Betreff
Vorplanung Haushalt 2023 für das Teilbudget des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
2021/0536
Art
Sitzungsvorlage

Cockpit:

Die Entwurfsplanung des Jugendamtes sowie des Kreisjugendrings für den Jugendhilfeausschuss ergibt ein Teilbudget in Höhe von 19.000.000 €. Der vom Kreistag in seiner Sitzung am 25.07.2022 vorgegebene Eckwert in Höhe von 19 Mio. € wird eingehalten.

 

Um generell die Eckwerteinhaltung zu gewährleisten, wurde bei den Fallzahlen darauf geachtet, keine Sicherheiten zu berücksichtigen.

 

Insgesamt liegt das Teilbudget um 997.132 € (+ 5,5 %) über dem Planansatz 2022.

 

Das Teilbudget des Jugendhilfeausschusses macht ungefähr 24 % des Gesamtvolumens der Ergebnisrechnung aus.

 

Nachfolgend eine Übersicht der Kostenstellen des Jugendhilfeausschusses:

 

2019

2020

2021

2022

2023

Abweichung Plan 22 / Plan 23

Ist

Ist

Ist

Plan

Plan

Plan

230 Jugendamt

12.637.300

14.261.938

15.001.972

17.353.060

17.647.934

294.874

231 Kreisjugendring

400.556

426.837

501.448

577.117

536.311

-40.806

232 Hilfe für junge Volljährige § 41

1.577.994

1.536.242

1.393.370

64.900

732.200

667.300

600 Fachabteilung 6, Jugend, Familie und Demografie

73.063

63.232

98.263

79.106

93.758

14.652

233 umA (unbegleitete minderjährige Ausländer)

3.585

48.155

-47.042

-71.315

-10.203

61.112

030 Jugendhilfeausschuss (JHA)

14.692.497

16.336.405

16.948.011

18.002.868

19.000.000

997.132

Während die Kostenstellen 230 (Jugendamt), 232 (junge Volljährige) und 233 (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) vom Kreisjugendamt verantwortet werden, liegt die Budgetverantwortung für die Kostenstelle 231 beim Kreisjugendring. Dieses Budget sinkt um 40.806 € bzw. 7 %.

Jugendhilfe (Kostenstelle 230, Hilfe für junge Volljährige Kst 232 und anteilige Abteilungsleitung, Kostenstelle 600)

Zur größeren Transparenz wurde für das Planjahr 2023 die Kostenstelle 232 ebenfalls mit Fallzahlen und Produktkosten beplant. Zuvor erfolgte die Planung nur auf der Kostenstelle 230, sodass die Planansätze der Jahre 2022 und 2023 in der Tabelle nicht vergleichbar sind. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes wurde für die Kostenstelle 230 und 232 insgesamt 962.174 € mehr an Mittel eingeplant. Dies entspricht einer Steigerung von 5,5 %.

In die Planung 2023 sind Erstattungen von anderen Kostenträgern (z.B. Gemeinden, Landkreisen, Regierung von Oberbayern) in Höhe von 2,39 Mio. € enthalten.

Kostenerstattungen sind in der Regel weder fallzahlabhängig noch abhängig von Vorjahreswerten und können in jede Richtung (positiv/negativ) ausschlagen. Dies ist neben der Fallzahlveränderung das größte Risiko in dieser Planung.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Kostenstelle 233)

Bei der Planung 2023 geht man bei der Kostenstelle 233 von einem positiven Ergebnis in Höhe von 10.203 € aus. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies 61.112 € weniger Erträge. Dabei wurde die Planung 2023 den bisherigen IST-Zahlen angepasst.

In der eigenen Einrichtung werden Plätze für 14 Jugendliche/junge Erwachsene zur Verfügung gestellt.

Die nachfolgende Grafik zeigt die IST-Entwicklung seit 2010:

Die Nettoergebnisse zeigen eine ungebremst steigende Entwicklung des Budgets im Jugendhilfeausschuss. Seit dem Jahr 2010 stieg der Nettoaufwand um rund 91 %.

 

Die Kosten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe steigen 2023 weiter an. Dies liegt neben den steigenden Personalkosten auch an einer stark gestiegenen Inflation, die alle Maßnahmen für Kinder und Jugendliche verteuert. Daneben gibt es eine Reihe von Ursachen im sozialen und politischen Umfeld der Jugendhilfe, die eine stetige Kostensteigerung nach sich ziehen:

 

·           Zunahme der Landkreisbevölkerung im Landkreis Ebersberg

·           Deutlich über dem Bayerndurchschnitt (19,6 %) liegender Bevölkerungsanteil 0 bis unter 21 Jahre von 21,9 % (Stand: 31.12.2021)

·           Politisch und gesellschaftlich gewollter Ausbau der Kindertagesbetreuung

·           Attraktive Lage im „Speckgürtel“ von München mit der Folge, dass vermehrt junge Familien zuziehen, die – in Ermangelung gewachsener Familienstrukturen – im Falle familiärer Krisen tendenziell eines schnelleren Unterstützungsangebots durch das Kreisjugendamt Ebersberg bedürfen

·         Kostensteigerung als Folge der tariflichen Entwicklungen und der Gewährung der „doppelten München-Zulage“ in einem personalintensiven Tätigkeitsfeld

·         Zunahme kostenintensiver Fälle

·         vermehrte Kostenübernahmen von Kindergartenbeiträgen durch das Jugendamt, da immer mehr Familien aufgrund steigender Energiepreise und hoher Mietkosten hilfebedürftig werden

·         starke Nachfrage nach Schulbegleitungen, da die Schulsysteme durch fehlendes Lehrpersonal und auffällige Schüler überlastet sind

 

Detaillierte Betrachtung der Kostenentwicklung:

Die fiskalische Beobachtung der Monatsentwicklung zeigt folgendes Bild:

 

% 31.08.

Ist / Plan %

Planerfüllung in %

2015

72,24%

99,44%

0,56%

2016

68,92%

84,08%

15,92%

2017

65,32%

97,50%

2,50%

2018

74,25%

99,98%

0,02%

2019

68,04%

109,15%

-9,15%

2020

75,41%

114,94%

-14,94%

2021

73,37%

106,46%

-6,46%

2022

66,07%

70,83%

29,17%

Bis 2018 konnte das Budget des Jugendhilfeausschusses eingehalten werden. Ab 2019 kam es zu einer gravierenderen Abweichung, die auch 2022 eintreten wird.

Zum Zwischenbericht wurde durch das Jugendamt eine mögliche Überschreitung des Budgets 2022 um bis zu 1.025.000 € angekündigt. Nach aktuellen Prognosen liegt die Überschreitung bei rund 1 Mio. €. Es ist folgerichtig und notwendig, mit einer deutlichen Erhöhung des Teilbudgets zu planen.

Entwicklung der Personalkosten:

 

Plan

Begründung

2022

2023

Veränderung

231 Kreisjugendring

257.041

 

-257.041

2022: 3,6537 VZÄ
2023: 0,0000 VZÄ

KJR ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, seit 2022 sind die Personalkosten Teil des Zuschusses, die Bediensteten nicht mehr Beschäftigte des Landkreises.

233 umA (unbegleitete minderjährige

Ausländer)

662.270

691.470

29.200

2022: 9,8281 VZÄ
2023: 10,3384 VZÄ

Eine Höhergruppierung, Eine AZ-Erhöhung

230 Jugendamt

4.201.030

4.470.532

269.502

2022: 54,4659 VZÄ
2023: 53,9027 VZÄ
1.) Ein MA geht 2023 in Rente, Planung NN ganzjährig + 2 Monate Überschneidung
2.) 1 AZ-Erhöhung
3.) Ein Mitarbeiter macht Sabbatical.(für 2023 Arbeit 100 %; Gehalt 71,79 %)  
4.) S-Tarif-Zulage (11 Personen S2-S11a) i. H. v. 15.000 € sowie S-Tarif-Zulage (48 Personen S11b-S15) i. H. v. 112.000 €

232 Hilfe für junge Volljährige § 41

64.900

83.720

18.820

2022: 1,0000 VZÄ
2023: 1,1282 VZÄ

Eine AZ-Erhöhung um 12,82 %

600 Fachabteilung 6, Jugend, Familie und Demografie

75.830

88.610

12.780

2022: 0,4102 VZÄ
2023: 0,5384 VZÄ

Durch die Umstrukturierungen in der Abteilung 6 ist ein Kollege nun komplett der KST 600 zugeordnet.

 

 

Ab dem Jahr 2023 erfolgt die Zahlung der Personalkosten für den Kreisjugendring nicht mehr über den Personalservice, sondern wird mit den Abschlagszahlungen (bisher nur Sachkosten) für den Kreisjugendring abgegolten. Damit ist das Planjahr 2023 nicht mit dem Planjahr 2022 vergleichbar. Unter Berücksichtigung der Personalkosten für den Kreisjugendring steigen die Personalkosten 2023 um 330.713 € gegenüber dem Vorjahr, das sind 6,3 %.

Die Tarifsteigerung wurde bei den Beschäftigten pauschal mit 4 % kalkuliert, weil das Ergebnis der Tarifverhandlungen noch unklar ist. Der Tarifvertrag endet zum 31.12.2022. 

Die Personalkostenentwicklung stellt sich insgesamt wie folgt dar:

Die Entwicklung der Mitarbeiteranzahl und der Jahresarbeitsstunden stellen sich im Jugendamt (KSt. 230, 232, 600) sowie im Bereich der unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge (KSt. 233) wie folgt dar:

Jahr

Jugendamt inkl. Hilfe für Junge Volljährige (Kst. 230, 232, 600)

Unbegleitete minderjährige

Flüchtlinge (Kst. 233)

Anzahl MA

VZÄ

JArbStd.

Anzahl MA

VZÄ

JArbStd.

2011

Ist

54

39,6

63.397

 

2012

Ist

68

45,5

72.872

2013

Ist

63

45,2

72.316

2014

Ist

59

45,6

72.946

2015

Ist

67

44,1

70.608

17

7,0

11.189

2016

Ist

64

46,7

74.793

29

18,4

29.495

2017

Ist

67

49,1

78.518

28

20,1

32.236

2018

Ist

71

51,5

82.436

25

18,4

29.514

2019

Ist

78

52,9

84.677

20

16,2

25.915

2020

Ist

76

55,8

89.222

15

13,0

20.840

2021

Ist

85

59,9

95.906

15

11,4

18.305

2022

Plan

87

62,3

99.693

13

10,3

16.525

2023

Plan

87

62,7

100.258

14

10,3

16.528

 

Die Jahresarbeitsstunden werden im kommenden Jahr um 565 Stunden steigen. Die Steigerungen umfassen Stundenaufstockungen, befristete Einstellungen aufgrund von Krankheitsfällen und Elternzeitvertretungen sowie Stellenausweitungen, um den gesetzlichen Anforderungen und/oder den gestiegenen Fallzahlen gerecht zu werden.

Bei der Kostenstelle 233 erhöht sich die Anzahl der Mitarbeiter, weil zwei Teilzeitmitarbeiter anstatt einer Vollzeitstelle eingestellt wurden.

Kreisjugendring (Kostenstelle 231):

Der Kreisjugendring wird seit 2014 als eigene Kostenstelle geführt, für die der Kreisjugendring auch gegenüber dem Jugendhilfeausschuss budgetverantwortlich ist. Im Haushaltsjahr 2022 wurde der Kreisjugendring eigenständig, sodass in der Haushaltsplanung 2023 nur noch die Abschlagszahlungen eingeplant werden.

Nachfolgend wird die Entwicklung der Personalkosten und des Nettobedarfs seit 2018 dargestellt:

 

Gegenüber der Planung 2022 sinkt der Nettobedarf der Kostenstelle des Kreisjugendrings um 40.806 € bzw. 7 %. Die Personalkosten belaufen sich auf 257.451,63 €, das sind rund 411 € mehr als im Vorjahr. Das Sachkostenbudget beläuft sich auf 278.859,53 € und sinkt damit um rund 41.216 € gegenüber dem Vorjahr. Ab dem Jahr 2023 werden die Personalkosten nicht mehr über den Personalservice ausgezahlt, sondern mit den Abschlagsrechnungen (bisher nur Sachkosten) beglichen. Darüber hinaus ist ab 2023 das federführende Amt der Partnerschaft für Demokratie (PfD) nicht mehr im Kreisjugendring angesiedelt, sondern bei der Kostenstelle Demografie (203) des SFB- Ausschusses. Damit entfällt dieser Ansatz bei der Kostenstelle des Kreisjugendringes. Im Gegenzug wurden dafür Kosten in Höhe von 59.530 € bei der Kostenstelle Demografie berücksichtigt.

UmA – unbegleitete minderjährige Asylsuchende (Kostenstelle 233)

Folgende Einrichtung für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wird vom Jugendamt betrieben und mit Ansätzen für das Haushaltsjahr 2023 geplant:

 

KTR

umA Einrichtungen KST 233

Betreuungs-start

Betreuungsende

2360

Ebersberg, Augustinerstr. 3, § 13 (3) Unterbringung

15.11.2015

 

In der eigenen Einrichtung werden Plätze für 14 Jugendliche/junge Erwachsene zur Verfügung gestellt.

Die Erträge und Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:

Die Erstattung der Kosten entwickelt sich wie prognostiziert. Das heißt, dass fast alle Kosten erstattet werden. Durch wirtschaftliches Handeln gelang es bisher, alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten auszugleichen.

Die Kostenträger (Produkte):

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Nettotransferkosten der „kostenintensivsten Hilfearten“ in ihrer Entwicklung seit dem Jahr 2019:

 

2019

2020

2021

2022

2023

Abweichung Plan 22 / Plan 23

Ist

Ist

Ist

Plan

Plan

Plan

2345 Heimerziehung und betreutes Wohnen

2.104.114

2.682.634

3.073.503

2.807.000

2.900.000

93.000

2349 Eingliederungshilfe - stationär

2.675.147

2.830.718

2.375.306

2.368.655

2.500.000

131.345

2348 Eingliederungshilfe - teilstationär

1.325.227

1.329.509

1.388.950

1.600.200

1.600.000

-200

2347 Eingliederungshilfe - ambulant

696.544

715.034

908.760

1.102.210

1.505.000

402.790

2346 Intensive sozialpäd. Einzelbetreuung

314.070

446.738

742.948

679.794

600.000

-79.794

2321 Förderung v. Kindern in Tageseinrichtung

474.803

466.803

482.877

482.592

592.000

109.408

2316 Erziehungsberatung

486.745

499.100

543.521

560.000

563.000

3.000

2342 Sozialpädagogische Familienhilfe

442.306

445.933

488.027

510.080

545.000

34.920

2333 Jugendsozialarbeit

323.537

334.268

430.984

489.501

538.630

49.129

Summe

8.842.492

9.750.736

10.434.876

10.600.032

11.343.630

743.598

Begründungen:

Produkt 2345: Heimerziehung und betreutes Wohnen (§ 34 SGB VIII) + 93.000 €

 

Jahr

Budget

Ist

Jahresfälle

2010

1.430.000

875.650

 

2011

850.000

918.598

 

2012

950.000

1.130.139

 

2013

1.165.000

1.140.054

39,3

2014

1.450.000

864.752

40,8

2015

1.050.000

1.167.651

34,5

2016

872.409

947.029

28,8

2017

990.600

1.429.077

31,9

2018

1.162.112

1.660.893

34,0

2019

1.492.020

2.104.114

36,5

2020

1.674.400

2.682.634

43,0

2021

2.561.318

3.073.503

44,6

2022

2.807.000

Hochrechnung: 3.170.405

Hochrechnung:

46,0

2022

2.900.000

 

46,5

 

Die Fallzahlen steigen kontinuierlich an. Für die Prognose gehen wir trotz eines weiteren Zuzugs in den Landkreis und bislang stärker steigenden Fallzahlen von 46,5 Jahresfällen aus. Die immer höheren Tagessätze der einzelnen Einrichtungen beeinflussen dieses Produkt maßgeblich.

 

Das Budget erhöht sich von 2022 auf 2023 um 3,3 %.

 

Produkt 2349: Eingliederungshilfe – stationär mit Junge Volljährige (§ 35a SGB VIII und § 41 i. V. m. § 35 a SGB VIII) + 131.345 €

 

Jahr

Budget

Ist

Jahresfälle

2010

1.471.000

1.698.180

54,2

2011

1.705.000

1.776.858

53,6

2012

1.400.000

1.389.220

52,6

2013

1.655.000

1.450.945

43,4

2014

1.250.000

1.902.517

48,3

2015

1.930.000

1.847.840

46,8

2016

2.322.003

1.622.123

38,9

2017

1.933.235

1.934.235

38,5

2018

1.712.717

2.292.699

45,1

2019

2.310.990

2.675.147

46,4

2020

2.283.075

2.830.717

44,0

2021

3.002.460

     2.375.306

44,5

2021

2.368.655

Hochrechnung: 2.518.479

Hochrechnung:

43,0

2022

2.500.000

 

42,5

 

Bei den stationären Unterbringungen nach § 35a SGB VIII stagnieren die Fallzahlen. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass die Tagessätze für stationäre Einrichtungen in regionalen Entgeltkommissionen außerhalb unseres Landkreises verhandelt werden und gemäß § 78e Absatz 1 SGB VIII für alle belegenden Jugendämter in Deutschland bindend sind. Dies hat zur Folge, dass Tarifsteigerungen und die explodierenden Energiekosten in Form höherer Entgelte/Tagessätze an das Jugendamt weitergereicht werden.

 

Das Budget erhöht sich von 2022 auf 2023 um 5,55%.

 

Produkt 2348: Eingliederungshilfe – teilstationär (§ 35a SGB VIII) - 200 €

 

Jahr

Budget

Ist

Jahresfälle

2010

1.008.500

967.561

 

2011

875.000

957.794

 

2012

868.000

684.735

 

2013

668.000

657.159

42,3

2014

603.000

806.202

42,2

2015

778.000

1.001.197

52,3

2016

1.191.605

1.172.127

55,6

2017

1.124.632

1.138.855

56,6

2018

1.237.110

1.173.655

56,6

2019

1.229.506

1.325.227

60,9

2020

1.271.374

1.329.509

59,0

2021

1.423.012

1.388.950

55,6

 

2022

 

1.600.200

Hochrechnung:    

1.594.715 

Hochrechnung:

59,0

2023

1.600.000

58,0

Die Fallzahlen stagnieren, da die Plätze in den heilpädagogischen Tagesstätten nur in behgrenzter Anzahl zur Verfügung stehen. Der Bedarf wird durch Belegungen in umliegenden Landkreisen gedeckt. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass die Tagessätze für diese Einrichtungen in regionalen Entgeltkommissionen außerhalb unseres Landkreises verhandelt werden und gemäß § 78e Absatz 1 SGB VIII für alle belegenden Jugendämter in Deutschland bindend sind. Auch hier werden die Tarifsteigerungen und explodierenden Energiekosten zu deutlich höheren Tagessätzen führen.

Das Budget erhöht sich von 2022 auf 2023 nicht, da von einer leichten Reduktion der Fallzahlen ausgegangen wird.

Produkt 2347: § 35a Eingliederungshilfe ambulant + 402.790 €

Jahr

Budget

Ist

Jahresfälle

2010

192.000

192.667

 

2011

260.000

480.290

 

2012

339.000

487.933

 

2013

401.000

546.817

 

2014

500.000

552.273

113,8

2015

397.000

446.900

106,0

2016

553.229

576.550

110,0

2017

602.200

488.383

109,8

2018

620.814

577.524

109,9

2019

559.992

696.544

131,1

2020

684.032

715.034

152,3

2021

810.831

908.760

166,2

2022

1.102.210

Hochrechnung: 1.339.650

Hochrechnung:

184,0

2023

1.505.000

 

190,0

 

Produktkostenentwicklung – Schulbegleitung

 

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

 

Ist

Ist

Ist

Ist

Ist

Hochrechng.

Budget

Produktkosten

371.143

477.523

547.536

512.813

712.655

1.100.000

1.260.000

Fallzahlen

19,5

21,8

25,4

29,1

38

50

60

 

Die ambulante Eingliederungshilfe umfasst eine Vielzahl von Hilfearten, wie z.B. die Hilfe bei Teilleistungsstörung, die ambulante Schulbegleitung sowie die ambulante heilpädagogische Einzeltherapie. Die Fallzahlen steigen in diesem Bereich stark an.

 

Sofern der Gesetzgeber keine rechtlichen Änderungen beschließt, ist vor allem im Bereich der Schulbegleitung mit unvermindert steigenden Fallzahlen und Kosten zu rechnen.

 

Das Budget erhöht sich von 2022 auf 2023 um 36,54 %.

 

Produkt 2346: Intensive sozialpäd. Einzelbetreuung (§35 SGB VIII) -79.794 €

 

Jahr

Budget

Ist

Jahresfälle

2010

85.000

153.593

3,6

2011

25.000

96.521

3,4

2012

90.000

-1.400

0,6

2013

45.000

101.882

1,9

2014

150.000

141.738

2,5

2015

150.000

123.895

2,2

2016

307.848

207.309

2,9

2017

269.200

306.314

2,7

2018

343.167

321.178

3,0

2019

313.305

284.967

3,3

2020

284.967

446.738

4,3

2021

314.557

      742.948

3,5

2022

679.794

Hochrechnung: 625.736

Hochrechnung:

3,0

2023

600.000

 

2,5

 

Die Fallzahlen und Bedarfe entwickeln sich in diesem Bereich rückläufig. Allerdings bleibt anzumerken, dass aufgrund des kostenintensiven pädagogischen Settings bereits ein zusätzlicher Fall die derzeitige Prognose gefährden kann.

 

Das Budget sinkt von 2022 auf 2023 um 11,74%.

 

Produkt 2321: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (§§ 22 ff. SGB VIII und § 16 SGB II) + 109.408 €

Jahr

Budget

Ist

Jahresfälle

2010

435.000

380.100

 

2011

370.000

391.900

 

2012

420.000

350.500

 

2013

420.000

352.000

400

2014

530.000

427.126

472

2015

450.000

577.145

513

2016

817.572

565.129

466

2017

730.180

651.513

468

2018

692.550

641.491

387

2019

658.150

474.803

354

2020

616.200

466.803

337

2021

444.985

      482.877

348

2022

482.592

Hochrechnung:       575.200

365

2023

592.000

 

365

Die Durchschnittskosten pro Monat und Fall steigen, was auf die Unterbringung ukrainischer Kinder und auf die zunehmende Anzahl hilfebedürftiger Familien zurückzuführen ist.

 

Das Budget erhöht sich von 2022 auf 2023 um 22,67 %.

 

Produkt 2316: Erziehungsberatung § 28 SGB VIII + 3.000 €

 

Jahr

Budget

Ist

2014

 

 

2015

 

 

2016

 

231.942

2017

447.712

384.615

2018

445.615

434.129

2019

487.000

486.031

2020

498.201

499.100

2021

537.863

543.522 

2022

560.000

Hochrechnung

560.000

2023

563.000

 

 

Es handelt sich hierbei kostenmäßig um den Zuschuss an die Caritas für die Erziehungsberatung. (Hinweis: der Betrag in 2016 umfasste nur den Halbjahreszuschuss).

Das Budget erhöht sich von 2022 auf 2023 um 0,54 %.

Produkt 2342: Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII + 34.920 €

 

Jahr

Budget

Ist

Jahresfälle

2010

900.000

656.159

94,3

2011

750.000

466.382

64,1

2012

550.000

533.256

48,2

2013

500.000

723.935

57,4

2014

550.000

836.138

60,4

2015

660.000

697.953

64,5

2016

776.168

480.522

42,6

*

2017

528.000

396.586

40,8

2018

351.000

400.104

43,9

2019

393.600

442.306

45,0

2020

422.800

445.933

43,7

2021

419.693

488.027

51,3

 

2022

510.080

Hochrechnung: 606.000

Hochrechnung:

66,0

2023

545.000

 

58,0

* bis 6/2016 auch flexible Hilfen nach § 27 SGB VIII, danach eigener KTR (2315)

 

Die Kontaktbeschränkungen hatten während der Corona-Pandemie zu einem gebremsten Anstieg der Fallzahlen geführt. Nun zeigt sich ein Nachholbedarf. Bei vielen Kindern und Jugendlichen zeigen sich erst jetzt die Auswirkungen der langanhaltenden Isolation und münden in einer verstärkten Nachfrage nach erzieherischer Unterstützung.

 

Für die Prognose gehen wir trotz Zuzug in den Landkreis und bisher stärker steigender Fallzahlen von 58 Jahresfällen aus.

 

Das Budget erhöht sich von 2022 auf 2023 um 6,85%

 

Produkt 2333: Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII + 49.129 €

 

Jahr

Budget

Ist

2013

220.050

103.079

2014

275.000

222.005

2015

241.000

245.954

2016

320.304

305.920

2017

323.902

323.547

2018

338.184

292.847

2019

368.900

323.537

2020

334.767

334.268

2021

342.451

      430.984

2022

489.501

Hochrechnung: 533.251

2023

538.630

 

Für die SaS (Sozialpädagogische Arbeit an weiterführenden Schulen), als freiwillige Leistungen des Landkreises, ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 510.060, die hälftig vom JHA und vom SFB-Ausschuss getragen werden.

Die Leistungen für JaS (Jugendsozialarbeit an Schulen) des Landkreises betragen 204.720 €, sowie zusätzliche Personalkosten 35.380 €.

Unterbringungskosten für junge Volljährige nach § 13 Abs. 3 SGB VIII ergeben 43.300 €.

Anteil JHA

SAS

     255.030

JaS-Leistungen

     204.720

JaS-Personalkosten

       35.580

Kosten Unterbringung junge Volljährige

       43.300

Summe

538.630

 

Steuerbarkeit der Budgets:

2021 befasste sich die Arbeitsgruppe freiwillige Leistungen mit allen identifizierten Leistungen im Kreishaushalt, die nicht aufgrund gesetzlicher Grundlagen erbracht werden. Seit 2017 ist diese Aufstellung auch Anlage zum Haushalt des Landkreises.

Im Folgenden werden die aus dem Budget des Jugendhilfeausschusses angebotenen freiwilligen bzw. gestaltbaren Leistungen inklusive einer Übersicht über die geplanten Ansätze für das Haushaltsjahr 2023 dargestellt.

 

Im Haushaltsjahr 2023 wird mit einem Betrag von 881.304 € an freiwilligen Leistungen gerechnet. Gegenüber dem Vorjahresansatz ergibt sich dadurch eine Reduzierung der Kosten um 9.149 € bzw. 1 %.

 

Zu den Investitionen:

Seit der Haushaltsplanung 2022 findet keine Neuveranschlagung von Investitionskosten mehr statt. Anstelle der Neuveranschlagung werden zu Beginn des neuen Haushaltsjahres alle Haushaltsreste der laufenden Investitionen aus 2022 in das Jahr 2023 übertragen. Dadurch stehen künftig Investitionsansätze, gemäß den Regelungen der KommHV-Doppik, bis zur Fertigstellung der Maßnahme und nicht mehr nur jahresbezogen zur Verfügung.

 

 

Ansatz

2023

230-0025 Spielkistl

10.600

230-0027 Zimmerausstattung

1.500

230-INVZ01 Inv.zuschüsse für Jugendräume

26.500

Gesamtsumme sonstige Investitionen JHA

38.600

Im Bereich der Zuschüsse für Jugendräume wurden Bedarfe für Renovierung und Erstausstattung für folgende Einrichtungen/Vereine berücksichtigt:

  • Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Margaret, Markt Schwaben: 25.000 €
  • Kath. Kirchenstiftung St. Michael, Poing: 1.500 €

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Für den Teilhaushalt des Jugendhilfeausschusses werden im Haushalt 2023 Mittel in Höhe von 19.000.000 eingeplant.

2.    Für Investitionen werden Mittel in Höhe von 38.600 € eingeplant.

Auswirkung auf Haushalt:

Für den Teilhaushalt (Ergebnishaushalt) des Jugendhilfeausschusses werden im Haushalt 2023 Mittel in Höhe von netto 19.000.000 € eingeplant, das liegt um 997.132 € über dem Haushaltsansatz des Vorjahres.

Für Investitionen werden 2023 insgesamt 38.600 € bereitgestellt. Zusätzlich stehen die Haushaltsreste aus 2022 zur Verfügung, die zu Beginn des nächsten Haushaltsjahres übertragen werden.