Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV-Ausschuss am 16.06.2021 Datum, TOP Ö7
1. Antrag der AfD-Fraktion vom 24.09.2021
Die AfD Fraktion hat am 24.09.2021 beantragt,
1.
die Renaturierung der zahlreichen Moore im Landkreis
Ebersberg im größtmöglichen Umfang und schnellstmöglich zu verwirklichen.
2.
Einen Grundstückspool zu Tauschzwecken zu bilden
3.
Evtl. sonstige Widerstände mit geeigneten Maßnahmen zu
überwinden, die der Renaturierung entgegenstehen,
4.
[Finanzierung über Einsparungen bei Klimaschutzmanagement -
ext. Beraterleistungen, Öffentlichkeitsarbeit, Beratungen]
In der Verwaltung ist das Thema Moorrenaturierung – Flächenagentur
bereits seit einiger Zeit Thema, nicht zuletzt durch die Behandlung im ULV-Ausschuss
am 16.06.2021 unter TOP Ö7 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom
23.05.2021.
Ausgehend vom ULV-Ausschuss am 16.06.2021 hat Herr Landrat Niedergesäß die Verwaltung gebeten, sich konzeptionell mit dem Thema Flächenagentur/ Flächenpool zu befassen. Auch der Eindruck der Staatspreisverleihung zum Abschluss des Flurbereinigungs-, Artenhilfs- und Klimaschutzprojektes im Brucker Moos bekräftigte das Ziel, die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für eine Moorwiedervernässung im Landkreis zunächst verwaltungsintern auszuloten.
Daher fanden bereits erste Abstimmungen unter Beteiligung
der Abteilungsleitung 4, Bauen und Umwelt Frau Paster, der
Klimaschutzmanagerin Frau Dr. Rütgers, Herrn Riedl von SG Radwege und Kreisstraßen,
dem Geschäftsführer des Landschaftspflegeverbandes Herrn Rüegg sowie Vertretern
der uNB statt. Ziel war es, zunächst die Rahmenbedingungen aus den
verschiedenen Fachbereichen zu prüfen und für eine Entscheidung über das
weitere Vorgehen aufzubereiten. Diese werden im Folgenden dargestellt.
2. Ausgangssituation Moore (im Landkreis Ebersberg)
In natürlichen Mooren wird absterbendes
Pflanzenmaterial weitgehend konserviert, weil der für die Zersetzung der
Biomasse nötige Sauerstoff im durchnässten Torf fehlt; das sonst bei dem
Verrottungsprozess austretende Kohlendioxid (CO2) bleibt dauerhaft
im Boden gebunden. Werden Moore entwässert, zersetzen sich die bisher im Boden
konservierten Pflanzenreste, es findet eine Mineralisation des Torfes statt und
Kohlendioxid sowie das (im Vergleich zu CO2) etwa 310-mal klimaschädlichere
Lachgas (N2O) werden freigesetzt. Der Mineralisationsprozess von
Torfböden führt dazu, dass diese jährlich 1-3 cm zusammensacken. Andererseits dürfen Moorböden auch nicht
dauerhaft großflächig überflutet werden, da sonst die Methangasproduktion (CH4)
einsetzt und die Maßnahme ins Gegenteil verkehrt wird. Als „Faustregel“ gilt,
den Wasserstand in der Vegetationszeit etwa ein „handbreit“ unter der
Geländeoberkante zu halten.
Am 20.10.2021 trat die Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz in Kraft. Ein Hintergrund dieser Zielvereinbarung ist, das entwässerte organische Böden weltweit eine bedeutende Quelle von Treibhausgasemissionen darstellen. In Deutschland stammten im Jahr 2019 6,7 Prozent (ca. 53 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente) der Treibhausgasemissionen aus der Zersetzung von Moorböden infolge von Entwässerungsmaßnahmen und Torfnutzung.
Das Ziel des Moorschutzes zum Zwecke des Klimaschutzes ist also die Wiederanhebung des Moorwasserspiegels bis nahe an die Geländeoberkante mit schrittweiser Extensivierung der Nutzung – bis hin zur vollständigen Nutzungsaufgabe der Moorfläche. Dies dient neben der Klimawirksamkeit auch der Biodiversität und dem Anliegen der Wasserwirtschaft zur lokalen bis regionalen Wasserrückhaltung in der Fläche.
