Betreff
Pauschalzuschuss Caritaszentrum Ebersberg; Erziehungsberatungsstelle
Vorlage
2021/0429
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

3. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 7ö

6. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö

8. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 16ö

11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 7ö

14. Jugendhilfeausschuss vom 11.10.2018, TOP 16ö

17. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 14ö

02. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 15ö

 

Die Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII ist eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers und vertraglich seit 1990 auf das Caritas-Zentrum Ebersberg übertragen.

 

Die Erziehungsberatungsstelle der Caritas in Grafing mit einer Außenstelle in Markt Schwaben weist in ihrem Haushaltsplan für 2022 Gesamtkosten in Höhe von 704.675,12 Euro aus. Der daraus resultierende vertragliche Finanzierungsanteil des Landkreises beläuft sich auf 560.266,93 Euro.

 

Der Finanzierungsanteil des Landkreises steigt damit um 7.381,60 Euro gegenüber dem Ansatz des Jahres 2021, das entspricht einer Erhöhung von 12,46 %. Auf die Ursachen der Kostensteigerung wird die kommissarische Leiterin des Caritaszentrums Ebersberg, Frau Alexandra Bohn, in ihrem Sachvortrag eingehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

 

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

  1. Die vom Caritaszentrum beantragte Kostenbeteiligung an der als Pflichtaufgabe des Landkreises wahrzunehmenden Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII, in Höhe von 560.266,93 Euro, wird, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2022, genehmigt.

 

Kostenbeteiligung lt. Antrag:          560.266,93 Euro

(Veränderung zu 2021:                  +     7.381,60 Euro    = 12,46 %)

 

  1. Wie bisher wird die Kostenbeteiligung nach Vorlage des Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Es fallen Ausgaben in Höhe von 560.266,93 Euro an. Diese liegen um 7.381,60 Euro bzw. 12,46 % über dem Zuschussbedarf des Vorjahres.

 


Entwicklung der Zuschussgewährung in den vergangenen Jahren

 

HH-Jahr

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

 

beantragter
Landkreis-zuschuss

412.645,00 €

419.726,00 €

421.712,00 €

422.767,12 €

445.615,13 €

473.094,95 €

498.201,92 €

552.885,33 €

560.266,93 €

 

%-Veränderung
zum Vorjahr

3,99%

1,72%

0,47%

0,25%

5,40%

6,17%

5,31%

16,87%

12,46%

 

Differenz

-  6.309,29 €

- 26.404,50 €

- 38.164,51 €

-   6.322,43 €

       816,04 €

   8.568,18 €

- 9.363,86 €

Spitzabrech-nung in 2022

Spitz-

abrechnung in 2023

 

Spitzab-rechnung

406.335,71 €

393.321,50 €

383.547,49 €

416.444,69 €

446.431,17 €

481.663,13 €

488.838,06

 

%-Veränderung zum Vorjahr

11,73%

-3,20%

-2,48%

8,58%

7,20%

7,89%

1,47%