Betreff
Vorplanung Haushalt 2023 für das Teilbudget des ULV-Ausschusses und die Kommunale Abfallwirtschaft (KAW)
Vorlage
2021/0541
Art
Sitzungsvorlage

Cockpit:

Die Entwurfsplanung der Fachbereiche für den ULV-Ausschuss ergibt ein Teilbudget in Höhe von 9.599.187 € (+ 598.492 € gegenüber Plan 2022 = 6,7 %). Der vom Kreistag in seiner Sitzung am 25.07.2022 vorgegebene Eckwert in Höhe von 9,6 Mio. € wird eingehalten und um 813 € unterschritten.

Der Eckwert hat sich gegenüber dem Vorjahr um 600.000 € bzw. 6,7 % erhöht.

Entwicklung des Eckwertes im ULV-Ausschuss:

Bei der Eckwertsteigerung von 2021 zu 2022 ist zu berücksichtigen, dass die Kostenstelle Klimaschutzmanagement ab 2022 dem ULV-Ausschuss zugeordnet wurde. Im Gegensatz dazu ist ab 2022 die Wohnungsbauförderung nicht mehr im Budget des ULV-Ausschuss enthalten.

Der Eckwert des ULV-Ausschusses wurde seit 2012 um 5.300.000 € erhöht. Das entspricht einer Steigerung in 11 Jahren um 123 %. Besonders stark steigt der Eckwert seit 2017.

Der erste Planungsentwurf der Sachgebiete ergab ein Budget des ULV-Ausschusses von 11 Mio. €. In diesem Entwurf war bereits eine Reduzierung in Höhe von ca. 415.000 € für die Kostenstelle des Klimaschutzmanagements enthalten. Zur Annäherung an den vorgegebenen Eckwert (9,6 Mio. €) mussten somit weitere Kürzungen in Höhe von über 1,4 Mio. € realisiert werden. Das Finanzmanagement war gezwungen drastische Kürzungen bei allen Kostenstellen vorzunehmen. Die größten Kürzungen wurden bei dem ÖPNV (KST 112) und bei der Schülerbeförderung (KST: 113) durchgeführt. Insgesamt ca. 1,1 Mio. €. Trotz dieser Kürzungen stehen den beiden Kostenstellen im Vergleich zum Vorjahr ca. 1 Mio. € mehr zur Verfügung, um die unter der Kostenträgerbetrachtung aufgeführten Kostensteigerungen abzubilden. Die Kürzungen der restlichen 300.000 € verteilen sich auf die anderen Kostenstellen. Hierfür wurden Erträge höher angesetzt und somit optimistischer geplant. Die Aufwendungen wurden unter Berücksichtigung der IST-Zahlen 2021 und der bereits angefallenen Kosten in 2022 reduziert. Außerdem wurden alle nicht vorhersehbare Ausgaben wie zum Beispiel für Reparaturen, Beraterleistungen, Verbrauchsmaterial auf ein Minimum gekürzt.

 

Entwicklung:

Darstellung der Planerfüllung seit 2015:

 

Ist

Ist / Plan %

Planerfüllung in %

Jan - Mai

Jan - Dez

2015

1.466.605

4.247.038

89,20%

10,80%

2016

330.610

4.545.631

95,60%

4,40%

2017

1.710.100

4.843.676

98,86%

1,14%

2018

1.962.311

5.210.172

96,85%

3,15%

2019

1.567.209

5.206.258

88,03%

11,97%

2020

2.079.953

6.099.887

92,62%

7,38%

2021

2.461.991

6.339.766

80,84%

19,16%

2022

2.267.510

3.781.073

42,04%

57,96%

Die IST-Ergebnisse blieben in allen Jahren hinter den Planungen zurück. Seit 2015 gab es keine Probleme bezüglich der Planeinhaltung mit einer durchschnittlichen Budgetunterschreitung von 8,29 %. Zwischen 2016 und 2018 ist festzustellen, dass sich die Abweichungen zwischen dem geplanten und tatsächlich erzielten Ergebnis des ULV-Budgets reduziert hatte, was für eine hohe Transparenz und damit einhergehende Haushaltsdisziplin spricht. Ab 2019 konnte dieses Ziel nicht mehr erfüllt werden, der Plan wurde deutlich unterschritten.

Obwohl es auch in den Vorjahren Kürzungen gab, ist festzustellen, dass das Budget des ULV-Ausschusses in keinem Jahr ausgeschöpft wurde.

Kostenträgerbetrachtung:

Die teuersten bzw. steuerungsrelevantesten Produkte und Bereiche im Überblick:

 

2019

2020

2021

2022

2023

Abweichung

Ist

Ist

Ist

Plan

Plan

Plan

1123+1121 MVV Busverkehr und Tarifstrukturreform

985.731

1.080.973

1.535.460

2.715.680

3.165.740

450.060

910 Kreisstraßen und -unterhalt

1.829.169

2.300.878

1.993.618

2.060.170

1.997.570

-62.600

1131-1134 Schülerbeförderung weiterführende Schulen

667.916

566.657

259.690

898.970

1.477.880

578.910

080 Wirtschaftsförderung/ Regionalmanagement

304.184

326.467

305.610

391.255

350.110

-41.145

097 Klimaschutzmanagement

6.858

141.034

519.220

713.093

297.756

-415.337

405 Landschaftspflegeverband (LPV)

78.128

80.589

79.451

80.231

79.641

-590

MVV Busverkehr (ÖPNV) – Kostenträger 1123 und Ausgleichsleistungen Tarifstrukturreform – Kostenträger 1121:
Erträge: 2023 werden ca. 64.000 € mehr Zuweisungen vom Land (ÖPNV) erwartet. Außerdem erhalten wir vom Freistaat Bayern eine Förderung für die Mobilität im ländlichen Raum (Ruftaxi) in Höhe von 416.000 €. Diese Förderung soll 65 % der anfallenden Kosten abdecken. Damit wird insgesamt mit 480.000 € mehr Erträgen gerechnet.

Aufwendungen: Demgegenüber stehen höhere Aufwendungen für die MVV-Monatszahlungen (+ 795.460 €), aufgrund der geplanten Erweiterung des Angebotes (Ruftaxilinien, Fahrplananpassungen, Leistungsänderungen). Die Wasserstoffbusse (+ 200.000 €) erhöhen hier ebenfalls die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr, weil diese 2022 nur für Oktober bis Dezember eingeplant wurden. Insgesamt ist mit einem Mehrbedarf in Höhe von 930.000 € zu rechnen.

Für die Ausgleichszahlung zur Finanzierung der Tarifstrukturreform wurden 2023 211.300 € veranschlagt, hinzu kommen weitere Ausgleichszahlungen für das 365 €-Ticket mit 513.660 €. Insgesamt wurden für 2023 ca. 178.000 € weniger veranschlagt als 2022.

Nach Prognose der MVV GmbH kann es in Folge der Einführung des 365 € Tickets bei den Verkehrsunternehmen, die den MVV-Gemeinschaftstarif anwenden, zu einem Rückgang der Fahrgeldeinnahmen im MVV kommen. Der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München sowie die 8 Verbundlandkreise stellen eine angemessene Finanzierung sinkender Fahrgelderlöse im MVV-Gemeinschaftstarif sicher.

Der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München und die Verbundlandkreise teilen sich das Ausgleichsrisiko für das 365-€ Ticket im folgenden Verhältnis: Der Freistaat Bayern trägt zwei Drittel und das weitere Drittel teilen die Landeshauptstadt München und die Landkreise im Verhältnis der Schülerzahlen unter sich auf.

Schülerbeförderung weiterführende Schulen (KTR 1131-1134): Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Budgeterhöhung um 578.910 €. Zum einen wird mit weniger Erträgen gegenüber dem Vorjahr gerechnet, weil gemäß dem kommunalen Prüfungsverband ein großer Teil der bisher gemeldeten Aufwendungen nicht erstattungsfähig sind. Außerdem wird mit weniger Schülerzahlen gerechnet. Zum anderen erhöhen sich die Aufwendungen wegen dem erhöhten Bedarf an Einzelbeförderungen und durch die Preissteigerungen bei den Busunternehmen. Die Vertragsverhandlungen für das Schuljahr 2022/2023 sind noch nicht abgeschlossen.

Wirtschaftsförderung – Kostenstelle 080: Für 2023 sind wie in den letzten Jahren Zuschüsse für den Wirtschaftsempfang zu erwarten. Außerdem wird mit einem Zuschuss für das FöRLa- Projekt gerechnet. Trotz der Mehreinnahmen mussten Kürzungen auf der Kostenstelle vorgenommen werden, um den Eckwert einhalten zu können. Dadurch kommt es zu Verschiebungen innerhalb des Aktionsprogramms 2030 im Regionalmanagement und im Bereich Tourismus gibt es keine Neuauflagen für den Freizeitführer. Des Weiteren entfällt der Landkreiszuschuss für die Ebersberger Gewerbeausstellung EGA. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aber ohnehin unklar, ob die Ausstellung in 2023 stattfindet.

Klimaschutzmanagement – Kostenstelle 097: Das Budget 2023 für das Klimaschutzmanagement wurde gegenüber der Vorjahresplanung um ca. 415.000 € gekürzt. Für Gutachter und Beraterleistungen wurden pauschal 100.900 € eingeplant und für die Öffentlichkeitsarbeit 50.000 €. Für die Zukunftsaktie wird kein Budget geplant, da dieses Projekt noch nicht beschlossen wurde.

Landschaftspflegeverband Kostenstelle 405 Der Mitgliedsbeitrag des Landschaftspflegeverbands errechnet sich anhand der Einwohnerzahl des Landkreises und des Beitrages 0,55 € je Einwohner.

Kreisstraßen und -unterhaltKostenstell 910: Um das Ziel den Eckwert einzuhalten mussten auch Kürzungen bei den Kreisstraßen durchgeführt werden. Insgesamt wurden somit 62.600 € weniger als im Vorjahr eingeplant. Der Ansatz 2023 entspricht ungefähr dem Ist-Budget aus 2021. Bei den Kürzungen wurden Ansätze für nicht vorhersehbare Ausgaben, wie z.B. für Reparaturen oder für Beraterleistungen reduziert.

Diese Bereiche machen rund 76,8 % des gesamten Teilbudgets des ULV-Ausschusses aus.

Freiwillige Leistungen werden seit 2017 als Ergebnis mehrerer Arbeitsgruppensitzungen der Arbeitsgruppe freiwillige Leistungen unmittelbar im Haushalt als Anlage dargestellt. Aus dem Budget des ULV-Ausschusses werden folgende freiwillige Leistungen finanziert:

 

 

Für freiwillige Leistungen des Landkreises werden im Teilbudget des ULV-Ausschusses 3.978.230 € geplant, was einem Anteil am Gesamtbudget des Fachausschusses von 41,44 % entspricht.

 

Gegenüber dem Ansatz 2022 sinkt der geplante Mittelbedarf für freiwillige Leistungen im Budget des ULV-Ausschusses um 138.052 € bzw. 3,4 %.

In den freiwilligen Leistungen der Wirtschaftsförderung ist auch im Jahr 2023 wieder eine Unterstützung des Trägervereins Carsharing mit 7.500 € beinhaltet. Der Trägerverein soll von 2018 bis 2023 mit jährlich 7.500 € zum Aufbau eines Finanzierungssystems unterstützt werden.

Während der Haushaltsplanung 2023 ist aufgefallen, dass die Tarifstrukturreform und das 365 € Ticket bei der Aufstellung der freiwilligen Leistungen fehlt. Vollständigkeitshalber   wurde diese freiwillige Leistung unter Punkt 4 aufgenommen.

Eine weitere neue freiwillige Leistung in 2023 ist das Kiebitzprojekt mit 4.500 €. Die Fördersumme ist in dem Betrag bereits enthalten.

Aufgrund der schwierigen Haushaltslage wurde kein Ansatz für den Denkmalschutz gebildet. Im Jahr 2021 sowie bis August 2022 wurden hierfür keine Gelder abgerufen. Vorsorgeansätze werden nicht gebildet. Falls es zu Ausgaben für den Denkmalschutz in 2023 kommt, müssen anderweitig Einsparungsmaßnahmen realisiert werden.

 

Für die Windkraftanlagen LSG Ebersberger Forst wurden alle Ansätze für die Jahre 2023 ff. gestrichen. Das Bundesnaturschutzgesetz wurde im Sommer 2022 geändert. Deshalb wurde das Verfahren zur Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung eingestellt. Entsprechende Beschlüsse der Kreisgremien liegen vor.

Die Personalaufwendungen im Teilbudget des ULV-Ausschusses (ohne KAW, eigene Darstellung wegen kostenrechnender Einrichtung) haben sich wie folgt entwickelt:

 

Plan

Begründung

2022

2023

Abweichung

097 Klimaschutzmanagement

72.640

78.110

5.470

2022: 1,0000 VZÄ
2023: 1,0000 VZÄ

080 Wirtschaftsförderung/Regionalmanagement (WR)

184.000

173.460

-10.540

2022: 1,7692 VZÄ
2023: 1,5000 VZÄ
MA geht vorzeitig in Rente und Nachfolge wird statt 77 % nur noch mit 50 % nachbesetzt.

112 ÖPNV/ Fernradwege

70.410

82.150

11.740

2022: 0,9000 VZÄ
2023: 1,0000 VZÄ

113 Schülerbeförderung

161.770

167.780

6.010

2022: 2,5500 VZÄ
2023: 2,4500 VZÄ

320 KfZ-Zulassungsstelle

737.490

816.850

79.360

2022: 12,1711 VZÄ
2023: 12,1607 VZÄ

325 Führerscheinstelle

504.310

505.750

1.440

2022: 7,8844 VZÄ
2023: 8,1024 VZÄ

330 Öffentliche Sicherheit, Gemeinden

937.420

974.600

37.180

2022: 11,3338 VZÄ
2023: 11,3439 VZÄ

340 Veterinärwesen und gesundheitl. Verbraucherschutz

366.760

402.280

35.520

Fleischbeschauer/Tierärzte werden jedes Jahr individuell von SG 34 geplant.
2022: 6,8181 VZÄ
2023: 8,0181 VZÄ

405 Landschaftspflegeverband (LPV)

170.840

198.670

27.830

2022: 2,2307 VZÄ
2023: 2,6408 VZÄ
1 AZ- Erhöhung sowie eine zusätzliche 0,3076 VZÄ-Stelle

420 Bauamt

1.434.890

1.586.660

151.770

2022: 18,3792 VZÄ
2023: 19,8526 VZÄ

440 Wasserrecht, Staatl. Abfallrecht, Immissionsschutz

429.360

448.280

18.920

2022: 4,6756 VZÄ
2023: 5,6756 VZÄ

450 Naturschutz, Landschaftspflege

503.020

533.930

30.910

2022: 25,8139 VZÄ*)
2023: 18,5062 VZÄ*)

910 Kreisstraßen und -unterhalt

846.230

875.440

29.210

2022: 12,8786 VZÄ
2023: 12,6785 VZÄ

*) Der Mehrbedarf begründet sich bei der KST 450 größtenteils aufgrund der pauschalen Tarifsteigerung (4%). Die Senkung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) beruht auf die Zuordnung der Naturwächter als eine ganze VZÄ, obwohl diese nur stundenweise arbeiten. Im Jahr 2023 werden die benötigten Arbeitsstunden auf die bestehenden Naturwächter aufgeteilt, sodass die geplanten zusätzlichen VZÄ entfallen.

Gegenüber dem Ansatz 2022 erhöhen sich die Personalkosten im ULV-Ausschuss um 424.820 €. Dies entspricht einer Steigerung von 6,6 %.

Die Tarifsteigerung bei den Beschäftigten wurde pauschal mit 4 % kalkuliert, weil das Ergebnis der Tarifverhandlungen noch unklar ist. Der Tarifvertrag endet zum 31.12.2022. 

 


Vertiefende Darstellung:

Der ULV-Ausschuss ist im Rahmen der Haushaltsplanung direkt zuständig für die nachfolgenden 15 Teilbudgets des Haushalts, zusätzlich noch für die Kommunale Abfallwirtschaft (720).

 

 

2019

2020

2021

2023

Ist

Ist

Ist

Plan Vorjahr

Plan

Abw. Plan Vorjahr

097 Klimaschutzmanagement

 

 

0

713.093

297.756

-415.337

080 Wirtschaftsförderung/Regionalmanagement (WR)

304.184

326.467

305.610

391.255

350.110

-41.145

112 ÖPNV/ Fernradwege

1.044.111

1.148.910

1.623.499

2.791.340

3.251.140

459.800

113 Schülerbeförderung

785.587

714.858

437.143

911.199

1.483.830

572.631

150 Kommunale Abfallwirtschaft Sondervermögen

-2.346

-3.063

-4.533

-4.000

0

4.000

320 KfZ-Zulassungsstelle

-476.033

-353.048

-337.226

-467.370

-286.702

180.668

325 Führerscheinstelle

66.228

154.132

202.122

231.997

225.845

-6.153

330 Öffentliche Sicherheit, Gemeinden

247.165

472.158

690.636

526.642

359.003

-167.639

340 Veterinärwesen und gesundheitl. Verbraucherschutz

45.107

67.041

66.625

66.822

72.273

5.451

405 Landschaftspflegeverband (LPV)

78.128

80.589

79.451

80.231

79.641

-590

410 Bauleitplanung, Wohnungsbauförderung, Gutachterauss

265.861

289.587

250.791

0

-486

-486

420 Bauamt

218.370

343.445

294.197

660.277

748.058

87.781

440 Wasserrecht, Staatl. Abfallrecht, Immissionsschutz

248.104

122.651

256.960

339.847

331.809

-8.038

450 Naturschutz, Landschaftspflege

552.624

435.281

480.872

699.193

689.340

-9.853

910 Kreisstraßen und -unterhalt

1.829.169

2.300.878

1.993.618

2.060.170

1.997.570

-62.600

Summe

5.206.258

6.099.887

6.339.766

9.000.695

9.599.187

598.492

720 Kommunale Abfallwirtschaft

0

61.529

-61.529

-72.620

0

72.620

Summe

0

61.529

-61.529

-72.620

0

72.620

Gesamtsumme

5.206.258

6.161.416

6.278.237

8.928.075

9.599.187

671.112


Der vom Kreistag vorgegebene Eckwert - über alle 15 Budgets betrachtet - wird eingehalten.

Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr innerhalb einzelner Budgets entstanden bei:

 

Klimaschutzmanagement: s. Begründung Kostenträgerbetrachtung

 

Wirtschaftsförderung/Regionalmanagement: s. Begründung Kostenträgerbetrachtung

 

ÖPNV/ Fernradwege: s. Begründung Kostenträgerbetrachtung (KTR 1123 + 1121)

 

Schülerbeförderung: s. Begründung Kostenträgerbetrachtung (KTR 1131-1134)

 

KfZ-Zulassungsstelle: Für die KfZ-Zulassungen wird 2023 mit ca. 128.000 € weniger Einnahmen gerechnet. Die Einnahmen sind nicht steuerbar, da diese von den jeweiligen Fallzahlen abhängig sind. Die ersten Statistiken für 2023 der deutschen Automobilindustrie zeigen einen sinkenden Trend für gewerblich und private Zulassungen von je 13 %. Es wird bei den Elektroautos zwar mit einem Anstieg gerechnet, allerdings gibt es durch die Lieferengpässe eine Wartezeit von mehr als 15 Monaten. Des Weiteren wird aufgrund der hohen Inflation davon ausgegangen, dass sich immer weniger Menschen ein neues Auto leisten können. Des Weiteren steigen die Personalkosten um ca. 80.000 € aufgrund von drei Arbeitszeiterhöhungen, einen Stufenaufstieg und die Nachfolge eines Kollegen in der Freiphase wurde zusätzlich in Vollzeit eingeplant. Demgegenüber wurden für 2023 keine Ansätze für geringwertige Wirtschaftsgüter gebildet und die Ansätze für die sonstigen Geschäftsausgaben reduziert, um aufgrund der Einhaltung des Eckwertes sparsam zu planen.

 

Öffentliche Sicherheit, Gemeinden: Der Minderbedarf in Höhe von ca. 168.000 € gegenüber dem Vorjahr lässt sich durch die Annahme von steigenden Erträgen begründen. Bereits in den vergangenen Jahren verzeichnete der Bereich einen deutlichen Anstieg der Schwertransportgenehmigungen, wohl auch aufgrund der Pandemie. Hinzu kommt der Ausbau des Gewerbegebiets in Parsdorf mit der Ansiedlung von Krauß-Maffei und BMW. Aufgrund der Industriezweige ist bereits Ende des Jahres 2022 mit einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen, bis zur Verdopplung, zu rechnen. Darüber hinaus wurden auch für diese Kostenstelle die Gutachter- und Beraterleistungen auf ein Minimum reduziert, um keine Vorsorgeansätze zu bilden.

 

Bauamt: Um den Eckwert einzuhalten wurden die Erträge sehr optimistisch geplant und dem Vorjahreszeitraum angepasst. Dennoch kommt es aufgrund der steigenden Personalkosten insgesamt für die Kostenstelle zu einem Mehrbedarf. Gegenüber der Planung 2022 wurde eine Verwaltungskraft und ein Architekt aus Stellenresten zusätzlich in der Planung 2023 berücksichtigt. Darüber hinaus kommt es zu 8 Stufenaufstiegen.

 

Kreisstraßen- und unterhalt: s. Begründung Kostenträgerbetrachtung

Kennzahlen:

In fast allen staatlichen Sachgebieten sind Vergleiche aufgebaut. Der Landkreis nimmt seit 2006 an der Vergleichsgruppe im Bayerischen Innovationsring teil. Abgestimmte Daten sind im jeweiligen Haushaltsplan eines Jahres bzw. im Berichtswesen an die Politik dargestellt.

Steuerbarkeit der Budgets:

Zum ÖPNV hat der ULV-Ausschuss einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass mittel- bis langfristig ein Kostendeckungsgrad von 50 % erreicht werden soll.

 

Nachfolgend ein Überblick über die Entwicklung:

 

Jahr                                         Kostendeckungsgrad

2002                                                    25,5 %

2003                                                    28,3 %

2004                                                    31,1 %

2005                                                    38,2 %

2006                                                    40,1 %

2007                                                    41,9 %

2008                                                    45,5 %

2009                                                    43,9 %

2010                                                    46,5 %

2011                                                    53,1 %

2012                                                    47,3 %

2013                                                    49,3 %

2014                                                    49,8 %

2015                                                    46,8 %

2016                                                    50,6 %

2017                                                    51,9 %

2018                                                   61,1 %

2019                                                   56,6 %

2020                                                   Aufgrund der Corona-Pandemie

                                                           gibt es keinen Deckungsgrad.

2021                                                   liegt erst Ende des Jahres 2022 vor

 

Im Sinne einer strategischen Zukunftsausrichtung soll der Kostendeckungsgrad von über 50 % nun stabilisiert und in den nächsten 10 Jahren (2016 – 2025) auf 60 % gesteigert werden. Die Grundlagen hierfür sollen durch sehr gute Fahrplanangebote und gezielte Investitionen in den ÖPNV erreicht werden. Dies sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze und steigert die Einnahmen der Gemeinden an der Gewerbesteuer. Gleichzeitig gilt es aber auch, die Mittagsbetreuung an den Schulen mit einer optimalen Fahrplangestaltung sicherzustellen. Bei schlechten Auslastungsgraden wird nach Alternativen gesucht. So kann langfristig mehr Effizienz und Effektivität erreicht werden.

Die staatlichen Aufgaben sind durch die Politik nicht steuerbar, der Personaleinsatz dafür schon.

In der Anlage 1 sind die Pläne der einzelnen Kostenstellen beigelegt, die pro Budget die Erträge und Aufwendungen in den Ergebniskonten darstellen. Sie geben einen detaillierteren Einblick in die Finanzstruktur der einzelnen Budgets. Die letzte Zeile 300 (Ergebnis) stellt den Kreisumlagenbedarf der jeweiligen Kostenstelle (= Budget) dar sowie die Abweichung zum Vorjahr (letzte Spalte).

Investitionen:

Seit der Haushaltsplanung 2022 findet keine Neuveranschlagung von Investitionskosten mehr statt. Anstelle der Neuveranschlagung werden zu Beginn des neuen Haushaltsjahres alle Haushaltsreste der laufenden Investitionen aus 2022 in das Jahr 2023 übertragen. Dadurch stehen künftig Investitionsansätze, gemäß den Regelungen der KommHV-Doppik, bis zur Fertigstellung der Maßnahme und nicht mehr nur jahresbezogen zur Verfügung.

 

Investitionen für die Warteliste:

Bei der Haushaltsplanung wurde der im Rahmen der Finanzleitlinie des Kreistages gefasste Beschluss mit einer Ausnahme (Grunderwerb) eingehalten und nur neue Investitionen in den Haushalt aufgenommen, deren jeweiliges Gesamtplanungsvolumen 200.000 € nicht überschreitet oder solche, die in Vorjahren bereits von der Warteliste heruntergenommen wurden. Projekte, die über 200.000 Euro liegen, müssen vom ULV-Ausschuss für die Warteliste beantragt werden.

 

Aktuell noch nicht in der Planung 2023 enthalten ist folgende Maßnahme, da über diese noch in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses im Rahmen der Warteliste am 10.10.2022 entschieden wird.

 

Investitionen 2022 Straßenbau:

         EBE 14: Straßenentwässerung OD Kastenseeon – 310.000 €

 

Die nachfolgenden Investitionen entsprechen der Beschlussfassung über das Radwege- und Straßenbauprogramm vom 06.07.2022:

 

Ansatz

Gesamtinvestitionen 2023 Brutto inkl. HHReste

Zuschuss 2023

Gesamtinvestition Brutto

Gesamtinvestitionen Netto

2023

910-0001 Kleingeräte, Kleinmaßnahmen

110.000

110.000

 

 

 

910-0005 Winterdienst: Schneepflug, Streu-Automaten

5.000

5.000

 

 

 

910-0007 Lichtsignalanlagen

15.000

15.000

 

 

 

910-05-005 EBE5: Neubau Geh- u. Radweg Schwaberwegen-Anzing

500.000

1.915.000

0

3.260.000

1.310.000

910-05-007 EBE5: Deckensanierung Schwaberwegen-Anzing

150.000

550.000

 

 

 

910-06-003 EBE6: Radweg von EBE 20 bis "EBE 6-alt"

150.000

550.000

0

835.000

385.000

910-09-007 EBE9: Ausb. zw. Haging u. Jakobneuh. b. Schaurach

1.540.000

1.580.000

0

2.570.000

2.070.000

910-09-010 EBE9: OD Grafing, Abstufung zw.St2080 u. St2089

137.000

137.000

 

 

 

910-10-003 EBE10: ZEB Sanierung OD Emmering

450.000

450.000

 

 

 

910-13-011 EBE13: Radweg Glonn -Westerndorf

90.000

90.000

0

1.620.000

680.000

910-18-004 EBE18: Ausbau Markt Schwaben - Lkrs.grenze

850.000

1.450.000

0

2.450.000

1.540.000

910-20-017 EBE20: ZEB Sanierung bei Gersdorf

200.000

200.000

 

 

 

910-G-001 Grunderwerb

200.000

200.000

 

 

 

Gesamtinvestitionen Summe

Kreisstraßen

4.397.000

 

 

 

 

 

Für folgenden Investitionen wurde 2023 kein Budget veranschlagt, weil die Mittel für das Jahr 2023 aus dem Haushaltsresten 2022 bestritten werden.

 

         910-05-006 EBE 5: Deckensanierung in der OD Forstinning: 930.000 € (Gesamtkosten über alle Planungsjahre - Netto)

         910-14-014 EBE 14: Radweg von Egmating nach Kastenseeon: 1.350.000 € (Gesamtkosten über alle Planungsjahre - Netto)

         910-01-013 EBE 1: Deckensanierung in der OD Poing: 1.440.000 € (Gesamtkosten über alle Planungsjahre Netto)

 

Zusätzlich zu den budgetierten Investitionen in der Tabelle sind in der Finanzplanung folgende Investitionen enthalten:

         Stramotfahrzeug (35.000 € für das Jahr 2026)

         EBE 14: OD Kastenseeon-Deckenbau (150.000 € für das Jahr 2024)

 

Auf Grund der angespannten Haushaltslage besteht die Möglichkeit, folgende Investitionen auf das Jahr 2024 zu verschieben:

 

Inv.Nr. 910-05-005 - EBE 5, Radweg Schwaberwegen- Anzing

Die Maßnahme Radweg Schwaberwegen- Anzing könnte aufgrund der angespannten Haushaltslage nach 2024 verschoben werden, um im Jahr 2023 Kosten zu sparen. Für das Haushaltsjahr 2023 würden somit 500.000 € in der Planung wegfallen. Einschließlich der zu übertragenen Haushaltsreste entfallen für das Jahr 2023 1,95 Mio. €, der größte Anteil bei den Investitionen.

