Betreff
Beteiligungsmanagement; Zielvereinbarung 2022 und Zielerreichung 2021 Energieagentur Ebersberg - München gGmbH und Wohnbaugesellschaft gKU
Vorlage
2021/0553
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

Kreis- und Strategieausschuss am 25.02.2019, TOP 10 Ö

Kreis- und Strategieausschuss am 29.06.2020, TOP 6 Ö

Kreis- und Strategieausschuss am 12.10.2021, TOP 17 Ö

 

Der Landkreis Ebersberg hat mit seiner zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Beteiligungsrichtlinie die Grundlage für die Regelung der Zusammenarbeit mit seinen Beteiligungsunternehmen gelegt. Die Richtlinie grenzt dabei die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des Landkreises sowie dessen Beteiligungen ab.

Zudem definiert die Beteiligungsrichtlinie, welche Tätigkeiten vom Beteiligungsmanagement, das im Landratsamt beim Sachgebiet 14 Finanzen, Beteiligungen angesiedelt ist, im Rahmen der drei Hauptaufgabenfelder der Beteiligungsverwaltung, dem Beteiligungscontrolling sowie der Mandatsträgerbetreuung zu erledigen sind.

Neben einer strukturierten Beteiligungsverwaltung, die u.a. mit der Prüfung, Verwaltung und Archivierung der relevanten Unterlagen der Beteiligungsunternehmen befasst ist, wurde das Beteiligungscontrolling weiter ausgebaut. Zentraler Bestandteil bildet die standardisierte Berichterstattung über qualitative und quantitative Informationen der finanziell bedeutsamen Beteiligungen.

Um die Kreisgremien einen zusammenfassenden Überblick über die Planungen der Beteiligungsunternehmen und welche Ziele aus Sicht des Landkreises erreicht werden sollen zu gewähren, werden seit 2019 Zielvereinbarungen mit den Beteiligungsunternehmen erarbeitet.

Inhalt dieser Zielvereinbarungen sind sowohl operative Ziele (z. B. Betriebsergebnis, Eigenkapitalverzinsung, Liquidität, Rentabilität) als auch strategische Ziele (z. B. Festlegungen zur Landkreisentwicklung). Ferner beinhalten die Zielvereinbarungen Aussagen zu den Unternehmenskennzahlen sowie die finanziellen Beziehungen bzw. Ausgleichszahlungen zum Landkreis. Das Hauptziel aller Beteiligungen ist die Erfüllung des öffentlichen Zwecks und die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.

Die Zielvereinbarungen der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH und der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Die beigefügten Dokumente stellen auch die Erreichung der Ziele in 2021 dar, wobei es sich bei den wesentlichen Unternehmensdaten um vorläufige Zahlen bzw. Planzahlen handelt. Momentan sind die Abschlüsse der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH und der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU in der Prüfung. Die endgültigen Zahlen der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH werden im Kreis- und Strategieausschuss und Kreistag im Juli 2022 vorgestellt. Die Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU informiert über die endgültigen Zahlen im kommenden Jahr.

Um den Ablauf effizienter zu gestalten, werden zukünftig die Berichte über die Zielvereinbarung und Zielerreichung in einer Sitzungsvorlage zusammengefasst.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Wenn ja, negativ:

            Bestehen alternative Handlungsoptionen?   ja*    nein*

 

Welche?

s. Anlage 1_Zielvereinbarung Energieagentur 2022

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der Kreis- und Strategieausschuss nimmt die Zielvereinbarungen, die das Beteiligungsmanagement mit den relevanten Beteiligungen abgeschlossen hat, zur Kenntnis.

2.    Die Zielvereinbarungen werden 2023 fortgeschrieben vorgelegt.

3.    Die Zielerreichung 2021 mit den vorläufigen Unternehmensdaten werden zur Kenntnis genommen. Die geprüften Unternehmenszahlen der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH werden im Kreis- und Strategieausschuss und Kreistag im Juli 2022 vorgestellt; diejenigen der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU im kommenden Jahr.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine durch die Zielvereinbarung