Diese
Angelegenheit wurde bereits behandelt im
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13. LSV-Ausschuss vom 05.07.2017
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Kreistag am 24.07.2017
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16. LSV-Ausschuss vom 13.03.2018
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14. SFB-Ausschuss vom 21.03.2018
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18. LSV-Ausschuss vom 18.07.2018
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Kreistag am 14.05.2018
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20. LSV-Ausschuss am 18.11.2018
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21. LSV-Ausschuss am 27.03.2019
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22. LSV-Ausschuss am 03.07.2019
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25. LSV-Ausschuss am 15.10.2019
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02.
LSV-Ausschuss (14. Wahlperiode) am 17.06.2020
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05.
LSV-Ausschuss am 22.10.2020
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07.
LSV-Ausschuss am 17.03.2021
In der 25.
LSV-Ausschusssitzung der letzten Wahlperiode am 15.10.2019 wurde der Vorentwurf
für die Erweiterung II einschl. Kostenschätzung ausführlich dargestellt und der
Budgetrahmen festgelegt, der bisher noch keine Mittel für die PV-Anlage
enthält.
Hinsichtlich der Errichtung
der PV-Anlage wurde folgender Beschluss gefasst:
„Die PV-Anlage wird so
vorgerichtet, dass sie zeitgleich mit der Inbetriebnahme des Schulgebäudes
einspeisen kann. Die Auslegung der Anlage wird mit der Entwurfsplanung
vorgestellt.“
Dies wurde in der weiteren
Planung und dem Bauantrag berücksichtigt.
Der Baugenehmigungsbescheid
vom 04.09.2020 enthält folgenden Passus:
„Das flach geneigte Dach der Erweiterung
des Gymnasiums ist, gemäß den genehmigten Bauvorlagen, mit einer
Photovoltaikanlage zu versehen. Wird die Photovoltaikanlage nicht hergestellt,
ist das Dach flächig und dauerhaft mit einer durchwurzelbaren
Mindestsubstratstärke von 10cm zu begrünen.“
Im Juni 2020
wurde dem neuen Gremium der Entwurf und die Kostenberechnung im Rahmen eines
Projektstandsberichts erläutert. Die zugehörige Kostenberechnung enthielt nur
die Vorrüstungskosten, nicht die Errichtungskosten für die Anlage. Die
gesonderte Vorstellung der PV-Anlagenplanung ist noch offen und soll in der
anstehenden LSV-Sitzung erfolgen.
Die PV-Anlage soll lt.
Bauzeitenterminplan nach Fertigstellung der Dachdeckerarbeiten zwischen Juni
und September 2022 ausgeführt werden. Zu diesem Zeitpunkt ist das
Fassadengerüst noch verfügbar und es müssen später keine weiteren Maßnahmen zur
Absturzsicherung vorgesehen werden. Die Infrastruktur der Baustelle steht noch
zur Verfügung.
Kenndaten der geplanten
Anlage:
Stand der Planung ist ein
flachgeneigtes Satteldach mit Edelstahldeckung und PV-Modulen auf östlicher
(6°) und westlicher (8°) Dachfläche.
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PV-Generatorleistung 99,4 kWp
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Fläche (265 Module,
halfcut, Si monokristallin) 485,9
m2
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Wechselrichter 2 Stück
Auf Grundlage des Lastgangs
2019 wurde durch IB Varoplan der Verbrauch für das erweiterte Schulgebäude
prognostiziert und der voraussichtliche Eigenverbrauchsanteil des erzeugten
Stromes bewertet:
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Jahresertrag 105.432
kWh/Jahr
-
Eigenverbrauch
(Prognose)
80.469 kWh/Jahr
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Netzeinspeisung 24.963
kWh/Jahr
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Eigenverbrauchsanteil 76,3 %
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CO2-Einparung 63.238 kg/Jahr
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:
-
Herstellungskosten
PV-Anlage, lt. KoBe 2020: 121.354,71
€
-
zzgl. Indexsteigerung
bisher 3,1 % €
3.762,00 €
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Planungskosten 33.967,84 €
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Gesamtkosten, Stand
2021 159.084,55 €
Unter Berücksichtigung der
Investitions-, Stromgestehungs-, Finanzierungs- und Betriebskosten und der
Parameter für zu erwartende Strompreissteigerung und Einspeisevergütung ergibt sich für die geplante Anlage ein voraussichtlicher
Amortisationszeitraum von ca. 8 Jahren. Die jährlichen Einsparungen beim
Strombezug entwickeln sich zwischen 20.000 € und 28.000 € (Annahme
Strompreissteigerung 2,5%).
Durch die Überlagerung von
Sonnengang- und Schulnutzungszeiten ist lt. Planung eine hohe Eigennutzung der
Stromerträge und wenig Überschussleistung für die Netzeinspeisung zu erwarten.
Die
Stromspeichermöglichkeit über zusätzliche Batterien wurde untersucht und als
unwirtschaftlich bewertet. Die Stromspeicherung könnte nur an Wochenenden und
in den Ferienzeiten der Sommermonate genutzt werden, jedoch nur zum Teil. Um
eine komplette Speicherung der Überschüsse über die Ferien - in denen wenig
Eigenverbrauch stattfindet - zu ermöglichen, müsste die Speichermöglichkeit
sehr hoch ausgelegt werden.
Dies ist mit noch höheren Investitionskosten verbunden und somit nicht
wirtschaftlich.
In den Sommermonaten soll
der Eigenstrom zusätzlich in die Erwärmung der Pufferspeicher fließen, somit
kann die Einspeiserate etwas verringert und der Fernwärmebedarf für die
Warmwasserbereitung eingespart werden.
Empfehlung der
Verwaltung:
Unter dem
Aspekt der hohen Nutzung für den Eigenbedarf von 76,3 % und der berechneten
Amortisationsdauer von ca. 8 Jahren schlägt die Verwaltung vor, eine PV-Anlage
mit einer Leistung von 99,4 kWp auf dem neuen Gebäude der Erweiterung II im
Zuge der Bauausführung zu errichten.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Die Verwaltung wird beauftragt die Errichtung der PV-Anlage auf dem Dach der Erweiterung II im Zuge der Bauausführung der Erweiterung II umzusetzen. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 175.000 € sind im Haushalt 2022 ff. einzuplanen.
Auswirkung auf den Haushalt:
Voraussichtliche Gesamtkosten, Stand 2021 159.084,55 €
zzgl. Sicherheitsreserve 10 %
(einschl. Indexsteigerung bis zur Ausführung) 174.993,00
€
notwendiges Budget gerundet 175.000 €
Die dargestellten PV Anlage soll als Betrieb gewerblicher Art im Jahr 2022 realisiert und die dafür erforderlichen Mittel in die Finanz- und Haushaltsplanung eingestellt werden.