt zwei Bereiche zu versorgen, die
Raumheizflächen in Form von Fußbodenheizung und das Heizregister der
flächendeckenden Lüftungsanlage.
Optional besteht die Möglichkeit die bestehende Brunnenanlage aus dem Jahr 1985 für die Wärmeversorgung der Fußbodenheizung mit Hilfe einer Grundwasserwärmepumpe zu nutzen. Die Brunnenanlagen bestehend aus einem Förderbrunnen und drei Schluckbrunnen wurden im Zuge der Grundlagenermittlung auf ihre Förderleistung hin überprüft. Das Ergebnis der Leistungsmessung ergab eine sehr gute und ausreichende Förderleistung.
Das Heizregister der flächendeckenden Lüftungsanlage kann wegen des hohen Temperaturniveaus nicht mit einer Grundwasserwärmepumpe abgedeckt werden und würde in jedem Fall über den bestehenden Fernwärmeanschluss versorgt werden.
Warmwasseranschluss gibt es nur in den Teeküchen und den Werkräumen. Das Warmwasser wird über strombetriebene Untertisch-Durchlauferhitzer erwärmt.
Kälteversorgung:
Durch die Ausrichtung des Süderweiterung nach Süd-Westen würden ohne Kühlung
hohe Raumtemperaturen erreicht werden. Um dem entgegenzuwirken wird das kalte
Grundwasser aus der Brunnenanlage zur Kühlung des Gebäudes verwendet. Die für
die Fußbodenheizung verlegten flächendeckende Heizschlangen werden im Sommer
statt mit Heizungswasser mit dem kühlen Brunnenwasser durchspült und senken so
die Raumtemperatur. Die Fußbodenoberflächen bleiben aber im behaglichen Bereich
und geben keine kalten Füße.
Außerdem wird das Grundwasser zur Kühlung der Außenluft der Lüftungsanlage
verwendet, das hat zur Folge, dass die Einblastemperaturen länger kühl gehalten
werden können.
Der große Vorteil der Nutzung des Brunnenwassers zur Kühlung ist, dass mit
natürlich vorhandenem Temperaturniveau gearbeitet werden kann und keine
zusätzliche Energie verbraucht werden muss. Es ist die umweltschonendste Art
der Kühlung.
Lüftungsanlage
Die ganze Süderweiterung bekommt eine flächendeckende Lüftungsanlage mit der
die CO2-Luftkonzentration von 1.000 ppm eingehalten werden kann.
Durch die bereits
genannte Möglichkeit der Kühlung durch das Brunnenwasser im Sommer muss die
Lüftungsanlage bei heißen Temperaturen nicht abgeschaltet werden.
Elektroversorgung
Die ganze Süderweiterung wird mit LED Beleuchtung ausgestattet. In den
Klassenzimmern, Ganztagesräumen und Büros dimmbar mit tageslichtabhängiger und
präsenzabhängiger Steuerung. In den Fluren und WC´s erfolgt dies über
Bewegungsmelder.
Auf der Süd-West-Seite ist ein elektrisch betriebener schienengeführter Sonnenschutz vorgesehen.
PV-Anlage
Im Rahmen der Baumaßnahmen
wird das Dach für die Aufnahme einer PV-Anlage vorgerüstet. Bei
flächendeckender Belegung des Daches, kann eine Anlage mit ca. 64 kWp errichtet
werden. Diese Investitionskosten in Höhe von ca. 107.000 € brutto wären hierzu als
eigenständige Maßnahme (Betrieb gewerblicher Art) im HH 2023 einzustellen.
PV-Anlage Dach
Fläche: 290 m2 / Leistung 64 kWp (max. Belegung der Dachfläche Süderweiterung)
Investitionskosten: ca. 107.000 Euro brutto (inkl. Planung und Indexsteigerung)
Amortisationszeit: ca. 14 Jahre
Besonderheiten der Planung
Raumhöhen UG
Die Raumhöhe der Süderweiterung muss, damit überall schwellen- und stufenlose Übergänge möglich sind, vom angrenzenden Bestand übernommen werden. Damit ergibt sich für das UG des südlichen Erweiterungsbaus eine lichte Raumhöhe von ca. 2,50 m, wie auch in den Fachräumen Ost im Bestand.
Gem. Bayrische Bauordnung müssen Aufenthaltsräume eine lichte Raumhöhe von min. 2,40m betragen. Dies kann ( mit Ausnahme der Raumflächen unter den Lüftungseinbauten ) eingehalten werden.
