Betreff
Gymnasium Kirchseeon; Rückforderung von gewährten Zuschüssen
Vorlage
2021/0360/2
Aktenzeichen
13
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

LSV-Ausschuss am 09.06.2021 – Rückforderung von gewährten Zuschüssen

KSA-Ausschuss am 19.07.2021 – Rückforderung von gewährten Zuschüssen

 

Die Regierung von Oberbayern fordert vom Landkreis Ebersberg mit Bescheid vom 29.03.2021 gewährte Fördermittel in Höhe von 453.000,00 € zurück. Der Betrag ist zum 20.05.2021 zur Zahlung fällig.

Im SG 13 wurde juristisch geprüft, dass ein Rechtsmittel in der Form eines Widerspruchs oder gar einer Anfechtungsklage gegen den Bescheid keine Erfolgsaussichten hat. Eine verspätete Zahlung würde Säumniskosten nach sich ziehen.

Begründung:


Der Bescheid der Regierung vom 29.03.2021 stützt sich auf den Zuweisungs-Schlussbescheid vom 04.12.2015. Dort wurden Fördermittel für das im Jahr 2008 fertiggestellte Gymnasium i.H.v. 6.055.000 € bewilligt und ausgezahlt. Grundlage hierfür war unter anderem, dass für die Berechnung des Betrages Kosten für die Sporthalle i.H.v. 3.809.000 € in Ansatz gebracht wurden. Dies war die Kostenpauschale für eine Dreifachsporthalle.

 

Tatsächlich gebaut wurde jedoch eine Zweifachsporthalle. Hierfür wäre die Pauschale i.H.v. 2.558.000 € in Ansatz zu bringen gewesen.  Die Fördermittelquote für diesen Differenzbetrag (32,5 %) fordert die Regierung nun zurück ebenso wie die Fördermittelquote für einen nicht erstellten Allwetterplatz.

 

Die Tatsache, dass in Kirchseeon eine Einfachsporthalle und ein Allwetterplatz bereits vorhanden waren, wurde in dem der Regierung vorgelegten Raumprogramm bereits erwähnt. Bei der Auszahlung der Fördermittel wurden diese Informationen seitens der Regierung jedoch nicht berücksichtigt.

 

Die Regierung von Oberbayern wurde vom Bayerischen Obersten Rechnungshof auf diesen Fehler mit Schreiben vom 22.11.2019 hingewiesen. Mit Schreiben vom 09.03.2020 hat die Regierung von Oberbayern uns Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dies alles ist fristgerecht innerhalb der Fristen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz erfolgt.

 

Ein Vertrauenstatbestand auf die Rechtmäßigkeit des Zuweisungsbescheides ist zwar grundsätzlich im Verhältnis zwischen Staat und Bürger zu beachten, gilt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung der Gerichte nicht für Kommunen und Kreise als Behörden, d. h. auch auf den Vertrauenstatbestand können wir uns mit Erfolg nicht berufen.

 

Die Regierung von Oberbayern hat eine ermessensfehlerfreie Entscheidung getroffen. Im Vordergrund steht das öffentliche Interesse an der Beseitigung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes und insbesondere das Interesse an der sparsamen Verwendung staatlicher Haushaltsmittel.

 

Fazit: Ein Widerspruch oder eine Klage würde kostenpflichtig zurückgewiesen werden. Ein Schaden ist dem Landkreis nicht entstanden.

 

Die Beratungen im LSV-Ausschuss am 09.06.2021 erfolgten einstimmig.

Die Beratungen im Kreis- und Strategieausschuss am 19.07.2021 erfolgten einstimmig.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Der Kreistag genehmigt die Entscheidung, kein Rechtsmittel gegen den Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 29.03.2021 auf Rückzahlung zu viel gezahlter Fördermittel in Höhe von 453.000,00 € einzulegen.

2.    Die außerplanmäßigen Auswirkungen auf den Haushalt durch die Rückforderung bezahlter Zuschüsse in Höhe von 453.000,00 € werden genehmigt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Durch die Rückzahlungsverpflichtung entstehen außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 453.000 Euro auf der Kostenstelle 959 Gymnasium Kirchseeon.