Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
01.Jugendhilfeausschuss am 14.04.2021, TOP 11ö
Nach Artikel 19 Absatz 1 Ziffer 6 AGSG i.V.m. § 3 Absatz 3 der Satzung des Kreisjugendamtes Ebersberg gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied eine, für den Jugendamtsbezirk zuständige, kommunale Gleichstellungsbeauftragte an. Bisher nahm Frau Oberregierungsrätin Dr. Milena Wolff diese Position ein. Sie wurde seit 14.04.2021 durch die amtierende Familienbeauftragte des Landkreises, Frau Theresa Gökden, vertreten.
Frau Dr. Wolff wechselte mit Wirkung zum 01.06.2021 an einen anderen Dienstort, woraufhin das Amt der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten neu zu besetzen war. Am 02.08.2021 bestellte der Kreistag in seiner Sitzung Frau Theresa Gökden zur kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Ebersberg und ermächtigte den Personalrat, ein Mitglied aus den eigenen Reihen zur stellvertretenden kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu ernennen. Nachdem der Personalrat in seiner konstituierenden Sitzung am 01.07.2021 Frau Johanna Kopec als stellvertretende kommunale Gleichstellungsbeauftragte vorschlug, wurde mit Beschluss des Kreistages am 02.08.2021 auch die Bestellung von Frau Johanna Kopec als stellvertretende kommunale Gleichstellungsbeauftragte wirksam.
Aufgrund dieser Tatsache sind im Jugendhilfeausschuss sowohl Änderungen beim beratenden Sitz, als auch beim stellvertretenden beratenden Sitz der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten eingetreten.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass Frau Dr. Milena Wolff mit Wirkung vom 20.10.2021 als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss abberufen wird.
2. Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass Frau Theresa Gökden mit Wirkung vom 20.10.2021 als stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss abberufen wird.
3. Den beratenden Sitz für die kommunale Gleichstellungsbeauftragte (Artikel 19 Absatz 1 Ziffer 6 AGSG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ebersberg) nimmt mit Wirkung vom 20.10.2021 Frau Theresa Gökden ein.
4. Den stellvertretenden beratenden Sitz für die kommunale Gleichstellungsbeauftragte (Artikel 19 Absatz 1 Ziffer 6 AGSG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ebersberg) nimmt mit Wirkung vom 20.10.2021 Frau Johanna Kopec ein.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine.