Diese
Angelegenheit wurde bereits behandelt im
Jugendhilfeausschuss am
20.10.2011, TOP 9ö
Jugendhilfeausschuss am
22.04.2013, TOP 5ö
Jugendhilfeausschuss am
13.03.2014, TOP 9ö
Mit der Veröffentlichung
der neuen Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS des
Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales am 14.04.2021,
die rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, ist eine Anpassung der
Förderrichtlinie des Landkreises Ebersberg notwendig geworden. Ab sofort ist
die Jugendsozialarbeit an Grundschulen auch ohne 20%-igen Migrationsanteil
förderfähig.
Zur Einhaltung des
Buchungsschlusses am 31.01. jeden Jahres muss der Punkt Auszahlung angepasst
werden. Die notwendigen Unterlagen zur Abrechnung müssen künftig bis 31.
Dezember vorgelegt werden und nicht, wie bisher, bis zum 31. Januar des
Folgejahres.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Die Änderungen in den Förderrichtlinien
für die Jugendsozialarbeit Schulen im Landkreis Ebersberg werden wie
vorgelegt beschlossen.
- Die überarbeiteten Förderrichtlinien
sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine