Betreff
Moorschutz ist Klimaschutz- Intakte Moore - prima fürs Klima; Antrag der AfD Fraktion vom 24.09.2021
Vorlage
2021/0474
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV-Ausschuss am 16.06.2021 Datum, TOP Ö7

 

1.    Antrag der AfD-Fraktion vom 24.09.2021

 

Die AfD Fraktion hat am 24.09.2021 beantragt,

 

1.    die Renaturierung der zahlreichen Moore im Landkreis Ebersberg im größtmöglichen Umfang und schnellstmöglich zu verwirklichen.

2.    Einen Grundstückspool zu Tauschzwecken zu bilden

3.    Evtl. sonstige Widerstände mit geeigneten Maßnahmen zu überwinden, die der Renaturierung entgegenstehen,

4.    [Finanzierung über Einsparungen bei Klimaschutzmanagement - ext. Beraterleistungen, Öffentlichkeitsarbeit, Beratungen]

 

In der Verwaltung ist das Thema Moorrenaturierung – Flächenagentur bereits seit einiger Zeit Thema, nicht zuletzt durch die Behandlung im ULV-Ausschuss am 16.06.2021 unter TOP Ö7 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 23.05.2021.

 

Ausgehend vom ULV-Ausschuss am 16.06.2021 hat Herr Landrat Niedergesäß die Verwaltung gebeten, sich konzeptionell mit dem Thema Flächenagentur/ Flächenpool zu befassen. Auch der Eindruck der Staatspreisverleihung zum Abschluss des Flurbereinigungs-, Artenhilfs- und Klimaschutzprojektes im Brucker Moos bekräftigte das Ziel, die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für eine Moorwiedervernässung im Landkreis zunächst verwaltungsintern auszuloten.

 

Daher fanden bereits erste Abstimmungen unter Beteiligung der Abteilungsleitung 4, Bauen und Umwelt Frau Paster, der Klimaschutzmanagerin Frau Dr. Rütgers, Herrn Riedl von SG Radwege und Kreisstraßen, dem Geschäftsführer des Landschaftspflegeverbandes Herrn Rüegg sowie Vertretern der uNB statt. Ziel war es, zunächst die Rahmenbedingungen aus den verschiedenen Fachbereichen zu prüfen und für eine Entscheidung über das weitere Vorgehen aufzubereiten. Diese werden im Folgenden dargestellt.

 

2.    Ausgangssituation Moore (im Landkreis Ebersberg)

In natürlichen Mooren wird absterbendes Pflanzenmaterial weitgehend konserviert, weil der für die Zersetzung der Biomasse nötige Sauerstoff im durchnässten Torf fehlt; das sonst bei dem Verrottungsprozess austretende Kohlendioxid (CO2) bleibt dauerhaft im Boden gebunden. Werden Moore entwässert, zersetzen sich die bisher im Boden konservierten Pflanzenreste, es findet eine Mineralisation des Torfes statt und Kohlendioxid sowie das (im Vergleich zu CO2) etwa 310-mal klimaschädlichere Lachgas (N2O) werden freigesetzt. Der Mineralisationsprozess von Torfböden führt dazu, dass diese jährlich 1-3 cm zusammensacken. Andererseits dürfen Moorböden auch nicht dauerhaft großflächig überflutet werden, da sonst die Methangasproduktion (CH4) einsetzt und die Maßnahme ins Gegenteil verkehrt wird. Als „Faustregel“ gilt, den Wasserstand in der Vegetationszeit etwa ein „handbreit“ unter der Geländeoberkante zu halten.

 

Am 20.10.2021 trat die Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz in Kraft. Ein Hintergrund dieser Zielvereinbarung ist, das entwässerte organische Böden weltweit eine bedeutende Quelle von Treibhausgasemissionen darstellen. In Deutschland stammten im Jahr 2019 6,7 Prozent (ca. 53 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente) der Treibhausgasemissionen aus der Zersetzung von Moorböden infolge von Entwässerungsmaßnahmen und Torfnutzung.

 

Das Ziel des Moorschutzes zum Zwecke des Klimaschutzes ist also die Wiederanhebung des Moorwasserspiegels bis nahe an die Geländeoberkante mit schrittweiser Extensivierung der Nutzung – bis hin zur vollständigen Nutzungsaufgabe der Moorfläche. Dies dient neben der Klimawirksamkeit auch der Biodiversität und dem Anliegen der Wasserwirtschaft zur lokalen bis regionalen Wasserrückhaltung in der Fläche.

