Betreff
Beteiligungsmanagement; Jahresabschluss 2019 der Kreisklinik Ebersberg gGmbH - Entlastung des Aufsichtsrats
Vorlage
2020/0239/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

Kreis- und Strategieausschuss am 13.07.2020, TOP 12 ö

Kreistag am 27.07.2020, TOP 7 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 19.07.2021, TOP 6 ö

 

Aufsichtsratsmitglieder haben grundsätzlich Anspruch auf Entlastung in angemessenen Zeitabständen nach der Rechnungslegung und Tätigkeitsbericht, im Regelfall also jährlich. Nach einer Empfehlung des BKPV wurde erstmals für 2013 die Entlastung des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung herbeigeführt. Davor wurde eine solche Entlastung nicht vorgenommen.

Der Aufsichtsrat der Kreisklinik hat sich in seiner Sitzung am 22.06.2020 mit dem Jahresabschluss 2019 der gGmbH befasst und beschlossen, Empfehlungen an die Gesellschafterversammlung hinsichtlich des Jahresabschlusses 2019 abzugeben. Diese Empfehlungen sahen vor, das Jahresergebnis entsprechend dem Schema zur Vermeidung von Überkompensation zu verwenden. Mit diesen Empfehlungen hat sich der Kreis- und Strategieausschuss am 13.07.2020 und der Kreistag am 27.07.2020 befasst und den Landrat beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Kreisklinik gGmbH entsprechende Beschlüsse zu erwirken.

Es ist nun über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 zu beschließen.

Zu beachten ist, dass bei dem Ermächtigungsbeschluss des Kreistags für den Gesellschafter weder der Landrat noch die in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder wegen persönlicher Beteiligung mitstimmen dürfen (Art. 43 Abs. 1 LKrO).

Aus Wettbewerbsgründen wird der Jahresabschluss der Kreisklinik gGmbH in nichtöffentlicher Sitzung behandelt.

Die Beschlussfassung im Kreis- und Strategieausschuss am 19.07.2021, TOP 6 ö erfolgte einstimmig.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Aufsichtsrat der Kreisklinik Ebersberg gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2019 die Entlastung erteilt.

Auswirkung auf den Haushalt:

Keine