Betreff
Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes
Vorlage
2021/0462/2
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

SFB-Ausschuss am 14.10.2020, TOP 9ö

SFB-Ausschuss am 13.10.2021, TOP 4ö

Kreis- und Strategieausschuss am 01.12.2021, TOP 12ö

 

Das erste seniorenpolitische Gesamtkonzept (SPGK) für den Landkreis Ebersberg stammt aus dem Jahre 2010 und sollte, einem Beschluss des Kreistages folgend, alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Im Jahr 2015 verabschiedete der Kreistag, anstelle der Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes, ein demografisches Gesamtkonzept, in das die Maßnahmen der Seniorenarbeit als Handlungsempfehlungen eingebettet wurden. Nachdem Artikel 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) den Landkreis allerdings zur fortlaufenden Aktualisierung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes verpflichtet, wurde von Seiten der Verwaltung alles unternommen, um eine Fortschreibung im Jahr 2020 sicherzustellen. Aufgrund der Pandemie gelang es aber nicht, das seniorenpolitische Gesamtkonzept in seiner Gänze fristgerecht zu erstellen.

 

Um der Verwaltung und den weiteren Akteuren ausreichend Zeit zu geben, die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen und deren Wirksamkeit praktisch zu erproben, schlägt die Verwaltung einen zehnjährigen Rhythmus bei der künftigen Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes vor. Dies erscheint auch insofern angebracht, als für jede Fortschreibung ein mittlerer fünfstelliger Betrag aufzuwenden ist.

 

Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept verschafft allen Akteuren in diesem Themenfeld einen Überblick über den gegenwärtigen Zustand der Seniorenarbeit im Landkreis Ebersberg. Ziel war die Erfassung und Bewertung der vorhandenen Strukturen und aller zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen rund um das Thema Senioren und Seniorenarbeit seit der Ersterfassung im Jahr 2010. Auf diesen Erkenntnissen aufbauend, wurde ein Katalog von Maßnahmenempfehlungen erarbeitet, welcher die Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie die erforderlichen Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen sicherstellen und verbessern soll. 

Allen Maßnahmenumsetzungen und Handlungs­empfehlungen wurden konkrete Stellen und/oder Institutionen zugeordnet. Dabei wurde insbesondere zwischen Maßnahmen unterschieden, die in der Verantwortung des Landkreises selbst, seiner Kommunen oder der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege sowie sonstiger Akteure der Seniorenarbeit liegen. Außerdem wird zwischen kurz-, mittel-, langfristigen und dauerhaften Maßnahmen und Empfehlungen differenziert. 

An dieser Stelle bittet die Verwaltung zu beachten, dass alle Maßnahmen, die in die Zuständigkeit der Kommunen fallen, stets als Prüfauftrag zu verstehen sind, d.h. die Kommunen sollen prüfen, ob die jeweiligen Maßnahmen bedarfsgerecht, also notwendig und unter den gegebenen Bedingungen finanzierbar und somit umsetzbar sind.

Die Ermittlung der Bedarfe und Maßnahmen im Zuge der Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes fußt dabei auf folgenden Bausteinen:

 

1.Erstellung einer Bevölkerungsberechnung inkl. Pflegebedarfsberechnung:

Auf Basis der Bevölkerungsdaten der Fachstelle für Sozial- und Bildungsmonitoring im Landratsamt wurde vom Institut SAGS eine Pflegebedarfsprognose erstellt.

 

2. Kommunalbefragung (quantitativ):

Hierfür wurden alle Kommunen mittels standardisiertem Fragebogen gebeten, die vorhandenen Strukturen und Entwicklungen seit dem Jahr 2010 zu bewerten und zu analysieren.

 

3. Schriftliche Befragung der Seniorenvertretungen (quantitativ):

Ebenfalls mittels standardisiertem Fragebogen wurden die Strukturen und Entwicklungen seit 2010 aus der Perspektive der Seniorenvertretungen abgefragt.

 

4. Schriftliche Befragung der Anbieter im Landkreis Ebersberg (quantitativ):

Bei allen ambulanten, (teil-) stationären und Einrichtungen der Tagespflege im Landkreis Ebersberg wurde mittels standardisierter Fragebögen eine Bestandsermittlung durchgeführt. Dies dient als Planungsgrundlage, um zukünftige Angebote bedarfsgerecht danach ausrichten zu können.

 

5. Schriftliche Befragung von 5.000 zufällig ausgewählten Bürgern ab einem Alter von 65 Jahren mit Wohnsitz im Landkreis Ebersberg (quantitativ):

Mit dem Ziel, mehr über die Lebens- und Wohnsituation der älteren Bevölkerung in Erfahrung zu bringen, aber auch um deren Vorstellungen, Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigen zu können, wurde unter zufällig ausgewählten Seniorinnen und Senioren eine Befragung mittels standardisiertem Fragebogen durchgeführt.

 

6. Durchführung von Expertenworkshops (qualitativ):

Zu verschiedenen, relevanten Themen wie beispielsweise Mobilität, präventive Angebote, Betreuung und Pflege, Hospizversorgung, bürgerschaftliches Engagement u.v.m. wurden, unter breiter Beteiligung unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure, die Entwicklungen seit 2010 beleuchtet. Die Ergebnisse der Expertenworkshops flossen ebenfalls in die Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes ein.

 

7. Begleitgremium (qualitativ):

Aufgabe des Begleitgremiums war es, die Entwicklungen der letzten Jahre sowie die geplanten Maßnahmen zu diskutieren und festzuschreiben. Das Begleitgremium setzte sich aus drei Bürgermeister*innen, der Sprecherin der Wohlfahrtsverbände, Seniorensprechern, Vertretern der stationären Pflege sowie allen relevanten Akteuren der Verwaltung zusammen.

 

An dieser Stelle sei vermerkt, dass die quantitativen Umfragen bereits im Jahr 2019 und somit vor Beginn der Corona-Pandemie durchgeführt wurden.

 

Mit der Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes (inkl. Pflegebedarfsprognose) waren die wissenschaftlichen Institute AfA (Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung) und SAGS (Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik) betraut. Der Entwurf des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes wurde den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Rahmen der Dienstbesprechung am 27.09.2021 vorgestellt und stieß dort auf Zustimmung.

 

Die Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes wurde im Rahmen des Fachausschusses (SFB) am 13. Oktober sowie im Kreis- und Strategieausschuss am 01. Dezember ausführlich besprochen. Da der Kreistag in seiner Sitzung am 13.12.2021 in reduzierter Form und somit in der gleichen personellen Besetzung wie der Kreis- und Strategieausschuss tagt, erscheint eine erneute Präsentation der Maßnahmen nicht erforderlich. Von Seiten der Verwaltung werden Herr Salberg sowie der zuständige Teamleiter Herr Specht dennoch anwesend sein, um eventuell aufgetretene Fragen beantworten zu können.

 

 

Die Mitglieder des Kreis- und Strategieausschusses fassten am 01.12.2021 folgenden Beschluss:

 

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Die Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes wird beschlossen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.    Der Rhythmus für künftige Fortschreibungen wird auf zehn Jahre festgelegt. Die nächste Fortschreibung erfolgt im Jahr 2030.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Der Kreistag beschließt die Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes. Dieses ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.

 

2.    Der Rhythmus zur abermaligen Fortschreibung wird auf zehn Jahre festgelegt. Die nächste Fortschreibung erfolgt im Jahr 2030.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Zur Umsetzung der Maßnahmen in Zuständigkeit des Landkreises sind im Haushaltsansatz 2022 10.000,- € berücksichtigt.

Für die weiteren Haushaltsjahre bis 2030 wird auf die Anlage 2 verwiesen.