 

Eine Extensivierung der Flächen birgt ein enormes Treibhausgas-Reduktionspotential, das bis zu 45 Tonnen CO2 – Äquivalenten pro Hektar im Jahr (ein Bezugswert aus der unterschiedlichen Wirkung von CO2, N2O und CH4 in ihrer Klimawirksamkeit) entspricht.

 

Die historische Moorfläche in Bayern um 1914 wird mit ca. 220.000 ha angegeben.

 

Der Landkreis Ebersberg verfügt über insgesamt ca. 3.900 ha Moorflächen (7% der Landkreisfläche). Diese sind größtenteils entwässert und intensiv landwirtschaftlich bewirtschaftet.

 

Das Klimaprogramm Bayern 2020 (KLIP 2020) aus dem Jahr 2007 setzte 14 Schwerpunkte, einer davon ist der Erhalt und die Renaturierung von Mooren.

Für den Landkreis Ebersberg genehmigte die Regierung von Oberbayern zwei Klimaschutzprojekte: das Brucker Moos und die Katzenreuther Filze.

Bei einer vollständigen Moorrenaturierung des Kernbereiches der Katzenreuther Filze mit ca. 35 ha könnte eine jährliche Bindung von ca. 52.500 kg CO2 erreicht werden. Beim Kernbereich des Brucker Mooses, zwischen alter und neuer Moosach mit einer Größe von ca. 220 ha, wäre immerhin eine jährliche CO2-Bindung von ca. 330.000 kg zu erwarten.

 

3.    Renaturierung allgemein – Grundlagen/ Problemstellung Flächenverfügbarkeit

 

Renaturierung bedeutet Wiedervernässung bisher entwässerter Bereiche. Dies wird durch gezielten Verschluss der Entwässerungskanäle realisiert. Durch den Verschluss staut sich das Wasser in die Flächen zurück, die Drainagen werden wirkungslos. Der Rückstau betrifft dabei in der Regel sämtliche oberhalb gelegene Flächen. Aufgrund des erhöhten Grundwasserstandes wird eine Bewirtschaftung der Flächen im bisherigen (intensiven) Umfang der Land- und Forstwirtschaft auf Dauer nicht mehr möglich sein. Daher sind Maßnahmen zu Wiedervernässung ausschließlich in Bereichen möglich, in denen sämtliche betroffenen Grundstücke zur Verfügung stehen. Dies ist durch Eigentum bzw. eigentumsgleiche Rechte (Dienstbarkeiten) zu realisieren.

 

Im Projektgebiet Brucker Moos stehen für den Naturschutz und die laufenden Artenschutzprojekte zahlreiche Flächen zur Verfügung. Für die klimawirksame Wiedervernässung zusammenhängender Bereiche fehlt jedoch auch nach 30 Jahren Projektarbeit der Flächenverbund.

 

4.    Rahmenbedingungen einer Flächenagentur/ eines Flächenpools

 

Die Gründe für den fehlenden Flächenverbund sind vielschichtig. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass sich z.B. im Brucker Moos sämtliche Flächen in Privatbesitz befinden. Die allermeisten Flächen sind in der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung einem Betrieb zugeordnet.

 

Die Erfahrungen aus den Projektgebieten zeigen, dass ein schlichter Ankauf der Flächen in den seltensten Fällen realisierbar ist. Zahlreiche Flächen konnten ausschließlich über Flächentäusche akquiriert werden. Dies setzt das Vorhandensein adäquater Tauschflächen voraus. Im Projektgebiet Brucker Moos wurde zahlreiche Flächen im Wege der Flurbereinigungsverfahren über das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) entsprechend getauscht. Nach Abschluss der Flurbereinigungsverfahren ist diese Option nicht mehr gegeben. 

 

Ein möglicher Lösungsansatz könnte die Schaffung einer Flächenagentur / eines Flächenpools sein. Diese bzw. dieser würde das Ziel verfolgen, potentielle Tauschflächen zu erwerben, um in einem späteren Schritt mit tauschwilligen Grundstückseigentümern Flächen im Projektgebiet zu tauschen. Auch der direkte Erwerb geeigneter Grundstücke und die entsprechenden Grundstücksverhandlungen wären selbstverständlich denkbar.