Eine Extensivierung der Flächen birgt ein enormes
Treibhausgas-Reduktionspotential, das bis zu 45 Tonnen CO2 – Äquivalenten pro Hektar im
Jahr (ein Bezugswert aus der unterschiedlichen Wirkung von CO2, N2O und CH4
in ihrer Klimawirksamkeit) entspricht.
Die historische Moorfläche in Bayern um 1914 wird mit ca. 220.000 ha
angegeben.
Der Landkreis Ebersberg verfügt über insgesamt ca. 3.900 ha Moorflächen
(7% der Landkreisfläche). Diese sind größtenteils entwässert und intensiv
landwirtschaftlich bewirtschaftet.
Das Klimaprogramm Bayern 2020 (KLIP 2020) aus dem Jahr 2007 setzte 14
Schwerpunkte, einer davon ist der Erhalt
und die Renaturierung von Mooren.
Für den Landkreis Ebersberg genehmigte die Regierung von Oberbayern zwei Klimaschutzprojekte:
das Brucker Moos und die Katzenreuther Filze.
Bei einer vollständigen Moorrenaturierung des Kernbereiches der
Katzenreuther Filze mit ca. 35 ha könnte eine jährliche Bindung von ca.
52.500 kg CO2 erreicht werden. Beim Kernbereich des Brucker Mooses,
zwischen alter und neuer Moosach mit einer Größe von ca. 220 ha, wäre immerhin
eine jährliche CO2-Bindung von ca. 330.000 kg zu erwarten.
3. Renaturierung allgemein – Grundlagen/ Problemstellung
Flächenverfügbarkeit
Renaturierung bedeutet Wiedervernässung bisher entwässerter Bereiche.
Dies wird durch gezielten Verschluss der Entwässerungskanäle realisiert. Durch
den Verschluss staut sich das Wasser in die Flächen zurück, die Drainagen
werden wirkungslos. Der Rückstau betrifft dabei in der Regel sämtliche oberhalb
gelegene Flächen. Aufgrund des erhöhten Grundwasserstandes wird eine
Bewirtschaftung der Flächen im bisherigen (intensiven) Umfang der Land- und
Forstwirtschaft auf Dauer nicht mehr möglich sein. Daher sind Maßnahmen zu
Wiedervernässung ausschließlich in Bereichen möglich, in denen sämtliche
betroffenen Grundstücke zur Verfügung stehen. Dies ist durch Eigentum bzw.
eigentumsgleiche Rechte (Dienstbarkeiten) zu realisieren.
Im Projektgebiet Brucker Moos stehen für den Naturschutz und die
laufenden Artenschutzprojekte zahlreiche Flächen zur Verfügung. Für die
klimawirksame Wiedervernässung zusammenhängender Bereiche fehlt jedoch auch
nach 30 Jahren Projektarbeit der Flächenverbund.
4. Rahmenbedingungen einer Flächenagentur/ eines Flächenpools
Die Gründe für den fehlenden Flächenverbund sind vielschichtig. Grundsätzlich
lässt sich festhalten, dass sich z.B. im Brucker Moos sämtliche Flächen in
Privatbesitz befinden. Die allermeisten Flächen sind in der land- oder
forstwirtschaftlichen Nutzung einem Betrieb zugeordnet.
Die Erfahrungen aus den Projektgebieten zeigen, dass ein schlichter
Ankauf der Flächen in den seltensten Fällen realisierbar ist. Zahlreiche
Flächen konnten ausschließlich über Flächentäusche akquiriert werden. Dies
setzt das Vorhandensein adäquater Tauschflächen voraus. Im Projektgebiet
Brucker Moos wurde zahlreiche Flächen im Wege der Flurbereinigungsverfahren
über das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) entsprechend getauscht. Nach
Abschluss der Flurbereinigungsverfahren ist diese Option nicht mehr
gegeben.
Ein möglicher Lösungsansatz könnte die Schaffung einer Flächenagentur /
eines Flächenpools sein. Diese bzw. dieser würde das Ziel verfolgen,
potentielle Tauschflächen zu erwerben, um in einem späteren Schritt mit tauschwilligen
Grundstückseigentümern Flächen im Projektgebiet zu tauschen. Auch der direkte
Erwerb geeigneter Grundstücke und die entsprechenden Grundstücksverhandlungen wären
selbstverständlich denkbar.
4.1. Erfahrungen aus anderen Landkreisen
Erster Erfahrungsaustausch der
Landschaftspflegeverbände zu Flächenagenturen
Miesbach:
Hier gibt es keinen (systematischen)
Ankauf von Flächen durch den Landkreis oder die uNB. Lediglich einzelne
Gemeinden erwerben Grundstücke auf dem freien Markt für kleinere Moorrenaturierungsprojekte
oder als Ausgleichsflächen. Hier ist die Problematik die gleiche wie im Landkreis.
