Betreff
Anpassung der Förderrichtlinie für die Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis Ebersberg
Vorlage
2021/0424
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

Jugendhilfeausschuss am 20.10.2011, TOP 9ö

Jugendhilfeausschuss am 22.04.2013, TOP 5ö

Jugendhilfeausschuss am 13.03.2014, TOP 9ö

 

Mit der Veröffentlichung der neuen Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales am 14.04.2021, die rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, ist eine Anpassung der Förderrichtlinie des Landkreises Ebersberg notwendig geworden. Ab sofort ist die Jugendsozialarbeit an Grundschulen auch ohne 20%-igen Migrationsanteil förderfähig.

 

Zur Einhaltung des Buchungsschlusses am 31.01. jeden Jahres muss der Punkt Auszahlung angepasst werden. Die notwendigen Unterlagen zur Abrechnung müssen künftig bis 31. Dezember vorgelegt werden und nicht, wie bisher, bis zum 31. Januar des Folgejahres.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

 

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

  1. Die Änderungen in den Förderrichtlinien für die Jugendsozialarbeit Schulen im Landkreis Ebersberg werden wie vorgelegt beschlossen.

 

  1. Die überarbeiteten Förderrichtlinien sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine