Betreff
Haushalt 2021; Über- und außerplanmäßige Genehmigungen von Teilbudgets
Vorlage
2021/0555
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

Jugendhilfeausschuss am 17.03.2022, TOP 3 ö

SFB-Ausschuss am 23.03.2022, TOP 3 ö

ULV-Ausschuss am 30.03.2022, TOP 4 ö

LSV-Ausschuss am 06.04.2022, TOP 3 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 25.04.2022, TOP 3 ö

 

 

1.    Überschreitungen der Fachausschüsse (zwischen 100.000 € und 200.000 €)

 

Gem. § 46 Abs. 3 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Kreistages ist der Kreis- und Strategieausschuss über die getroffenen Entscheidungen der jeweiligen Fachausschüsse bezüglich der Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben ab 100.000 € bis 200.000 € zu informieren.

 

Folgende Überschreitungen wurden bereits vom jeweiligen Fachausschuss allesamt einstimmig beschlossen. Nähere Erläuterungen zu den Überschreitungen sind in den entsprechenden Sitzungsvorlagen, Haushalt 2021; Bericht über das Jahresergebnis 2021, der jeweiligen Fachausschüsse nachzulesen.

 

 

 

2.    Genehmigungspflichtige Sachverhalte Kreistag (über 200.000 €)

 

Gem. § 29 Abs. 2 Ziff. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages behält sich der Kreistag vor, über die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall einen Betrag von 200.000 Euro übersteigen, zu beschließen.

2.1. Jugendhilfeausschuss

In diesem Teilbudget sind zwei genehmigungspflichtige Sachverhalte eingetreten, die vom Kreistag zu genehmigen sind.

 

Kostenstelle 230 und 232 (Jugendamt und Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII)

Die zwei Kostenstellen wurden insgesamt um 1.005.575.€ überschritten.

 

Der Eckwert für die Kostenstellen 230/232/233/600 lag mit 15,4 Mio. Euro unter den Ist-Ausgaben des Jahres 2020 in Höhe von 15,9 Mio. Euro. Nachdem die freiwilligen Leistungen auf politischen Wunsch nicht eingeschränkt werden sollten und die Pflichtleistungen im geplanten Umfang anfielen, führte dies zwangsläufig zu einer Überschreitung des Budgets. Bei den Pflichtleistungen handelt es sich überwiegend um kostenintensive stationäre Unterbringungen, deren Entgeltsätze das Kreisjugendamt nicht beeinflussen kann, weil sie den Verhandlungen der Entgeltkommission Südbayern unterliegen.

 

Die Planung der Kostenstelle 232 (Hilfe für junge Volljährige § 41) erfolgt auf der Kostenstelle 230 (Jugendamt), da das Alter und die Art der Hilfe zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannt sind. Aus diesem Grund erfolgt die ganzheitliche Planung auf der Kostenstelle des Jugendamtes. Betrachtet man das Nettoergebnisse beider Kostenstellen, ergibt sich 2021 eine Überschreitung von 1.005.575 €. Dieses Nettoergebnis ergibt sich aus der Summe der unterschrittenen Planabweichungen der Kostenstelle 230 von 387.795 € sowie der Überschreitung der Kostenstelle 232 in Höhe von 1.393.370 €.

 

Das Teilbudget vom Jugendhilfeausschuss wird um 1.021.878 € überschritten.

 

 

 

2.2. SFB-Ausschuss

In diesem Teilbudget sind drei genehmigungspflichtige Sachverhalte eingetreten, die vom Kreistag zu genehmigen sind.

 

Kostenstelle 114 Sport und Gastschüler

Die Kostenstelle wurde um 812.428 € bzw. 13,5 %.