Ebersberg. Der Flächenankauf spielt insgesamt nur eine untergeordnete Rolle,
Flächenpool oder ähnliches gibt es nicht. Der Landschaftspflegeverband kauft
keine Flächen und ist bei Grundstücksgeschäften normalerweise nicht involviert.
Rosenheim, Traunstein:
Auch hier findet kein systematischer Ankauf von
Flächen durch den Landkreis, die uNB oder die Gemeinden statt. Einzelne Flächen
werden bei Gelegenheit erworben, aber i.d.R. nicht als Tauschflächen, sondern
für konkrete Umsetzungsprojekte oder als Ausgleichsflächen. Die Schwierigkeiten
unterscheiden sich nicht von denen im Landkreis Ebersberg. Einen
landkreisweiten Flächenpool oder eine „Flächenagentur“ gibt es in beiden
Landkreisen nicht. Auch die Landschaftspflegeverbände tätigen keinen
Grunderwerb, treten im Einzelfall lediglich als Vermittler auf.
Kurzrecherche zu Flächenagenturen:
Eine erste Recherche hat ergeben, dass es in
Deutschland einzelne Flächenagenturen gibt, die teils auf Kreisebene, teils
Landesebene angesiedelt sind. Zielsetzung ist dabei jedoch bislang vorrangig die
Vorhaltung von Ausgleichsflächen zur Beschleunigung von kommunalen, regionalen
und überregionalen Vorhaben.
4.2. Finanzierung von Grundstückskäufen, Förderrecht
Können Eingriffe in die Natur nicht vermieden oder
ausgeglichen werden, ist dafür Ersatzgeld an den Bayerischen
Naturschutzfonds zu zahlen. Eine Förderung des Ankaufs von Tauschflächen aus Ersatzgeldern
ist derzeit nur möglich, wenn der Erwerb des Tauschgrundstücks in unmittelbarem
Zusammenhang mit dem Tausch mit einer bestimmten Fläche im Projektgebiet steht.
Die Finanzierung von Tauschflächen aus Ersatzgeldern auf Vorrat ist momentan
ausgeschlossen.
Naturschutzfachliche Förderprogramme (wie z. B. Klip 2050) sind
zwar auf den Ankauf von Flächen für Moorrenaturierungsprojekte ausgelegt.
Solche Flächen werden über Fördergelder aus dem Programm „Moorschutz Klip 2050“
erworben. Grundsätzlich ist in diesem Programm seit der ganz aktuellen Änderung
der Vollzugshinweise 2021 ein Erwerb von Tauschflächen auch möglich, jedoch nur
im wertgleichen Rahmen. Eine Bevorratung ist auf max. 10 Jahre begrenzt, spätestens
dann muss ein Tausch notariell beurkundet sein ansonsten müssen die
Fördergelder zurückgegeben werden. Da es sich um eine neue Regelung handelt,
sind hier weitere Recherchen im Rahmen der Projektgruppe erforderlich.
Problematisch in der Umsetzung ist die Voraussetzung
eines wertgleichen Tauschs, da die tauschwilligen Landwirte in der
Praxis in der Regel nur ein Interesse an einem flächengleichen Tausch
haben. Auch wenn die Tauschgrundstücke außerhalb der Moorböden in der Regel
qualitativ hochwertiger sein werden und damit einen höheren Ertrag ermöglichen,
sind insbesondere viehhaltende Landwirte aufgrund agrarrechtlicher Vorgaben zur
Vorhaltung bestimmter Flächengrößen in Abhängigkeit von der gehaltenen Viehzahl
gezwungen.
4.3. Grundstücksverkehrsgesetz
Eine weitere Hürde für den Erwerb von
Tauschgrundstücken durch den Landkreis stellt das Grundstücksverkehrsgesetz des
Bundes (GrdstVG) dar. Das GrdstVG, in Bayern umgesetzt durch das
Agrarstrukturgesetz (BayAgrG), hat die Verbesserung der Agrarstruktur zum
Inhalt. Werden landwirtschaftliche Flächen am Markt angeboten, wird aufgrund
der großen Bedeutung, die Eigentumsflächen für die wirtschaftliche Stabilität
und nachhaltige Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe besitzen, Landwirten
beim Erwerb Vorrang eingeräumt. Ein Landwirt, der die Fläche zur Aufstockung
seines Betriebes erwerben möchte, kann damit beim Kauf eines
landwirtschaftlichen Grundstücks über die BBV Landsiedlung GmbH ein
Vorkaufsrecht ausüben, weil der Landkreis selbst kein Landwirt ist. Nach
derzeitiger Rechtslage in Bayern besteht eine Ausnahme lediglich bei kleinen
Flächen bis zu 2 Hektar Größe. Die Möglichkeit der Gemeinden, Ausgleichsflächen
im Rahmen einer vorhandenen Bauleitplanung zu erwerben, steht dem Landkreis
nicht offen.
