Betreff
Pauschalzuschuss Caritaszentrum Ebersberg; Schreibabyberatung
Vorlage
2021/0430
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

3. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 7ö

6. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö

8. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 17ö

11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 6ö

14. Jugendhilfeausschuss vom 11.10.2018, TOP 15ö

17. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 15ö

02. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 9ö

 

Der öffentliche Jugendhilfeträger bezuschusst die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Caritaszentrums Ebersberg bei seinem Beratungsangebot für Eltern von 0 bis 3-jährigen/ Schreibabyberatung.

 

In einem Sachvortrag wird der Verwendungszweck von einem Vertreter des Caritaszentrums Ebersberg vorgestellt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

  1. Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2022, dem Caritaszentrum Ebersberg für sein Beratungsangebot für Eltern von 0 bis 3-jährigen/ Schreibabyberatung folgenden Zuschuss:

 

Zuschuss lt. Antrag:                         10.305,64 Euro

(Veränderung zu 2021                  +      327,61 Euro    = 3,28%)

 

  1. Wie bisher wird der Zuschuss nach Vorlage des Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet.

 

  1. Der genannte Betrag wird in den Haushalt 2022 eingeplant.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Es entstehen Ausgaben von 10.305,64 Euro, das sind 327,61 Euro bzw. 3,28 % mehr als im Vorjahr.

 

Entwicklung der Zuschussgewährung in den vergangenen Jahren

 

HH-Jahr

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

 

beantragter
Landkreis-zuschuss

8.165,00 €

7.652,00 €

    9.090,00 €

     9.198,00 €

       9.650,27 €

      9.978,03 €

10.305,64

 

%-Veränderung
zum Vorjahr

 

-6,28%

18,79%

1,19%

4,92%

3,40%

 

3,28%

 

Differenz

-   269,35 €

    479,54 €

-   495,63 €

            -  

 Spitzabrech-nung in 2021

 Spitzabrechnung in 2022

Textfeld: Spitzab-rechnung in 2023

 

Spitzab-rechnung

  7.895,65 €

8.131,54 €

  8.594,37 €

     9.198,00 €

 

 

%-Veränderung zum Vorjahr

 

2,99%

5,69%

7,02%