Konzeption der Toiletten
Für alle Toiletten im Erweiterungsbau und Bestandsgebäude (ausgenommen SVE) werden Einzelräume mit Klosett und Waschbecken errichtet. Diese bieten ein höheres Maß an Privatsphäre und haben den Vorteil, dass sie nicht zwingend den Geschlechtern zugewiesen werden müssen.
Umsetzung der Leitziele
Leitziel 1: Flächenschonende Bauweise
- Ersatz des bisherigen eingeschossigen Südtrakts mit 4 oberirdischen Geschossen
- UG als Hauptnutzfläche nutzbar
- größtmögliche Ausnutzung der
Gebäudehöhe -> reduzierte Versiegelung
(hierfür wurde ein
Bebauungsplan aufgestellt)
- Damit kann der zusätzliche
Raumbedarf mit minimaler zusätzlicher Versiegelung
gedeckt werden.
Leitziel 2: Zukunftsorientierte Raumplanung
- in den Obergeschossen keine tragenden
Wände
-> Anpassung der
Raumaufteilung bei Bedarfsänderungen möglich
- Einbau eines Aufzugs für barrierefreie Erschließung aller Geschosse
- die Belange der Barrierefreiheit werden berücksichtigt
- Barrierefreiheit wurde mit der
Beauftragten für Barrierefreiheit des
Landkreises Ebersberg
abgestimmt
Leitziel 3: Ganzheitliche Bewertung von Wirtschaftlichkeit und Energieeinsatz
- Einbindung eines Spezialbüros bzgl.
Berechnung Lebenszykluskosten in Leistungs-
phase 3 (Entwurfsplanung)
- Anzeige der wesentlichen Einflussfaktoren für eine langfristige Kosteneinsparung
Leitziel 4: Vermeidung von Wärmeverlusten
- Für die Einhaltung des
Passivhausstandards (zertifiziert bzw. in Anlehnung) sind
bestimmte bauliche
Anforderung an die U-Werte der Bauteile zu berücksichtigen.
Diese bilden sich vor allem in Dämmstärken für Dach,
Wände, Bodenplatte und
Fundamente ab.
Durch die Anbindung an den
Bestandsbau mit geringen Geschosshöhen und die
Vorgaben der Gebäudehöhe und
der Außenmaße im Bebauungsplan,
wären die Geschosshöhen und
die Raumgrößen nicht mehr nach den
Vorgaben der
Schulbaurichtlinien möglich.
Nach Abstimmung mit dem
beauftragten Bauphysiker wurde der BEG-40-Standard
als bestmöglicher Kompromiss
zwischen Kosten und Gesamtenergieeffizienz
ermittelt, auch unter
Betrachtung der einzubauenden Dämmstoffe (graue Energie).
Zur Optimierung der
Gesamtenergiebilanz und den Komfort ist nicht die Beheizung im
Winter, sondern die
Überhitzung im Sommer durch die Süd-West-Ausrichtung der
Erweiterung maßgebend, deshalb
ist ein Passivhausstandard hier nicht sinnvoll.
- kompakter Baukörper
Leitziel 5: Verwendung von nachhaltigen Baustoffen
- Derzeit wird die Verwendbarkeit von
Recycling-Beton für die Baumaßnahme
untersucht und geprüft.
- Holz ist für die
Tragkonstruktion wegen der erforderlichen Anpassung an
die geringen Geschosshöhen des
Bestandes auszuschließen.
- Holz als Baustoff für nichttragende
Wände/Ausbau berücksichtigt bei Fenstern;
Klassenzimmereinbauten und
Türen
- Für die Fassadenbekleidung wird Holz
an der Ost-, Süd- und Westfassade verwendet
(vorgesehen: vertikale
Holzlamellen).
- Die Nordfassade muss aus
Brandschutzgründen mit einer nichtbrennbaren
Verkleidung ausgeführt werden.
- Eine Dachbegrünung ist nicht
vorgesehen.
Bei Realisierung der
PV-Anlagen hätte eine Ausführung als Gründach nur noch einen geringen
ökologischen Mehrwert. Daher wird vorgeschlagen bei der geplanten wartungsarmen
Metalldachausführung zu bleiben.