4.4. Sonstige Rahmenbedingungen
4.4.1. Flächenverfügbarkeit/ Flächenkonkurrenz
Die Verfügbarkeit landwirtschaftlicher Flächen auf dem Markt ist sehr begrenzt.
Unter anderem liegt dies an steuerrechtlichen
Vorgaben für Landwirte. Veräußert ein Landwirt Flächen, die seinem
Betriebsvermögen zugerechnet sind, muss er den Gewinn mit einem hohen
Prozentsatz versteuern. Je nach Veranlagung muss er aus dieser Summe bis zu 42%
Einkommenssteuer an das Finanzamt abführen.
Um diese Besteuerung zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, den Veräußerungsbetrag
in den Bau von Betriebsgebäuden oder in den Kauf von anderen Grundstücke zu
reinvestieren. Dies muss aber innerhalb einer Frist von 4 Jahren nach dem
Grundstücksverkauf erfolgen. Auch bei einem flächengleichen Tausch fällt für
beide Tauschflächen Grunderwerbssteuer in Höhe von derzeit 3,5% an, die
Freigrenze liegt bei max. 2.500 EUR.
Landwirtschaftliche Flächen sind am Immobilienmarkt insgesamt äußerst rar.
Meist stehen landwirtschaftliche Flächen nur dann zum Verkauf, wenn der
Eigentümer zum Verkauf gezwungen ist oder die Landwirtschaft insgesamt
aufgegeben wird. Dies gilt sowohl für Flächen in den Projektgebieten selber als
auch für potentielle Tauschflächen. Auch wenn viele Landwirte den Zielen von
Natur-, Arten- und Klimaschutz grundsätzlich sehr offen gegenüberstehen, ist
eine Herausnahme von Flächen in den Projektgebieten aus den Betrieben ohne
entsprechenden Ersatz kaum realisierbar.
Der Landkreis tritt auf dem freien Immobilienmarkt als weiterer Player, als weiterer Konkurrent um Flächen auf. Bereits jetzt werden für die Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen zu Flächen für Bauleitplanung oder als Ausgleichsflächen deutlich höhere Preise als für die reine landwirtschaftliche Nutzung bezahlt. Dieses Phänomen würde sich durch den Aufbau eines Flächenpools durch den Landkreis weiter verstärken.
4.4.2. Dauer der Umsetzung und Wirksamwerden der Maßnahmen
Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass Moorrenaturierung als Klimaschutzinstrument wahrgenommen und als Ziel des staatlichen Handelns festgehalten wird. Dies hat seinen Niederschlag auch in der o.g. Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz gefunden.
Wiedervernässte Moore können ihre Speicherfunktion wiederaufnehmen und speichern zusätzliches CO2 anstatt das bereits gespeicherte CO2 auszustoßen. Daher ist die Renaturierung von Mooren eine wichtige Klimaschutzmaßnahme.
Moorschutz hilft zudem bei der Anpassung an den Klimawandel, denn Moore können die Folgen von Starkregen, Hochwasser, Dürre oder Hitze abmildern.
Wie die Erfahrungen aus den laufenden Projekten im Brucker Moos und Katzenreuther Filze zeigen, ist bei der Umsetzung der Moorrenaturierung jedoch nicht mit schnellen klimawirksamen Erfolgen zu rechnen. Trotz der Leitung des Verfahrens durch das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) im Rahmen der Flurbereinigung konnte bislang auch in 30 Jahren Projektlaufzeit kein Flächenverbund im Brucker Moos geschaffen werden.
Für die Klimaziele des Landkreises bis 2030 werden durch den Moorschutz und Maßnahmen zur Wiedervernässung realistischerweise keine bis kaum spürbare Beiträge zu erwarten sein.