 

4.1.     Erfahrungen aus anderen Landkreisen

 

Erster Erfahrungsaustausch der Landschaftspflegeverbände zu Flächenagenturen

 

Miesbach:

Hier gibt es keinen (systematischen) Ankauf von Flächen durch den Landkreis oder die uNB. Lediglich einzelne Gemeinden erwerben Grundstücke auf dem freien Markt für kleinere Moorrenaturierungsprojekte oder als Ausgleichsflächen. Hier ist die Problematik die gleiche wie im Landkreis. Ebersberg. Der Flächenankauf spielt insgesamt nur eine untergeordnete Rolle, Flächenpool oder ähnliches gibt es nicht. Der Landschaftspflegeverband kauft keine Flächen und ist bei Grundstücksgeschäften normalerweise nicht involviert.

 

Rosenheim, Traunstein:

Auch hier findet kein systematischer Ankauf von Flächen durch den Landkreis, die uNB oder die Gemeinden statt. Einzelne Flächen werden bei Gelegenheit erworben, aber i.d.R. nicht als Tauschflächen, sondern für konkrete Umsetzungsprojekte oder als Ausgleichsflächen. Die Schwierigkeiten unterscheiden sich nicht von denen im Landkreis Ebersberg. Einen landkreisweiten Flächenpool oder eine „Flächenagentur“ gibt es in beiden Landkreisen nicht. Auch die Landschaftspflegeverbände tätigen keinen Grunderwerb, treten im Einzelfall lediglich als Vermittler auf.

 

Kurzrecherche zu Flächenagenturen:

 

Eine erste Recherche hat ergeben, dass es in Deutschland einzelne Flächenagenturen gibt, die teils auf Kreisebene, teils Landesebene angesiedelt sind. Zielsetzung ist dabei jedoch bislang vorrangig die Vorhaltung von Ausgleichsflächen zur Beschleunigung von kommunalen, regionalen und überregionalen Vorhaben.

 

4.2.     Finanzierung von Grundstückskäufen, Förderrecht

 

Können Eingriffe in die Natur nicht vermieden oder ausgeglichen werden, ist dafür Ersatzgeld an den Bayerischen Naturschutzfonds zu zahlen. Eine Förderung des Ankaufs von Tauschflächen aus Ersatzgeldern ist derzeit nur möglich, wenn der Erwerb des Tauschgrundstücks in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tausch mit einer bestimmten Fläche im Projektgebiet steht. Die Finanzierung von Tauschflächen aus Ersatzgeldern auf Vorrat ist momentan ausgeschlossen.

 

Naturschutzfachliche Förderprogramme (wie z. B. Klip 2050) sind zwar auf den Ankauf von Flächen für Moorrenaturierungsprojekte ausgelegt. Solche Flächen werden über Fördergelder aus dem Programm „Moorschutz Klip 2050“ erworben. Grundsätzlich ist in diesem Programm seit der ganz aktuellen Änderung der Vollzugshinweise 2021 ein Erwerb von Tauschflächen auch möglich, jedoch nur im wertgleichen Rahmen. Eine Bevorratung ist auf max. 10 Jahre begrenzt, spätestens dann muss ein Tausch notariell beurkundet sein ansonsten müssen die Fördergelder zurückgegeben werden. Da es sich um eine neue Regelung handelt, sind hier weitere Recherchen im Rahmen der Projektgruppe erforderlich.

 

Problematisch in der Umsetzung ist die Voraussetzung eines wertgleichen Tauschs, da die tauschwilligen Landwirte in der Praxis in der Regel nur ein Interesse an einem flächengleichen Tausch haben. Auch wenn die Tauschgrundstücke außerhalb der Moorböden in der Regel qualitativ hochwertiger sein werden und damit einen höheren Ertrag ermöglichen, sind insbesondere viehhaltende Landwirte aufgrund agrarrechtlicher Vorgaben zur Vorhaltung bestimmter Flächengrößen in Abhängigkeit von der gehaltenen Viehzahl gezwungen.

 

4.3.     Grundstücksverkehrsgesetz

 

Eine weitere Hürde für den Erwerb von Tauschgrundstücken durch den Landkreis stellt das Grundstücksverkehrsgesetz des Bundes (GrdstVG) dar. Das GrdstVG, in Bayern umgesetzt durch das Agrarstrukturgesetz (BayAgrG), hat die Verbesserung der Agrarstruktur zum Inhalt. Werden landwirtschaftliche Flächen am Markt angeboten, wird aufgrund der großen Bedeutung, die Eigentumsflächen für die wirtschaftliche Stabilität und nachhaltige Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe besitzen, Landwirten beim Erwerb Vorrang eingeräumt. Ein Landwirt, der die Fläche zur Aufstockung seines Betriebes erwerben möchte, kann damit beim Kauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks über die BBV Landsiedlung GmbH ein Vorkaufsrecht ausüben, weil der Landkreis selbst kein Landwirt ist. Nach derzeitiger Rechtslage in Bayern besteht eine Ausnahme lediglich bei kleinen Flächen bis zu 2 Hektar Größe. Die Möglichkeit der Gemeinden, Ausgleichsflächen im Rahmen einer vorhandenen Bauleitplanung zu erwerben, steht dem Landkreis nicht offen.