 

Auch 2021 wurde das Budget bei den Gastschulbeiträgen (KTR: 1145) überzogen. Die Rückstellung in Höhe von 550.000 € für eine ausstehende Abrechnung aus 2020 vom Landkreis Rosenheim reichte nicht aus. Die tatsächliche Abrechnung überstieg den zurückgestellten Betrag um 64.000 €. In 2021 sind die regulären Gastschulbeiträge des Landkreises Rosenheim noch ausständig, weil der zuständige Sachbearbeiter im CT-Team eingesetzt wurde. Für 2021 wurde deshalb wieder eine Rückstellung gebildet. Anhand der gemeldeten Schülerzahlen und den Gastschulpauschalen vom Vorjahr wurden insgesamt 580.000 € zurückgestellt. Unter Berücksichtigung der Auflösung und Neubildung der Rückstellungen fielen insgesamt ca. 930.000 € mehr, als geplant, für Gastschulbeiträge an. Die Kürzung des Budgets um insgesamt 278.125 € macht 30 % der Überschreitung aus.

Die größten Posten bei der Überschreitung spiegelt sich bei den Berufsschulen (+ 470.300 €) und bei den Fach-/Berufsoberschulen (+ 345.200 €), gefolgt von den Berufsfachschulen (+ 81.800 €) und Fachakademien (+ 73.400 €) wieder. Die Überschreitungen begründen sich durch gestiegene Gastschulbeiträge und teilweise durch höhere Schülerzahlen.

Für die Sportförderung (KTR: 1141) sind insgesamt ca. 120.000 € weniger angefallen als geplant. Bei der internen Verrechnung der Turnhallenbenutzungsgebühren wurden rund 152.500 € weniger umgebucht als vom SG 13 geplant, da die Turnhallen coronabedingt zum Teil gesperrt waren und weniger Belegungen stattgefunden haben. Die Zuschüsse/Ausgaben im Sport-Bereich sind um rund 41.600 € höher ausgefallen als geplant. Der Landkreis Ebersberg hat sich dem Beschluss des Stadtrates Grafing angeschlossen und eine vertragsmäßige Anpassung der Betriebskosten für den EHC Klostersee e.V. von 90.000 € auf 110.000 € jährlich und eine Nachzahlung rückwirkend ab dem Jahr 2019 von 40.000 € beschlossen. Insgesamt sind hier Mehrausgaben von 60.000 € angefallen. Des Weiteren wurden niedrigere Investitionszuschüsse für den EHC, niedrigere Auszahlungen bei der Übungsleitergrundausbildung (weniger Lehrgänge wegen Corona), den Sportfesten (Ausfall von Veranstaltungen wegen Corona-Beschränkungen) und den Pokalspenden (keine Sportfeste stattgefunden) abgerufen. Zudem sind bei der Sportlerehrung Minderausgaben von rund 9.000 € angefallen, da aufgrund der Corona-Pandemie nicht die gewohnte Anzahl an Sportler*innen geehrt wurden, weil kaum Wettbewerbe stattgefunden haben.

Darüber hinaus hat die Regierung von Oberbayern dem Landkreis 488.310 € erstattet. Diese Erstattungen waren nicht eingeplant. Zum einen wurden Zuwendungen für die Vereinspauschale in Höhe von 481.560 € direkt an den Landkreis ausgezahlt, welche bis 2019 direkt an die Vereine überwiesen wurden. Die erhaltene Vereinspauschale hat der Landkreis an die Vereine weitergeben. Zum anderen wurden Gutscheine für Schwimmkurse in Höhe von 6.750 € abgerechnet und von der Staatsoberkasse erstattet. Um die coronabedingt, ausgefallenen Schwimmkurse zu kompensieren und den Erwerb der Schwimmfähigkeit der Kinder wirkungsvoll zu unterstützen, haben Erstklässler*innen und Vorschulkinder des (Vor-) Schuljahres 2021/2022 einen „Gutschein“ von über 50 € für einen Kurs zum Erwerb des Seepferdchens vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erhalten.

 

Kostenstelle 850 (Gymnasium Vaterstetten)

Die Kostenstelle wurde um 222.189 € überschritten.

