Betreff
Pauschalzuschuss Gesundheitsamt; Suchtpräventionsfachkraft
Vorlage
2021/0433
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

16. Jugendhilfeausschuss am 18.07.2019, TOP 7ö

02. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 10ö

04. Jugendhilfeausschuss vom 10.06.2021, TOP 5ö

 

Die Fachstelle für Suchtprävention wurde 2019 vom Caritaszentrum Ebersberg übernommen und in die Stelle für Suchtprävention und -beratung im Gesundheitsamt, SG 53, integriert. Die Aufgaben der Suchtpräventionsfachkraft sind eng verknüpft mit den Arbeitsfeldern der kommunalen Jugendarbeit und des Jugendschutzes im Kreisjugendamt Ebersberg, der Bildungsregion und der Gesundheitsregionplus.

 

Mit der Eingliederung der Suchtpräventionsfachkraft im Gesundheitsamt Ebersberg können viele Synergien genutzt werden. Die Fachkraft ist eingebunden in ein abteilungsübergreifendes Team des Gesundheitsamtes und des Kreisjugendamtes Ebersberg, was sich auch im gemeinsamen Auftritt auf der kürzlich modernisierten suchtlos-Website (https://suchtlos.lra-ebe.de/) zeigt, die den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses in der vorhergehenden Sitzung vorgestellt wurde. Das Gesundheitsamt hat viel Erfahrung in der Präventionsarbeit an Schulen und verfügt über gut gewachsene Kontakte und Netzwerke.

 

Die Anfragesituation zur Suchtprävention ist hoch; gerade Schulen aber auch Jugendorganisationen nehmen das Angebot sehr rege in Anspruch. Ziel ist es, eine nachhaltige Präventionsarbeit im Landkreis Ebersberg zu gewährleisten. Neue Themen wie Mediensucht, Essstörungen und neue psychoaktive Substanzen erfordern eine breite Angebotspalette, denen sich die Suchtprävention stellen muss.

 

Über die im Jahr 2018 gegründete Steuerungsgruppe Sucht, die u.a. mit Teilnehmern aus den Schulen, den kommunalen Jugendpflegern sowie der Polizei besetzt ist, kann durch die Integration der Suchtpräventionsfachkraft in das Sachgebiet 53 eine auf den Landkreis abgestimmte Prüfung der suchtpräventiven Maßnahmen sichergestellt werden.

 

Der öffentliche Jugendhilfeträger bezuschusst die Fachstelle für Suchtprävention im Gesundheitsamt mit einem jährlichen Kostenbeitrag.

 

Der Verwendungszweck sowie die geplanten Zielsetzungen können der als Anlage 1 beigefügten Konzeption entnommen werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

  1. Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2022, dem Gesundheitsamt des Landkreises Ebersberg folgenden Zuschuss:

 

Zuschuss lt. Antrag:             40.000,- Euro

(Veränderung zu 2021:                   0,- Euro)

 

  1. Der genannte Betrag wird in den Haushalt 2022 eingeplant.

Auswirkung auf den Haushalt:


Es entstehen Ausgaben von 40.000,- Euro,
und damit keine Veränderung zum Vorjahr.