 

Inv.Nr. 910-09-007 - EBE 9, Ausbau zwischen Haging u. Jakobneuharting

Der Förderantrag beim Freistaat konnte zum Stichtag 01. September 2022 noch nicht gestellt werden, da die Grundstücksgeschäfte noch nicht abgeschlossen waren. Ein vorzeitiger Baubeginn wäre deshalb im Spätherbst 2023 möglich, was aber auf Grund der dann zu erwartenden kalten Witterung unwahrscheinlich ist und daher erst ein Beginn 2024 möglich ist. Falls die Planung der Maßnahme verschoben wird, entfallen für das Haushaltsjahr 2023 1,54 Mio. €.

 

Sonstige Investitionen der Kostenstellen:

 

Ansatz

2023

325-0080 Software, Software, Module zu OK-EFA

6.600

340-0006 EDV,Software, Medientechnik

10.000

340-0043 Tablet LÜ

6.000

340-0044 Ausstattung Verwahrstelle Eglharting

12.000

340-0045 Tablet für Sachgebietsleitung Nachfolge

1.000

340-0046 Tablet im Rahmen der ASP Vorbereitung

1.000

420-0063 Prosoz Elan Behördenbeteiligung

40.000

450-0011 Biberfalle und Melder auf das Handy

2.000

450-0012 Tablets für den Außendienst

5.000

450-0014 Flächenankauf durch Moorberatung

50.000

Gesamtsumme sonstige Investitionen

133.600

Gesamtsumme Investitionen ULV (ohne KAW)

4.530.600

 

Der komplette Investitionsplan des ULV-Ausschusses findet sich in Anlage 2. Das Investitionsvolumen liegt damit um 912.600 € über dem des Vorjahres (ohne Berücksichtigung der Haushaltsreste). Ob Investitionen, die sich zurzeit auf der Warteliste befinden noch hinzukommen, wird am 10.10.2022 im Kreis- und Strategieausschuss und am 24.10.2022 im Kreistag entschieden. Darüber hinaus werden Anfang 2023 Haushaltsreste für die Investitionen 2022 in das nächste Jahr übertragen und sind bei dem Mittelabfluss ebenfalls über Kredite zu finanzieren. Ende Oktober erfolgt eine Schätzung für die Höhe der zu übertragenen Haushaltsreste.

Kommunale Abfallwirtschaft (Kostenrechnende Einrichtung):

Die Kommunale Abfallwirtschaft (KAW) wird im Kreishaushalt als sog. kostenrechnende Einrichtung abgebildet.

Für die kostenrechnende Einrichtung Kommunale Abfallwirtschaft wurde für 2023 ein Überschuss von 143.991 € eingeplant. Dieser Überschuss wird der Gebührenausgleichsrücklage am Ende des Jahres hinzugefügt. Dies wird erstmals für 2023 auch planerisch dargestellt, sodass in der Tabelle die Höhe der Erträge die Höhe der Aufwendungen entsprechen. Insgesamt wurden 8.342.151 € Erträge (802.370 € mehr als im Vorjahr) und 8.198.160 € Aufwendungen (730.999 € mehr als im Vorjahr) eingeplant. Die Differenz ergibt den Überschuss in Höhe von 143.991 €, welcher ebenfalls im Aufwand, als Einstellung in Sonderposten, eingeplant wurde.

 

Der Planung liegt, die ab dem Jahr 2021 gültige neue Gebührenkalkulation zugrunde.

 

Aktuell verfügt die Abfallwirtschaft über eine Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 1.412.820 €.

 

Die Aufgliederung der Erträge und Aufwendungen der KAW kann der Anlage 3 entnommen werden.

 

Die detaillierte Auflistung der Kostenträger der KAW kann ebenfalls der Anlage 3 entnommen werden. Hier eine zusammengefasste Übersicht:

 

 

Erläuterungen zur Kalkulation der Erträge 2023:

 

Die Produkte Baurestmassen/Bauschutt (Ktr. 7288), Elektronikschrott/Elektrogeräte (Ktr. 7287), Metallschrott/Alteisen (Ktr. 7282), Kunststofferfassung (Ktr. 7292), Altpapier – PPK (Ktr. 7281) und Duales System (Ktr. 7280) werden gemäß den anfallenden Kosten bzw. Erlöse direkt mit den Gemeinden abgerechnet. Es erfolgt keine Berücksichtigung in der Entsorgungsumlage.

 

Die Kosten für die Produkte Bioabfall/Kompost (Ktr. 7285), Problemabfall (Ktr. 7283) und Altdeponie/Altlasten (Ktr. 7293) werden auf die Entsorgungsumlage umgelegt. Die Kosten für Gartenabfallcontainer, Gartenabfallsammlung und Direktanlieferung an den Komposthöfen (Ktr. 7284) werden mit den Gemeinden direkt abgerechnet. Die Kosten für die Öffnungszeiten der Komposthöfe wird über die Entsorgungsumlage gedeckt.

 

Für folgende Produkte werden gesonderte Gebührensätze kalkuliert. Es ergibt sich folgende Berechnungsgrundlage:

 

Entsorgungsumlage (Ktr. 7291):                    14.100 t/a Hausmüll x 254 €/t

Restmüll/Sperrmüll (Ktr. 7289):                      4.800 t/a Sperrmüll x 170 €/t

Asbest (Ktr. 7286):                                          280 t/a Asbest x 244 €/t

Künstliche Mineralfasern (7294):                   110 t/a KMF x 425 €/t

 

Alle Berechnungen stützten sich auf das Gebührengutachten anlässlich der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024.

 

Folgende Investitionen sind in der Kommunalen Abfallwirtschaft geplant:

 

Ansatz

2023

720-00010 Investitionen Garagengebäude

20.000

720-00011 Asphaltfläche Deponiegelände

50.000

720-00012 Sickerwasser Schaltschrank

3.000

720-00017 Pumpen

6.600

720-00022 Umladestation - Buchten

8.000

720-00023 Carport mit Photovoltaikanlage

30.000

720-00027 Landkreis PPK-Container

2.400

720-00029 Sonstige BGA Entsorgungszentrum

4.800

720-00030 Bedachung Papiercontainer

1.600

720-00201 Parkplatz gegenüber Altdeponie

20.000

720-00204 Betriebstechnische Anlagen Deponienachsorge

26.000

Gesamtinvestitionen Summe KAW

172.400

 

Für das Jahr 2023 werden Investitionen in Höhe von 172.400 € geplant. Zusätzlich werden für die geplanten Investitionen 2022 Haushaltsreste in das Jahr 2023 übertragen, sofern sich die Ausgaben in das Jahr 2023 verschieben.

Die Kommunale Abfallwirtschaft löst für die Kreisumlage keine Konsequenzen aus. Die Finanzierung erfolgt über den Gebührenhaushalt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Für den Teilhaushalt des ULV-Ausschusses (15 Budgets) werden im Haushalt 2023 Mittel in Höhe von netto 9.599.187 € eingeplant.

2. a)     Für Investitionen werden Mittel in Höhe von netto 4.530.600 eingeplant.

Oder

2. b) Die Verschiebung der Investitionen, Inv.Nr. 910-05-005 (EBE 5, Radweg Schwaberwegen- Anzing) und Inv.Nr. 910-09-007 (EBE 9, Ausbau zwischen Haging u. Jakobneuharting), in das Haushaltsjahr 2024 wird beschlossen. Damit werden für Investitionen Mittel in Höhe von netto 2.490.600 € eingeplant

3.    Für die kostenrechnende Einrichtung Kommunale Abfallwirtschaft werden 8.342.151 € Erträge und 8.198.160 € Aufwendungen eingeplant. Damit wird ein positives Ergebnis von 143.991 € geplant. Das positive Ergebnis wird planerisch bei den Sonderposten für die Gebührenausgleichsrücklage erfasst.

4.    Für Investitionen der Kommunalen Abfallwirtschaft werden 172.400 € geplant.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Ist

Plan

Abweichung Plan

2018

2019

2020

2021

2022

2023

ULV (ohne KAW)

5.210.172

5.206.258

6.099.887

6.339.766

9.000.695

9.599.187

598.492

Für den Teilhaushalt (Ergebnishaushalt) des ULV-Ausschusses werden im Haushalt 2023 Mittel in Höhe von netto 9.599.187 € eingeplant, das liegt um 813 € unter dem Eckwert und um 598.492 über dem Ansatz des Vorjahres (+ 6,7 %).

Für Investitionen 2023 sind insgesamt 4.703.000 € (Summe aus ULV 4.530.600 € und KAW 172.400 € im Beschluss unter 2. und 4. separater Beschluss zu beiden) eingeplant, das sind 777.800 € mehr als im Vorjahr (ohne Berücksichtigung der Haushaltsreste).

Für die kostenrechnende Einrichtung Kommunale Abfallwirtschaft werden 8.342.151 € Erträge und 8.198.160 € Aufwendungen eingeplant. Damit wird 2023 ein Jahresüberschuss in der kostenrechnenden Einrichtung von 143.991 € geplant, welcher ebenfalls im Aufwand, als Einstellung in Sonderposten, erfasst wurde.