 

Im Allgemeinen lässt sich die Überschreitung größtenteils durch die geplante, jedoch ausstehende Förderung für die Digitalisierung begründen. Die Umsetzung der Digital Offensive verursachte aufgrund der Beschaffung von EDV-Hard- und Software einen erheblichen Mehrbedarf. Im Gegensatz dazu wurde durch das Homeschooling die Beschaffung von Lehr –und Unterrichtsmaterial nur sehr zögerlich vorgenommen. Jedoch gab es ein Defizit zur staatlichen Zuweisung und der tatsächlichen erforderlichen Beschaffung auf Grund des neuen Lehrplans. Hierfür wurden zusätzlich Rücklagen für das Büchergeld aufgelöst. Des Weiteren wurden Luftreiniger geleast, welche nicht geplant waren. Diese Ausgaben wurden zu 50 % erstattet. Des Weiteren überstiegen die Abschreibungen den Planansatz, weil aufgrund der Digitalisierung vermehrt EDV-Hardware angeschafft wurde. Auch hier stehen die Zuschüsse noch aus. Der Rückgang von Gastschüleranträgen führt zusätzlich zu Mindereinnahmen.

 

Das Teilbudget des SFB-Ausschusses wird um 1.104.320 € überschritten.

In diesem Teilbudget ist außerdem ein Sachverhalt eingetreten, über den der Kreistag informiert werden muss.

 

Investitions-Nr. 833-0021 RS Poing: DigitalPakt Schule

Die Investition wurde um 224.159 € überschritten.

 

Die Erträge über 200.000 € stehen für diese Investition noch aus.

2.3. ULV-Ausschuss

In diesem Teilbudget ist ein Sachverhalt eingetreten, über den der Kreistag informiert werden muss.

Investitions-Nr. 910-13-022 EBE13: Kreuzung "Schammacher Kreuzung"

Die Investition wurde um 265.090 € überschritten.

 

Die Maßnahme ist baulich abgeschlossen. Grund für die Überschreitung war der noch ausstehende Eingang der Zuweisung Höhe von 400.000 €, der inzwischen (2022) eingegangen ist.

2.4. LSV-Ausschuss (Änderung zur LSV-Sitzung am 06.04.22)

In diesem Teilbudget ist ein genehmigungspflichtiger Sachverhalt eingetreten, der vom Kreistag zu genehmigen ist.

Investitions-Nr 959-0002 Gym Kirchseeon: 1. BA

Die Investition wurde um 932.911 € überschritten.

 

Aufgrund des Rechtsstreits wurde die Tilgung ausgesetzt, da der Landkreis die Tilgungsleistungen in einer Summe bezahlen wollte. Jedoch war dies von der Gegenseite nicht gewünscht. Im Jahr 2021 wurden die Zahlung der (unbestrittenen) Tilgungsraten inkl. der ausstehenden Raten seit März 2019 für das PPP-Kirchseeon wiederaufgenommen. Insgesamt wurden 1.380.099 € Tilgungsleistungen gezahlt. 61.246 € fielen aufgrund der Rückzahlung der zu viel erhaltenen Fördermittel an (siehe Inv.Nr. 959-0003).

 

Auf dieser Investitionsnummer wurde 2021 nur die Tilgungsleistung für das Jahr 2021 geplant. Aufgrund der Rückzahlung der (unbestrittenen) ausstehenden Raten seit März 2019 und der Rückzahlung der Fördermittel kommt es zu dieser Überschreitung.

 

Zur LSV-Sitzung am 06.04.2022 wurde eine Unterschreitung der Investitionsnummer in Höhe von 4.081.475 € vorgestellt. Dies war ein Darstellungsfehler, weil die gesamte Restschuld des PPP-Kirchseeon in Höhe von 5.522.819,14 € auf der Investitionsnummer im IST gutgeschrieben werden musste, damit die Tilgungsleistungen in der Finanzrechnung und im Darlehensmodul ordentlich abgebildet werden können. Dabei handelt es sich, um einen Einmaleffekt, welcher bei der Berechnung des tatsächlichen Investitionsvolumens herausgerechnet werden muss.

2.5. Kreis- und Strategieausschuss

In diesem Teilbudget sind sechs genehmigungspflichtige Sachverhalte eingetreten, die vom Kreistag zu genehmigen sind.

 

Kostenstelle 016 (Corona)

Die Kostenstelle wurde um 347.419 € überschritten.

 

Die Kostenstelle 016 (Corona) wurde aufgrund der Corona-Pandemie 2020 neu eingerichtet. Die Planung erwies sich auch für 2021 als schwierig, weil das Ausmaß bzw. der weitere Verlauf der Pandemie im Vorfeld nicht bekannt waren. Insgesamt sind ca. 16,2 Mio. € an Aufwendungen entstanden. Für die Dienstleistungen bezüglich der Impfzentren und der mobilen Teams der Tresec GmbH (Ärzte, Sicherheitsdienst und Bürgerhotline) sind allein 14,6 Mio. € angefallen. Für die Bürgerhotline und für die Besucherlenkung im Landratsamt Ebersberg sind ca. 500.000 € an Kosten entstanden. Personalaufwendungen sind in Höhe von rund 410.000 € verbucht wurden. Kosten für Umbaumaßnahmen der Impfzentren und Mobiliar sowie für Erstattungen für die Bundeswehr entstanden in Höhe von ca. 330.000 €.

 

 

Ist

2021

Aufwendungen

0161 Diagnostik-Zentrum

23.719

0164 Quarantäne-Stationen in Heimen

50

0165 CT-Teams

239.322

0166 Impfzentrum und Mobile Impfteams

15.013.290

0167 Covid Krankentransporte

23.059

0168 Control-Covid-Strategie

76.467

Ohne Kostenträger

823.936

Summe

16.199.844

 

Demgegenüber stehen Erträge von insgesamt 15,6 Mio. €. Ca.15,1 Mio. € sind für die Impfzentren und für die mobilen Impfteams erstattet wurden und 520.000 € sind für das Diagnostikzentrum eingegangen.

 

Weitere Anträge für Erstattungen sind bei den entsprechenden Stellen eingereicht bzw. sind aufgrund der aufwendigen Zusammenstellung noch in Bearbeitung. Bei diesen Anträgen ist die Entscheidung der Regierung abzuwarten.

 

 

Kostenstelle 041 (Kreisklinik gGmbH)

Die Kostenstelle wurde um 1.270.428 € überschritten.

 

Der Landkreis Ebersberg erhielt 2021 eine Zuwendung in Höhe von ca. 996.861,04 €, die das Defizit der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe ausgleichen soll. Insgesamt soll damit die flächendeckende und qualitativ hochwertige geburtshilfliche Versorgung in Krankenhäusern gesichert und aufrechterhalten werden. Demgegenüber steht eine Aufwendung des Landkreises für die Kreisklinik GmbH in Höhe von 1.172.778 €.

 

2021 wurde eine Rückstellung für den Defizitausgleich der Kreisklinik in Höhe von 967.606 € gebildet. Die geplanten Abschreibungen von Investitionszuschüssen an die Klinik wurden insgesamt um rund 576.726 € überschritten. Zum einen wurden die Abschreibungen in Höhe von 491.000 € für den Zuschuss für medizinische Geräte und EDV nicht geplant. Weitere 85.000 € wurden aufgrund einer nachträglichen Schlussrechnung für Planungsarbeiten BA 8 und BA 9 nachaktiviert. Im Gegensatz dazu wurden Erträge für die Auflösung von Sonderposten in Höhe von 70.237 € für den Zuschuss BA 8 gebucht, aber nicht geplant. Weiterhin wurden die geplanten 64.000 € für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) nicht an die Kreisklinik ausgezahlt, sondern direkt als Investitionskostenzuschuss an das Hospiz Marienheim Glonn überwiesen.