 

4.4.     Sonstige Rahmenbedingungen

 

4.4.1. Flächenverfügbarkeit/ Flächenkonkurrenz

Die Verfügbarkeit landwirtschaftlicher Flächen auf dem Markt ist sehr begrenzt.

 

Unter anderem liegt dies an steuerrechtlichen Vorgaben für Landwirte. Veräußert ein Landwirt Flächen, die seinem Betriebsvermögen zugerechnet sind, muss er den Gewinn mit einem hohen Prozentsatz versteuern. Je nach Veranlagung muss er aus dieser Summe bis zu 42% Einkommenssteuer an das Finanzamt abführen.  Um diese Besteuerung zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, den Veräußerungsbetrag in den Bau von Betriebsgebäuden oder in den Kauf von anderen Grundstücke zu reinvestieren. Dies muss aber innerhalb einer Frist von 4 Jahren nach dem Grundstücksverkauf erfolgen. Auch bei einem flächengleichen Tausch fällt für beide Tauschflächen Grunderwerbssteuer in Höhe von derzeit 3,5% an, die Freigrenze liegt bei max. 2.500 EUR.


Landwirtschaftliche Flächen sind am Immobilienmarkt insgesamt äußerst rar. Meist stehen landwirtschaftliche Flächen nur dann zum Verkauf, wenn der Eigentümer zum Verkauf gezwungen ist oder die Landwirtschaft insgesamt aufgegeben wird. Dies gilt sowohl für Flächen in den Projektgebieten selber als auch für potentielle Tauschflächen. Auch wenn viele Landwirte den Zielen von Natur-, Arten- und Klimaschutz grundsätzlich sehr offen gegenüberstehen, ist eine Herausnahme von Flächen in den Projektgebieten aus den Betrieben ohne entsprechenden Ersatz kaum realisierbar.

 

Der Landkreis tritt auf dem freien Immobilienmarkt als weiterer Player, als weiterer Konkurrent um Flächen auf. Bereits jetzt werden für die Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen zu Flächen für Bauleitplanung oder als Ausgleichsflächen deutlich höhere Preise als für die reine landwirtschaftliche Nutzung bezahlt. Dieses Phänomen würde sich durch den Aufbau eines Flächenpools durch den Landkreis weiter verstärken.

 

4.4.2. Dauer der Umsetzung und Wirksamwerden der Maßnahmen

 

Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass Moorrenaturierung als Klimaschutzinstrument wahrgenommen und als Ziel des staatlichen Handelns festgehalten wird. Dies hat seinen Niederschlag auch in der o.g. Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz gefunden.

 

Wiedervernässte Moore können ihre Speicherfunktion wiederaufnehmen und speichern zusätzliches CO2 anstatt das bereits gespeicherte CO2 auszustoßen. Daher ist die Renaturierung von Mooren eine wichtige Klimaschutzmaßnahme.

 

Moorschutz hilft zudem bei der Anpassung an den Klimawandel, denn Moore können die Folgen von Starkregen, Hochwasser, Dürre oder Hitze abmildern.

 

Wie die Erfahrungen aus den laufenden Projekten im Brucker Moos und Katzenreuther Filze zeigen, ist bei der Umsetzung der Moorrenaturierung jedoch nicht mit schnellen klimawirksamen Erfolgen zu rechnen. Trotz der Leitung des Verfahrens durch das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) im Rahmen der Flurbereinigung konnte bislang auch in 30 Jahren Projektlaufzeit kein Flächenverbund im Brucker Moos geschaffen werden.

 

Für die Klimaziele des Landkreises bis 2030 werden durch den Moorschutz und Maßnahmen zur Wiedervernässung realistischerweise keine bis kaum spürbare Beiträge zu erwarten sein.

 

4.4.3 Ressourcen für eine Flächenagentur

 

Die Einrichtung einer Flächenagentur würde den Einsatz von Personal und Finanzmitteln zum Ankauf und zur Verwaltung von Tauschgrundstücken bedingen.

