Betreff
Beteiligungsmanagement; Kreisklinik Ebersberg gGmbH - Bezuschussung des Landkreises für die Beschaffung von medizinischen Geräten und IT-Ausstattung
Vorlage
2021/0526
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

KSA-Ausschuss am 07.10.2019, TOP 10 Ö

Kreistag am 22.10.2019, TOP 7 Ö

 

In der Kreistagssitzung am 22.10.2019, TOP 7 Ö, wurde mit zwei Gegenstimmen wie folgt beschlossen:

 

1. In den Jahren, in denen die Kreisklinik gGmbH nicht in der Lage ist, die notwendigen Investitionen in medizinische Geräte und EDV selbstständig zu finanzieren, gewährt der Landkreis Ebersberg der Kreisklinik gGmbH jährlich einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € für Investitionen in medizinische Geräte und EDV. Dieses Verfahren orientiert sich am letzten bekannten Jahresergebnis.

 

2. Zur Vermeidung der Überkompensation erfolgt die Endabrechnung mit einem Verwendungsnachweis auf Grund der Anlage 2 zum Betrauungsakt.

 

Im Rahmen der Vorstellung der „Übersicht über die Ausgleichszahlungen und andere Begünstigungen der Kreisklinik Ebersberg gGmbH“ in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 08.11.2021, TOP 9 Ö, regte KR Dr. Wilfried Seidelmann an, den Zuschuss i.H.v. 1,5 Mio. € pro Jahr für medizinische Geräte offen zu lassen und hier keine Automatismen bei der Förderung der Kreisklinik zu generieren. Im Rahmen der Haushaltsplanung seien die 1,5 Mio. € aber bereits bis zum Jahr 2025 eingepreist. KR Reinhard Oellerer warf ein, dass es die klare Regelung gibt, dass bei Erwirtschaftung von Überschüssen kein Zuschuss an die Kreisklinik gezahlt werden darf. Seiner Ansicht nach müsse der ursprünglich gefasste Beschluss zur Rechtssicherheit entsprechend geändert werden.

 

Bisher wurden im Rahmen der Haushaltsplanung für die kommenden Jahre ein Zuschuss in Höhe von jährlich 1,5 Mio. € für medizinische Geräte und EDV eingeplant.

 

Nach § 18 der Satzung der Kreisklinik gGmbH werden Betriebsverluste der Gesellschaft vom Gesellschafter innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen, soweit diese nicht durch Überschüsse aus den Folgejahren gedeckt werden können.

 

Sollte die Kreisklinik gGmbH in dem Jahr der Zuschusszahlung einen Gewinn erwirtschaften, wird dieser mit dem Defizit von vor fünf Jahren verrechnet. Hierzu ein Beispiel:

In 2022 wird der Verlust vom Jahr 2017 in Höhe von 2.377.395 € ausgeglichen. Da im Jahr 2020 ein Gewinn in Höhe von 1.409.789 € erzielt werden konnte, reduziert sich der zu leistende Verlustausgleich um den Gewinn auf 967.606 €.

 

Sollte der Gewinn den Verlustausgleich übersteigen, werden im ersten Schritt die Verlustausgleiche der Folgejahre, im Beispiel die Verluste der Jahre 2018 ff ausgeglichen.

 

Im genannten Fall (der Gewinn übersteigt den Verlustausgleich aller vorangegangenen Jahre) würde der Zuschuss für medizinische Geräte und EDV im darauffolgenden Jahr um den Betrag gekürzt werden, der von dem erwirtschafteten Gewinn übrigbleibt.

 

Auch wenn in der Haushaltsplanung für die kommenden Jahre jeweils ein Zuschuss i.H.v. 1,5 Mio. € eingeplant wird, entsteht kein Automatismus: Der Kreis- und Strategieausschuss berät und der Kreistag beschließt jährlich im Rahmen der Haushaltslesungen über den Zuschuss.

 

Um eine eindeutige Interpretation zu erzielen, wird vorgeschlagen, das beschriebene Procedere in einem neuen Beschluss festzulegen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    In den Jahren, in denen die Kreisklinik gGmbH nicht in der Lage ist, die notwendigen Investitionen in medizinische Geräte und EDV selbstständig zu finanzieren, gewährt der Landkreis Ebersberg der Kreisklinik gGmbH jährlich einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € für Investitionen in medizinische Geräte und EDV.

 

2.    Sobald die Kreisklinik wieder Gewinne erwirtschaftet und die Defizite der vergangenen Jahre ausgeglichen sind, werden die Zuschüsse gegen die Gewinne verrechnet. Übersteigen die Gewinne den Zuschuss, wird die Zuschusszahlung für die Investitionen in medizinische Geräte und EDV im Folgejahr eingestellt bzw. um den übersteigenden Betrag gekürzt.

 

3.    Zur Vermeidung der Überkompensation erfolgt die Endabrechnung auf Grundlage des Betrauungsakts.

 

4.    Der Betrauungsakt des Landkreises Ebersberg wird entsprechend angepasst.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Im Kreishaushalt werden jährlich bis zu 1,5 Mio. € Investitionskosten für die Ausstattung in medizinische Geräte und EDV der Kreisklinik Ebersberg gGmbH eingeplant.