 

 

Kostenstelle 111 (EDV und Kommunikation)

Die Kostenstelle ist um 298.199 € überschritten.

 

Die Wartungskosten sind für diese Überschreitung hauptsächlich verantwortlich. Insgesamt entstand ein Mehrbedarf bei den Wartungskosten in Höhe von ca. 216.000 €. Die Überschreitung ergab sich zum Teil aus dem Microsoft-Vertrag unseres Enterprise Agreements. Die Microsoft-Verträge wurden für die Laufzeit von drei Jahren mit einer Ausschreibung neu vergeben. Weiterhin hat sich die jährliche Rate im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der gestiegenen Anzahl an Mitarbeitern und Heimarbeitsplätzen um rund 68.000 € erhöht. Für diverse andere Lizenzen wurden Upgrades beschafft, Wartungsverträge verlängert und auch die Anzahl erhöht, sodass ein Mehrbedarf entstand.

 

Die Personalkosten wurden um ca. 59.000 € unterschritten. Zwei geplante Stellen konnten erst Anfang 2022 besetzt werden, da mehrere Ausschreibungen keinen Erfolg gebracht haben. Dafür wurde das Budget für Stellenanzeigen um ca. 35.000 € überschritten. Eine weitere Überschreitung der geplanten Werte ist bei den Abschreibungen und bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern zu verzeichnen. Aufgrund von Videokonferenzen wurden alle Arbeitsplätze in der IT mit Webcams ausgestattet und die Nachfrage nach Diensthandys ist im Haus weiterhin groß.

 

Das Teilbudget des KSA-Ausschusses wird um 1.626.158 € überschritten.

 

Investitionsnummer 041-ZF-SH (Zwischenfinanzierung von Skala-Haus)

Die Investition wurde um 300.000 € überschritten.

 

Die Zwischenfinanzierung für das von Skala-Haus wurde 2021 noch nicht zurückbezahlt. Das Geld wurde für den Kauf der Baupläne eingesetzt. Es ist offen, ob diese ggf. verkauft werden können.

 

Investitionsnummer 041-ZF-10 Zwischenfinanzierung Sicherheitszuschlag Art. 11

Die Investition wurde um 800.000 € überschritten.

 

Der Sicherheitszuschlag in Höhe von 803.000 € wurde von der Regierung noch nicht ausgezahlt, weil die abschließende Prüfung des Verwendungsnachweises noch nicht abgeschlossen ist. Nach Ausgleich des Sicherheitsrückbehalts seitens der Regierung erfolgt eine Rückzahlung.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Kreis- und Strategieausschuss nimmt die von den jeweiligen Fachausschüssen genehmigten Überschreitungen zu Kenntnis.

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Die überplanmäßigen Aufwendungen der Kostenstellen 232 (Hilfe für junge Volljährige § 41) und 230 (Jugendamt) in Höhe von 1.005.575 € werden genehmigt.

2.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 114 (Sport und Gastschüler) in Höhe von 812.428 € wird genehmigt.

3.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 850 (Gymnasium Vaterstetten) in Höhe von 222.189 € wird genehmigt.

4.    Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 016 (Corona) in Höhe von 347.419 €wird genehmigt.

5.    Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 041 (Kreisklinik gGmbH) in Höhe von 1.270.428 € wird genehmigt.

6.    Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 111 (EDV und Kommunikation) in Höhe von 298.199 € wird genehmigt.

7.    Der Kreistag wird über den fehlenden Eingang des geplanten Zuschusses in Höhe von 400.000 € für die Investition: 910-13-022 (EBE13 Kreuzung "Schammacher Kreuzung") informiert.

8.    Der Kreistag nimmt den fehlenden Eingang des geplanten Zuschusses in Höhe von 200.000 € für die Investition 833-0021 RS Poing: DigitalPakt Schule zur Kenntnis.

9.    Die überplanmäßige Ausgabe der Investition 959-0002 (Gym Kirchseeon: 1. BA) in Höhe von 932.911 € wird genehmigt.

10.  Die überplanmäßige Ausgabe der Investition 041-ZF-10 (Zwischenfinanzierung Sicherheitszuschlag Art. 11) in Höhe von 800.000 € wird genehmigt.

11.  Die überplanmäßige Ausgabe der Investition 041-ZF-SH (Zwischenfinanzierung von Skala-Haus) in Höhe von 300.000 € wird genehmigt.

12.  Die überplanmäßigen Aufwendungen des Teilbudgets des Jugendhilfeaus-schusses in Höhe von 1.021.878 € werden genehmigt.

13.  Die überplanmäßigen Aufwendungen des Teilbudgets des SFB- Ausschusses in Höhe von 1.104.320 € werden genehmigt.

14.  Die überplanmäßigen Ausgaben des Teilbudgets des Kreis- und Strategieausschusses in Höhe von 1.626.158 € werden genehmigt.

Auswirkung auf Haushalt:

 

Die entstandenen überplanmäßigen Ausgaben wurden vollständig aus den liquiden Mitteln bestritten. Der geplante Ergebnisüberschuss 2021 in Höhe von 3.833.692,80 € konnte eingehalten werden. Das Jahr 2021 schließt mit einem positiven Saldo von 3.887.283,86 € ab.

 

Die bilanzielle Ergebnisrücklage (= erwirtschaftete Ergebnisüberschüsse seit Einführung der Doppik im Jahr 2005) wird dadurch nicht berührt und bleibt bei ca. 59 Mio. € bestehen. Der Jahresüberschuss steigt von 3,6 Mio. € auf 7,5 Mio. €. Ohne diese Ergebnisüberschüsse wäre die Verschuldung des Landkreises, die zum 31.12.2021 bei 32,8 Mio. € lag, entsprechend höher.

 

Eigenkapitalübersicht des Jahresabschlusses

 

Landratsamt Ebersberg

 

Bezeichnung

Stand nach Ablauf HHJ 2017

Stand nach Ablauf HHJ 2018

Stand nach Ablauf HHJ 2019

Stand nach Ablauf HHJ 2020

Veränderg. in 2021 +/-

Stand nach Ablauf HHJ 2021

1. Allgemeine Rücklage (Nettoposition)

-61.371.144

-61.371.144

-61.371.144

-61.371.144

0

-61.371.144

2. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen

-2.000.000

-2.000.000

-2.000.000

-2.000.000

0

-2.000.000

3. Ergebnisrücklage

-36.717.891

-36.717.891

-58.715.401

-58.715.401

0

-58.715.401

3.1. Sonderrücklage

-955.048

-950.776

-423.633

-308.926

-28.565

-337.491

4. Ergebnisvortrag

0

0

0

0

0

0

5. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-21.997.510

-31.136.807

-20.228.038

-3.615.855

-3.887.284

-7.503.139

6. Summe = Eigenkapital

-123.041.593

-132.176.618

-142.738.216

-126.011.326

-3.915.849

-129.927.175

 

Weniger positiv ist der weitere anteilige Rückgang der Nettoposition am Eigenkapital, diese verharrt bei 61,4 Mio. €. Dies liegt daran, dass eine Umbuchung von Ergebnisrücklagen in dauerhaftes Eigenkapital seit der Einführung der Doppik nie erfolgte. Weil aber das Bilanzvolumen seither von 105,3 Mio. € auf 291,2 Mio. € gestiegen ist, ging die Nettoposition von 47,8 % auf 21,07 % zurück.

 

Abhilfe könnte eine Umbuchung von Ergebnisrücklagen in dauerhaftes Eigenkapital schaffen. Seit einigen Jahren wird dies in der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung und in den Fraktionen in unregelmäßigen Abständen diskutiert, ohne in der Sache voranzukommen. Entsprechende Entscheidungen können jährlich im Rahmen der Jahresabschlüsse getroffen werden.