4.4.3 Ressourcen für eine Flächenagentur
Die Einrichtung einer Flächenagentur würde den Einsatz von Personal und Finanzmitteln zum Ankauf und zur Verwaltung von Tauschgrundstücken bedingen.
In der uNB sind keine Kapazitäten im fachlichen und rechtlichen Bereich vorhanden, die über die aktuellen Beratungsleistungen beim Grunderwerb für Ausgleichs- und Ersatzflächen durch Gemeinden oder die Straßenbauverwaltung des Landkreises hinausgehen.
Im SG Radwege, Kreisstraßen besteht eine Halbtagsstelle zur Grundstücksbeschaffung, allerdings mit dem Schwerpunkt Radwegausbau im Landkreis. Auch hier sind keine Kapazitäten mehr verfügbar, ebenso wenig bestehen im Klimaschutzmanagement entsprechende Kapazitäten.
5.
Weiteres
Vorgehen
Sofern der Ausschuss beschließt, eine Projektgruppe
mit der Erstellung eines Konzeptes für die Einrichtung einer Flächenagentur/
eines Flächenpools zu beauftragen, ist vorgesehen, sich mit den weiteren
Wissensträgern im Haus (Finanzen, Liegenschaften) und extern abzustimmen (Gemeinden,
Bayerischer Bauernverband (BBV), Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten
(AELF), BBV Landsiedlung u.a.).
Die gesetzlichen Hürden wie etwa
Grundstücksverkehrsrecht und Förderrecht müssen bei den übergeordneten Behörden
thematisiert werden.
Auch weitere Ansätze zum Klimaschutz auf Moorflächen
unterhalb der Schwelle Eigentumserwerb über vertragliche Vereinbarungen insbesondere
auf intensiv genutzten Flächen außerhalb der Kernbereiche sind zu entwickeln.
6.
Zusammenfassung
Die Schaffung weiterer Möglichkeiten zur
Wiedervernässung der Moore ist aus Sicht des Natur-, Arten- und Klimaschutzes
langfristig sinnvoll und wünschenswert.
Eine kurzfristige Umsetzung ist jedoch weder für die Schaffung
einer Flächenagentur bzw. eines Flächenpools noch für die angestrebte
Klimawirksamkeit realisierbar.
Es sind weitere intensive Recherchen zur konkreten
Umsetzung des Projektes und die Erarbeitung eines darauf beruhenden Konzepts
für eine „Flächenagentur“ erforderlich.
Aufgrund des damit verbundenen Aufwandes ist hierfür
eine Entscheidung des Umweltausschusses angezeigt.
Um den Flächenerwerb von Moorflächen zu ermöglichen,
müssten sich die politischen Rahmenbedingungen ändern:
- Für
Moorflächen müsste ein höherer Preis bezahlt werden, ohne dass sich das
„Preisgefüge“ für Grundstücke innerhalb der Gemeinde ändert
(on-Top-Bezuschussung).
- Bei der
Abgabe von Moorflächen müssten Ausnahmen von den derzeit vorgeschriebenen
Flächenvorgaben je Großvieheinheit ermöglicht werden, um die
Tauschflächenproblematik zu umgehen.
- Das
Grundstücksverkehrsgesetz müsste den Ankauf auch größerer Grundstücke durch den
Landkreis zulassen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
Welche?
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Abstimmung über den Antrag
Vorschlag der Verwaltung:
Die Moorrenaturierung ist unbestritten
eine wichtige Maßnahme zur Co2-Bindung. Der Aufbau einer Flächenagentur ist
personalaufwändig und bei den derzeitigen Rahmenbedingungen ist der (schnelle)
Erfolg in Frage zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei den
zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass
- für
Moorflächen ein höherer Preis bezahlt wird, ohne dass sich das „Preisgefüge“
für Grundstücke innerhalb der Gemeinde ändert (on-Top-Bezuschussung)
- Landwirte,
die Moorflächen abgeben, bei den anzurechnenden Großvieheinheiten keine
Nachteile erleiden.
Auswirkung auf den Haushalt:
Für die Fortführung der Projektgruppe und der Entwicklung eines Konzeptes für eine Flächenagentur wird mit mindestens 200 Arbeitsstunden verwaltungsübergreifend gerechnet.
Darüber hinaus sind für die Erstellung des Konzepts für eine Flächenagentur/einen Flächenpool keine Haushaltsmittel erforderlich. Diese würden erst aufgrund einer Entscheidung zur Einrichtung einer Flächenagentur für Personal- und Gemeinkosten sowie Grunderwerbs- und Verwaltungskosten entstehen.