 

In der uNB sind keine Kapazitäten im fachlichen und rechtlichen Bereich vorhanden, die über die aktuellen Beratungsleistungen beim Grunderwerb für Ausgleichs- und Ersatzflächen durch Gemeinden oder die Straßenbauverwaltung des Landkreises hinausgehen.

 

Im SG Radwege, Kreisstraßen besteht eine Halbtagsstelle zur Grundstücksbeschaffung, allerdings mit dem Schwerpunkt Radwegausbau im Landkreis. Auch hier sind keine Kapazitäten mehr verfügbar, ebenso wenig bestehen im Klimaschutzmanagement entsprechende Kapazitäten.

 

5.    Weiteres Vorgehen

 

Sofern der Ausschuss beschließt, eine Projektgruppe mit der Erstellung eines Konzeptes für die Einrichtung einer Flächenagentur/ eines Flächenpools zu beauftragen, ist vorgesehen, sich mit den weiteren Wissensträgern im Haus (Finanzen, Liegenschaften) und extern abzustimmen (Gemeinden, Bayerischer Bauernverband (BBV), Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AELF), BBV Landsiedlung u.a.).

Die gesetzlichen Hürden wie etwa Grundstücksverkehrsrecht und Förderrecht müssen bei den übergeordneten Behörden thematisiert werden.

Auch weitere Ansätze zum Klimaschutz auf Moorflächen unterhalb der Schwelle Eigentumserwerb über vertragliche Vereinbarungen insbesondere auf intensiv genutzten Flächen außerhalb der Kernbereiche sind zu entwickeln.

 

 

6.    Zusammenfassung

 

Die Schaffung weiterer Möglichkeiten zur Wiedervernässung der Moore ist aus Sicht des Natur-, Arten- und Klimaschutzes langfristig sinnvoll und wünschenswert.

Eine kurzfristige Umsetzung ist jedoch weder für die Schaffung einer Flächenagentur bzw. eines Flächenpools noch für die angestrebte Klimawirksamkeit realisierbar.

 

Es sind weitere intensive Recherchen zur konkreten Umsetzung des Projektes und die Erarbeitung eines darauf beruhenden Konzepts für eine „Flächenagentur“ erforderlich.

 

Aufgrund des damit verbundenen Aufwandes ist hierfür eine Entscheidung des Umweltausschusses angezeigt.

 

Um den Flächenerwerb von Moorflächen zu ermöglichen, müssten sich die politischen Rahmenbedingungen ändern:

 

-       Für Moorflächen müsste ein höherer Preis bezahlt werden, ohne dass sich das „Preisgefüge“ für Grundstücke innerhalb der Gemeinde ändert (on-Top-Bezuschussung).

-       Bei der Abgabe von Moorflächen müssten Ausnahmen von den derzeit vorgeschriebenen Flächenvorgaben je Großvieheinheit ermöglicht werden, um die Tauschflächenproblematik zu umgehen.

-       Das Grundstücksverkehrsgesetz müsste den Ankauf auch größerer Grundstücke durch den Landkreis zulassen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Wenn ja, negativ:

            Bestehen alternative Handlungsoptionen?   ja*    nein*

 

Welche?

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Abstimmung über den Antrag

 

Vorschlag der Verwaltung:

Die Moorrenaturierung ist unbestritten eine wichtige Maßnahme zur Co2-Bindung. Der Aufbau einer Flächenagentur ist personalaufwändig und bei den derzeitigen Rahmenbedingungen ist der (schnelle) Erfolg in Frage zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass

-       für Moorflächen ein höherer Preis bezahlt wird, ohne dass sich das „Preisgefüge“ für Grundstücke innerhalb der Gemeinde ändert (on-Top-Bezuschussung)

-       Landwirte, die Moorflächen abgeben, bei den anzurechnenden Großvieheinheiten keine Nachteile erleiden.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Für die Fortführung der Projektgruppe und der Entwicklung eines Konzeptes für eine Flächenagentur wird mit mindestens 200 Arbeitsstunden verwaltungsübergreifend gerechnet.

 

Darüber hinaus sind für die Erstellung des Konzepts für eine Flächenagentur/einen Flächenpool keine Haushaltsmittel erforderlich. Diese würden erst aufgrund einer Entscheidung zur Einrichtung einer Flächenagentur für Personal- und Gemeinkosten sowie Grunderwerbs- und Verwaltungskosten entstehen.