Betreff
Hauptbereisung der Arbeitsgemeinschaft der fahrradfreundlichen Kommunen in Bayern (AGFK);Bericht zur Zertifizierung
Vorlage
2021/0490
Aktenzeichen
WR
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde am bereits behandelt im

ULV-Ausschuss am 25.05.2020

 

Am 25.05.2020 erfolgte ein Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs mit Erhöhung des Modal Split-Anteils des Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen.

 

Der Beschluss sieht unter anderem vor, dass der Landkreis die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ anstrebt. Um ausgezeichnet werden zu können, müssen verschiedene Aufnahmekriterien der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e. V. (AGFK Bayern) erfüllt werden. Diese werden von einer unabhängigen Bewertungskommission geprüft. Mit dem ersten Prüfverfahren, der sog. Vorbereisung, wurde der Landkreis Ebersberg im September 2019 Mitglied in der AGFK Bayern. Im zweiten Prüfverfahren, der sog. Hauptbereisung, wird abschließend geprüft, ob die Aufnahmekriterien erfüllt und Handlungsempfehlungen aus der Vorbereisung umgesetzt wurden.

Am 15. September 2021 hat der Landkreis Ebersberg auch die Hauptbereisung erfolgreich absolviert und wird damit von der Bewertungskommission vorgeschlagen, als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ ausgezeichnet zu werden. Der offizielle Titel wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr voraussichtlich im Januar 2022 verliehen.

 

In der Sitzung wird kurz über den Ablauf der Hauptbereisung berichtet.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

 

Weitere Förderung des Radverkehrs und damit auch ein positiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz/ Mobilitätswende.

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Keiner, Kenntnisnahme.

Auswirkung auf den Haushalt:

Keine