Die Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in der Fassung 03.06.2021 (Anlage 1) darf nicht mit der Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen des Freistaates Bayern verwechselt werden. (Anlage 2)

 

Gefördert werden Maßnahmen an bestehenden stationären, raumlufttechnischen Anlagen, die für die Zu- und Abführung sowie Verteilung der Luft mit einem im Gebäude fest installierten Luftkanalsystem ausgestattet sind. Wenigstens einer der über die Bestandsanlage versorgten Räume muss dabei regelmäßigen Personenansammlungen dienen und im Bestand mit einem Regelluftvolumenstrom von mindestens 400 m³/h versorgt werden.

 

Neueinbau von stationären RLT-Anlagen für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren:

 

Die Maßnahmen müssen dazu dienen, das Infektionsrisiko ausgehend von potenziell virusbeladenen Aerosolen durch unzureichende Lüftung in geschlossenen Räumen zu senken. Es dürfen ausschließlich eigens für die Maßnahmen neu erworbene Komponenten verwendet und eingebaut werden. Nicht gefördert werden:

 

-       Neuanschaffung kompletter RLT-Anlagen

-       Anschaffung mobiler/kompakter Raumluftreiniger

-       Maßnahmen zur Instandhaltung oder –setzung bestehender RLT-Anlage

 

Die Höhe ihrer Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung ist begrenzt auf EUR 200.000 pro RLT-Anlage für die Um- und Aufrüstung bereits bestehender stationärer RLT-Anlagen und EUR 500.000 pro Standort für den Neueinbau von stationären RLT-Anlagen.

 

Die Antragsstellung kann bis zum 31.12.2021 erfolgen

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nach aktuellem Stand der Einsatz von RLT (ebenso wie der mobiler Geräte) weder Einfluss auf die Unterrichtsform noch auf etwaige Quarantänemaßnahmen hat.

 

Für die Frage, ob Präsenz- oder Distanzunterricht möglich ist, gilt nach dem Schreiben des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus vom 05.05.2021 der Inzidenz-Schwellenwert von 165 und der Mindestabstand von 1,5 Metern, unabhängig davon ob technische Einrichtungen in den Unterrichtsräumen betrieben werden.

 

Ebenso richtet sich das Kontaktpersonenmanagement des Robert-Koch-Instituts (RKI) ausschließlich nach den folgenden Kriterien:

 

(1) Abstand zum gemeldeten Fall,

(2) Dauer der Exposition,

(3) Tragen von Schutzmasken (durch Fall bzw. Kontaktperson), und

(4) Aufenthalt in einem Raum mit möglicherweise infektiösen Aerosolen.

 

Folgende Maßnahmen werden hierzu bereits für eine Antragsstellung vorbereitet: (eine Absichtserklärung wurde für Pkt. 1-3 bereits im letzten Jahr abgeben):

 

1.         3-fach Sporthalle am Gymnasium Vaterstetten:

Aufrüstung einer bestehenden RLT-Anlage bzw. einem Einbau von Steuerung und Regelung für den bedarfsgerechten Betrieb der RLT-Anlage.

 

2.         Dr. Wintrich Sporthalle (3-Fach Sporthalle) der Realschule Ebersberg:

Aufrüstung einer bestehenden RLT-Anlage bzw. einem Einbau von Steuerung und Regelung für den bedarfsgerechten Betrieb der RLT-Anlage sowie Maßnahmen im Sekundärluftbereich. Wird derzeit im Rahmen eine Machbarkeitsuntersuchung geprüft.

 

3.         Franz Marc Gymnasium Markt Schwaben (Bauteil3):

Aufrüstung einer bestehenden RLT-Anlage im Fachklassentrakt (Physik und Chemie) Nachrüsten von Filter, Erhöhung Luftmenge, etc..

 

4.         SFZ Grafing Süderweiterung

Es wird geprüft, ob auch die geplante Lüftungsanlage der Erweiterung in die Förderung einbezogen werden kann.

 

Mit Schreiben vom 2.07.21 teilen die Kommunale Spitzenverbände in Bayern Herrn Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder mit, dass die Erwartung der Staatsregierung an die Luftreinigungsgeräte mit großer Skepsis gesehen werden. Diese Bedenken würde auch die Förderung des Bundes für raumlufttechnische Anlagen betreffen (s. Anlage 3).

 

Zur Information nachfolgend noch eine Übersicht der Lüftungsanlagen an unseren Schulen:

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Wenn ja, negativ:

            Bestehen alternative Handlungsoptionen?   ja*    nein*

Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Keiner, Kenntnisnahme.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Diese müssten erst berechnet werden.