Leitziel 6: Einsatz erneuerbarer Energien
- Fernwärmeanschluss (mit erneuerbarem Anteil)
- Grundwasserwärmepumpe
- Optional: PV-Anlage zur Eigenstromnutzung
Kostenschätzung:
Die Kostenschätzung für den vorliegenden Vorentwurf
vom 20.06.2021 weist nach Prüfung folgendes Ergebnis auf:
KGR 200-600 7.722.000 Euro
KGR 700 2.111.000 Euro
Summe Kostenschätzung KGR 200-700 (einschl. EDV) 9.833.000 Euro
zzgl. Index von 7,5 % bis mittlere Bauzeit 737.475 Euro
Summe KGR 200-700 inkl. Index 10.570.475 Euro
Summe Machbarkeitsstudie KGR 200-700 8.100.939 Euro
zzgl. 30% Risikozuschlag ohne Indexanpassung 10.530.000 Euro
Zzgl. EDV-Ausstattung 200.000 Euro
Genehmigtes Budget 10.730.000 Euro
Die Mehrkosten des Vorentwurfs gegenüber der
Machbarkeitsstudie begründen sich
wie folgt
-
Baukostensteigerung 6,7 %
-
Flächenzuwachs
Erweiterung 19,4 %
-
Lüftungsanlage / Kühlung ca. 230.000 Euro
-
Grundwasserwärmepumpe ca. 74.000 Euro
-
Fassaden nicht WDVS ca. 155.000 Euro
-
Erweiterte
Außenanlagen SVE ca. 40.000 Euro
Das bisher veranschlagte Budget von
10,73 Mio Euro ist durch den vorliegenden Planungsstand bis auf 159.525 Euro
ausgeschöpft.
Mit den dargestellten
Veränderungen, insb. der Erhöhung der Raumflächen wurde die 30% Risikozuschlag
auf die Machbarkeitsstudie fast vollständig aufgebraucht und liegt derzeit bei
1,5%. Normalerweise sollte im derzeitigen Stadium der Planung wegen der Unschärfe
des Vorentwurfs ein Risikoreserve von 10% auf die KG 200-700 - das entspricht
ca. 983.000 Euro – vorhanden sein.
Ein weiterer Punkt für den Risikoansatz
sind die derzeitig unvorhersehbaren Preisentwicklungen im Bausektor.
Wird die vorgelegte Vorentwurfsplanung wie
vorgeschlagen weitergeführt, sollte eine weitere Risikoreserve von 10% (bezogen
auf die Kostengruppen 200-700) in die Haushaltsplanung aufgenommen werden. Dies
wären Mehrkosten von 983.000 Euro.
Terminübersicht:
Entwurf bis August 2021
Ausführungsplanung ab August 2021
Vorbereitung Abbruch ab Pfingsten 2022
Neubau Beginn Rohbau ab Ende Juli 2022
Fertigstellung BA1 Neubau August 2023
Inbetriebnahme BA1 Neubau– Anfang September 2023
Förderung
Es wurden mit Schreiben vom 10.01.2020
von der Regierung von Oberbayern eine schulaufsichtliche Genehmigung für 995 m2
zusätzliche förderfähige Fläche erteilt.
Die Höhe der erzielbaren
Fördermittel ist abhängig vom zuerkannten Fördersatz – Aussagen dazu können nur
auf Grundlage von bisherigen Erfahrungswerten und dem aktuellen Kostenrichtwert
getroffen werden.
Die Fördersumme selbst richtet
sich nach der Finanzkraft der jeweiligen Kommune. Es ist davon auszugehen, dass
ca. 2,3 Mio.€ nach FAG gefördert werden. Exakte Aussagen hierzu können erst
nach Prüfung des einzureichenden FAG Antrages getätigt werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
Dem LSV Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Die
Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2.
Die
Kosten der Süderweiterung am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing sind auf
der Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung mit 10.570.475 Euro innerhalb
des Budgets von 10,73 Mio. Euro.
3.
Das
Budget von 10,73 Mio. Euro wird um den Risikozuschlag von 10% auf Kostengruppe
200-700 mit 983.000 Euro auf 11,713 Mio. Euro erhöht.
4.
Die
Maßnahme PV-Anlage Dach Süderweiterung wird umgesetzt. Die Investitionskosten
in Höhe von 107.000 € werden als eigenständige Maßnahme (Betrieb gewerblicher
Art) im HH 2023 eingeplant.
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Das
Budget für die Süderweiterung am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing
wird von 10,73 Mio. Euro um den Risikozuschlag von 10% auf Kostengruppe 200-700
mit 983.000 Euro auf 11,713 Mio. Euro erhöht.
Auswirkung auf den Haushalt:
Das veranschlagte Budget für die Maßnahme Süderweiterung inkl. Maßnahmen im Bestand beträgt derzeit 10,73 Mio. Euro.
Das Budget wird um 983.000 Euro erhöht und muss vom Kreishaushalt getragen werden.